Ordnung
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7. Innendienst

Die Bestimmungen über den Innendienst beinhalten Festlegungen über den Tagesdienstablauf für Einheiten und Armeeangehörige, die Organisation des Dienstes sowie Regeln des Verhaltens und Zusammenlebens der Armeeangehörigen unter Berücksichtigung der für das militärische Leben erforderlichen militärischen Disziplin und Ordnung.

Jeder Armeeangehörige muß die Festlegung über die militärische Disziplin und Ordnung sowie den inneren Dienst kennen und strikt einhalten. Er ist nicht nur für sich, sondern auch für die Ordnung im Kollektiv der Einheit mitverantwortlich. Das findet seinen Ausdruck unter anderem darin, daß der ältere und erfahrene Armeeangehörige den noch jungen und unerfahrenen kameradschaftlich und selbstlos unterstützt und ihm mit Rat und Tat zur Seite steht. Jeden Armeeangehörigen müssen die Soldatentugenden Disziplin, Ordnung, Anstand, Sauberkeit und Pünktlichkeit auszeichnen. In Einheiten mit vorbildlicher Disziplin und Ordnung, in einem festen Kollektiv, bei kameradschaftlicher gegenseitiger Unterstützung und exaktem militärischem Auftreten macht der Dienst Freude. Es werden hohe Ergebnisse in der politischen und Gefechtsausbildung erreicht.

7.1. Tagesablauf

Ein straff organisierter Tagesablauf ist u.a. Ausdruck militärischer Disziplin und Ordnung. In den Einheiten wird der Tagesablauf im Tagesdienstablaufplan festgehalten. Er enthält nach Zeit und Ort alle Maßnahmen, die in den Einheiten durchgeführt werden. Der Tagesablauf beginnt mit dem Wecken und endet mit dem Zapfenstreich.

Wecken
Auf das Signal oder Kommando des Unteroffiziers vom Dienst "Kompanie aufstehen!" stehen die Armeeangehörigen sofort aus den Betten auf, legen die Zudecke zum Auslüften über den vorderen Bettgiebel und ziehen die für den Frühsport befohlene Bekleidung an. Die Stubenältesten sind für das Wecken der Armeeangehörigen ihrer Stube mit verantwortlich. Neukranke melden sich beim UvD. Für die außerhalb der Kompanie wohnenden Armeeangehörigen wird die Zeit des Eintreffens in der Kompanie vom Kompaniechef festgelegt. In der Regel müssen sie zum Morgenappell anwesend sein.

Frühsport, Morgentoilette
Nach dem Wecken folgt der Frühsport. Alle Soldaten nehmen teil. Der Frühsport wird wechselweise jeweils von einem Gruppenführer geleitet. Die anderen Gruppenführer nutzen diese Zeit zur persönlichen Morgentoilette und bereiten sich auf ihre Kontrollen vor. Innendienstkranke gehen während des Frühsport spazieren. Im Anschluß an den Frühsport waschen sich die Soldaten mit freiem Oberkörper.

Stuben- und Revierreinigen
Das Stuben- und Revierreinigen wird bis zum Morgenappell abgeschlossen. Die Stuben und Reviere werden von den dazu eingeteilten Armeeangehörigen gereinigt. Das schließt die kameraschaftliche Hilfe der anderen Armeeangehörigen nicht aus. Jeder Armeeangehörige baut sein Bett und stellt die Schrankordnung her. Die Gruppenführer kontrollieren nach dem Frühsport bis zum Morgenappell die Handlungen der Soldatenn ihrer Gruppe. Esseneinnahme Frühstück, Mittagessen und Abendbrot nehmen die Einheiten geschlossen im Speisesaal ein, soweit keine anderen Festlegungen getroffen werden.

Tischdienst
Die Tischdienste sind verantwortlich für den Empfang der Speisen, sie decken die Tische, räumen nach dem Essen das Geschirr ab und säubern die Tische.

Ausbildung
An der Ausbildung nehmen alle Armeeangehörigen in der befohlenen Uniform teil, soweit sie nicht laut Befehl einen anderen Dienst verrichten müssen.
Beachte: Während der Ausbildung ohne Genehmigung des Vorgesetzten die Einheit nicht verlassen! Wartung der Kampftechnik, persönlichen Waffen und B/A Nach den Festlegungen des Tagesdienstablaufplanes werden die Kampftechnik, die persönliche Waffe sowie die Bekleidung und Ausrüstung an den befohlenen Plätzen gereinigt. Soweit erforderlich, werden die Ausrüstung und Bekleidung instand gesetzt (s. Teil D, Abschnitt 14.5.).

Freizeit
Nach den Festlegungen des Tagesdienstablaufplanes hat der Armeeangehörige in der Kaserne Anspruch auf Freizeit. In dieser Zeit kann er sich gesellschaftlich, kulturell und sportlich betätigen, persönlich weiterbilden sowie persönliche Angelegenheiten regeln. Die Freizeit ist unter Beachtung der Wünsche und Neigungen und unter Einbeziehung der Armeeangehörigen sinnvoll zu gestalten. Die Teilnahme ist freiwillig. Außerhalb der Kompanieunterkunft wird eine der festgelegten Uniformarten getragen. Für den Aufenthalt im Kompanieklub und anderen zentralen Räumen der Kompanie werden vom Kompaniechef entsprechende Festlegungen getroffen. Regimentsklubs, Gaststätten und Besucherraum dürfen grundsätzlich nur in Ausgangsuniform betreten werden. Der Armeeangehörige darf in seiner Freizeit (auch bei Ausgang und Urlaub) eigene Unterwäsche tragen. Während der Freizeit können Besucher empfangen werden.

Stubendurchgang und Zapfenstreich
Vor dem Stubendurchgang begeben sich die Armeeangehörigen zur Nachtruhe. Die gesäuberte Bekleidung wird in den Schrank gehängt, die Unterwäsche ordentlich auf den Schemel gelegt und das geputzte Schuhwerk darunter gestellt. Nach dem Stubendurchgang und dem Zapfenstreich wird das Licht gelöscht. Es ist nicht gestattet, über den Zapfenstreich hiaus aufzubleiben. Die nach dem Zapfenstreich vom Ausgang zurückkommenden Armeeangehörigen dürfen die Nachtruhe nicht stören

7.2. Stubenordnung

Das gemeinsame Zusammenleben in den Unterkünften der Kaserne fordert die strenge Einhaltung der festgelegten Ordnung. Neben der allgemeinen Normeinrichtung können die Stuben mit Tischtüchern, Blumen, Vorhängen, Bildern und anderem Wandschmuck ausgestattet werden. Die zusätzliche Ausstattung sowie die Wanddekoration bzw. der Wandschmuck müssen kultur- und geschmackvoll sein und dürfen nicht im Gegensatz zum Charakter der Stube als militärische Unterkunft stehen.

Die Stubenordnung verlangt: Stube ständig sauberhalten. Keine Bekleidungsstücke, Ausrüstungs- und andere Gegenstände herumliegen lassen. Die Schemel ordentlich am Tisch oder an das Bett stellen. Aschenbecher leeren, wenn die Stube verlassen wird. Abfälle und andere Gegenstände wegräumen. Die Stubeneinrichtung, Wände, Türen und Fesnster schonen. Bekleidungsstücke nicht zum Trocknen in der Stube oder im Fenster aufhängen. Betten und Schränke nach den festgelegten Bestimmungen einheitlich bauen bzw. einräumen. Armeeangehörige, die sich bekleidet aufs Bett legen, müssen vorher die Decke über das Bett legen und das Schuhwerk sowie schmutzige Oberbekleidung ausziehen. Beachte: Beim Verlassen der Stube Wertfach und Schrank abschließen. Im Bett nicht rauchen.

7.2.1. Schrankordnung

Die Schränke werden einheitlich eingeräumt. Um sie sauberzuhalten, werden die Fächer mit Schrankpapier ausgelegt. Die Fächer für Lebensmittel und für das Schuhwerk werden mindestens einmal Wöchentlich feucht ausgewischt. In den Schränken dürfen keine verdorbenen Lebensmittel oder geruchsintensive Erzeugnisse offen aufbewahrt werden. Spezialbekleidung und Ausrüstung gehören nicht in den Schrank! Bevor die Bekleidung in den Schrank kommt, wird sie ausgebürstet. Nägel oder Haken dürfen in die Schränke nicht eingeschlagen werden. Jeder Schrank wird mit einem Namenschild versehen und mit einem Vorhängeschloß verschlossen!

Das Bild 1010.1 zeigt alle B/A-Stücke, die zur Bekleidungs- und Ausrüstungsnorm gehören und im Schrank unabhängig von der Jahreszeit und der befohlenen Uniformart aufbewahrt werden müssen. Die Uniformen müssen im Schrank mit der Vorderseite nach links hängen. Am Uniformmantel und an der Uniformjacke ist der oberste Knopf zu schließen. Die Hosen werden auf Bruch und glatt über den Steg des Kleiderbügels gehängt. Die Öffnungen der Kleiderbügelhaken zeigen zur Rückwand des Schrankes.

Die Schränke wie folgt einräumen:
Linke Schrankseite (von oben nach unten) Fach für Wäsche Pullover, Unterwäsche, Oberhemden, Taschentücher, Kragenbinden, Socken; Fach für persönliche Gegenstände (verschlossen) Brieftasche, persönliche Wertgegenstände; Fach für Lebensmittel Lebensmittel, Tasse, Eßbesteck, alkoholfreie Getränke; Fach für Toilettengegenstände persönliche Toilettengegenstände, Nähzeug; Fach für Schreibzeug und Bücher Briefpapier, Schreibutensilien, Bücher; Fach für Sportbekleidung Trainingshose, Trainingsjacke, Sporthose, Sporthemd und andere Sportbekleidung; Fach für Schuhwerk im hinteren oberen Teil: Schuhputzzeug, Arbeitshandschuhe;
im hinteren unteren Teil: Sportschuhe, Halbschuhe; im vorderen Teil: Habschaftstiefel bzw. Sprungschuhe, persönliche Hausschuhe
Rechte Schrankseite Fach für Mützen Schirm- bzw. Baskenmütze, darunter Kopfschützer, Handschuhe, Binder und Schal, Feldmütze, Wintermütze und Regenumhang (Folie); Fach für Oberbekleidung (von rechts nach links) Uniformmantel, Parade-/Ausgangsuniform, Tuchuniform, Felddienstanzüge, Sommerdienstanzüge, Watteanzug; an der linken Seite die geöffnete Feldflasche; auf dem Schrankboden das zweite Paar Halbschaftstiefel, eine Akten- oder Tragetasche (in dieser Tasche zeitweilig die schmutzige Unterwäsche aufbewahren) Innenseite der rechten Schranktür Handtücher, Lederkoppel, Tragegestell, Gutkoppel; auf dem Schrank links Schutzmaskentragetasche, darauf Stahlhelm; rechts Schutzanzug (zusammengerollt), Sturmgepäch (Teil I und II mit aufgeschnallter Zeltbahn und Einsatzdecke).

7.2.2. Bettenbau

Die Betten werden einheitlich gebaut. Die Matratzen bzw. Aufleger sind beim Wechsel der Bettwäsche umzudrehen, damit sie nicht einseitig eingedrückt werden. Die Betten erhalten Namenschilder.

Beachte: Gegenstände (außer Schlafanzug) nicht im Bett aufbewahren! Nicht in Unterwäsche oder Sportbekleidung zur Nachtruhe ins Bett legen!

Betten wie folgt bauen:
1. Bettlaken über die Aufleger legen und straff darunter einschlagen.
2. Kopfkissen mit dem Kopfkissenbezug überziehen und auf die Mitte des Kopfteils legen (eine Handbreit Abstand vom Kopfende des Bettes).
3. Decke in den Bettbezug einziehen (ist die Decke breiter als der Bettbezug, Überbreite einschlagen und mit einem Faden anheften). Bettbezug mit eingezogener Decke in der Länge nach Quer mit Abschluß am Fußende über das Bett legen. Die rechts und links vom Bett herunterhängenden Enden des Bettbezugs nach unten einschlagen, damit sie mit den Kanten der Aufleger übereinstimmen.
4. Zweite Decke zusammengelegt am Fußende auf das Bett legen (dazu die beiden schmalen Seiten der Decke zweimal übereinanderlegen, Öffnung zeigt in Richtung Fußende) und rechts und links nach unten so einschlagen, daß die Decke mit den Auflegern abschließt.

7.2.3. Stubenältester

Der Stubenältester wird in der Regel vom Gruppenführer eingesetzt. Er ist gegenüber dem unmittelbaren Vorgesetzten für militärische Disziplin und Ordnung sowie Sauberkeit in der Stube verantwortlich. Die in der Stube untergebrachten Armeeangehörigen müssen die Weisungen des Stubenältesten in allen Fragen der Stubenordnung befolgen.

Der Stubenälteste muß: die Stubendienste einteilen und deren Arbeit überprüfen; Armeeangehörige, die die Stubenordnung verletzen, zurechtzuweisen; Lärm und Streit unterbinden; für Reinigungsgeräte sowie -materialien sorgen; notwendige Reparaturen an Einrichtungsgegenständen dem Hauptfeldwebel melden; Vorkommnisse dem unmittelbaren Vorgesetzten melden; Meldung erstatten bzw. sich vorstellen, wenn ein Vorgestzter/Dienstgradhöherer die Stube betritt.

7.3. Dienste der Kompanie

In der Kompanie werden zur Aufrechterhaltung der Ordnung und zur Erfüllung von Aufgaben des Innendienstes folgende Dienste befohlen: Unteroffizier vom Dienst (UvD); Gehilfe des UvD (GUvD).

7.3.1. Unteroffizier vom Dienst (UvD)

Der UvD der Kompanie wird aus den Reihen der Unteroffiziere und in Ausnahmefällen aus den Reihen der besten Gefreiten der Kompanie eingesetzt. Der UvD untersteht dem OvD und GOvD des Regiments und hinsichtlich des Innendienstes der Kompanie dem Kompaniechef und dem Hauptfeldwebel der Kompanie. Dem UvD sind die GUvD der Kompanie unterstellt. Die Tätigkeit des UvD ist vielseitig, verantwortungsvoll und fordert den vollen Einsatz der Person. Der Zustand in der Kompanie in bezug auf Sauberkeit, Ordnung und Organisierten Tagesablauf hängt mit davon ab, wie der UvD seine Aufgaben erfüllt und auf die Soldaten der Kompanie aktiven Einfluß ausübt.

Der UvD der Kompanie ist verantwortlich für: die Aufrechterhaltung der inneren Ordnung im Kompaniebereich; die genaue Einhaltung des Tagesdienstablaufplans; die Sicherheit der Waffenkammer, der Ausrüstung der Kompanie und des persönlichen Eigentums der Unteroffiziere und Soldaten; die einwandfreie Dienstdurchführung der GUvD. Der UvD muß: die genaue Einhaltung des Tagesdienstablaufes in der Kompanie durchsetzen; bei Auslösung einer höheren Stufe der Gefechtsbereitschaft nach besonderem Plan handeln; den Aufenthaltsort und die Stärke der Kompanie, die Anzahl der zu Diensten eingesetzten Armeeangehörigen, der Kranken, Arrestanten, Urlauber, Ausgänger und Kommandierten kennen und dazu die Gefechtseinteilung mit der namentlichen Übersicht des Personalbestandes führen; den Schlüssel der Waffenkammer nur an Zutrittberechtigten für die Waffenkammer übergeben und die Aus- und Rückgabe der Schlüssel im Dienstbuch eintragen; mindestens zweimal in der Nacht den Verschluß und die vorschriftsmäßige Petschierung der Waffenkammer kontrollieren und das Kontrollergebnis im Dienstbuch nachweisen; bei besonderen Vorkommnissen Sofortmaßnahmen treffen und dem Kompaniechef oder dessen Stellvertreter, bei deren Abwesenheit dem Hauptfeldwebel, sowie dem OvD sofort Meldung erstatten; auf das Vorhandensein und den einwandfreien Zustand der Feuerlöschgeräte und den Brandschutz in der Kompanie achten und dafür sorgen, daß nur auf Raucherplätzen geraucht wird; bei Ausbruch eines Brandes die Feuerwache alarmieren, Maßnahmen zum Löschen des Brandes ergreifen, dem OvD und dem Kompaniechef sofort Meldung erstatten sowie Maßnahmen zur Rettung von Menschen, Waffen und Ausrüstung aus den gefährdeten Räumen treffen; auf Befehl des Hauptfeldwebels die zu Arbeiten befohlenen Einheiten und Kommandos aller Art in Marsch setzen sowie alle Kranken und diejenigen, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, zum medizinischen Punkt schicken; die Armeeangehörigen der Kompanie wecken; zur festgelegten Zeit die Ausgänger und Urlauber antreten lassen und dem Hauptfeldwebel der Kompanie melden; beim Verlassen der Kompanieunterkunft aus dienstlichen Gründen sowie für die Zeit der eigenen Ruhe die Erfüllung seiner Pflichtten einem GUvD übertragen; vom Hauptfeldwebel der Kompanie nach der Dienstausgabe die Angaben über die Gefechtseinteilung übernehmen; nach dem Zapfenstreich dem OvD die Vollzähligkeit der Kompanie melden; zur festgelegten Zeit dem OvD die in der Nacht eingetretenen besonderen Vorkommnisse melden; die Rückkehr der Ausgänger und Urlauber überwachen und bei unerlaubtem Fernbleiben unverzüglich dem OvD melden; das sorgfältige Säubern und Instandhalten der Räume der Kompanie, die vorschriftsmäßige Beleuchtung, das Heizen und Lüften der Räume sowie das Reinigen des Außenreviers der Kompanie veanlassen und kontrollieren; die militärische Disziplin und Ordnung im Kompaniebereich durchsetzen; auf Befehl des Hauptfeldwebels der Kompanie dem Diensthabenden des Speisesaals rechtzeitig eine Anforderung über das Zurückstellen von Essen für diejenigen, die aus dienstlichen Gründen abwesend sind, übergeben; bei Abwesenheit der Kompanie Unbefugten das Betretenn der Unterkunftsräume verwehren; zur Erfüllung seiner Aufgaben Befehle an die Unteroffiziere und Soldaten der Kompanie geben; dem im Kompaniebereich eintreffenden Vorgesetzten Meldung erstatten oder sich dem Dienstgradhöheren vorstellen und diesen im Kompaniebereich bzw. zum Kompaniechef begleiten;

Beispiele: "Genosse Major! Während meines Dienstes gab es keine Vorkommnisse. Die Kompanie befindet sich zur Gefechtsausbildung im Raum X. Der Kompaniechef ist bei der Kompanie. UvD der 1. Kompanie, Unteroffizier Fiedler!" "Genosse Hauptmann! UvD der 1. Kompanie, Unteroffizier Fiedler!" Die umfassenden Dienstpflichten und speziellen Aufgaben sind in der Dienstanweisung für den UvD festgelegt.

7.3.2. Gehilfe des UvD (GUvD)

Als GUvD werden je nach Bedingungen 1 bis 3 Soldaten der Kompanie eingesetzt. Der GUvD ist für die Sicherheit der Waffenkammer und Ausrüstung der Kompanie sowie das persönliche Eigentum der Unteroffiziere und Soldaten verantwortlich.

Der GUvD untersteht dem UvD der Kompanie und vertritt ihn bei dessen Abwesenheit. Der Platz des GUvD ist im Dienstzimmer oder innerhalb des Unterkunftsgebäudes in der Nähe der Waffenkammer. Der GUvD muß: beim Eintreffen von Vorgestzten vom Stellvertreter des Kompaniechefs an aufwärts und des OvD im Kompaniebereich das Kommando "Achtung!" geben; dem UvD alle Vorkommnisse und Mängel in der Kompanie sowie Verstöße gegen die Bestimmungen des Brandschutzes sofort melden; auf Sauberkeit und Ordnung in den Räumen achten; die Notbeleuchtung ständig einsatzbereit halten; darauf achten, daß die Armeeangehörigen das Schuhwerk und die Bekleidung nur an den dafür vorgesehenen Plätzen säubern; die Angehörigen der Kompanie morgens sowie nachts bei Auslösung einer höheren Stufe der Gefechtsbereitschaft oder bei Feuer wecken; Unbefugten den Zutritt zum Kompaniebereich verwehren. Der GUvD darf sich ohne Erlaubnis des UvD nicht aus der Unterkunft entfernen.

7.3.3. Stubendienst

Der Stubendienst wird vom Stubenältesten für 24 Stunden eingesetzt. Er ist für die Sauberkeit und Ordnung in der Stube verantwortlich. Bei Dienstantritt übernimmt der Stubendienst die Reinigungsgeräte.

Der Stubendienst muß: die Stube je nach Verschmutzung, aber besonders bis zum Morgenappell, in der Mittagspause und vor dem Stubendurchgang gründlich säubern (Staub wischen, auskehren bzw. aufwischen); in der Heizperiode für Heizmaterial sorgen und den Ofen heizen; vor dem Stubendurchgang Glut und Asche aus dem Ofen entfernen; beim Heraustreten die Ordnung der Stube nochmals überprüfen; beim Stubendurchgang in Dienstuniform dem UvD die Belegung der Stube melden.

Beispiel: Genosse Unteroffizier! Stube 12 mit 5 Soldaten belegt, 4 Soldaten anwesend, 1 Soldat im Urlaub. Stube gereinigt und gelüftet, Stubendienst Soldat Kraus! Einmal in der Woche, in der Regel am Sonnabend, wird ein großes Stubenreinigen durchgeführt. Dabei werden die Fenster geputzt, die Fensterrahmen, Tische, Schemel, Schranktüren sowie die Stubentüren sauber abgewaschen sowie der Fußboden gründlich gewischt und nach dem Trocknen gebohnert. Es gehört zur kameradschaftlichen Pflicht, daß die anderen Armeeangehörigen der Stube den Stubendienst bei seinen Arbeiten unterstützen sowie selbst für Ordnung und Sauberkeit sorgen.

7.3.4. Revierdienst

Die Armeeangehörigen einer Stube oder einer Gruppe erhalten ein bestimmtes Revier (Waschraum, Flur usw.) im Kompaniebereich zugeteilt, für dessen Sauberkeit sie verantwortlich sind. Je nach Umfang der Aufgabe werden dazu alle oder nur einzelne Armeeangehörige eingeteilt. Der Revierdienst meldet die Erfüllung seiner Aufgaben täglich dem Gruppenführer.

 

15. Sicherstellung der Verpflegung

15.1. Truppenverpflegung und Verpflegungsnormen

Truppenverpflegung ist eine Form der Verpflegung, bei der die Armeeangehörigen zubereitete Warm- und Kaltverpflegung sowie Getränke nach festgelegten Grundnormen erhalten. Sie muß auf mindestens drei Tagesmahlzeiten aufgeteilt werden. Die Truppenverpflegung wird auf der Grundlage der neuesten ernährungswissenschaftlichen Erkenntnisse sowie der militärischen Erfordernisse im Interesse der Erhöhung der physischen Leistungsbereitschaft und damit der Gefechtsbereitschaft organisiert und durchgeführt.

Verpflegungsnormen
Die Verpflegungsnormen der Nationalen Volksarmee unterscheiden sich quantitativ und qualitativ nach der Menge und dem Sortiment der in der materiellen Norm erfaßten Lebensmittel, der dafür festgelegten finaziellen Norm sowie dem jeweilig erforderlichen Bedarf an Nährstoffen, Vitaminen und Mineralstoffen. Sie entsprechen den dienstlichen Anforderungen, den körperlichen und geistigen Belastungen. Die Verpflegungsnormen umfassen:

Grundnormen
Jedem Armeeangehörigen steht täglich nur eine Grundnorm zu, in die er nach dienstlichen Merkmalen als Empfangsberechtigter eingestuft wird. Ändern sich die dienstlichen Merkmale, wird mit dem Tage der Veränderung eine Neueinstufung der Empfangsberechtigung vorgenommen;

Zulagen
Zulagen werden in der Truppen verpflegung zusätzlich als Ergänzung zu den zustehenden Grundnormen nur in materieller Form ausgegeben und sind in der Regel zeitlich begrenzt. Zulagen werden ausgegeben: für zeitweilige außergewöhnliche physische und psychische Beanspruchungen, für besondere Anlässe und Einsätze, aus medizinischer Indikation; Verpflegungskomplekte Verpflegungskomplekte sind speziell zusammengestellte und verpackte Lebensmittelsortimente, die bei Übungen, Manövern und Gefechtsdienst anstelle der sonst zustehenden Grundnorm als Truppenverpflegung ausgegeben werden.

Grundnorm 110 und 130
Die Grundnorm 110 wird an den überwiegenden Teil der Armeeangehörigen ausgegeben.

Verbrauchsnormen für die Grundnormen 110 und 130

Grundnorm
Bezeichnung ME Bemerkungen
110 130

Fleisch,Wurst,

g 220 250    Die Verbrauchsrichtnormen können
Fleisch- und    bei Einhaltung der ernährungs-
Wurstwaren    physiologischen Optimalwerte
Butter g 50 50    unter- bzw. überschritten werden,
Vollmilch/ g 300 350    wenn die finanzielle Norm
Milcherzeugnisse    eingehalten wird.
Fette g 30 40
Eier g 35 50
Fisch g 45 45
Käse g 35 40
Marmelade g 30 30
Zucker/Süssw. g 30 40
Nährmittel g 60 60
Kartoffeln, frisch g 800 800
oder geschält g 400 400
Gemüse g 300 350
Obst g 200 200
Brot g 300 300
Weißbr./Gebäck g 200 200
Tee g 2 2
Gewürze g 25 25

sonstige Lebensmittel und Getränke nach finanzieller Auslastung

Die Grundnorm 130 erhalten Angehörige der Grenztruppen der DDR, die fortwährend für die Grenzsicherung und deren Sicherstellung eingesetzt werden, sowie Armeeangehörige auf Schiffen und Booten der Volksmarine.

Speiseplan, eingesandt durch "EG"

15.2. Versorgung der nicht an der Truppenverpflegung teilnehmenden Armeeangehörigen

Selbstverpflegung
Die Selbstverpflegung ist eine Form der Verpflegung, bei der anstelle der Truppenverpflegung die festgelegte finanzielle Norm als Verpflegungsgeld an die Armeeangehörigen (Selbstverpfleger) ausgezahlt wird. Zur ständigen Selbstverpfleger sind Offiziere, Fähnriche und Berufsunteroffiziere berechtigt. Im Falle der dienstlichen Notwendigkeit bzw. bei Beeinträchtigung der Dienstdurchführung oder mangelnder Voraussetzungen für eine geregelte Esseneinnahme sind die Kommandeure der Truppenteile bzw. Leiter der Dienststellen verpflichtet, Berechtigte für Selbstverpflegung zur Teilnahme an der Truppenverpflegung anzuweisen. Bei Gewährung von Urlaub bzw. ganztägigen Ausgang an Sonn- und Feiertagen sind auch Unteroffiziere und Soldaten auf Zeit sowie Soldaten im Grundwehrdienst berechtigt, Verpflegungsgeld in Anspruch zu nehmen. Die Selbstverpfleger können im Interesse der ordnungsgemäßen Diensterfüllung bestimmte Mahlzeiten der Truppenverpflegung gegen Bezahlung einnehmen. Das trifft nicht für Unteroffiziere und Soldaten auf Zeit sowie Soldaten im Grundwehrdienst zu, wenn sie an Sonn- und Feiertag Verpflegungsgeld erhalten.

Marschverpflegung
Die Marschverpflegung ist eine Form der Truppenverpflegung. Sie kann bei Versetzungen, Kommandierungen und Transporten außerhalb des Standortes an Armeeangehörige in Form von Kaltverpflegung anstelle der Grundnormen ausgegeben werden. Bei der Marschverpflegungen werden hauptsächlichlichsten Lebensmittel der Verbrauchsrichtnormen ausgegeben. Das sind zum Beispiel anstelle der Grundnorm 110 Fleisch- und Wurstkonserven/Dauerwurst (400 g), Brot (500 g), Süßwaren (100 g) und Obst (im finanziellen Wert von 0,70 M).

Vergleichsmitteilung
Eine Vergleichsmitteilung erhalten Armeeangehörige, um die Teilnahme an der Truppenverpflegung bis zum genannten Zeitpunkt nachzuweisen. Sie wird ausgegeben bei: Versetzung in einen anderen Truppenteil; Kommandierung, wenn keine Verpflegungsversorgung durch Stammtruppenteil/-einheit erfolgt; Einweisung in eine medizinische Einrichtung der Nationalen Volksarmee oder der Grenztruppen der DDR; Einweisung in die Arrestanstalt eines anderen Truppenteils. Die Vergleichsmitteilung ist unmittelbar nach dem Eintreffen in der neuen Einheit beim Hauptfeldwebel abzugeben. Die Aufnehme in die Verpflegungsstärke und damit in die Truppenverpflegung ist nur gegen Vorlage der Vergleichsmitteilung möglich.

Quelle: Handbuch Militärisches Grundwissen NVA - Ausgabe 10. Auflage, Redaktionsschluß: 15. 11. 1980
Die umfangreiche Arbeit des Abtippens (!) machte sich dankenswerter Weise: Harry Kleinke,
Speisepla-Bild von "EG".


Militärflugplätze der NVA