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7. Innendienst Die Bestimmungen über den Innendienst beinhalten Festlegungen über den Tagesdienstablauf für Einheiten und Armeeangehörige, die Organisation des Dienstes sowie Regeln des Verhaltens und Zusammenlebens der Armeeangehörigen unter Berücksichtigung der für das militärische Leben erforderlichen militärischen Disziplin und Ordnung. Jeder Armeeangehörige muß die Festlegung über die militärische Disziplin und Ordnung sowie den inneren Dienst kennen und strikt einhalten. Er ist nicht nur für sich, sondern auch für die Ordnung im Kollektiv der Einheit mitverantwortlich. Das findet seinen Ausdruck unter anderem darin, daß der ältere und erfahrene Armeeangehörige den noch jungen und unerfahrenen kameradschaftlich und selbstlos unterstützt und ihm mit Rat und Tat zur Seite steht. Jeden Armeeangehörigen müssen die Soldatentugenden Disziplin, Ordnung, Anstand, Sauberkeit und Pünktlichkeit auszeichnen. In Einheiten mit vorbildlicher Disziplin und Ordnung, in einem festen Kollektiv, bei kameradschaftlicher gegenseitiger Unterstützung und exaktem militärischem Auftreten macht der Dienst Freude. Es werden hohe Ergebnisse in der politischen und Gefechtsausbildung erreicht. 7.1. Tagesablauf Ein straff organisierter Tagesablauf ist u.a. Ausdruck militärischer Disziplin und Ordnung. In den Einheiten wird der Tagesablauf im Tagesdienstablaufplan festgehalten. Er enthält nach Zeit und Ort alle Maßnahmen, die in den Einheiten durchgeführt werden. Der Tagesablauf beginnt mit dem Wecken und endet mit dem Zapfenstreich. Wecken Frühsport, Morgentoilette Stuben- und Revierreinigen Tischdienst Ausbildung Freizeit Stubendurchgang und Zapfenstreich 7.2. Stubenordnung Das gemeinsame Zusammenleben in den Unterkünften der Kaserne fordert die strenge Einhaltung der festgelegten Ordnung. Neben der allgemeinen Normeinrichtung können die Stuben mit Tischtüchern, Blumen, Vorhängen, Bildern und anderem Wandschmuck ausgestattet werden. Die zusätzliche Ausstattung sowie die Wanddekoration bzw. der Wandschmuck müssen kultur- und geschmackvoll sein und dürfen nicht im Gegensatz zum Charakter der Stube als militärische Unterkunft stehen. Die Stubenordnung verlangt: Stube ständig sauberhalten. Keine Bekleidungsstücke, Ausrüstungs- und andere Gegenstände herumliegen lassen. Die Schemel ordentlich am Tisch oder an das Bett stellen. Aschenbecher leeren, wenn die Stube verlassen wird. Abfälle und andere Gegenstände wegräumen. Die Stubeneinrichtung, Wände, Türen und Fesnster schonen. Bekleidungsstücke nicht zum Trocknen in der Stube oder im Fenster aufhängen. Betten und Schränke nach den festgelegten Bestimmungen einheitlich bauen bzw. einräumen. Armeeangehörige, die sich bekleidet aufs Bett legen, müssen vorher die Decke über das Bett legen und das Schuhwerk sowie schmutzige Oberbekleidung ausziehen. Beachte: Beim Verlassen der Stube Wertfach und Schrank abschließen. Im Bett nicht rauchen. 7.2.1. Schrankordnung Die Schränke werden einheitlich eingeräumt. Um sie sauberzuhalten, werden die Fächer mit Schrankpapier ausgelegt. Die Fächer für Lebensmittel und für das Schuhwerk werden mindestens einmal Wöchentlich feucht ausgewischt. In den Schränken dürfen keine verdorbenen Lebensmittel oder geruchsintensive Erzeugnisse offen aufbewahrt werden. Spezialbekleidung und Ausrüstung gehören nicht in den Schrank! Bevor die Bekleidung in den Schrank kommt, wird sie ausgebürstet. Nägel oder Haken dürfen in die Schränke nicht eingeschlagen werden. Jeder Schrank wird mit einem Namenschild versehen und mit einem Vorhängeschloß verschlossen! Das Bild 1010.1 zeigt alle B/A-Stücke, die zur Bekleidungs- und Ausrüstungsnorm gehören und im Schrank unabhängig von der Jahreszeit und der befohlenen Uniformart aufbewahrt werden müssen. Die Uniformen müssen im Schrank mit der Vorderseite nach links hängen. Am Uniformmantel und an der Uniformjacke ist der oberste Knopf zu schließen. Die Hosen werden auf Bruch und glatt über den Steg des Kleiderbügels gehängt. Die Öffnungen der Kleiderbügelhaken zeigen zur Rückwand des Schrankes. Die Schränke wie folgt einräumen: 7.2.2. Bettenbau Die Betten werden einheitlich gebaut. Die Matratzen bzw. Aufleger sind beim Wechsel der Bettwäsche umzudrehen, damit sie nicht einseitig eingedrückt werden. Die Betten erhalten Namenschilder. Beachte: Gegenstände (außer Schlafanzug) nicht im Bett aufbewahren! Nicht in Unterwäsche oder Sportbekleidung zur Nachtruhe ins Bett legen! Betten wie folgt bauen: 7.2.3. Stubenältester Der Stubenältester wird in der Regel vom Gruppenführer eingesetzt. Er ist gegenüber dem unmittelbaren Vorgesetzten für militärische Disziplin und Ordnung sowie Sauberkeit in der Stube verantwortlich. Die in der Stube untergebrachten Armeeangehörigen müssen die Weisungen des Stubenältesten in allen Fragen der Stubenordnung befolgen. Der Stubenälteste muß: die Stubendienste einteilen und deren Arbeit überprüfen; Armeeangehörige, die die Stubenordnung verletzen, zurechtzuweisen; Lärm und Streit unterbinden; für Reinigungsgeräte sowie -materialien sorgen; notwendige Reparaturen an Einrichtungsgegenständen dem Hauptfeldwebel melden; Vorkommnisse dem unmittelbaren Vorgesetzten melden; Meldung erstatten bzw. sich vorstellen, wenn ein Vorgestzter/Dienstgradhöherer die Stube betritt. 7.3. Dienste der Kompanie In der Kompanie werden zur Aufrechterhaltung der Ordnung und zur Erfüllung von Aufgaben des Innendienstes folgende Dienste befohlen: Unteroffizier vom Dienst (UvD); Gehilfe des UvD (GUvD). 7.3.1. Unteroffizier vom Dienst (UvD) Der UvD der Kompanie wird aus den Reihen der Unteroffiziere und in Ausnahmefällen aus den Reihen der besten Gefreiten der Kompanie eingesetzt. Der UvD untersteht dem OvD und GOvD des Regiments und hinsichtlich des Innendienstes der Kompanie dem Kompaniechef und dem Hauptfeldwebel der Kompanie. Dem UvD sind die GUvD der Kompanie unterstellt. Die Tätigkeit des UvD ist vielseitig, verantwortungsvoll und fordert den vollen Einsatz der Person. Der Zustand in der Kompanie in bezug auf Sauberkeit, Ordnung und Organisierten Tagesablauf hängt mit davon ab, wie der UvD seine Aufgaben erfüllt und auf die Soldaten der Kompanie aktiven Einfluß ausübt. Der UvD der Kompanie ist verantwortlich für: die Aufrechterhaltung der inneren Ordnung im Kompaniebereich; die genaue Einhaltung des Tagesdienstablaufplans; die Sicherheit der Waffenkammer, der Ausrüstung der Kompanie und des persönlichen Eigentums der Unteroffiziere und Soldaten; die einwandfreie Dienstdurchführung der GUvD. Der UvD muß: die genaue Einhaltung des Tagesdienstablaufes in der Kompanie durchsetzen; bei Auslösung einer höheren Stufe der Gefechtsbereitschaft nach besonderem Plan handeln; den Aufenthaltsort und die Stärke der Kompanie, die Anzahl der zu Diensten eingesetzten Armeeangehörigen, der Kranken, Arrestanten, Urlauber, Ausgänger und Kommandierten kennen und dazu die Gefechtseinteilung mit der namentlichen Übersicht des Personalbestandes führen; den Schlüssel der Waffenkammer nur an Zutrittberechtigten für die Waffenkammer übergeben und die Aus- und Rückgabe der Schlüssel im Dienstbuch eintragen; mindestens zweimal in der Nacht den Verschluß und die vorschriftsmäßige Petschierung der Waffenkammer kontrollieren und das Kontrollergebnis im Dienstbuch nachweisen; bei besonderen Vorkommnissen Sofortmaßnahmen treffen und dem Kompaniechef oder dessen Stellvertreter, bei deren Abwesenheit dem Hauptfeldwebel, sowie dem OvD sofort Meldung erstatten; auf das Vorhandensein und den einwandfreien Zustand der Feuerlöschgeräte und den Brandschutz in der Kompanie achten und dafür sorgen, daß nur auf Raucherplätzen geraucht wird; bei Ausbruch eines Brandes die Feuerwache alarmieren, Maßnahmen zum Löschen des Brandes ergreifen, dem OvD und dem Kompaniechef sofort Meldung erstatten sowie Maßnahmen zur Rettung von Menschen, Waffen und Ausrüstung aus den gefährdeten Räumen treffen; auf Befehl des Hauptfeldwebels die zu Arbeiten befohlenen Einheiten und Kommandos aller Art in Marsch setzen sowie alle Kranken und diejenigen, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, zum medizinischen Punkt schicken; die Armeeangehörigen der Kompanie wecken; zur festgelegten Zeit die Ausgänger und Urlauber antreten lassen und dem Hauptfeldwebel der Kompanie melden; beim Verlassen der Kompanieunterkunft aus dienstlichen Gründen sowie für die Zeit der eigenen Ruhe die Erfüllung seiner Pflichtten einem GUvD übertragen; vom Hauptfeldwebel der Kompanie nach der Dienstausgabe die Angaben über die Gefechtseinteilung übernehmen; nach dem Zapfenstreich dem OvD die Vollzähligkeit der Kompanie melden; zur festgelegten Zeit dem OvD die in der Nacht eingetretenen besonderen Vorkommnisse melden; die Rückkehr der Ausgänger und Urlauber überwachen und bei unerlaubtem Fernbleiben unverzüglich dem OvD melden; das sorgfältige Säubern und Instandhalten der Räume der Kompanie, die vorschriftsmäßige Beleuchtung, das Heizen und Lüften der Räume sowie das Reinigen des Außenreviers der Kompanie veanlassen und kontrollieren; die militärische Disziplin und Ordnung im Kompaniebereich durchsetzen; auf Befehl des Hauptfeldwebels der Kompanie dem Diensthabenden des Speisesaals rechtzeitig eine Anforderung über das Zurückstellen von Essen für diejenigen, die aus dienstlichen Gründen abwesend sind, übergeben; bei Abwesenheit der Kompanie Unbefugten das Betretenn der Unterkunftsräume verwehren; zur Erfüllung seiner Aufgaben Befehle an die Unteroffiziere und Soldaten der Kompanie geben; dem im Kompaniebereich eintreffenden Vorgesetzten Meldung erstatten oder sich dem Dienstgradhöheren vorstellen und diesen im Kompaniebereich bzw. zum Kompaniechef begleiten; Beispiele: "Genosse Major! Während meines Dienstes gab es keine Vorkommnisse. Die Kompanie befindet sich zur Gefechtsausbildung im Raum X. Der Kompaniechef ist bei der Kompanie. UvD der 1. Kompanie, Unteroffizier Fiedler!" "Genosse Hauptmann! UvD der 1. Kompanie, Unteroffizier Fiedler!" Die umfassenden Dienstpflichten und speziellen Aufgaben sind in der Dienstanweisung für den UvD festgelegt. 7.3.2. Gehilfe des UvD (GUvD) Als GUvD werden je nach Bedingungen 1 bis 3 Soldaten der Kompanie eingesetzt. Der GUvD ist für die Sicherheit der Waffenkammer und Ausrüstung der Kompanie sowie das persönliche Eigentum der Unteroffiziere und Soldaten verantwortlich. Der GUvD untersteht dem UvD der Kompanie und vertritt ihn bei dessen Abwesenheit. Der Platz des GUvD ist im Dienstzimmer oder innerhalb des Unterkunftsgebäudes in der Nähe der Waffenkammer. Der GUvD muß: beim Eintreffen von Vorgestzten vom Stellvertreter des Kompaniechefs an aufwärts und des OvD im Kompaniebereich das Kommando "Achtung!" geben; dem UvD alle Vorkommnisse und Mängel in der Kompanie sowie Verstöße gegen die Bestimmungen des Brandschutzes sofort melden; auf Sauberkeit und Ordnung in den Räumen achten; die Notbeleuchtung ständig einsatzbereit halten; darauf achten, daß die Armeeangehörigen das Schuhwerk und die Bekleidung nur an den dafür vorgesehenen Plätzen säubern; die Angehörigen der Kompanie morgens sowie nachts bei Auslösung einer höheren Stufe der Gefechtsbereitschaft oder bei Feuer wecken; Unbefugten den Zutritt zum Kompaniebereich verwehren. Der GUvD darf sich ohne Erlaubnis des UvD nicht aus der Unterkunft entfernen. 7.3.3. Stubendienst Der Stubendienst wird vom Stubenältesten für 24 Stunden eingesetzt. Er ist für die Sauberkeit und Ordnung in der Stube verantwortlich. Bei Dienstantritt übernimmt der Stubendienst die Reinigungsgeräte. Der Stubendienst muß: die Stube je nach Verschmutzung, aber besonders bis zum Morgenappell, in der Mittagspause und vor dem Stubendurchgang gründlich säubern (Staub wischen, auskehren bzw. aufwischen); in der Heizperiode für Heizmaterial sorgen und den Ofen heizen; vor dem Stubendurchgang Glut und Asche aus dem Ofen entfernen; beim Heraustreten die Ordnung der Stube nochmals überprüfen; beim Stubendurchgang in Dienstuniform dem UvD die Belegung der Stube melden. Beispiel: Genosse Unteroffizier! Stube 12 mit 5 Soldaten belegt, 4 Soldaten anwesend, 1 Soldat im Urlaub. Stube gereinigt und gelüftet, Stubendienst Soldat Kraus! Einmal in der Woche, in der Regel am Sonnabend, wird ein großes Stubenreinigen durchgeführt. Dabei werden die Fenster geputzt, die Fensterrahmen, Tische, Schemel, Schranktüren sowie die Stubentüren sauber abgewaschen sowie der Fußboden gründlich gewischt und nach dem Trocknen gebohnert. Es gehört zur kameradschaftlichen Pflicht, daß die anderen Armeeangehörigen der Stube den Stubendienst bei seinen Arbeiten unterstützen sowie selbst für Ordnung und Sauberkeit sorgen. 7.3.4. Revierdienst Die Armeeangehörigen einer Stube oder einer Gruppe erhalten ein bestimmtes Revier (Waschraum, Flur usw.) im Kompaniebereich zugeteilt, für dessen Sauberkeit sie verantwortlich sind. Je nach Umfang der Aufgabe werden dazu alle oder nur einzelne Armeeangehörige eingeteilt. Der Revierdienst meldet die Erfüllung seiner Aufgaben täglich dem Gruppenführer.
15. Sicherstellung der Verpflegung 15.1. Truppenverpflegung und Verpflegungsnormen Truppenverpflegung ist eine Form der Verpflegung, bei der die Armeeangehörigen zubereitete Warm- und Kaltverpflegung sowie Getränke nach festgelegten Grundnormen erhalten. Sie muß auf mindestens drei Tagesmahlzeiten aufgeteilt werden. Die Truppenverpflegung wird auf der Grundlage der neuesten ernährungswissenschaftlichen Erkenntnisse sowie der militärischen Erfordernisse im Interesse der Erhöhung der physischen Leistungsbereitschaft und damit der Gefechtsbereitschaft organisiert und durchgeführt. Verpflegungsnormen Grundnormen Zulagen Grundnorm 110 und 130 Verbrauchsnormen für die Grundnormen 110 und 130
Die Grundnorm 130 erhalten Angehörige der Grenztruppen der DDR, die fortwährend für die Grenzsicherung und deren Sicherstellung eingesetzt werden, sowie Armeeangehörige auf Schiffen und Booten der Volksmarine. 15.2. Versorgung der nicht an der Truppenverpflegung teilnehmenden Armeeangehörigen Selbstverpflegung Marschverpflegung Vergleichsmitteilung Quelle: Handbuch Militärisches Grundwissen NVA
- Ausgabe 10. Auflage, Redaktionsschluß: 15. 11. 1980 |
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