4e) Streiflichtaufnahmen
Eigentlich hätte ich dieses Kapitel an den
Anfang meiner Beschreibungen
stellen müssen.
Die Streiflichtaufnahme oder die normale Frontalaufnahme eines Kunstwerkes steht immer
am Anfang einer Untersuchung. Und sei es auch nur, um den Istzustand zu dokumentieren.
Das kann äußerst nützlich sein, wenn man einem Kunden gegenüber (in Zweifelsfällen)
den Schadenzustand im Augenblick der Anlieferung beweisen muß. Dazu gehören
Photographien der Vorder- und Rückseite und Makrophotos der Schadenstellen.
Dies gibt auch einem Auftraggeber die Möglichkeit, anhand der Dokumentation, getroffene Maßnahmen und
restaurierte Stellen zu überprüfen.
Die Streiflichtaufnahme dient (gelegentlich) der Sichtbarmachung von
Übermalungen oder Pentimenti (sog. Reuezüge des Künstlers) - und zwar
vor einer IRRG-Untersuchung.
Unter günstigen Voraussetzungen kann man durch besondere Beleuchtungseffekte den
Pinselduktus, in frische Farbe gesetzte Signaturen, Fluchtpunkte in der Architekturmalerei,
Fingerspuren, Craquelé (echtes und falsches), Brandblasen, aufstehende
Farbschollen, kurz, jede Unebenheit der Bildoberfläche viel plastischer photographisch herausarbeiten.
Auf meinen Beispielseiten
und den Schadenseiten
finden Sie einige der, oben kurz beschriebenen, Ergebnisse.
|