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4e)   Streiflichtaufnahmen

Eigentlich hätte ich dieses Kapitel an den Anfang meiner Beschreibungen stellen müssen.
Die Streiflichtaufnahme oder die normale Frontalaufnahme eines Kunstwerkes steht immer am Anfang einer Untersuchung. Und sei es auch nur, um den Istzustand zu dokumentieren. Das kann äußerst nützlich sein, wenn man einem Kunden gegenüber (in Zweifelsfällen) den Schadenzustand im Augenblick der Anlieferung beweisen muß. Dazu gehören Photographien der Vorder- und Rückseite und Makrophotos der Schadenstellen. Dies gibt auch einem Auftraggeber die Möglichkeit, anhand der Dokumentation, getroffene Maßnahmen und restaurierte Stellen zu überprüfen.

Die Streiflichtaufnahme dient (gelegentlich) der Sichtbarmachung von Übermalungen oder Pentimenti (sog. Reuezüge des Künstlers) - und zwar vor einer IRRG-Untersuchung.
Unter günstigen Voraussetzungen kann man durch besondere Beleuchtungseffekte den Pinselduktus, in frische Farbe gesetzte Signaturen, Fluchtpunkte in der Architekturmalerei, Fingerspuren, Craquelé (echtes und falsches), Brandblasen, aufstehende Farbschollen, kurz, jede Unebenheit der Bildoberfläche viel plastischer photographisch herausarbeiten.

Auf meinen Beispielseiten und den Schadenseiten finden Sie einige der, oben kurz beschriebenen, Ergebnisse.



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