Eide
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Im Laufe der Jahre gab es in der NVA und ihrem Vorläufer, der Kaderschmiede KVP, sowie den Grenztruppen verschiedene Verpflichtungs- und Eidesformeln.
LW-Museum, BE-Gatow 2004

KVP-Verpflichtung (1952 - 1956)

Die Einheiten der Kasernierten Volkspolizei kannten keinen Fahneneid. Die Angehörigen der KVP unterschrieben statt dessen eine Verpflichtung, die im Kern bereits einem Eid nahe kam. Diese und die folgenden Ausführungen werden für die VP-Luft und -See analog gegolten haben.

Ich verpflichte mich,
vom Tage der Unterzeichnung dieser Verpflichtung an, in den Reihen der Kasernierten Volkspolizei nicht weniger als 3 Jahre Dienst zu verrichten.

Ich gelobe,
die DDR gegen alle inneren und äußeren Feinde unter Einsatz meines Lebens zu schützen und meinen Dienst treu, ehrlich und gewissenhaft überall dort zu versehen, wo es die Partei der Arbeiterklasse und die Regierung der DDR verlangen.

Obwohl es für die KVP nie zu einem offiziellen Fahneneid kam, war der Wunsch nach Selbstverpflichtung in den Reihen der Truppe stark ausgeprägt. So kam es immer wieder zu selbstinzinierten "Vereidigungen" und freiwilligen Schwurleistungen. Psychologisch kann dieses Bedürfnis in der "Kaderschmiede" KVP so interpretiert werden, daß sich die Angehörigen des Ausbildungscharakters der KVP durchaus bewußt waren und mittels eines Eides den "Ritterschlag" zur vollwertigen Truppe erhofften. Zum ersten offiziellen Fahneneid kam es jedoch erst mit Gründung der NVA.

 

Übergangsverpflichtung für die ehemaligen KVP-Angehörigen (1956)

Die Befehle und Anweisungen der KVP bzw. VP-Luft und VP-See traten zum 01.12.1956 außer Kraft, diese "Kaderschmieden" waren zum 31.12.1956 aufgelöst. Die ehemaligen Angehörigen der KVP, die in der neu gegründeten NVA (weiter-) dienen wollten, unterschrieben - entsprechend Anlage 2 des Befehls 28/56 des Ministers für Nationale Verteidigung - folgende Verpflichtung:

Ich, (Dienstgrad, Name, Vorname),
bin bereit, meine für den Dienst in der Kasernierten Volkspolizei eingegangene Verpflichtung, in der Nationalen Volksarmee der Deutschen Demokratischen Republik zu verwirklichen. Entsprechend meinem geleisteten Schwur werde ich in der Nationalen Volksarmee bis zum Ablauf meiner Verpflichtung dienen.

 


Schwur der NVA (1956 - 1961)

Nach dem Beschluß der Volkskammer über das Gesetz zur Schaffung der NVA und des Ministeriums für Nationale Verteidigung vom 18. Januar 1956 beschloß die Sicherheitskommission des ZK der SED am 09. Februar 1956 die Einführung eines Eides für die zukünftigen NVA-Angehörigen. Auf dieser Sitzung wurden Albert Norden und Johannes R. Becher mit der Formulierung des Eidestextes beauftragt. Der Ministerrat der DDR stimmte am 12. April 1956 dem Plan, einen sozialistischen Fahneneid einzuführen, zu. Die erste Vereidigung fand am Vortag des "1. Mai", am Montag, den 30. April 1956 statt. Bis zum 21. Mai hatten die Chefs der Seestreitkräfte, der Luftstreitkräfte, Luftverteidigung sowie der Militärbezirke die vollständige Ableistung des feierlichen Schwurs und die Durchführung der Verpflichtung dem Verteidigungsminister, Generaloberst Willi Stoph, zu melden.

Der folgende Schwur, der noch recht kurz war und noch nicht offiziell als "Fahneneid" bezeichnet wurde, wurde - wie der spätere Fahneneid auch - auf die Truppenfahne geleistet:

Ich schwöre:
meinem Vaterland, der Deutschen Demokratischen Republik, allzeit treu zu dienen, sie auf Befehl der Arbeiter- und Bauernregierung unter Einsatz meines Lebens gegen jeden Feind zu schützen, den militärischen Vorgesetzten unbedingten Gehorsam zu leisten, immer und überall die Ehre unserer Republik und ihrer Nationalen Volksarmee zu wahren.

Da die NVA damals eine Freiwilligenarmee war, wurde nach Ableistung des Schwurs noch eine schriftliche Erklärung abgegeben.

Für Unteroffiziere und Mannschaften lautete diese:
"Ich, [Name], verpflichte mich, in Verwirklichung meines geleisteten Schwurs [x] Jahre in der Nationalen Volksarmee der Deutschen Demokratischen Republik zu dienen."

Offiziere unterschrieben folgende Verpflichtungserklärung:
"In Erfüllung meines feierlichen Schwures und in der Erkenntnis, daß der Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der sozialistischen Errungenschaften der Werktätigen der Deutschen Demokratischen Republik eine ehrenvolle nationale Pflicht ist, bin ich bereit, entsprechend der Dienstlaufbestimmungen den Beruf als Offizier in der Nationalen Volksarmee der Deutschen Demokratischen Republik zu erfüllen."
Die noch in der Ausbildung befindlichen Offiziersschüler hatten hinter "bin ich bereit", die Worte "nach Absolvierung der Offiziersschule" einzufügen (Anordnung des Stellvertretenden Ministers für Nationale Verteidigung vom 05. Juni 1956).

 

Schwur der Deutschen Grenzpolizei (1958 - 1961)

Am 17. März 1958 leisten die Angehörigen der Deutschen Grenzpolizei (DGP) erstmals den - am 16. Januar 1958 vom Präsidium des Ministerrates beschlossenen - Schwur, dem ebenfalls eine Verpflichtungserklärung voranging. Dieser Schwur wurde 1961 letztmalig bei der Vereidigung der Freiwilligen in der DGP geleistet:

Ich schwöre:
meinem Vaterland, der Deutschen Demokratischen Republik, allzeit treu zu dienen, sie auf Befehl der Arbeiter-und-Bauern-Regierung unter Einsatz meines Lebens gegen jeden Feind zu schützen, den Vorgesetzten unbedingten Gehorsam zu leisten, immer und überall die Ehre unserer Republik und ihrer Grenzpolizei zu wahren.

 

NVA-Fahneneid (1962 - 1989)

Mit Einführung der allgemeinen Wehrpflicht, mit Gesetz vom 24. Januar 1962, wurde der Eid stark modifiziert. Er war deutlich länger als sein Vorgänger und an das sowjetische Vorbild angelehnt. Alle NVA-Angehörigen, ob Berufs- oder Zeitsoldat oder Wehrpflichtiger, hatten ihn gleichermaßen zu schwören. Die letzten Soldaten schworen ihn im Herbst 1989.

Ich schwöre:
Der Deutschen Demokratischen Republik, meinem Vaterland, allzeit treu zu dienen und sie auf Befehl der Arbeiter-und-Bauern-Regierung gegen jeden Feind zu schützen.

Ich schwöre:
An der Seite der Sowjetarmee und der Armeen der mit uns verbündeten sozialistischen Länder als Soldat der nationalen Volksarmee jederzeit bereit zu sein, den Sozialismus gegen alle Feinde zu verteidigen und mein Leben zur Erringung des Sieges einzusetzen.

Ich schwöre:
Ein ehrlicher, tapferer, disziplinierter und wachsamer Soldat zu sein, den militärischen Vorgesetzten unbedingten Gehorsam zu leisten, die Befehle mit aller Entschlossenheit zu erfüllen und die militärischen und staatlichen Geheimnisse immer streng zu wahren.

Ich schwöre:
Die militärischen Kenntnisse gewissenhaft zu erwerben, die militärischen Vorschriften zu erfüllen und immer und überall die Ehre unserer Republik und ihrer Nationalen Volksarmee zu wahren.

Sollte ich jemals diesen meinen feierlichen Fahneneid verletzen, so möge mich die harte Strafe der Gesetze unserer Republik und die Verachtung des werktätigen Volkes treffen.

 

Fahneneid der Grenztruppen (1962 - 1989)

Am 19. September 1961 entstanden  aus der Deutschen Grenzpolizei die "Grenztruppen der NVA"  (Kommando Grenztruppen). Da die Wehrpflichtigen ihren Wehrdienst auch bei den Grenztruppen ableisten konnten schworen sie im Frühjahr 1962 erstmals den unten stehenden Eid. Auch nach der Herauslösung aus der NVA zum Jahreswechsel 1973/74 schworen die nunmehr Angehörigen der "Grenztruppen der DDR" weiter diesen auf die Grenztruppen modifizierten NVA-Fahneneid:

Ich schwöre:
Der Deutschen Demokratischen Republik, meinem Vaterland, allzeit treu zu dienen und sie auf Befehl der Arbeiter-und-Bauern-Regierung gegen jeden Feind zu schützen.

Ich schwöre:
An der Seite der Nationalen Volksarmee und der anderen Schutz- und Sicherheitsorgane der Deutschen Demokratischen Republik sowie fest verbunden mit den Armeen und den Grenztruppen der Sowjetunion und der anderen verbündeten sozialistischen Länder als Soldat der Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik jederzeit bereit zu sein, standhaft und mutig, auch unter Einsatz des Lebens, die Grenzen meines sozialistischen Vaterlandes gegen alle Feinde zuverlässig zu schützen.

Ich schwöre:
Ein ehrlicher; tapferer, disziplinierter und wachsamer Soldat zu sein, den militärischen Vorgesetzten unbedingten Gehorsam zu leisten, die Befehle mit aller Entschlossenheit zu erfüllen und die militärischen und staatlichen Geheimnisse immer streng zu wahren.

Ich schwöre:
Die militärischen Kenntnisse gewissenhaft zu erwerben, die militärischen Vorschriften zu erfüllen und immer und überall die Ehre unserer Republik und ihrer Grenztruppen zu wahren.

Sollte ich jemals diesen meinen feierlichen Fahneneid verletzen, so möge mich die harte Strafe der Gesetze unserer Republik und die Verachtung des werktätigen Volkes treffen.

 

Gelöbnis der Bausoldaten (1964 - 1989)

Nach Einführung der Wehrpflicht am 24. Januar 1962 in der DDR wurden am 07.09.1964 durch Anordnung des Nationalen Verteidigungsrates sog. Baueinheiten geschaffen, die statt eines Fahneneides folgendes gelobten:

Ich gelobe:
Der Deutschen Demokratischen Republik, meinem Vaterland, allzeit treu zu dienen und meine Kraft für die Erhöhung ihrer Verteidigungsbereitschaft einzusetzen.

Ich gelobe:
Als Angehöriger der Baueinheiten durch gute Arbeitsleistungen aktiv dazu beizutragen, daß die Nationale Volksarmee an der Seite der Sowjetarmee und der Armeen der mit uns verbündeten sozialistischen Länder den sozialistischen Staat gegen alle Feinde verteidigen und den Sieg erringen kann.

Ich gelobe:
Ehrlich, tapfer, diszipliniert und wachsam zu sein, den Vorgesetzten unbedingten Gehorsam zu leisten, ihre Befehle mit aller Entschlossenheit zu erfüllen und die militärischen und staatlichen Geheimnisse immer streng zu wahren.

Ich gelobe:
Gewissenhaft die zur Erfüllung meiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse zu erwerben, die gesetzlichen und militärischen Bestimmungen zu erfüllen und überall die Ehre unserer Republik und meiner Einheit zu wahren.

 

Offiziersgelöbnis (1979 - 1989)

Zusätzlich zum Fahneneid legten die Offiziere der NVA und Grenztruppen bei ihrer feierlichen Ernennung in den ersten Offiziersdienstgrad (Leutnant bzw. Unterleutnant) ein Gelöbnis ab. Dieses Gelöbnis wurde von einem Redner vorgelesen und die neuen Offiziere sprachen gemeinsam nur jenes "Das geloben wir". Aufgrund der Länge des Gelöbnisses und da es nicht gemeinschaftlich gesprochen wurde, erlangte es nicht im Ansatz die Wirkung eines Fahneneides. Hier das Gelöbnis i.d.F. vom 22. Juni 1979:

Als Offiziere der Nationalen Volksarmee der Deutschen Demokratischen Republik sind wir bereit, in Erfüllung des Fahneneides all unsere Kraft, unser Wissen und Können für die Lösung der militärischen Hauptaufgabe der Nationalen Volksarmee einzusetzen. - Das geloben wir!

Als Offiziere sind wird bereit, unter Führung der der Partei der Arbeiterklasse nach dem Vorbild der revolutionären Kämpfer der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung zu handeln und den militärischen Klassenauftrag in Ehren zu erfüllen. - Das geloben wir!

Als Offiziere sind wir bereit, unsere Soldaten zu tapferen, der Deutschen Demokratischen Republik treu ergebenen sozialistischen Klassenkämpfern zu erziehen, die entschlossen sind, ihr sozialistisches Vaterland und die mit uns verbündeten sozialistischen Staaten Seite an Seite mit der Sowjetarmee und den anderen Bruderarmee gegen jeden Feind zuverlässig zu schützen - Das geloben wir!

Als Offiziere sind wir bereit, den jungen Patrioten eine tiefe Liebe zum ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Staat anzuerziehen und ihnen einen glühenden, von einem festen Klassenstandpunkt geprägten Haß gegenüber dem Imperialismus und seinen Armeen zu entfachen! - Das geloben wir!

Als Offiziere sind wir bereit, bei allen Armeeangehörigen sozialistische Soldatentugenden zu entwickeln, feste sozialistische militärische Kampfkollektive zu schmieden, die willens und fähig sind, jeden Befehl der Arbeiter- und Bauern-Macht zu erfüllen und den Sieg über dem imperialistischen Aggressor zu erringen. - Das geloben wir!

Als Offiziere sind wir bereit, Vorbild in der Erfüllung des militärischen Klassenauftrages zu sein, die militärischen Pflichten und Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen, die Einheit von politischer und militärischer Führung zu verwirklichen, an uns selbst hohe Forderungen zu stellen und ständig um höheres politisches, militärisches und militärtechnisches Wissen und Können zu ringen. - Dafür stehen wir ein und das geloben wir!

Im folgenden das in den 1980ern gebräuchliche Gelöbnis der Offiziere der Grenztruppen:

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Wer ein Versprechen nicht einhält oder sein Wort bricht, kann - falls er ernstlich verhindert war - noch als ehrenhaft gelten. Der Bruch des Fahneneides ist jedoch unausweichlich mit dem Verlust der Ehre verbunden. (vgl. Lothar Glaß "Der Fahneneid der Nationalern Volksarmee und die Erziehung aller Armeeangehörigen zur sozialistischen Waffenbrüderschaft", 1964)

Exkurs: Das Eides-Dilemma:
Der Fahneneid der NVA war durch die Volkskammer gesetzlich normiert und wurde auf die sozialistische "Deutsche Demokratische Republik" und ihre "Arbeiter-und-Bauern-Regierung" geleistet. Der Wegfall des Eidnehmers führte mithin nicht zum automatischen Erlöschen des Eides. Formal wurden die Angehörigen der NVA von ihrem Eid nicht entbunden. Der verhinderte Bundeswehrpilot  [externer Link; PDF] und NVA-Abrüster Eppelmann war sich dessen sehr wohl bewußt und versuchte dieses Dilemma mit einem Federstrich zu lösen, in dem er den Eid und das Offiziersgelöbnis einfach für "rechtsunwirksam" und die Eidgeber für "entbunden" erklärte (vgl. Tagesbefehl vom 20. Juli 1990 [externer Link; PDF] und Befehl 5/90 über die "Vorbereitung und Durchführung der Vereidigung").

 


Gelöbnis der Grenztruppen (1990)

Nach der Öffnung der DDR-Grenzen zur BRD und Westberlin wird am 15. Februar 1990 auf Beschluß des DDR-Ministerrates der Fahneneid der Grenztruppen durch ein Gelöbnis ersetzt. Es lautet:

Ich gelobe:
Der Deutschen Demokratischen Republik allzeit treu zu dienen und getreu dem Verfassungsauftrag ihre Staatsgrenze zuverlässig zu schützen.

Da der Abrüstungsminister Eppelmann am 26. Juni 1990 die Einstellung der Grenzüberwachung zur BRD und Westberlin und am 21. September 1990 die Auflösung der Grenztruppen befahl, wird dieses Gelöbnis lediglich von den im Frühjahr 1990 zu den Grenztruppen einberufenen Wehrpflichtigen geleistet worden sein.

 

Gelöbnis der NVA (1990)

Bereits am 26. April 1990 beschloß die am 18. März 1990 gewählte Volkskammer ein neues Wehrdienstgesetz, indem auch eine neue Eidesformel enthalten war. Die im Frühjahr zum Grundwehrdienst einberufenen Soldaten mußten als Erste im Mai 1990 diese Formel sprechen.

Von den bereits im Dienst stehenden NVA-Angehörigen (dienstältere Grundwehrdienstleistende, Berufs- und Zeitsoldaten und Offiziere) verlangte die an die Macht gekommene Übergangsregierung die Ableistung des neuen Fahneneids am 20. Juli 1990. Dabei wurde auf die veränderten Bedingungen und die Wehrmachts-Offiziere des gescheiterten Hitler-Attentats bezug genommen. Dieser Eid wurde absichtlich und unabsichtlich von vielen nicht mehr geleistet bzw. nicht ernst genommen. Selbst demonstrative Eidesverweigerungen kamen in "nicht unbedeutender Zahl" vor. So verweigerten allein im Mot.-Schützenregiment 1 der Mot.- Schützendivision 1 in Oranienburg 21 Unteroffiziere und 21 Soldaten ihre Vereidigung. Hier muß jedoch berücksichtigt werden, daß einige der Eidverweigerer ihre vorfristige Entlassung beabsichtigten. Mangels Rechtsgrundlage war dieses Ansinnen jedoch aussichtslos und nachdem sie sich schriftlich verpflichteten, "ordentlich weiterzudienen" und "sämtliche Weisungen und Befehle" auszuführen, hatte die Verweigerung keinerlei Konsequenzen.

Anders war die Sachlage bei den  Berufsoldaten und Offizieren. Hier hätte eine Ablehnung der Vereidigung zur sofortigen Entlassung aufgrund "ungenügender Eignung" gem. § 26 Abs. 2 der Dienstlaufbahnordnung der NVA geführt. Eigentlich ein Witz diese DDR-Vorschrift in diesem Zusammenhang zu verwenden, aber der NVA-Abrüstungsminister Eppelmann drohte in seinem Brief an die Kommandeure der Verbände der NVA vom 04. Juli 1990 unmißverständlich: "..., daß der Verbleib eines Berufssoldaten in den Streitkräften unmittelbar mit der Ableistung dieses Fahneneides verbunden sein muß." Die mangelnden Konsequenzen bei Unteroffizieren und Mannschaften und die sowieso massiven Abwanderungen ins Zivile bei den Berufssoldaten und Offizieren, führten offenbar dazu, daß die Eidesleistung in den Truppenteilen stark unterschiedlich gehandhabt wurde. In einigen Truppenteilen wurden nur Berufsoffiziere und Offiziere zur Vereidigung aufgefordert, in anderen der Komplettbestand. Da anschließend auch keine schriftliche Bestätigung der Eidesleistung oder gesonderte Verpflichtung verlangt wurde, schworen viele den Eid - folgenlos - nicht mehr. »Aber nur wenige Zeilen später relativierte Eppelmann diese Aussage zugunsten der Funktionsfähigkeit der NVA. Es hatte sich nämlich angedeutet, dass viele qualifizierte NVA-Angehörige den Eid verweigern würden, um gerade eher aus dem Dienst ausscheiden und unverzüglich eine zivile Karriere aufnehmen zu können. Daher sollten die Kommandeure nun vor Ort pragmatisch prüfen und bestimmen, zu welchem Entlassungstermin bis Ende Dezember 1990 der Dienst beendet werden konnte« (Bröckermann).

Interessant an der Eidesformel ist, daß in jedem der zwei Sätzen noch die "Deutsche Demokratische Republik" vorkam. Parallel wurde die Kokarde mit DDR-Wappen von den Mützen entfernt und durch die "Reichsbahnkokarde" ersetzt. Aber auch die Mißachtung dieses Befehls war in der Praxis folgenlos. Der neue Fahneneid, der bis zum offiziellen Ende der DDR galt und nicht mehr auf die Truppenfahne sondern auf die Staatsflagge der DDR abgelegt wurde, lautete:

Ich schwöre:
getreu dem Recht und Gesetzen der Deutschen Demokratischen Republik meine militärischen Pflichten stehts diszipliniert und ehrenhaft zu erfüllen.

Ich schwöre,
meine ganze Kraft zur Erhaltung des Friedens und zum Schutz der Deutschen Demokratischen Republik einzusetzen.

Die am 04. September 1990 noch zur NVA einberufenen Grundwehrdienstleistenden schworen im Oktober 1990 bereits als Bundeswehrangehörige das "Deutsche Volk" tapfer auch am Hindukusch zu "verteidigen"

 

verwendete Literatur,
unter Verwendung eines Diskussionsthread im NVA-Forum und der in Buchform erschienen und an der Universität der Bundeswehr geleisteten Dissertation "Der Fahneneid" von Sven Lange, Verlag "Edition Temmen" 2003, ISBN 3-86108-365-5 sowie ein Zitat vom Oberstleutnant der Bundeswehr Bröckermann in "bw aktuell" Nr. 28/2010 (4,2 MB!).

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Militärflugplätze der NVA