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	4e)   Streiflichtaufnahmen
 
	
	Eigentlich hätte ich dieses Kapitel an den 
	Anfang meiner Beschreibungen
	stellen müssen.  
	Die Streiflichtaufnahme oder die normale Frontalaufnahme eines Kunstwerkes steht immer 
	am Anfang einer Untersuchung. Und sei es auch nur, um den Istzustand zu dokumentieren. 
	Das kann äußerst nützlich sein, wenn man einem Kunden gegenüber (in Zweifelsfällen) 
	den Schadenzustand im Augenblick der Anlieferung beweisen muß. Dazu gehören
	Photographien der Vorder- und Rückseite und Makrophotos der Schadenstellen.
	Dies gibt auch einem Auftraggeber die Möglichkeit, anhand der Dokumentation, getroffene Maßnahmen und 
	restaurierte Stellen zu überprüfen.
 
	Die Streiflichtaufnahme dient (gelegentlich) der Sichtbarmachung von 
	Übermalungen oder Pentimenti (sog. Reuezüge des Künstlers) - und zwar 
	vor einer IRRG-Untersuchung.  
	Unter günstigen Voraussetzungen kann man durch besondere Beleuchtungseffekte den 
	Pinselduktus, in frische Farbe gesetzte Signaturen, Fluchtpunkte in der Architekturmalerei,
	Fingerspuren, Craquelé (echtes und falsches), Brandblasen, aufstehende 
	Farbschollen, kurz, jede Unebenheit der Bildoberfläche viel plastischer photographisch herausarbeiten.
 
	Auf meinen Beispielseiten
	und den Schadenseiten 
	finden Sie einige der, oben kurz beschriebenen, Ergebnisse.
 
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