EINLEITUNG
Die
Internationale Zivilkommission zur Beobachtung der Menschenrechte
(CCIODH) präsentiert hiermit den Vorbericht über ihren
dritten Aufenthalt in Mexiko, vom 16. Februar bis zum 3. März
2002. Die Eindrücke der Kommission, die aus Petitionen, Beschwerden
und Forderungen in Interviews mit verschiedenen Personen zustande
gekommen sind, werden im vorliegenden Bericht geschildert.
Die
Informationen, die die Kommission erhalten hat, wurden hier zusammengefasst
mit dem Ziel, die Öffentlichkeit über die aktuelle Menschenrechtssituation
in Mexiko und besonders in Chiapas zu informieren. Zudem hat die
Kommission auch nach Lösungswegen gesucht.
Das
Hauptinteresse richtete sich bei dieser Reise auf die Situation
der Menschenrechte und ob sich diese in den vergangenen eineinhalb
Jahren seit dem letzten Bericht verändert hat. Andererseits
hatte die Kommission auch die Verantwortung und Verpflichtung, die
Empfehlungen aus den vorhergehenden Reisen weiterzuverfolgen.
Dieses
Jahr nahmen 104 Personen aus 14 verschiedenen Ländern an den
Beobachtungen teil, gemäss dem Gründungsprinzip, eine
möglichst grosse Bandbreite von Leuten aus der Zivilbevölkerung
zu repräsentieren: soziale Bewegungen, Universitäten,
politische Parteien, Nichtregierungs-Organisationen, Journalisten,
Intellektuelle, Arbeiter etc. Alle Kommissionsmitglieder sind der
Ansicht, dass die Menschenrechte sowie die kollektiven Rechte der
Völker und ethnischen Minderheiten Grundpfeiler darstellen,
um für alle Menschen und Völker ein würdiges und
gerechtes Leben zu garantieren.
Wir
möchten anfügen, dass die CCIODH während ihres Aufenthalts
in Mexiko keine Behinderung seitens der mexikanischen Behörden
erfahren hat und sämtliche administrative Garantien, die für
die Arbeit der Kommission nötig waren, wie die Bewegungsfreiheit
auf mexikanischem Territorium, gewährleistet waren.
ZUSAMMENFASSUNG
DER AKTIVITÄTEN
Methode
Die
Zivilkommission hatte folgendes Ziel: alle Akteure zu interviewen,
das heisst, in die Konfliktzonen zu gelangen und alle Stimmen zu
hören, um nachher einen möglichst vollständigen Bericht
zu erarbeiten, der zu einer Aufklärung über die aktuelle
Problemsituation beiträgt. Die Kommission geht von einer breiten
Definition der Menschenrechte aus. Dies bedeutet, dass auch die
sozialen Rechte (juristisch: 3. Generationsrechte) als grundlegend
gewertet und in die Analyse miteinbezogen werden. Der erstellte
Bericht beinhaltet drei Hauptteile:
1)
Interviews mit Vertretern offizieller Institutionen, die im Konflikt
mitbeteiligt sind. (Staatliche- und Bundesstaatliche Behörden)
2)
Besuche im Konfliktgebiet, wo wir Zeugenaussagen von Vertriebenengruppen,
von betroffenen indigenen Gemeinden, sowie von den autonomen Bezirken
sammelten
3)
Interviews mit diversen zivilen Organisationen, welche auf irgendeine
Weise im Konfliktgebiet arbeiten und in den Konfliktzonen intervenieren.
4)
Anhänge, in denen andere aktuelle Realitäten Mexikos dargestellt
sind. Auch wenn diese keinen
direkten Bezug zu Chiapas haben, so geben sie doch Zeugnis von vergleichbaren
Problemen im restlichen Teil der Mexikanischen Nation.
Präsentation
des Berichts:
Die
Struktur des Berichts entspricht den zentralen Punkten der Analyse
und wird drei Teile enthalten. Im ersten werden wir die Beobachtungsarbeiten
präsentieren, die die Kommission während ihres Mexikobesuchs
gemacht hat: Besuche, Interviews, Begegnungen nach geografischer
Unterteilung. Im zweiten Teil zieht die CCIODH Schlüsse zur
Menschenrechtssituation aus ihren Dokumenten und zeigt Faktoren
auf, die Verletzungen der Menschenrechte begünstigen. Der dritte
Teil enthält Vorschläge, die nach Meinung der Kommission
die allgemeine Situation verbessern können.
SCHLUSSFOLGERUNGEN
1.
Die Vereinbarungen von San Andrés
Der
classe politique fehlt die Bereitschaft eine Lösung des Konflikts
durch Verhandlungen zu suchen. Die Vereinbarungen von San Andrés
(16. Februar 1996) wurden von VertreterInnen der Exekutive, von
einer Kommission der Legislative (COCOPA), in welcher Mitglieder,
Abgeordnete und Senatoren aus allen politischen Parteien Mexikos
vertreten waren, und von den Vertretern der Zapatistischen Befreiungsarmee
(EZLN) unterschrieben.
In
ebendiesen Vereinbarungen wird ein sozialer Vertrag vorgeschlagen,
um ein neues Verhältnis zwischen den indigenen Völkern
und dem mexikanischen Staat zu schaffen. In einer der drei grundlegenden
Vereinbarungen der Dokumente, die von der Bundesregierung und der
EZLN am 16. Februar 1996 unterschrieben haben, heisst es: Die
Regierung verpflichtet sich, zusammen mit verschiedenen Teilen der
Gesellschaft einen neuen Föderalismus und einen sozialen Vertrag
aufzubauen, der die sozialen, politischen, ökonomischen und
kulturellen Beziehungen mit den indigenen Völkern von Grund
auf verändert. Der Vertrag soll die Alltagsstrukturen des öffentlichen
Lebens, welche Unterdrückung, Ungleichheit und Diskriminierung
erzeugen und verbreiten zum Verschwinden bringen. Zudem soll er
die Rechte und Garantien für die indigenen Völker umsetzen:
Recht auf kulturelle Verschiedenheit, Recht auf Lebensraum, Nutzung
ihres Territoriums gemäss Artikel 13.2 der Übereinkunft
169 der OIT, Recht auf politische Selbstbestimmung auf Gemeindeebene,
Recht auf Ausübung ihrer Kultur, Recht auf traditionelle Produktionssysteme
und Recht auf Selbstbestimmung in bezug auf Entwicklungsprojekte.
In
der Haltung der Regierung Ernesto Zedillos, welche es ablehnte
die Vereinbarungen von San Andrés umzusetzen, wie auch in
der hartnäckigen Weigerung der gegenwärtigen Regierung
Fox, die von der EZLN für eine Wiederaufnahme des Dialogs geforderten
drei Signale zu erfüllen, zeigt sich eine Politik, die aus
der Position der Macht eine Lösung des Konflikts durch Verhandlungen
verhindert.
Die
Verabschiedung eines Gesetzes über konstitutionelle Änderungen
durch den Kongress
hat den indigenen Völkern
keine Befriedigung verschafft, weil darin die Kernpunkte der Vereinbarungen
von San Andrés nicht zur Geltung kommen. Die Gemeinden werden
nicht als Einheiten des öffentlichen Rechts, die indigenen
Völker werden weder als juristische Subjekte noch als politische
VerwalterInnen ihrer Selbstbestimmung und Autonomie anerkannt.
Die
Reforminitiative der COCOPA ist die einzige Möglichkeit, die
Voraussetzungen für einen erneuten Friedensverhandlungen
zu schaffen. Der Abbruch des Dialogs hat die indigenen Völker
viele Opfer nicht nur in den Konfliktgebieten, sondern in allen
Regionen mit indigener Präsenz, gekostet.
2.
MILITARISIERUNG
Kurz
nach seinem Amtsantritt bezeugte Präsident Vicente Fox, dass
er die Soldaten des mexikanischen Heers in Chiapas allmählich
abziehen werde, mit dem Ziel eine Entspannung der Lage herbeizuführen
und eine der zentralen Forderungen der EZLN zu erfüllen.
Gleichzeitig
forderte die EZLN in einem Communiqué Rückzug und Schliessung
von folgenden sieben von 259 Stellungen des Bundesheers als eine
von drei Bedingungen für die Wiederaufnahme des Dialogs:
1.
Amador Hernández, in diesem Fall auch Annullierung des von
Zedillo erlassenen Enteignungsdekretes
2.
Guadalupe Tepeyac
3.
Río Euseba (bei Aguascalientes von La Realidad)
4.
Jolnachoj (bei Aguascalientes von Oventik)
5.
Roberto Barrios (bei Aguascalientes dieses Orts)
6.
La Garrucha (bei Aguascalientes dieses Orts)
7.
Cuxulja (in der Nähe der Gemeinde Moisés Gandhi)
Obwohl
diese sieben Stellungen geräumt wurden, hat sich die effektive
Zahl der Soldaten in Chiapas nicht verringert und das zur Errichtung
der Stellungen enteignete Land wurde bis heute nicht an seine ursprünglichen
Besitzer zurückgegeben.
Die
Mehrheit der Kontrollpunkte und festen Stellungen sind verschwunden
(ausser in den Grenzregionen) und sind durch wechselnde Stellungen
und Patroullien von speziellen Einheiten (Brigadas de Operaciones
Mixtas) ersetzt worden. Die Weiterexistenz von militärischen
Patroullien ist offensichtlich, vor allem im Municipio Ocosingo
und an
der Grenze zu Guatemala.
Die
Flüge der Bundesarmee führen noch immer zu Beklemmung
in den Gemeinden, die Patroullien der mexikanischen Armee wurden
stetig erhöht und man hat sich schon langsam daran gewöhnt,
dass die Soldaten ihre Kontrollposten am Rande von Dörfern
improvisiert errichten, um die Indigenen zu belästigen, indem
sie sie Befragungen unterziehen und sie am passieren hindern.
In
jenen Orten, wo nach wie vor Kasernen in der Nähe von Dörfern
positioniert sind, beklagt die Bevölkerung die Verschmutzung
der Flüsse und Weideflächen der Gemeinden, sowie die Störung
des Gemeindesebens welche für sie der Konsum von Drogen, Alkohol
und Prostitution als Folge der Militärpräsenz, bedeuten.
Sehr zahlreich sind zudem Klagen wegen Belästigungen von indigenen
Frauen.
In
einigen Gemeinden, in denen die Militärpräsenz abgenommen
hat, so in Los Altos, gibt es deutlich weniger Feindseligkeiten
im täglichen Leben der Gemeinden.
Die
wachsende Beteiligung des mexikanischen Heers im Kampf gegen den
Drogenschmuggel, in der Sicherung der Grenze zu Guatemala und neuerdings
auch im Kampf gegen Kriminalität im Allgemeinen führt
zu einer Vermischung der Gewalten. Die Verteidigung der nationalen
Sicherheit wird mit der Verteidigung der öffentlichen Sicherheit
vermischt und gibt der Armee gleichzeitig Möglichkeiten zur
Einmischung in den Gemeinden, die sich im Widerstand befinden.
Chiapas
ist demnach noch immer militarisiert und die indigene Bevölkerung
ist noch immer Opfer der massiven Militärpräsenz.
3.
PARAMILITÄRS
Ihr
Ursprung ist Teil einer Aufstandsbekämpfungsstrategie, die
sich als innerdörfliche Auseinandersetzung wegen Landfragen,
politischen Differenzen und persönlichen Feindschaften, etc.
maskiert. Die paramilitärische Strategie umfasst Kontrolle
und Destabilisierung, Fragmentierung und selektive
Repression. Auf diese Weise wird verdeckt, dass dieses Szenario
des schmutzigen Krieges von den höchsten Machtpositionen aus
entworfen und dirigiert wird.
Mit
dem bewaffneten Aufstand der Zapatistas 1994 und der Anwendung der
Aufstandsbekämpfungs-Strategie in Chiapas, wurde auch das Konzept
der Nationalen Sicherheit der Mexikanischen Armee geändert.
Im Kriegshandbuch der irregulären Kriegsführung, 1994
herausgegeben vom Verteidigungsministerium und anderen ähnlichen
Ratgebern, wird die Schaffung von paramilitärischen Gruppen
als Teil der Anti-Guerilla-Strategie beschrieben, ebenso wie die
Bewaffnung von Gruppen zur Selbstverteidigung, welche
aus der Dorfbevölkerung rekrutiert werden. Sie gelten als parallele
untergeordnete Struktur zur Armee und widmen sich Operationen zur
Aufstandsbekämpfung und der Wiederherstellung der Ordnung.
Im Fall von Chiapas, wurden die Paramilitärs der militärischen
Einheit Arco Iris (Regenbogen) unterstellt, einer Elitetruppe
der Luftwaffe, entworfen von General Renan Castillo.
Die
Aktivität der paramilitärischen Gruppierungen war im Zuge
der Wahlschlappe der PRI und dem daraus erfolgten Rückzug dieser
Partei aus staatlichen Gremien, eher rückläufig. Sie wurden
praktisch zu Waisen was den offiziellen Schutz anbelangt. Jedoch
lösten sie sich deswegen nicht etwa auf, sondern behielten
ihre Struktur und ihre interne Organisation aufrecht.
Einen
Monat vor dem Regierungswechsel auf Staats- und Bundesebene verhaftete
die PGR (Staatsanwaltschaft) am 27. Oktober 2000 elf Mitglieder
der Gruppe Paz y Justicia, eine paramilitärische
Gruppe, welche in der Zona Norte von Chiapas aktiv ist. Verhaftet
wurden unter anderem Marcos Albino Torres, ehemaliger Gefreiter
der mexikanischen Armee und Samuel Sánchez Sánchez,
ehemaliger lokaler PRI-Abgeordneter. Sie wurden folgender Verbrechen
angeklagt: Terrorismus, Besitz von Feuerwaffen, deren Gebrauch exklusiv
der Armee vorbehalten ist, kriminelle Vereinigung, Aufstand, organisiertes
Verbrechen, Körperverletzung, Beschädigung und Vertreibungen.
Eine
breite und tiefgreifende Ermittlung, die jene verurteilen würde,
welche die Paramilitärs ausbildeten, Teil von ihnen sind oder
mit ihnen kollaborieren, schien sich abzuzeichnen. Jedoch weit entfernt
davon: Anstatt dass die paramilitärischen Gruppierungen wie
Paz y Justicia (deren Anführer unerklärlicherweise
wieder freigelassen wurden) gestoppt würden, fahren diese fort,
etliche Konflikte zu provozieren, Strassen zu sperren, eine terrorisierende
Politik anzuwenden, zu morden und die zapatistischen Gemeinden zu
bedrohen. Wie gehabt, unterstützt von den alten priistischen
Strukturen. Nach wie vor geniessen sie die Komplizität des
Miltärs und der Sicherheitskräfte.
Am
15. Februar, gleichzeitig mit der Anwesenheit der CCIODH in Mexiko,
wurde der Anführer der Gruppe Paz y Justicia, Diego
Vázquez Pérez, wegen mutmasslicher Urheberschaft von
illegalem Freiheitsentzug und Körperverletzung, verhaftet.
Die
paramilitärischen Gruppen wurden weder entwaffnet noch ausgehoben.
Nicht einmal die Waffen, die für das Massaker in Acteal benutzt
wurden, sind bis heute konfisziert worden.
4.
VERTRIEBENE
Als
direkte Konsequenz des Krieges in Chiapas, existieren ca. 10'000
Vertriebene, von welchen ca. 1300 in ihre angestammten Gemeinden
zurückkehren konnten. Sie geniessen den Schutz der staatlich
geförderten Abkommen zur Versöhnung. Diese
Abkommen beinhalten aber weder die Reparatur der Schäden, noch
Wiedergutmachung, noch Entwaffnung der Paramilitärs oder die
Bestrafung der Mörder und Diebe. Ohne Gerechtigkeit gibt
es keine wahrhaftige Versöhnung, bekräftigten die
RückkehrerInnen der CCIODH.
Laut
den Vertriebenen, waren die Bedingungen in den Flüchtlingslagern
ausschlaggebend für den Entscheid in ihre Dörfer zurückzukehren.
Grund war das akkumulierte Leid in den Flüchtlingslagern
in den letzten 3 ½ Jahren, wo unmenschliche Bedingungen vorherrschen,
Trinkwasser Mangelware ist und das Zusammenleben immer schwieriger
wird.
Die
Kürzung der humanitären Hilfe (bis zu 60% in einigen Fällen),
welche das IKRK vornahm, wurden als eine Erpressung betrachtet,
in risikoreiche Verhältnisse zurückzukehren. Eine Lösung
des Problems von Vertreibung/Rückkehr ist sehr eng verbunden
mit dem Verhandlungsprozess zwischen EZLN und Bundesregierung und
was damit einhergehen würde: unter anderem die Entmilitarisierung,
die Entwaffnung der Paramilitärs, die Lösung des Bodenkonflikts
und die Freilassung der Gefangenen.
Insofern
bleibt das Problem der Vertriebenen des Kriegs und der Aufstandsbekämpfung
ungelöst. Die Vertreibungen und die Morde, welche tausende
von Choles und Tzotziles, mehrheitlich aus der Unterstützungsbasis
der EZLN, ins interne Exil treiben, bleiben ungesühnt.
5.
STRAFLOSIGKEIT UND DIE HÜRDEN IM ZUGANG ZUR
JUSTIZ
Die
Desegation der zweiten CCIODH hat am 21. Februar 1998 VertreterInnen
aus verschiedenen Gemeinden der Zona Norte interviewt, unter ihnen
José Tila López García, der über sechs
Stunden zu Fuss gegangen ist, um die ZeugInnenaussagen und Anklagen
seiner Gemeinde der Kommission zu überreichen.
Auf
dem Rückweg von Jolnixtié nach Emiliano Zapata wurden
diese Person und seine Begleiter von acht Mitgliedern der paramilitärischen
Gruppe Paz y Justicia abgefangen. Diese, stark bewaffnet,
schossen mehrfach, wobei sie José Tila tödlich trafen
und mehrere Personen verletzten. Die Täter wurden später
von den Überlebenden der Attacke, unter ihnen José Tilas
Vater, identifiziert.
Immer
gemäss den Zeugenaussagen, sind die mutmasslichen Täter
Eulalio López García aus der Gemeinde Panxcuc und
sieben Personen aus La Libertad. Eine Liste mit ihren Namen liess
man der CCIODH zukommen, die sie der Staatsanwaltschaft
vorlegte.
Vier Jahre später und trotz der Haftbefehle gegen die Täter,
sind diese nach wie vor frei und leben heute in Jolnixtié.
In
vielen Fällen werden die Indigenen juristischen Prozessen unterworfen,
deren Anklagen ihren Ursprung in sozialen Konflikten haben, welche
dann einer staatlichen Untersuchung unterzogen werden. Dabei werden
falsche Beweise und Zeugenaussagen fabriziert, um einen Prozess
zu legitimieren, welcher normalerweise mit einem ungerechten Urteil
endet. Während des Strafprozesses werden ihre Menschenrechte
nicht respektiert, ebenso wenig ihre indigene Identität. Sie
werden Strafprozessen unterzogen, deren Anklagepunkte sie nicht
verstehen, genauso wenig wie deren juristischen Mechanismen. Sie
werden zu hohen Haftstrafen verurteilt, ohne jemals angemessen verteidigt
worden zu sein.
Einige
der interviewten Häftlinge erklärten, dass ihnen die Geständnisse
ihrer Verbrechen unter Folter abgezwungen wurden. Die Folter wird
in Mexiko nach wie vor angewandt. So dokumentiert im Fall von Erica
Zamora im Bundesstaat Guerrero. Ebenso in Marqués de Comillas
bei einer vor kurzem durchgeführten, sehr gewalttätigen
Polizeiaktion. Die BewohnerInnen wurden bei ihrer Verhaftung gefoltert
und daraufhin zusammengepfercht, an Händen und Füssen
gefesselt in Lastwagen wegtransportiert.
Eines
der wichtigsten hängigen Themen, welches in Mexiko behandest
werden muss, ist die Justiz: es existiert ein hohes Mass an Straflosigkeit
und wenig Glaubwürdigkeit der juristischen Instanzen. Die mexikanische
Regierung hat verschiedene internationale Abkommen unterschrieben,
um die Menschenrechte zu schützen, jedoch wurden die mexikanischen
Gesetze nie diesen Abkommen angepasst.
6.
DIE EXISTENZ POLITISCHER GEFANGENER
Trotz
der Bekräftigungen der chiapanekischen Regierung, dass in Chiapas
keine politischen Gefangenen existieren, hat die CCIODH verschiedene
gegenteilige ZeugInnenaussagen erhalten. In den Gemeinden und auch
in den verschiedenen Gefängnissen hat sie von Personen erfahren,
welche sich als politische Gefangene betrachten. Die Befragten schätzen,
dass es keine Fortschritte im juristischen System gegeben hat. Nach
wie vor würden Verbrechen fabriziert und vor dem
Recht würden sie ungleich behandest. Ausserdem musste die Kommission
feststellen, dass die Bedingungen in den Gefängnissen katastrophal
sind: Willkür bei Überführungen und Transporten,
ungenügende hygienische Bedingungen, Überfüllung
der Gefängniszellen, usw.
7.
VERSCHLECHTERUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN UND
SOZIALEN SITUATION IN DEN GEMEINDEN
Mehr
noch als in den letzten zwei Besuchen der Kommission betonten die
Gemeinden die Verschlechterung ihrer Lebensbedingungen, sowohl in
wirtschaftlicher wie auch in sozialer Hinsicht. Der Preiszerfall
der traditionell angebauten Produkte und das Fehlen eines Zuganges
zu Absatzmärkten für diese Produkte sind die dringendsten
Probleme. In diesem Zusammenhang erscheint die mangelnde Deckung
der Grundbedürfnisse, sei dies nun im Bezug auf Ernährung,
Gesundheit, Ausbildung, Zugang zu Elektrizität oder Trinkwasser,
umso dramatischer.
Die
Regierungsprogramme mit Fokus auf Armutsbekämpfung und Entwicklung
werden in vielen Fällen von den Gemeinden als diskriminierend
empfunden, da sie nicht auf eine integrale Entwicklung derselben
ausgerichtet sind. Auf Grund der diffusen Kriterien welche zur Auswahl
der Nutzniesser dieser Programme zur Geltung kommen, sehen viele
in ihnen ein Instrument politischer Bekehrung. In einem Fall konnte
festgestellt werden, dass alle Nutzniesser eines staatlichen Programms
zur Förderung des Wohnungsbaus ein und derselben Partei angehören.
Die
Anwendung dieser Entwicklungsprogramme in der jetzigen Situation
anbetrachts der Suspendierung des Dialogs zwischen EZLN und
Regierung und der Nichtdurchsetzung der Abkommen von San Andrés
bewirkt, dass diese sich in ein Instrument der Aufstandsbekämpfung
verschwanden.
Diese
Art der Aufstandsbekämpfung ist vielleicht weniger gewalttätig
und auffällig als in vorherigen Etappen, aber sehr effektiv,
bewirkt sie doch Zwist in den Gemeinden. Die Regierung ignoriert
die Tatsache, dass die Gemeinden in Resistenz sind wegen der Nichterfüllung
der drei Bedingungen zur Wiederaufnahme des Dialogs und verhält
sich, als wäre das eigentliche Problem rein wirtschaftlicher
und nicht politischer und sozialer Natur. Durch dieses Verhalten
verschlimmern sich die Bedingungen in den Gemeinden und es wird
der Zerstörung des ohnehin zerbrechlichen sozialen Netzes Vorschub
geleistet.
Die
Anwendung dieser Wirtschaftspolitik bedeutet in der sozialen Realität
eine Politik der Aufstandsbekämpfung, die immer schlimmere
Auswirkungen hat, je länger die Frage der indigenen Autonomie
ohne Antwort bleibt.
8.
LANDKONFLIKTE
Der
historische Rückstand in Sachen Landbesitzrechte im Vergleich
mit den anderen Bundesstaaten war und ist ein Auslöser von
Divisionen, Auseinandersetzungen bis hin zu Vertreibungen innerhalb
der Gemeinden. Die Resultate des PROCEDE, eines Programms zur Individualisierung
der Landtitel, tragen nach Aussagen der Gemeinden nicht zur Sicherung
des Landbesitzes bei, sondern bewirken eher Teilung.
Im
Rahmen des Plan Puebla Panama werden die indigenen Ländereien
aufgrund ihres Reichtums an natürlichen Ressourcen zum Ziel
von grossem wirtschaftlichen Interesse. In diesem Zusammenhang fühlen
sich die indigenen Gemeinden dem Plan Puebla Panama schutzlos ausgeliefert,
denn ohne die Garantien, welche ihnen das COCOPA-Gesetz zugestanden
hätte, haben sie keine legalen Instrumente in der Hand, um
ihre Interessen zu schützen.
9.
RECHTE DER IMMIGRANTiNNEN
Die
Situation der Immigration an der Grenze zu Guatemala hat sich verschärft.
Die Kommission hat eine Unzahl von Anzeigen über Missbrauch
und Gewalt erhalten, deren Urheber sowohl Kriminelle wie auch Vertreter
der Staatsgewalt sind oder sein könnten. Unter diesen waren
Anzeigen wegen Raubes, Vergewaltigung, Folter und Menschenhandes
wie auch Anzeigen betreffend der Verhaftung Minderjähriger
und der Unterbringung in militärischen Anlagen unter Bedingungen,
welche den Normen der UNO nicht im mindesten entsprechen.
Beim
Besuch in Tapachula ist uns vor allem die Präsenz und Intervention
des Militärs im zivilen Raum und die prekären Bedingungen
in den Flüchtlingslagern aufgefallen. Korruption und Straffreiheit
einiger Elemente der Staatsgewalt gehören zur Tagesordnung,
genauso wie die Tatsache, dass Militär und Marine illegalerweise
Aufgaben im Bereich der Migration übernehmen, dies gegen den
öffentlichen Willen, aber mit Duldung durch die Regierung.
Empfehlungen
1.
Vollständige Erfüllung der Bedingungen der EZLN zur Wiederaufnahme
des Dialogs:
a)
Respektierung des Gesetzesentwurfs der COCOPA
b)
Freilassung aller zapatistischen Gefangenen, ohne dass neuerdings
Personen verhaftet werden.
c)
Rückgabe der durch die geräumten Armeelager besetzten
Gebiete
2.
Beendigung der Militarisierung des Staates Chiapas und Rückzug
der Armee in die ursprünglichen Kasernen. Beschränkung
des Aktionsradius des Militärs auf die ihnen konstitutionell
zugestandenen Aufgaben.
3.
Entwaffnung aller paramilitärischen Gruppierungen in Chiapas
und die Eröffnung eines Verfahrens gegen die materiellen wie
ideellen Verantwortlichen der begangenen Verbrechen.
4.
Garantie des freien Zugangs zu Justiz und Kampf gegen die Straflosigkeit.
Erstellung einer objektiven Studie, die eine Bestandesaufnahme der
aktuellen Situation des öffentlichen Rechts und der Straflosigkeit
ermöglicht, so wie es Dato Param Cumaraswamy, der Referent
der UNO für Unabhängigkeit von Anwälten und Richtern,
empfiehlt. Erwähnenswert in diesem Zusammenhang sind die Fälle
der folgenden Personen: José Tila, Trinidad Cruz und Digna
Ochoa, welche drei Gemeinsamkeiten aufweisen:
a)
Sie haben Kontakt zur CCIODH gehabt
b)
Sie sind ermordet worden
c)
Die Verantwortlichen für diese Taten sind nie zur Rechenschaft
gezogen worden.
5.
Bei gegebenen Bedingungen: Rückkehr der Vertriebenen in Ihre
Heimatorte, Zurückerstattung ihres Eigentums, Entschädigung
des an ihnen begangenen Unrechts.
6.
Die Zusammenarbeit mit Menschenrechtsorganisationen verstärken,
mit dem Ziel, dass sich die Förderung und die Respektierung
der Menschenrechte in direkten Aktionen ausdrücken. Dies soll
einen Rechtsapparat ermöglichen, welcher spezielle Aufmerksamkeit
auf die Situation von Folteropfern und speziell gefährdeten
Gruppen wie Frauen, Kinder und MigrantInnen richtet und der die
wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte garantieren kann.
7.
Die Realisierung der Bestimmung über Demokratie im gültigen
Wirtschaftsabkommen mit der EU, welche die aktive Teilnahme von
Menschenrechtsorganisationen der mexikanischen und internationalen
Zivilgesellschaft einschliesst. Dadurch soll eine ständige
Kontrolle über die Menschenrechtssituation in Mexiko ermöglicht
werden.
Liste
der Klagen
über
Menschenrechtsverletzungen, welche der CCIODH vorgetragen wurden
RUTA
1
-
Municipio Autónomo Flores Magón
-
Gemeinde Patria Nueva; municipio 1º de Enero
-
Ejido San Miguel Chiptic; municipio de Vicente Guerrero
-
Municipio Autónomo Olga Isabel
-
Gemeinde San Jerónimo Tulijá
-
Ermordung von Cristóbal Sánchez López und Verletzung
seiner Söhne José, Ricardo und Gerardo (Gemeinde
Taniperla,
municipio Ocosingo)
-
Ejido Taniperla (municipio de Ocosingo) (Liste mit 178 Personen)
RUTA
4
-
Ejido San Miguel; municipio Palenque (handgeschrieben)
-
Gemeinde Tioquipa Bascan, municipio Salta de Agua
-
Micaela Velasco Perez, Maria Montejo Torrez, Juana Montejo Sanches
(Roberto Barrios)
-
Gemeinde Belisario Domingues (handgeschrieben)
-
Rafael Juares (Ejido Anfioquio; municipio Palenque) (handgeschrieben)
-
Gemeinde Antioquia; municipio Palenque (handgeschrieben)
-
Ejido Flor de Chiapas; municipio Palenque (handgeschrieben)
-
Nicolas Alvaro López, Miguel Alvaro Arcos und Pascual Arcos
Pérez (ejido Aurora, municipio Palenque)
(handgeschrieben)
-
Ejido El Progreso (handgeschrieben)
-
Ejido Nueva Galilea (handgeschrieben)
-
Aguascalientes V, Roberto Barrios
-
Ejido Eden; municipio Palenque (handgeschrieben)
-
Gemeinde Chaban, municipio Chilon (handgeschrieben)
-
Bases de Apoyo des EZLN, municipio Salto de Agua (handgeschrieben)
-
Ejido Roberto Barrios; municipio de Palenque
-
Juan Hernández López und andere (ejido Roberto Barrios;
municipio de Palenque)
-
Autoridades autónomas und BeobachterInnen der Menschenrechte
(Gemeinde von Roberto Barrios;
municipio
autónomo de Trabajo)
-
Autoridades autónomas (comunidad de Roberto Barrios; municipio
autónomo del Trabajo)
-
Nicolás Méndez Solis und Domingo Solis López
(Salto de Agua; Palenque) (handgeschrieben)
-
Consejo Municipal Autónomo San José (handgeschrieben)
-
Consejo Municipal Autónomo de Chilón (handgeschrieben)
-
Poblado El Mango (municipio de Chilón) (handgeschrieben)
-
13 familias de desplazados (municipio Salto de Agua) (handgeschrieben)
RUTA
5
-
Consejo Municipal Autónomo de San Perdro Polho (Helikopterüberflüge,
Probleme mit der Armee und
Provokationen
von Paramilitärs)
-
Consejo Municipal Autónomo de San Perdro Polho (Probleme
mit der Gemeinde de Chenalhó)
-
Consejo Municipal Autónomo de San Perdro Polho (agresiones
físicas a Lorenzo Pérez Eló)
-
Consejo Municipal Autónomo de San Perdro Polho (Drohungen
und Mordversuch an Antonio Gutiérrez
Méndez)
-
Consejo Municipal Autónomo de San Perdro Polho (Provokationen
von Seite eines Paramilitärs)
-
Consejo Municipal Autónomo de San Perdro Polho (Versuch der
Einnahme eines Ranchos durch Drohungen)
-
Consejo Municipal Autónomo de San Perdro Polho (Todesdrohungen
gegen zapatistische Leute)
-
Consejo Municipal Autónomo de San Perdro Polho (Todesdrohungen
und fotografieren)
-
Consejo Municipal Autónomo de San Perdro Polho (cuerpos de
policía und grupos Paramilitärs cooperando
para
acusar a gente zapatista)
-
Consejo Municipal Autónomo de San Perdro Polho (Lynch- und
Verhaftungsversuch durch die Paramilitärs)
-
Consejo Municipal Autónomo de San Perdro Polho (Verfolgung
eines Lastwagens durch die PGR ohne
jegliche
Rechtfertigung)
-
Consejo Municipal Autónomo de San Perdro Polho (ungerechtfertigte
Verhaftungen)
-
Consejo Municipal Autónomo de San Perdro Polho (falsche Anklagen
und ungerechtfertigte Verhaftungen)
-
2 Anklagen des Consejo Municipal Autónomo de San Perdro Polho
(falsche Anklage über die Teilnahme von
Mariano
Jiménez Jiménez in den Geschehnissen an der Strasse
Pantelhó-Tsanembolom)
-
Consejo Municipal Autónomo de San Perdro Polho (Probleme
mit Armeeangehörigen und Paramilitärs)
-
Consejo Municipal Autónomo de San Perdro Polho (Zurückbehaltung
von 29 Personen durch die seguridad
publica
von welchen 3 in Cerro Hueco eingesperrt wurden)
-
4 Anklagen des Consejo Municipal Autónomo den San Perdro
Polho über Konflikte mit der Gemeinde von
Tzanembolom
(falsche Anschuldigungen, Provokationen durch Paramilitärs,
...)
-
Consejo Municipal Autónomo de San Perdro Polho (Vertriebene
fanden ihr Eigentum zerstört)
-
Consejo Municipal Autónomo de San Perdro Polho (Verhaftung
mit falschen Anklagen)
-
Ayuntamiento Municipal Autónomo San Andrés Sakamchen
-
Autoritäten von San Juan de la Libertad
-
Autoritäten der Gemeinde und des Bezirks des municipio de Simojovel
de Allende
SAN
CRISTOBAL DE LAS CASAS
-
Familienmitglieder des verschwundenen und ermordeten José
Hidalgo
MARQUÉS
DE COMILLAS
-
Ehegatten und Familienmitglieder der Verhafteten in Barrio San José
am 27. Juli 2001.
-
Mitglieder und VertreterInnen von verschiedenen Gemeinden (ejido
Río Salina Cruz: 6 Personen; ejido Barrio
San
José: 7 Personen; ejido Tierra und Libertad: 2 Personen;
ejido Nuevo Veracruz: 2 Personen; ejido El
Porvenir:
4 Personen)
-
Felipa Martínez Peres (Río Salina Cruz ) (handgeschrieben)
-
Genaro Gomes Lopes (Río Salina Cruz )
-
Manuel Guzmán Gomes (Río Salina Cruz )
-
Natividad Pérez Vázquez (Río Salina Cruz )
-
Salomón Elston Vazques (Río Salina Cruz )
-
Cristobal Méndez Lopes (Río Salina Cruz )
-
Pedro Méndez Lopes (Río Salina Cruz )
-
Mateo Álvaro Díaz (Río Salina Cruz )
-
Francisco Gutiererez Gómez (Río Salina Cruz )
-
José Alberto Cruz García (Río Salina Cruz )
-
Lucio López Días (Río Salina Cruz )
-
Julieta Hernández Tórrez (Río Salina Cruz )
-
María Elena hernández Pérez (Río Salina
Cruz ) (handgeschrieben)
-
Inocente Torruco Sánchez (Río Salina Cruz ) (handgeschrieben)
-
Antonio Altunar Jiménez, Valentín Cruz Sánchez
und Juan Altunar Jiménez (Barrio San José)
COORDINADORA
POR LA PAZ
-
Elizabeth Silva Nogales im Namen von Jacobo Silva Nogales, Gloria
Arenas Agis, Fernando Gatica Chino und
Felicitas
Padilla Nava
-
Unión de Pueblos Contra la Represión y Militarización
de la Región Loxicha
-
Indígenas Triquis, Gemeinde San Miguel Copala, Putla, Oaxaca
PUEBLA
-
Alma Méndez Sánchez, Ehefrau von Teodor Lozano
PUERTO
MADERO
-
Frente Común de Transporte Organizado (Puerto Madero; municipio
Tapachula)
CERRO
HUECO
-
Voz de la Dignidad Rebelde (Liste mit 14 Gefangenen) (handgeschrieben)
-
Antonio Torrez Gonzalez (handgeschrieben)
-
MOCRI CNPA (Liste mit 20 Gefangenen) (handgeschrieben)
-
Movimiento Campesino Regional Independiente; Coordinadora Nacional
Plan de Ayala (Liste mit 10
Gefangenen)
(handgeschrieben)
CCIODH
Vorbericht Mexiko 16.2 3.3.2002 - Movimiento Campesino
Regional Independiente; Coordinadora Nacional Plan de Ayala (Liste
mit 6
Gefangenen)
(handgeschrieben)
-
Movimiento Campesino Regional Independiente; Coordinadora Nacional
Plan de Ayala (Liste mit 3
Gefangenen)
(handgeschrieben)
-
José Luís Hernández Jiménez (handgeschrieben)
-
Erwin Dagoberto Roblero Morales (handgeschrieben)
-
Militantes de La OCEZ Casa des Pueblo de V. Carranza (Liste
mit 7 Gefangenen) (handgeschrieben)
-
Jonatan Herrera (handgeschrieben)
-
Mario Coutiño Morales, Enrique Coutiño Morales und
Alberto de Jesús Coutiño Morales (handgeschrieben)
-
Amada Gálvez Gómez (handgeschrieben)
-
Gilberto Yánez Jimenes, Amílcar García Santir
(handgeschrieben)
QUERÉTARO
-
Irma Pérez Lugo, Ehefrau von Jerónimo Sánchez
Saenz
-
Anselmo Robles Sánchez, zapatistischer, politischer Gefangener
-
2 Anklagen der politischen Gefangenen des Fioz: Anselmo Robles und
Sergio Jerónimo Sánchez
TABASCO
-
Municipio de Villahermosa (VertreterInnen des Comité Popular
Ciudadano und des Colectivo Cultural Corazón
de
Piedra Verde)
-
Ángel Concepción Pérez Gutiérrez und
Francisco Pérez Vasques (Cereso de Macuspana) (handgeschrieben)
|