Besoldung
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Grundwehrdienstleistende

Soldaten im Grundwehrdienst erhielten einen einheitlichen Wehrsold als "Taschengeld":

   

?

1962

1974

1984

Soldat ?   80,- M 120,- M 150,- M
Gefreiter ?   90,- M 150,- M 180,- M
Stabsgefreiter ? 100,- M 160,- M 190,- M

Hatten der Grundwehrdienstleistende Familie, wurde diese im unterschiedlichen Umfang zusätzlich finanziell unterstützt. Ebenfalls waren Zuschläge möglich. So konnte ein Soldat Ende der 1970er einen DHS-Zuschlag i.H. von 60,00 Mark und für die Qualifizierungsspange der Stufe 3 weitere 30,00 Mark im Monat erhalten. Wobei ein Grundwehrdienstleistender mit "Qualispange" zweifellos die Ausnahme war.

 

Längerdienende (von UaZ bis General)

Die Besoldung für Längerdienende bestand aus der Vergütung für
  1. den Dienstgrad,
  2. die Dienststellung und
  3. das Dienstalter sowie
  4. verschiedene Zulagen,

dazu kam das in der DDR übliche Prämiensystem.

Das bedeutete im Detail und soweit bekannt:

1. Vergütung für den Dienstgrad

ab

1952 1962 01.01.1974 01.04.1975 01.10.1979

1984

Unteroffizier ?

110,- M

225,- M

275,- M

Unterfeldwebel ?

120,- M

250,- M

300,- M

Feldwebel ?

130,- M

275,- M

325,- M

Oberfeldwebel ?

140,- M

325,- M

375,- M

Stabsfeldwebel ?

150,- M

350,- M

400,- M

Fähnrich -

400,- M

450,- M

Oberfähnrich - 500,- M
Stabsfähnrich - 550,- M
Stabsoberfähnrich - 600,- M
Unterleutnant

350,- M

400,- M

Leutnant

400,- M

450,- M

Oberleutnant

450,- M

500,- M

Hauptmann

500,- M

550,- M

Major

550,- M

600,- M

Oberstleutnant

600,- M

650,- M

Oberst

  800,- M

Generalmajor

1.000,- M

Generalleutnant

1.200,- M

Generaloberst

1.400,- M

Armeegeneral

1.600,- M

 

2. Vergütung für die Dienststellung
(gilt immer auch für dieser Dienststellung Gleichgestellte, Stellvertreter und zwischengelagerte Dienststellungen hatten entsprechende "Abschläge", meist in 50,- Mark Schritten)

Unteroffiziersplanstellen ab

?

1984

1985 1986 1987
Unteroffizier auf Zeit

Spezialist

? 375,- M 400,- M 450,- M 525,- M

Führungsfunktion

? 425,- M 450,- M 500,- M 575,- M
Berufsunteroffizier

Spezialist

? 450,- M 600, - M 650,- M 750,- M

Führungsfunktion

? 500,- M 650,- M 700,- M 800,- M

 

Für Fähnrichplanstellen ab 01.01.1974 01.07.1977 01.06.1978 01.03.1986 1.5./1.12.1986 01.07.1987
Spezialistenfunktionen - 650,- M 800,- M
Truppführer 450,- M

500,- M

550,- M

650,- M 675,- M 825,- M
Zugführer 475,- M 525,- M 600,- M 700,- M 700,- M 850,- M
herausragende Anforderungen 500,- M 550,- M 625,- M 725,- M 725,- M 875,- M

 

Für Offiziersplanstellen ab 1952 1971 1977 1978 01.03.1981 01.03.1986
Zugführer 450,- M

500,- M

550,- M

625,- M

725,- M 875,- M
Kompaniechef

500,- M

550,- M

600,- M

750,- M 850,- M 1.000,- M
Bataillonskommandeur

700,- M

750,- M 900,- M 1.000,- M 1.150,- M
Regimentskommandeur 1.000,- M 1.150,- M 1.250,- M 1.400,- M
Divisionskommandeur 1.200,-M 1.350,-M 1.450,-M 1.600,- M
Chef Militärbezirk 1.600,-M 1.750,-M 1.850,-M 2.000,- M
Chef einer Teilstreitkraft 1.800,-M 1.950,-M 2.050,-M 2.200,- M
Stellv. des Ministers und Chef des Hauptstabes 2.000,-M 2.150,-M 2.250,-M 2.400,- M
Armeegeneral 2.400,-M 2.550,-M 2.650,-M 2.800,- M

 

Die Summe aus der Vergütung des Dienstgrades und der Dienststellung bildete das Grundgehalt. Dazu kamen noch auf die Summe je nach Dienstalter die

 

3. Dienstaltersversorgung

ab 01.04.64 (vorher unterschiedlich) nach
  5 Dienstjahren =   5 %
10 Dienstjahren = 10 %
15 Dienstjahren = 15 %
20 Dienstjahren = 20 %

 

4. Zuschläge
Für besondere Dienststellungen gab es dann noch Zuschläge, wie für Ärzte, Flieger, Kommandanten, Attachés u.a.m. Da konnte es z.B. vorkommen, dass der RegtsArzt ein höheres Gehalt hatte als der Kdr. Für Berufssoldaten gab es dann noch Wohngeld i.H.v. 30,- M, für nicht in Anspruch genommene Kasernenunterkunft. Verpflegungsgeld erhielten Berufsoldaten, die nicht an der Verpflegung teilnehmen mußten, soweit dies der Fall war, aber auch Grundwehrdienstleistende für die Zeit ihres Urlaubes. Die normalen Verpflegungssätze waren 4,50 M bzw. 5,25 M. (Im Dienst konnten sie höher sein: So wurde man auf See oder im DHS für 6,50 M verpflegt, Jagdflieger für 8,50 M.)

Berufssoldaten erhielten ein Trennungsgeld, wenn Partner nicht am Dienstort wohnte. Das waren 2,- M am Tag, aber höchstens 60,- M Monat.. Absolventen einer Hochschule erhielten ab Mitte der 1980er für ihren Abschluß 100,- M zusätzlich. Absolventen der Generalstabsakademie bekamen 200,- M zusätzlich und ein Doktor-Titel brachte ebenfalls 200,- M im Monat.

Für das Erlangen von Klassifizierungsabzeichen (Quali) gab es grundsätzlich einmalige Prämien, anders beim fliegenden Personal. Dort gab es monatliche Zulagen:

Beispiel: Flugzeugführer und Fluglehrer auf Kampfflugzeugen
Überschall:
    III = 550,- M, II = 700,- M, I = 1.000,- M, Meisterklasse = 1.300,- M
Unterschall:
    III = 400,- M, II = 550,- M, I =     850,- M, Meisterklasse = 1.150,- M.

Auch für Militärmusiker gab es Zulagen: Hier ging es los mit 50,- M, im Zentralen Orchester bekam z.B. ein Satzführer i.d.R. 400,- M, Stimmführer 300,- M bis 350,- M.

 

Prämien

Prämien gab es - analog der zivilen DDR - auch in der NVA in unterschiedlicher Form. Es gab Geldprämien, Sachprämien oder solche die durchaus als Sachprämien bezeichnet werden konnten, da sie einen materiellen Wert darstellten, wie Buchprämien, Reisen. Üblich und am gängigsten waren jedoch die Buchprämien.

Die Belobigungsform Geldprämie oder Sachprämie gab es dabei Dienstgrad unabhängig für alle Gruppen vom General bis zum Zivilbeschäftigten. Unterschiedlich waren meist die Höhen. Aus der Erinnerung heraus war der Mindestbetrag bei Geldprämien wohl 50,- Mark. Nach oben gab es da wohl keine festgelegte Grenze, zumindest ist mir keine bekannt. Bekam man als Zugführer oder Kompaniechef wenn, dann in der Regel 150,- bis 300,- Mark, so waren die Prämien für höheren Dienststellungen dann auch höher. Da waren auch schon mal 500,- oder gar 1.000,- Mark angesagt. Diese Prämienmittel erhielt der jeweilige Kommandeur des Truppenteils zum Beginn des Ausbildungsjahres zur freien Verfügung. Damit musste er haushalten und auskommen. Er hatte jedoch die Möglichkeit Auszeichnungen durch den Vorgesetzten ( Bsp. Divisionskommandeur) einzureichen. Erfolgte dann die Prämierung, kamen die finanziellen Mittel auch aus dem Fond des Vorgesetzten. Sachprämien waren oftmals Heimelektronik oder ähnliches. Reisen waren etwas besonderes und in der Truppe eher selten. Reizvoll waren dabei vor allem die Reiseziele, da sonst eher unerreichbar, wie z.B. Jugoslawien, Mongolei.

Auch Kollektive konnten Prämien erhalten. So bei der Auszeichnung "Beste Kompanie", "bester Zug", "Beste Gruppe" oder gar "Bester Truppenteil". Dazu wurden in der Regel besondere finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, die den eigenen Fond des Vorgesetzten nicht belasteten. Eine "Beste Kompanie" konnte schon einmal schnell mehrere Tausend Mark erhalten. Diese waren dann in Form von Einzelprämierungen oder zur Durchführung Kollektiv bildender Maßnahmen zu verwenden (Kompanie-Fete). Die Verwendung war nachzuweisen.

Etwa 1988 wurden monatliche Leistungsprämien in Geld eingeführt. Diese wurde in einer Fliegerstaffel etwa wie folgt ausgerubelt: Da die Größe des Pott bekannt war, war auch bekannt, wieviel statistisch auf jeden pro Kopf entfiel (ca. 100,- Mark). Dann wurde "diktatorisch" festgelegt, [aus der Erinnerung!] daß jeder Mechaniker 75,- Mark, der Techniker 100,- Mark und der Kettentechniker 125,- Mark bekommen sollte (ging wohl so auf). Dann wurde tatsächlich debattiert, wer im vergangenen Monat "Mist gebaut" und wer besondere Leistungen (Triebwerk-Ziehen in der Nacht zu Samstag zu Sonntag etwa) gebracht hat. Das wurde dann mit + / - zu den genannten "Pro-Kopf-Wert" vergolten ... Eigentlich waren alle Beteiligten damit zufrieden und da die Prämienverteilung öffentlich war, hatte sie nicht nur einen finanziell, sondern auch moralisch motivierenden Charakter.


Am konkretem Fall:

Beispiel:
(02/89)
Offizier des Fliegeringenieurdienstes
(Oberleutnant, 25 Jahre, ledig)
Grundgehalt Dienstgradvergütung 500,00 Mark
Dienststellungsvergütung 875,00 Mark
1.375,00 Mark
Dienstaltersvergütung i.H.v. 5 % des Grundgehalts 68,75 Mark
Zulage für Fliegerische Gefechtsausbildung (Schichtdienst) 100,00 Mark
Titel (Hochschulabschluß) 100,00 Mark
Brutto-Gehalt 1.643,75 Mark
      
Abzüge Sozialversicherung (SVK) 60,00 Mark
Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) 94,38 Mark
Lohnsteuer 62,00 Mark
216,38 Mark
Netto-Gehalt 1.427,37 Mark
         
zzgl. Auszahlung des Verpflegungsgeldes 117,60 Mark
evtl. Leistungsprämie 100,00 Mark
Auszahlungsbetrag am 15. des Monats: 1.644,97 Mark
        
Abzüglich "freiwilliger" Mitgliedsbeiträge und Spendenbeiträge für:

SED

49,50 Mark

Massenorganisationen

wenige Mark

Als Massenorganisationen waren für Armeeangehörige relevant:  FDJ (5,00 Mark im Monat  und 0,50 "Weltbundbeitrag" sowie mindestens 1,00 Mark Spende im Jahr), ASV (1,50 Mark Beitrag und 1,00 Mark Spende im Monat). Ebenfalls wurde ca. 2x im Jahr 10 % (Soll-Größe) des monatlichen Nettoeinkommens "für die Solidarität" gespendet.

Weitere Aspekte:

Bei den Fliegerkräften war es auch nicht unüblich, daß erfahrene Unteroffiziere auf Zeit, Technikerlehrgänge besuchten und anschließend für ihre restliche Dienstzeit als Flugzeugtechniker an der MiG-21 eine Offiziersplanstelle einnahmen sowie zum Unterfeldwebel befördert wurden. Das brachte in den 80er Jahre finanziell: 300,- M für den Dienstgrad, weitere 875,- M für die Planstelle sowie u.U. 100,- Schichtzulage und ggf. 75,- M Leistungsprämie, summa summarum 1.350,- M brutto.

Berechnung der Parteibeiträge (SED) ab 01.07.1986:

sed-geld.jpg (28863 Byte)
(Beschluß des ZK der SED vom 03.06.1986; Richtlinie)

 

Soldaten auf Zeit (SaZ)

Während ihrer Ausbildung erhielten diese mindestens drei Jahre dienenden SaZ (gab es in Spezialeinheiten, wie Wachregimentern oder Fallschirmjägern) 200,- M Brutto bzw. 180,- M Netto. Nach erfolgreicher Ausbildung gab es für den Dienstgrad:

vor 1986

Soldat Brutto: 500,-M Sozialversicherungsbeiträge = 10% Netto: 450,-M
Gefreiter Brutto: 520,-M Netto: 468,- M
Stabsgefreiter Brutto: 550,-M Netto: 495,- M

ab 1986

Soldat Brutto: 580,-M Sozialversicherungsbeiträge = 10% Netto: 522,-M
Gefreiter Brutto: 600,-M Netto: 540,- M
Stabsgefreiter Brutto: 630,-M Netto: 567,- M

Für die Dienststellung galten wohl die analogen Sätze wie bei den Unteroffizieren auf Zeit (UaZ).

 

Vergütungen für die Studien- /Ausbildungszeit

Unteroffiziersschüler

erhielten für die ersten 6 Monate der Ausbildung  225,-M netto (250,-M brutto) als Vergütung und ab 7 Monat der Ausbildung 50 Mark mehr.

Offiziersschüler

in den 1970ern:

Hochschulreife: 250,-M Sozialversicherungsbeiträge = 10% Netto: 225,-M
1. Studienjahr: 300,-M Netto: 270,- M
2. Studienjahr: 350,-M Netto: 315,- M
3. Studienjahr: 400,-M Netto: 360,- M
4. Studienjahr: 500,-M Netto: 450,- M

ab Januar 1982:

Hochschulreife: 350,-M Sozialversicherungsbeiträge = 10% Netto: 315,-M
1. Studienjahr: 400,-M Netto: 360,- M
2. Studienjahr: 450,-M Netto: 405,- M
3. Studienjahr: 500,-M Netto: 450,- M
4. Studienjahr: 550,-M Netto: 495,- M

Fähnrichschüler ab Januar 1982:

1. Studienjahr: 400,-M Sozialversicherungsbeiträge = 10% Netto: 360,- M
2. Studienjahr: 450,-M Netto: 405,- M

Ab 2. Studienjahr konnten bei sehr guten Studienleistungen Leistungszulagen i.H.v. 90,-M und bei guten von 45,-M (jeweils netto) gezahlt werden.

 

Reservisten

Ebenfalls dienten Soldaten und Offiziere als Reservisten in der NVA. Bis einschließlich Stabsgefreiter machte das kein Unterschied in der Besoldung. Bei Dienstgradhöhern wurde jedoch eine geringere Besoldung für den Dienstgrad gezahlt.

Dienstgrad

ab 04.01.1962 01.01.1974 01.01.1982
Soldat 80,- M 120,- M 150,- M
Gefreiter 90,- M 150,- M 180,- M
Stabsgefreiter 100,- M 160,- M 190,- M
Unteroffizier 110,- M 180,- M 210,- M
Unterfeldwebel 120,- M 190,- M 220,- M
Feldwebel 130,- M 200,- M 230,- M
Oberfeldwebel 140,- M 210,- M 240,- M
Stabsfeldwebel 150,- M 220,- M 250,- M
Fähnrich - 260,- M 290,- M
Oberfähnrich - - 310,- M
Stabsfähnrich - - 330,- M
Stabsoberfähnrich - - 370,- M
Unterleutnant 140,- M 240,- M 270,- M
Leutnant 160,- M 260,- M 290,- M
Oberleutnant 180,- M 280,- M 310,- M
Hauptmann 200,- M 300,- M 330,- M
Major 240,- M ? ?
Oberstleutnant 260,- M ? ?
Oberst 330,- M ? ?

 

Einige Infos zur Besoldung in der Volksmarine findet ihr auf dem Web parow-info.de, speziell auf http://www.parow-info.de/Parow%201950/Besoldung1952.html


Wieviel Geld war das in der DDR?

Zum Vergleich, das durchschnittliche Nettoarbeitseinkommen im Monat, 1989:

Arbeiter und Angestellte im VEB:   1.136 Mark
Genossenschaftsbauer:                   1.400 Mark
Facharbeiterin in der Textilindustrie:   900 Mark
Lehrer:                                           1.200 Mark
Staatsangestellter (Räte)                 1.300 Mark
Arzt:                                              1.400 Mark
selbständiger Handwerker:             1.700 Mark
freischaffende Intelligenz (Künstler) 1.800 Mark
Bewaffneten Organe:                      1.900 Mark

Zur Ergänzung:

a) Gesamtnettoeinkommen eines Arbeiter- und Angestelltenhaushaltes im Monat, 1987
Geldeinkommen:     2.035 Mark (  72 %)
Naturaleinkommen:    780 Mark (  28 %) - Subventionen etc.
Zusammen:             2.815 Mark (100 %)

b) ausgewählte Preise für 1989
1 kg Schweineschnitzel:  8,-  Mark
1 kg Rinderfilet:            14,00 Mark
0,5 l Bier:                       1,28 Mark
0,7 l Weinbrand:          32,-  Mark

An Miete hat der Webmaster höchstselbst damals 36,- Mark bezahlt - für die Wohnung, nicht pro qm!

 

Da nicht alle Punkte - insbesondere die jeweilige Berechnung - geklärt werden konnten, wäre ich für Hinweise dankbar!
Verwendete Literatur; NVA-Forum; Durchschnittliche Einkommen und Preise aus: "Armut in der 'DDR'-Bevölkerung, Lebensstandard und Konsumtionsniveau vor und nach der Wende" von Günter Manz

Die Page entstand mit dankenswerter Unterstützung durch:
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Lindner
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