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Gemäß der Heil- und Hilfsmittelrichtlinien
werden die Kosten für das Gerinnungsselbstmanagement übernommen,
wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Notwendigkeit einer oralen Antikoagulation auf unabsehbare Zeit
Von ihrem Arzt benötigen Sie:
• Verordnung/ Rezept über ein Gerinnungsmessgerät
unter Angabe der Indikation
Von Ihrem Schulungszentrum erhalten Sie:
• Zertifikat, ggf. mit Kopie des Marcumar/Falithrom-Ausweises
• Antrag auf Kostenübernahme und Kostenvoranschlag
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