Gemäß der Heil- und Hilfsmittelrichtlinien werden die Kosten für das Gerinnungsselbstmanagement übernommen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Notwendigkeit einer oralen Antikoagulation auf unabsehbare Zeit

Von ihrem Arzt benötigen Sie:
• Verordnung/ Rezept über ein Gerinnungsmessgerät unter Angabe der Indikation

Von Ihrem Schulungszentrum erhalten Sie:
• Zertifikat, ggf. mit Kopie des Marcumar/Falithrom-Ausweises
• Antrag auf Kostenübernahme und Kostenvoranschlag