Anträge

aus dem Kreise der Initiative Galoppsport-Basis, die zur
außerordentlichen MV der BV am 28. Februar vorgelegt
und dort bis zur nächsten ordentlichen MV zurückgestellt wurden


Antrag Volker Linde

a. Die Hauptversammlung stellt fest, dass ein auch für Insider undurchsichtiges Geflecht von Geschäftsbeziehungen und persönlichen Verquickungen zwischen

auf der einen Seite und den Unternehmen

existiert.

b. Die Hauptversammlung beschließt die Einrichtung eines Ausschusses, der beauftragt wird, beim DVR bzw. den Mitgliedsverbänden des Rennsports Einsicht in vorhandene Verträge und sonstige Vereinbarungen zu nehmen.

Der Ausschuss hat insbesondere die Aufgabe, alle Verträge , Vereinbarungen und Verfahrensweisen dahingehend zu prüfen, ob diese den geschäftlichen Interessen des Rennsports entsprechen und ggf. Vorteilsnahmen einzelner Beteiligter gegenüber dem Rennsport und seinen Organen oder gegenüber Dritten zu identifizieren. Der Untersuchungsgegenstand schließt auch die Vertragsverhandlungen im Rahmen des Strukturreform­Vorhabens ein, soweit daran Personen beteiligt waren/sind, die unabhängig von Ihrer Rolle in der BV bzw. im DVR in einer geschäftlichen Beziehung mit den o.g. Unternehmen stehen.

Der Ausschuss wird beauftragt, seine Ergebnisse der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung der BV schriftlich vorzulegen und die Ergebnisse dort zu referieren. Die ordentliche MV wird dann über den Abschluss bzw. die Fortführung der Ausschussarbeit beschließen.

c. Der Ausschuss besteht aus 3 Mitgliedern, die von der außerordentlichen Mitgliederversammlung gewählt werden. Zwei Mitglieder des Ausschusses dürfen weder gegenwärtig im Präsidium oder Vorstand der BV vertreten sein, noch in der Vergangenheit einem dieser Gremien angehört haben.

d. Präsidium und Vorstand werden beauftragt, die Arbeit des Ausschusses zu unterstützen und nötigenfalls beim DVR, bzw. den angeschlossenen Vereinen und Unternehmen eine umfassende Information der Ausschussmitglieder und die erforderliche Akteneinsicht zu erwirken.

Begründung:

Der Verdacht einer Interessenverquickung und u.U. auch Vorteilsnahme einzelner Personen und Unternehmen schadet dem Ansehen des Rennsports in der Öffentlichkeit und behindert das Vertrauen der Aktiven in die wichtige Arbeit der Präsidien und Vorstände der BV und DVR an einer Strukturreform.

Bestehende Spekulationen und Verdachtsmomente müssen restlos ausgeräumt werden, um die weitere Arbeit nicht zu gefährden.

Die Mitglieder des Ausschusses arbeiten ehrenamtlich und bekommen keine Aufwandentschädigung.

Es sollte deshalb im Interesse aller Beteiligten liegen, diesem Antrag zuzustimmen, da er einzig der Zukunft des Rennsports dienen soll.


Antrag Frank Lindner

Die Mitgliederversammlung weist den Vorstand ausdrücklich auf seine satzungsgemäßen Aufgaben und Rechte gemäß § 8 Absatz 5 a. und b. hin:

(5) Der Vorstand hat folgende Aufgaben:
a) Der Vorstand hat eine Kontrollfunktion gem. § 95 ff. AktG (Aufsichtsrat).
Somit überwacht und berät der Vorstand das Präsidium.
Der Vorstand wählt die weiteren Mitglieder des Präsidiums.
Der Vorstand genehmigt die Jahresrechnung.
b) Der Vorstand hat insbesondere darüber zu wachen, dass die
allgemeine Zweckausrichtung des Vereins gem. § 3 eingehalten wird.

Die Mitgliederversammlung fordert den Vorstand auf, diese Aufgaben insbesondere auch im Hinblick auf die Planung und Durchführung der Strukturreform und aller damit zusammen­hängenden Aktivitäten der Exekutivorgane ernsthaft wahrzunehmen.

Die Mitgliederversammlung bittet in diesem Zusammenhang alle Vorstandsmitglieder, Ihre Beobachtungen und Überlegungen mitzuteilen und auf der kommenden regulären Hauptver­sammlung jeweils einen entsprechenden Bericht vorzulegen.

Die Mitgliederversammlung fordert das Präsidium auf, alle Vorstandsmitglieder regelmäßig und umfassend über die Planungen und Aktivitäten zu unterrichten, so daß diese Ihre Kontrollfunktion gemäß § 8 Absatz 5 a., insbesondere auch gemäß § 8 Absatz 5 b im vollen Umfang wahrnehmen können.

Begründung:

Es ist von mehreren Vorstandsmitgliedern bei den verschiedensten Gelegenheiten geäußert worden, daß man über Planungen und Verhandlungen im Zusammenhang der Strukturreform, wie auch über die Mittelverwendung auch nicht mehr wisse, als die allgemeine Öffentlich­keit. Der Vorstand trifft sich derzeit lediglich 2 Mal jährlich, zwischen diesen Sitzungen gibt es anscheinend keine nennenswerten Aktivitäten des Vorstands. Im Hinblick auf die außeror­ dentlich schwierigen, teils auch sehr kontroversen Entscheidungen im Zusammenhang der Strukturreform ist dieser Zustand unhaltbar, mit der Satzung nicht vereinbar und nicht geeig­net, ein allgemeines Vertrauen in die Arbeit der Exekutivorgane herzustellen.

Als Beleg mag die Äußerung eines Vorstandsmitglieds dienen, die einem Besitzer schriftlich und namentlich gezeichnet vorliegt:

"Ich weiss auch als Vorstandsmitglied der Bv nicht mehr als andere.
Ich bin in der BV
ich bin im Vorstand der BV
[ ... ]
ich bin in der DVR Mitgliederversammlung
aber wirklich ich weiss auch nicht mehr
Vorstand der Bv ist garnix wenn ich das mal sagen darf der tagt nur 2 mal im Jahr".


Anträge Frank Richter

1. Antrag

Die Satzung der Besitzervereinigung wird geändert.

In § 7 werden in Absatz (2) hinter den bisherigen Satz d) eingefügt:

neu e) "Das Präsidium berichtet den Mitgliedern quartalsweise über seine Aktivitäten, derjenigen des Vorstandes sowie der Kommissionen und Ausschüsse, die in seinem Auftrag und zu seiner Unterstützung tätig waren, und gibt einen Ausblick auf seine Vorhaben im laufenden Quartal. Dieser Bericht ist den Mitgliedern binnen 21 Tagen nach Quartalsende zuzustellen."

neu f) (wie bisher e)

neu g) (wie bisher f)

Begründung:

Eine regelmäßige Berichterstattung ist eine formale Voraussetzung für die von Präsidium und Mitgliedern der BV bemängelte Kommunikation und fehlende Transparenz insb. in Angelegenheiten der Strukturreform. Den Entwicklungsprozess störende Gerüchte kann offiziell begegnet werden.

Anmerkung: vorgeschlagene neue Gliederung von § 7 ist vorbehaltlich anderer beschlossener Änderungen dieses Paragraphen.


2. Antrag

Die Satzung der Besitzervereinigung wird geändert.

In § 10 wird in Absatz (9) der bisherige Satz:

"Das Protokoll ist unverzüglich allen Mitgliedern zuzustellen."

präzisiert durch:

"Dieses Protokoll umfasst in Kopie alle während der Versammlung verwendeten Präsentationsunterlagen und ist binnen 30 Tagen allen Mitgliedern zuzustellen."

Begründung:

Diese Präzisierung schafft eine Annäherung an § 9 Satz (2) d) (da die regionalen Besitzervereinigungen die Ergebnisprotokolle ihrer Mitgliederversammlungen binnen 14 Tage der BV zustellen sollen) und ermöglicht eine zeitnahe Berichterstattung und Kommunikation zwischen der BV und ihren Mitgliedern ohne durch einen selbst auferlegten, schwer realisierbaren Zwang zur Unverzüglichkeit gedrängt zu werden.


Anträge Norbert Rumstich

Antrag 1

Der Präsident des DVR, Herr Borchert, hat in seinem letzten Interview in der Sport­ Welt erwähnt, daß zwischen dem Rennsport und den Buchmachern ein neuer Vertrag ausgehandelt ist. Es wird um Auskunft gebeten, welche Eckdaten dieser Vertrag enthält. Dies betrifft insbesondere

Ebenso wird um Auskunft gebeten, wie viele Buchmacher diese Vereinbarung mit dem Rennsport und insbesondere, welche Internetbuchmacher die Vereinbarung bereits unterzeichnet haben.


Antrag 2

Satzungsänderung

In § 7 wird als Absatz (1a) nach Absatz (1) folgender Text eingefügt: Personen, die mittelbar oder unmittelbar an einem Buchmacherunternehmen, einem Wettvermittler oder einem ähnlichen Wettbewerber zum Totalisator unternehmerisch oder gesellschaftsrechtlich beteiligt sind, können nicht Mitglied im Präsidium der Besitzervereinigung sein. Satz 1 gilt nicht, wenn eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung der betreffenden Person nicht mehr als 5% des Stammkapitals bzw. Eigenkapitals erreicht. Personen die leitende Angestellte solcher Unternehmen sind z.B. Vorstände, Geschäftsführer, Prokuristen oder Handlungsbevollmäch­ tigte etc., können ebenfalls nicht Mitglied des Präsidiums sein. Gleiches gilt auch für Mitglieder des Aufsichtsrates oder des Gesellschafterausschusses solcher Unternehmen.

Begründung:

Die gleichzeitige Ausübung von Amt und Beruf stellt objektiv eine Interessenkollision dar. Die Ausübung des Amtes bei einer im Antrag beschriebenen Beteiligung ist auch mit den Bestimmungen des § 181 BGB nicht zu vereinbaren.


Antrag 3

Im § 8 wird folgender Satz in Absatz (1) eingefügt: Für Vorstandsmitglieder gilt ansonsten § 7 Absatz (1a) analog.

Begründung: Siehe oben.


Antrag 4

Es wird Auskunft darüber erbeten, wie die Mittel des Zukunftsfonds, der zur Finanzierung der Strukturreform eingerichtet wurde, bisher verwendet wurden. Es ist verständlich und nachvollziehbar, wenn in dieser Aufstellung keine Gehälter genannt werden können, gleichwohl sehe ich die Nennung von Lohnsummen als erforderlich an. Ich möchte dabei reguläre Zahlungen und Zahlungen in Form von Abfindungen bzw. sonstigen Sonderzahlungen unterschieden wissen.

Ebenso erbitte ich eine nachvollziehbare Aufstellung der Honorare, die für Beratungsleistun­ gen an Dritte gezahlt wurden.

Sollten wesentliche Beträge, vor allem Honorare für Beratungsleistungen, nicht unmittelbar aus dem Zukunftsfonds bestritten worden sein, so wünsche ich ebenso eine Offenlegung dieser Beträge.


Hier finden Sie unseren ersten offenen Brief,
die Antwort der Präsidenten des DVR und der BV und
unseren zweiten offenen Brief,

HIER erfahren Sie, wie Sie sich unserer Initiative anschließen können.