Voraussetzung ist der interessierte und motivierte Patient, der über ausreichende manuelle Geschicklichkeit und Sehkraft, sowie über die Fähigkeit verfügt, Verständnis für die Zusammenhänge der therapeutischen Antikoagulation zu erwerben und Verantwortung übernimmt.

Bei antikoagulierten Kindern ist es üblich, dass Eltern in das Patientenselbstmanagement eingebunden werden. Sollten Patienten nicht selbst in der Lage sein, das Selbstmanagement durchzuführen, so kann dies von Angehörigen bzw. einer Pflegekraft übernommen werden.

Trotz Schulung und Selbstmanagement verbleibt der Patient weiter in der Betreuung des behandelnden Arztes.

Gemäß der Heil- und Hilfsmittelrichtlinien werden die Kosten für das Gerinnungsselbstmanagement übernommen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind.

Notwendigkeit einer oralen Antikoagulation auf unabsehbare Zeit.
Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer strukturierten Schulung in einer qualifizierten, zertifizierten Schulungseinrichtung.