CONTRAVISTA

Vorbericht der 3. Kommission



 

EINLEITUNG


Die Internationale Zivilkommission zur Beobachtung der Menschenrechte (CCIODH) präsentiert hiermit den Vorbericht über ihren dritten Aufenthalt in Mexiko, vom 16. Februar bis zum 3. März 2002. Die Eindrücke der Kommission, die aus Petitionen, Beschwerden und Forderungen in Interviews mit verschiedenen Personen zustande gekommen sind, werden im vorliegenden Bericht geschildert.

Die Informationen, die die Kommission erhalten hat, wurden hier zusammengefasst mit dem Ziel, die Öffentlichkeit über die aktuelle Menschenrechtssituation in Mexiko und besonders in Chiapas zu informieren. Zudem hat die Kommission auch nach Lösungswegen gesucht.

Das Hauptinteresse richtete sich bei dieser Reise auf die Situation der Menschenrechte und ob sich diese in den vergangenen eineinhalb Jahren seit dem letzten Bericht verändert hat. Andererseits hatte die Kommission auch die Verantwortung und Verpflichtung, die Empfehlungen aus den vorhergehenden Reisen weiterzuverfolgen.

Dieses Jahr nahmen 104 Personen aus 14 verschiedenen Ländern an den Beobachtungen teil, gemäss dem Gründungsprinzip, eine möglichst grosse Bandbreite von Leuten aus der Zivilbevölkerung zu repräsentieren: soziale Bewegungen, Universitäten, politische Parteien, Nichtregierungs-Organisationen, Journalisten, Intellektuelle, Arbeiter etc. Alle Kommissionsmitglieder sind der Ansicht, dass die Menschenrechte sowie die kollektiven Rechte der Völker und ethnischen Minderheiten Grundpfeiler darstellen, um für alle Menschen und Völker ein würdiges und gerechtes Leben zu garantieren.

Wir möchten anfügen, dass die CCIODH während ihres Aufenthalts in Mexiko keine Behinderung seitens der mexikanischen Behörden erfahren hat und sämtliche administrative Garantien, die für die Arbeit der Kommission nötig waren, wie die Bewegungsfreiheit auf mexikanischem Territorium, gewährleistet waren.


ZUSAMMENFASSUNG DER AKTIVITÄTEN


Methode


Die Zivilkommission hatte folgendes Ziel: alle Akteure zu interviewen, das heisst, in die Konfliktzonen zu gelangen und alle Stimmen zu hören, um nachher einen möglichst vollständigen Bericht zu erarbeiten, der zu einer Aufklärung über die aktuelle Problemsituation beiträgt. Die Kommission geht von einer breiten Definition der Menschenrechte aus. Dies bedeutet, dass auch die sozialen Rechte (juristisch: 3. Generationsrechte) als grundlegend gewertet und in die Analyse miteinbezogen werden. Der erstellte Bericht beinhaltet drei Hauptteile:

1) Interviews mit Vertretern offizieller Institutionen, die im Konflikt mitbeteiligt sind. (Staatliche- und Bundesstaatliche Behörden)

2) Besuche im Konfliktgebiet, wo wir Zeugenaussagen von Vertriebenengruppen, von betroffenen indigenen Gemeinden, sowie von den autonomen Bezirken sammelten

3) Interviews mit diversen zivilen Organisationen, welche auf irgendeine Weise im Konfliktgebiet arbeiten und in den Konfliktzonen intervenieren.

4) Anhänge, in denen andere aktuelle Realitäten Mexikos dargestellt sind. Auch wenn diese keinen direkten Bezug zu Chiapas haben, so geben sie doch Zeugnis von vergleichbaren Problemen im restlichen Teil der Mexikanischen Nation.


Präsentation des Berichts:


Die Struktur des Berichts entspricht den zentralen Punkten der Analyse und wird drei Teile enthalten. Im ersten werden wir die Beobachtungsarbeiten präsentieren, die die Kommission während ihres Mexikobesuchs gemacht hat: Besuche, Interviews, Begegnungen nach geografischer Unterteilung. Im zweiten Teil zieht die CCIODH Schlüsse zur Menschenrechtssituation aus ihren Dokumenten und zeigt Faktoren auf, die Verletzungen der Menschenrechte begünstigen. Der dritte Teil enthält Vorschläge, die nach Meinung der Kommission die allgemeine Situation verbessern können.



SCHLUSSFOLGERUNGEN


1. Die Vereinbarungen von San Andrés


Der classe politique fehlt die Bereitschaft eine Lösung des Konflikts durch Verhandlungen zu suchen. Die Vereinbarungen von San Andrés (16. Februar 1996) wurden von VertreterInnen der Exekutive, von einer Kommission der Legislative (COCOPA), in welcher Mitglieder, Abgeordnete und Senatoren aus allen politischen Parteien Mexikos vertreten waren, und von den Vertretern der Zapatistischen Befreiungsarmee (EZLN) unterschrieben.

In ebendiesen Vereinbarungen wird ein sozialer Vertrag vorgeschlagen, um ein neues Verhältnis zwischen den indigenen Völkern und dem mexikanischen Staat zu schaffen. In einer der drei grundlegenden Vereinbarungen der Dokumente, die von der Bundesregierung und der EZLN am 16. Februar 1996 unterschrieben haben, heisst es: „Die Regierung verpflichtet sich, zusammen mit verschiedenen Teilen der Gesellschaft einen neuen Föderalismus und einen sozialen Vertrag aufzubauen, der die sozialen, politischen, ökonomischen und kulturellen Beziehungen mit den indigenen Völkern von Grund auf verändert. Der Vertrag soll die Alltagsstrukturen des öffentlichen Lebens, welche Unterdrückung, Ungleichheit und Diskriminierung erzeugen und verbreiten zum Verschwinden bringen. Zudem soll er die Rechte und Garantien für die indigenen Völker umsetzen: Recht auf kulturelle Verschiedenheit, Recht auf Lebensraum, Nutzung ihres Territoriums gemäss Artikel 13.2 der Übereinkunft 169 der OIT, Recht auf politische Selbstbestimmung auf Gemeindeebene, Recht auf Ausübung ihrer Kultur, Recht auf traditionelle Produktionssysteme und Recht auf Selbstbestimmung in bezug auf Entwicklungsprojekte.“

In der Haltung der Regierung Ernesto Zedillo’s, welche es ablehnte die Vereinbarungen von San Andrés umzusetzen, wie auch in der hartnäckigen Weigerung der gegenwärtigen Regierung Fox, die von der EZLN für eine Wiederaufnahme des Dialogs geforderten drei Signale zu erfüllen, zeigt sich eine Politik, die aus der Position der Macht eine Lösung des Konflikts durch Verhandlungen verhindert.

Die Verabschiedung eines Gesetzes über konstitutionelle Änderungen durch den Kongress1 hat den indigenen Völkern keine Befriedigung verschafft, weil darin die Kernpunkte der Vereinbarungen von San Andrés nicht zur Geltung kommen. Die Gemeinden werden nicht als Einheiten des öffentlichen Rechts, die indigenen Völker werden weder als juristische Subjekte noch als politische VerwalterInnen ihrer Selbstbestimmung und Autonomie anerkannt.

Die Reforminitiative der COCOPA ist die einzige Möglichkeit, die Voraussetzungen für einen erneuten Friedensverhandlungen zu schaffen. Der Abbruch des Dialogs hat die indigenen Völker viele Opfer nicht nur in den Konfliktgebieten, sondern in allen Regionen mit indigener Präsenz, gekostet.


2. MILITARISIERUNG


Kurz nach seinem Amtsantritt bezeugte Präsident Vicente Fox, dass er die Soldaten des mexikanischen Heers in Chiapas allmählich abziehen werde, mit dem Ziel eine Entspannung der Lage herbeizuführen und eine der zentralen Forderungen der EZLN zu erfüllen.

Gleichzeitig forderte die EZLN in einem Communiqué Rückzug und Schliessung von folgenden sieben von 259 Stellungen des Bundesheers als eine von drei Bedingungen für die Wiederaufnahme des Dialogs:

1. Amador Hernández, in diesem Fall auch Annullierung des von Zedillo erlassenen Enteignungsdekretes

2. Guadalupe Tepeyac

3. Río Euseba (bei Aguascalientes von La Realidad)

4. Jolnachoj (bei Aguascalientes von Oventik)

5. Roberto Barrios (bei Aguascalientes dieses Orts)

6. La Garrucha (bei Aguascalientes dieses Orts)

7. Cuxulja (in der Nähe der Gemeinde Moisés Gandhi)

Obwohl diese sieben Stellungen geräumt wurden, hat sich die effektive Zahl der Soldaten in Chiapas nicht verringert und das zur Errichtung der Stellungen enteignete Land wurde bis heute nicht an seine ursprünglichen Besitzer zurückgegeben.

Die Mehrheit der Kontrollpunkte und festen Stellungen sind verschwunden (ausser in den Grenzregionen) und sind durch wechselnde Stellungen und Patroullien von speziellen Einheiten (Brigadas de Operaciones Mixtas) ersetzt worden. Die Weiterexistenz von militärischen Patroullien ist offensichtlich, vor allem im Municipio Ocosingo und an der Grenze zu Guatemala.

Die Flüge der Bundesarmee führen noch immer zu Beklemmung in den Gemeinden, die Patroullien der mexikanischen Armee wurden stetig erhöht und man hat sich schon langsam daran gewöhnt, dass die Soldaten ihre Kontrollposten am Rande von Dörfern improvisiert errichten, um die Indigenen zu belästigen, indem sie sie Befragungen unterziehen und sie am passieren hindern.

In jenen Orten, wo nach wie vor Kasernen in der Nähe von Dörfern positioniert sind, beklagt die Bevölkerung die Verschmutzung der Flüsse und Weideflächen der Gemeinden, sowie die Störung des Gemeindesebens welche für sie der Konsum von Drogen, Alkohol und Prostitution als Folge der Militärpräsenz, bedeuten. Sehr zahlreich sind zudem Klagen wegen Belästigungen von indigenen Frauen.

In einigen Gemeinden, in denen die Militärpräsenz abgenommen hat, so in Los Altos, gibt es deutlich weniger Feindseligkeiten im täglichen Leben der Gemeinden.

Die wachsende Beteiligung des mexikanischen Heers im Kampf gegen den Drogenschmuggel, in der Sicherung der Grenze zu Guatemala und neuerdings auch im Kampf gegen Kriminalität im Allgemeinen führt zu einer Vermischung der Gewalten. Die Verteidigung der nationalen Sicherheit wird mit der Verteidigung der öffentlichen Sicherheit vermischt und gibt der Armee gleichzeitig Möglichkeiten zur Einmischung in den Gemeinden, die sich im Widerstand befinden.

Chiapas ist demnach noch immer militarisiert und die indigene Bevölkerung ist noch immer Opfer der massiven Militärpräsenz.


3. PARAMILITÄRS


Ihr Ursprung ist Teil einer Aufstandsbekämpfungsstrategie, die sich als innerdörfliche Auseinandersetzung wegen Landfragen, politischen Differenzen und persönlichen Feindschaften, etc. maskiert. Die paramilitärische Strategie umfasst Kontrolle und Destabilisierung, Fragmentierung und selektive Repression. Auf diese Weise wird verdeckt, dass dieses Szenario des schmutzigen Krieges von den höchsten Machtpositionen aus entworfen und dirigiert wird.

Mit dem bewaffneten Aufstand der Zapatistas 1994 und der Anwendung der Aufstandsbekämpfungs-Strategie in Chiapas, wurde auch das Konzept der Nationalen Sicherheit der Mexikanischen Armee geändert. Im Kriegshandbuch der irregulären Kriegsführung, 1994 herausgegeben vom Verteidigungsministerium und anderen ähnlichen Ratgebern, wird die Schaffung von paramilitärischen Gruppen als Teil der Anti-Guerilla-Strategie beschrieben, ebenso wie die Bewaffnung von Gruppen zur „Selbstverteidigung“, welche aus der Dorfbevölkerung rekrutiert werden. Sie gelten als parallele untergeordnete Struktur zur Armee und widmen sich Operationen zur Aufstandsbekämpfung und der Wiederherstellung der Ordnung. Im Fall von Chiapas, wurden die Paramilitärs der militärischen Einheit „Arco Iris“ (Regenbogen) unterstellt, einer Elitetruppe der Luftwaffe, entworfen von General Renan Castillo.

Die Aktivität der paramilitärischen Gruppierungen war im Zuge der Wahlschlappe der PRI und dem daraus erfolgten Rückzug dieser Partei aus staatlichen Gremien, eher rückläufig. Sie wurden praktisch zu Waisen was den offiziellen Schutz anbelangt. Jedoch lösten sie sich deswegen nicht etwa auf, sondern behielten ihre Struktur und ihre interne Organisation aufrecht.

Einen Monat vor dem Regierungswechsel auf Staats- und Bundesebene verhaftete die PGR (Staatsanwaltschaft) am 27. Oktober 2000 elf Mitglieder der Gruppe „Paz y Justicia“, eine paramilitärische Gruppe, welche in der Zona Norte von Chiapas aktiv ist. Verhaftet wurden unter anderem Marcos Albino Torres, ehemaliger Gefreiter der mexikanischen Armee und Samuel Sánchez Sánchez, ehemaliger lokaler PRI-Abgeordneter. Sie wurden folgender Verbrechen angeklagt: Terrorismus, Besitz von Feuerwaffen, deren Gebrauch exklusiv der Armee vorbehalten ist, kriminelle Vereinigung, Aufstand, organisiertes Verbrechen, Körperverletzung, Beschädigung und Vertreibungen.

Eine breite und tiefgreifende Ermittlung, die jene verurteilen würde, welche die Paramilitärs ausbildeten, Teil von ihnen sind oder mit ihnen kollaborieren, schien sich abzuzeichnen. Jedoch weit entfernt davon: Anstatt dass die paramilitärischen Gruppierungen wie „Paz y Justicia“ (deren Anführer unerklärlicherweise wieder freigelassen wurden) gestoppt würden, fahren diese fort, etliche Konflikte zu provozieren, Strassen zu sperren, eine terrorisierende Politik anzuwenden, zu morden und die zapatistischen Gemeinden zu bedrohen. Wie gehabt, unterstützt von den alten priistischen Strukturen. Nach wie vor geniessen sie die Komplizität des Miltärs und der Sicherheitskräfte.

Am 15. Februar, gleichzeitig mit der Anwesenheit der CCIODH in Mexiko, wurde der Anführer der Gruppe „Paz y Justicia“, Diego Vázquez Pérez, wegen mutmasslicher Urheberschaft von illegalem Freiheitsentzug und Körperverletzung, verhaftet.

Die paramilitärischen Gruppen wurden weder entwaffnet noch ausgehoben. Nicht einmal die Waffen, die für das Massaker in Acteal benutzt wurden, sind bis heute konfisziert worden.


4. VERTRIEBENE


Als direkte Konsequenz des Krieges in Chiapas, existieren ca. 10'000 Vertriebene, von welchen ca. 1300 in ihre angestammten Gemeinden zurückkehren konnten. Sie geniessen den Schutz der staatlich geförderten „Abkommen zur Versöhnung“. Diese Abkommen beinhalten aber weder die Reparatur der Schäden, noch Wiedergutmachung, noch Entwaffnung der Paramilitärs oder die Bestrafung der Mörder und Diebe. „Ohne Gerechtigkeit gibt es keine wahrhaftige Versöhnung“, bekräftigten die RückkehrerInnen der CCIODH.

Laut den Vertriebenen, waren die Bedingungen in den Flüchtlingslagern ausschlaggebend für den Entscheid in ihre Dörfer zurückzukehren. Grund war „das akkumulierte Leid in den Flüchtlingslagern in den letzten 3 ½ Jahren, wo unmenschliche Bedingungen vorherrschen, Trinkwasser Mangelware ist und das Zusammenleben immer schwieriger wird“.

Die Kürzung der humanitären Hilfe (bis zu 60% in einigen Fällen), welche das IKRK vornahm, wurden als eine Erpressung betrachtet, in risikoreiche Verhältnisse zurückzukehren. Eine Lösung des Problems von Vertreibung/Rückkehr ist sehr eng verbunden mit dem Verhandlungsprozess zwischen EZLN und Bundesregierung und was damit einhergehen würde: unter anderem die Entmilitarisierung, die Entwaffnung der Paramilitärs, die Lösung des Bodenkonflikts und die Freilassung der Gefangenen.

Insofern bleibt das Problem der Vertriebenen des Kriegs und der Aufstandsbekämpfung ungelöst. Die Vertreibungen und die Morde, welche tausende von Choles und Tzotziles, mehrheitlich aus der Unterstützungsbasis der EZLN, ins interne Exil treiben, bleiben ungesühnt.


5. STRAFLOSIGKEIT UND DIE HÜRDEN IM ZUGANG     ZUR JUSTIZ


Die Desegation der zweiten CCIODH hat am 21. Februar 1998 VertreterInnen aus verschiedenen Gemeinden der Zona Norte interviewt, unter ihnen José Tila López García, der über sechs Stunden zu Fuss gegangen ist, um die ZeugInnenaussagen und Anklagen seiner Gemeinde der Kommission zu überreichen.

Auf dem Rückweg von Jolnixtié nach Emiliano Zapata wurden diese Person und seine Begleiter von acht Mitgliedern der paramilitärischen Gruppe „Paz y Justicia“ abgefangen. Diese, stark bewaffnet, schossen mehrfach, wobei sie José Tila tödlich trafen und mehrere Personen verletzten. Die Täter wurden später von den Überlebenden der Attacke, unter ihnen José Tilas Vater, identifiziert.

Immer gemäss den Zeugenaussagen, sind die mutmasslichen Täter Eulalio López García aus der Gemeinde Panxcuc und sieben Personen aus La Libertad. Eine Liste mit ihren Namen liess man der CCIODH zukommen, die sie der Staatsanwaltschaft vorlegte. Vier Jahre später und trotz der Haftbefehle gegen die Täter, sind diese nach wie vor frei und leben heute in Jolnixtié.

In vielen Fällen werden die Indigenen juristischen Prozessen unterworfen, deren Anklagen ihren Ursprung in sozialen Konflikten haben, welche dann einer staatlichen Untersuchung unterzogen werden. Dabei werden falsche Beweise und Zeugenaussagen fabriziert, um einen Prozess zu legitimieren, welcher normalerweise mit einem ungerechten Urteil endet. Während des Strafprozesses werden ihre Menschenrechte nicht respektiert, ebenso wenig ihre indigene Identität. Sie werden Strafprozessen unterzogen, deren Anklagepunkte sie nicht verstehen, genauso wenig wie deren juristischen Mechanismen. Sie werden zu hohen Haftstrafen verurteilt, ohne jemals angemessen verteidigt worden zu sein.

Einige der interviewten Häftlinge erklärten, dass ihnen die Geständnisse ihrer Verbrechen unter Folter abgezwungen wurden. Die Folter wird in Mexiko nach wie vor angewandt. So dokumentiert im Fall von Erica Zamora im Bundesstaat Guerrero. Ebenso in Marqués de Comillas bei einer vor kurzem durchgeführten, sehr gewalttätigen Polizeiaktion. Die BewohnerInnen wurden bei ihrer Verhaftung gefoltert und daraufhin zusammengepfercht, an Händen und Füssen gefesselt in Lastwagen wegtransportiert.

Eines der wichtigsten hängigen Themen, welches in Mexiko behandest werden muss, ist die Justiz: es existiert ein hohes Mass an Straflosigkeit und wenig Glaubwürdigkeit der juristischen Instanzen. Die mexikanische Regierung hat verschiedene internationale Abkommen unterschrieben, um die Menschenrechte zu schützen, jedoch wurden die mexikanischen Gesetze nie diesen Abkommen angepasst.


6. DIE EXISTENZ POLITISCHER GEFANGENER


Trotz der Bekräftigungen der chiapanekischen Regierung, dass in Chiapas keine politischen Gefangenen existieren, hat die CCIODH verschiedene gegenteilige ZeugInnenaussagen erhalten. In den Gemeinden und auch in den verschiedenen Gefängnissen hat sie von Personen erfahren, welche sich als politische Gefangene betrachten. Die Befragten schätzen, dass es keine Fortschritte im juristischen System gegeben hat. Nach wie vor würden Verbrechen „fabriziert“ und vor dem Recht würden sie ungleich behandest. Ausserdem musste die Kommission feststellen, dass die Bedingungen in den Gefängnissen katastrophal sind: Willkür bei Überführungen und Transporten, ungenügende hygienische Bedingungen, Überfüllung der Gefängniszellen, usw.


7. VERSCHLECHTERUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN     UND SOZIALEN SITUATION IN DEN GEMEINDEN

Mehr noch als in den letzten zwei Besuchen der Kommission betonten die Gemeinden die Verschlechterung ihrer Lebensbedingungen, sowohl in wirtschaftlicher wie auch in sozialer Hinsicht. Der Preiszerfall der traditionell angebauten Produkte und das Fehlen eines Zuganges zu Absatzmärkten für diese Produkte sind die dringendsten Probleme. In diesem Zusammenhang erscheint die mangelnde Deckung der Grundbedürfnisse, sei dies nun im Bezug auf Ernährung, Gesundheit, Ausbildung, Zugang zu Elektrizität oder Trinkwasser, umso dramatischer.

Die Regierungsprogramme mit Fokus auf Armutsbekämpfung und Entwicklung werden in vielen Fällen von den Gemeinden als diskriminierend empfunden, da sie nicht auf eine integrale Entwicklung derselben ausgerichtet sind. Auf Grund der diffusen Kriterien welche zur Auswahl der Nutzniesser dieser Programme zur Geltung kommen, sehen viele in ihnen ein Instrument politischer Bekehrung. In einem Fall konnte festgestellt werden, dass alle Nutzniesser eines staatlichen Programms zur Förderung des Wohnungsbaus ein und derselben Partei angehören.

Die Anwendung dieser Entwicklungsprogramme in der jetzigen Situation – anbetrachts der Suspendierung des Dialogs zwischen EZLN und Regierung und der Nichtdurchsetzung der Abkommen von San Andrés – bewirkt, dass diese sich in ein Instrument der Aufstandsbekämpfung verschwanden.

Diese Art der Aufstandsbekämpfung ist vielleicht weniger gewalttätig und auffällig als in vorherigen Etappen, aber sehr effektiv, bewirkt sie doch Zwist in den Gemeinden. Die Regierung ignoriert die Tatsache, dass die Gemeinden in Resistenz sind wegen der Nichterfüllung der drei Bedingungen zur Wiederaufnahme des Dialogs und verhält sich, als wäre das eigentliche Problem rein wirtschaftlicher und nicht politischer und sozialer Natur. Durch dieses Verhalten verschlimmern sich die Bedingungen in den Gemeinden und es wird der Zerstörung des ohnehin zerbrechlichen sozialen Netzes Vorschub geleistet.

Die Anwendung dieser Wirtschaftspolitik bedeutet in der sozialen Realität eine Politik der Aufstandsbekämpfung, die immer schlimmere Auswirkungen hat, je länger die Frage der indigenen Autonomie ohne Antwort bleibt.


8. LANDKONFLIKTE


Der historische Rückstand in Sachen Landbesitzrechte im Vergleich mit den anderen Bundesstaaten war und ist ein Auslöser von Divisionen, Auseinandersetzungen bis hin zu Vertreibungen innerhalb der Gemeinden. Die Resultate des PROCEDE, eines Programms zur Individualisierung der Landtitel, tragen nach Aussagen der Gemeinden nicht zur Sicherung des Landbesitzes bei, sondern bewirken eher Teilung.

Im Rahmen des Plan Puebla Panama werden die indigenen Ländereien aufgrund ihres Reichtums an natürlichen Ressourcen zum Ziel von grossem wirtschaftlichen Interesse. In diesem Zusammenhang fühlen sich die indigenen Gemeinden dem Plan Puebla Panama schutzlos ausgeliefert, denn ohne die Garantien, welche ihnen das COCOPA-Gesetz zugestanden hätte, haben sie keine legalen Instrumente in der Hand, um ihre Interessen zu schützen.


9. RECHTE DER IMMIGRANTiNNEN


Die Situation der Immigration an der Grenze zu Guatemala hat sich verschärft. Die Kommission hat eine Unzahl von Anzeigen über Missbrauch und Gewalt erhalten, deren Urheber sowohl Kriminelle wie auch Vertreter der Staatsgewalt sind oder sein könnten. Unter diesen waren Anzeigen wegen Raubes, Vergewaltigung, Folter und Menschenhandes wie auch Anzeigen betreffend der Verhaftung Minderjähriger und der Unterbringung in militärischen Anlagen unter Bedingungen, welche den Normen der UNO nicht im mindesten entsprechen.

Beim Besuch in Tapachula ist uns vor allem die Präsenz und Intervention des Militärs im zivilen Raum und die prekären Bedingungen in den Flüchtlingslagern aufgefallen. Korruption und Straffreiheit einiger Elemente der Staatsgewalt gehören zur Tagesordnung, genauso wie die Tatsache, dass Militär und Marine illegalerweise Aufgaben im Bereich der Migration übernehmen, dies gegen den öffentlichen Willen, aber mit Duldung durch die Regierung.


Empfehlungen


1. Vollständige Erfüllung der Bedingungen der EZLN zur Wiederaufnahme des Dialogs:

a) Respektierung des Gesetzesentwurfs der COCOPA

b) Freilassung aller zapatistischen Gefangenen, ohne dass neuerdings Personen verhaftet werden.

c) Rückgabe der durch die geräumten Armeelager besetzten Gebiete


2. Beendigung der Militarisierung des Staates Chiapas und Rückzug der Armee in die ursprünglichen Kasernen. Beschränkung des Aktionsradius des Militärs auf die ihnen konstitutionell zugestandenen Aufgaben.


3. Entwaffnung aller paramilitärischen Gruppierungen in Chiapas und die Eröffnung eines Verfahrens gegen die materiellen wie ideellen Verantwortlichen der begangenen Verbrechen.


4. Garantie des freien Zugangs zu Justiz und Kampf gegen die Straflosigkeit. Erstellung einer objektiven Studie, die eine Bestandesaufnahme der aktuellen Situation des öffentlichen Rechts und der Straflosigkeit ermöglicht, so wie es Dato Param Cumaraswamy, der Referent der UNO für Unabhängigkeit von Anwälten und Richtern, empfiehlt. Erwähnenswert in diesem Zusammenhang sind die Fälle der folgenden Personen: José Tila, Trinidad Cruz und Digna Ochoa, welche drei Gemeinsamkeiten aufweisen:

a) Sie haben Kontakt zur CCIODH gehabt

b) Sie sind ermordet worden

c) Die Verantwortlichen für diese Taten sind nie zur Rechenschaft gezogen worden.


5. Bei gegebenen Bedingungen: Rückkehr der Vertriebenen in Ihre Heimatorte, Zurückerstattung ihres Eigentums, Entschädigung des an ihnen begangenen Unrechts.


6. Die Zusammenarbeit mit Menschenrechtsorganisationen verstärken, mit dem Ziel, dass sich die Förderung und die Respektierung der Menschenrechte in direkten Aktionen ausdrücken. Dies soll einen Rechtsapparat ermöglichen, welcher spezielle Aufmerksamkeit auf die Situation von Folteropfern und speziell gefährdeten Gruppen wie Frauen, Kinder und MigrantInnen richtet und der die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte garantieren kann.


7. Die Realisierung der Bestimmung über Demokratie im gültigen Wirtschaftsabkommen mit der EU, welche die aktive Teilnahme von Menschenrechtsorganisationen der mexikanischen und internationalen Zivilgesellschaft einschliesst. Dadurch soll eine ständige Kontrolle über die Menschenrechtssituation in Mexiko ermöglicht werden.


Liste der Klagen

über Menschenrechtsverletzungen, welche der CCIODH vorgetragen wurden


RUTA 1

- Municipio Autónomo Flores Magón

- Gemeinde Patria Nueva; municipio 1º de Enero

- Ejido San Miguel Chiptic; municipio de Vicente Guerrero

- Municipio Autónomo Olga Isabel

- Gemeinde San Jerónimo Tulijá

- Ermordung von Cristóbal Sánchez López und Verletzung seiner Söhne José, Ricardo und Gerardo (Gemeinde

Taniperla, municipio Ocosingo)

- Ejido Taniperla (municipio de Ocosingo) (Liste mit 178 Personen)


RUTA 4

- Ejido San Miguel; municipio Palenque (handgeschrieben)

- Gemeinde Tioquipa Bascan, municipio Salta de Agua

- Micaela Velasco Perez, Maria Montejo Torrez, Juana Montejo Sanches (Roberto Barrios)

- Gemeinde Belisario Domingues (handgeschrieben)

- Rafael Juares (Ejido Anfioquio; municipio Palenque) (handgeschrieben)

- Gemeinde Antioquia; municipio Palenque (handgeschrieben)

- Ejido Flor de Chiapas; municipio Palenque (handgeschrieben)

- Nicolas Alvaro López, Miguel Alvaro Arcos und Pascual Arcos Pérez (ejido Aurora, municipio Palenque)

(handgeschrieben)

- Ejido El Progreso (handgeschrieben)

- Ejido Nueva Galilea (handgeschrieben)

- Aguascalientes V, Roberto Barrios

- Ejido Eden; municipio Palenque (handgeschrieben)

- Gemeinde Chaban, municipio Chilon (handgeschrieben)

- Bases de Apoyo des EZLN, municipio Salto de Agua (handgeschrieben)

- Ejido Roberto Barrios; municipio de Palenque

- Juan Hernández López und andere (ejido Roberto Barrios; municipio de Palenque)

- Autoridades autónomas und BeobachterInnen der Menschenrechte (Gemeinde von Roberto Barrios;

municipio autónomo de Trabajo)

- Autoridades autónomas (comunidad de Roberto Barrios; municipio autónomo del Trabajo)

- Nicolás Méndez Solis und Domingo Solis López (Salto de Agua; Palenque) (handgeschrieben)

- Consejo Municipal Autónomo San José (handgeschrieben)

- Consejo Municipal Autónomo de Chilón (handgeschrieben)

- Poblado El Mango (municipio de Chilón) (handgeschrieben)

- 13 familias de desplazados (municipio Salto de Agua) (handgeschrieben)


RUTA 5

- Consejo Municipal Autónomo de San Perdro Polho (Helikopterüberflüge, Probleme mit der Armee und

Provokationen von Paramilitärs)

- Consejo Municipal Autónomo de San Perdro Polho (Probleme mit der Gemeinde de Chenalhó)

- Consejo Municipal Autónomo de San Perdro Polho (agresiones físicas a Lorenzo Pérez Eló)

- Consejo Municipal Autónomo de San Perdro Polho (Drohungen und Mordversuch an Antonio Gutiérrez

Méndez)

- Consejo Municipal Autónomo de San Perdro Polho (Provokationen von Seite eines Paramilitärs)

- Consejo Municipal Autónomo de San Perdro Polho (Versuch der Einnahme eines Ranchos durch Drohungen)

- Consejo Municipal Autónomo de San Perdro Polho (Todesdrohungen gegen zapatistische Leute)

- Consejo Municipal Autónomo de San Perdro Polho (Todesdrohungen und fotografieren)

- Consejo Municipal Autónomo de San Perdro Polho (cuerpos de policía und grupos Paramilitärs cooperando

para acusar a gente zapatista)

- Consejo Municipal Autónomo de San Perdro Polho (Lynch- und Verhaftungsversuch durch die Paramilitärs)

- Consejo Municipal Autónomo de San Perdro Polho (Verfolgung eines Lastwagens durch die PGR ohne

jegliche Rechtfertigung)

- Consejo Municipal Autónomo de San Perdro Polho (ungerechtfertigte Verhaftungen)

- Consejo Municipal Autónomo de San Perdro Polho (falsche Anklagen und ungerechtfertigte Verhaftungen)

- 2 Anklagen des Consejo Municipal Autónomo de San Perdro Polho (falsche Anklage über die Teilnahme von

Mariano Jiménez Jiménez in den Geschehnissen an der Strasse Pantelhó-Tsanembolom)

- Consejo Municipal Autónomo de San Perdro Polho (Probleme mit Armeeangehörigen und Paramilitärs)

- Consejo Municipal Autónomo de San Perdro Polho (Zurückbehaltung von 29 Personen durch die seguridad

publica von welchen 3 in Cerro Hueco eingesperrt wurden)

- 4 Anklagen des Consejo Municipal Autónomo den San Perdro Polho über Konflikte mit der Gemeinde von

Tzanembolom (falsche Anschuldigungen, Provokationen durch Paramilitärs, ...)

- Consejo Municipal Autónomo de San Perdro Polho (Vertriebene fanden ihr Eigentum zerstört)

- Consejo Municipal Autónomo de San Perdro Polho (Verhaftung mit falschen Anklagen)

- Ayuntamiento Municipal Autónomo San Andrés Sakamch’en

- Autoritäten von San Juan de la Libertad

- Autoritäten der Gemeinde und des Bezirks des municipio de Simojovel de Allende


SAN CRISTOBAL DE LAS CASAS

- Familienmitglieder des verschwundenen und ermordeten José Hidalgo


MARQUÉS DE COMILLAS

- Ehegatten und Familienmitglieder der Verhafteten in Barrio San José am 27. Juli 2001.

- Mitglieder und VertreterInnen von verschiedenen Gemeinden (ejido Río Salina Cruz: 6 Personen; ejido Barrio

San José: 7 Personen; ejido Tierra und Libertad: 2 Personen; ejido Nuevo Veracruz: 2 Personen; ejido El

Porvenir: 4 Personen)

- Felipa Martínez Peres (Río Salina Cruz ) (handgeschrieben)

- Genaro Gomes Lopes (Río Salina Cruz )

- Manuel Guzmán Gomes (Río Salina Cruz )

- Natividad Pérez Vázquez (Río Salina Cruz )

- Salomón Elston Vazques (Río Salina Cruz )

- Cristobal Méndez Lopes (Río Salina Cruz )

- Pedro Méndez Lopes (Río Salina Cruz )

- Mateo Álvaro Díaz (Río Salina Cruz )

- Francisco Gutiererez Gómez (Río Salina Cruz )

- José Alberto Cruz García (Río Salina Cruz )

- Lucio López Días (Río Salina Cruz )

- Julieta Hernández Tórrez (Río Salina Cruz )

- María Elena hernández Pérez (Río Salina Cruz ) (handgeschrieben)

- Inocente Torruco Sánchez (Río Salina Cruz ) (handgeschrieben)

- Antonio Altunar Jiménez, Valentín Cruz Sánchez und Juan Altunar Jiménez (Barrio San José)


COORDINADORA POR LA PAZ

- Elizabeth Silva Nogales im Namen von Jacobo Silva Nogales, Gloria Arenas Agis, Fernando Gatica Chino und

Felicitas Padilla Nava

- Unión de Pueblos Contra la Represión y Militarización de la Región Loxicha

- Indígenas Triquis, Gemeinde San Miguel Copala, Putla, Oaxaca


PUEBLA

- Alma Méndez Sánchez, Ehefrau von Teodor Lozano


PUERTO MADERO

- Frente Común de Transporte Organizado (Puerto Madero; municipio Tapachula)


CERRO HUECO

- Voz de la Dignidad Rebelde (Liste mit 14 Gefangenen) (handgeschrieben)

- Antonio Torrez Gonzalez (handgeschrieben)

- MOCRI – CNPA (Liste mit 20 Gefangenen) (handgeschrieben)

- Movimiento Campesino Regional Independiente; Coordinadora Nacional Plan de Ayala (Liste mit 10

Gefangenen) (handgeschrieben)


CCIODH – Vorbericht Mexiko 16.2 – 3.3.2002 - Movimiento Campesino Regional Independiente; Coordinadora Nacional Plan de Ayala (Liste mit 6

Gefangenen) (handgeschrieben)

- Movimiento Campesino Regional Independiente; Coordinadora Nacional Plan de Ayala (Liste mit 3

Gefangenen) (handgeschrieben)

- José Luís Hernández Jiménez (handgeschrieben)

- Erwin Dagoberto Roblero Morales (handgeschrieben)

- Militantes de La OCEZ – Casa des Pueblo de V. Carranza (Liste mit 7 Gefangenen) (handgeschrieben)

- Jonatan Herrera (handgeschrieben)

- Mario Coutiño Morales, Enrique Coutiño Morales und Alberto de Jesús Coutiño Morales (handgeschrieben)

- Amada Gálvez Gómez (handgeschrieben)

- Gilberto Yánez Jimenes, Amílcar García Santir (handgeschrieben)


QUERÉTARO

- Irma Pérez Lugo, Ehefrau von Jerónimo Sánchez Saenz

- Anselmo Robles Sánchez, zapatistischer, politischer Gefangener

- 2 Anklagen der politischen Gefangenen des Fioz: Anselmo Robles und Sergio Jerónimo Sánchez


TABASCO

- Municipio de Villahermosa (VertreterInnen des Comité Popular Ciudadano und des Colectivo Cultural Corazón

de Piedra Verde)

- Ángel Concepción Pérez Gutiérrez und Francisco Pérez Vasques (Cereso de Macuspana) (handgeschrieben)

 

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1mehr als dreihundert Rekurse von indigenen Gemeinden gegen die Reformen sind beim mexikanischen Bundesgericht anhängig