3d) Maltechnische Voraussetzungen
zur Infrarot-Untersuchung
Erfolg oder Mißerfolg berührungsfreier Untersuchungen, die in tiefere Bereiche der
sichtbaren Gemäldeoberfläche vordringen, sind sehr häufig von einfach
zu erklärenden Bedingungen abhängig.
Die Dicke des Farbauftrages, sowie deren physikalische Eigenschaften, wie z.B. deren Deckfähigkeit,
Größe und Form der Pigmentpartikel und Eigenschaften der verwendeten Bindemittel.
Um eine Unterzeichnung zu erkennen, ist also ein dünner Farbauftrag Voraussetzung, wie er
in der deutschen und flämischen Malerei der Frührenaissance vorkommt und den man manchmal schon
ohne weitere Hilfsmittel erkennen kann. Des weiteren sind alle Malereien späterer Jahrhunderte,
die sich durch dünnen Farbauftrag auszeichnen, ebenfalls für eine Infrarotuntersuchung geeignet.
Das heißt aber noch lange nicht, daß alle Vorzeichnungen durch
ein Infrarot-Reflektogramm sichtbar werden. Weitere wichtige Faktoren sind
Farbmittel und Konsistenz der Unterzeichnung, der Zeichengeräte und der
Kontrast der Vorzeichnung zum Untergrund, bzw. zur Umgebungsfarbe mitentscheidend.
Hier können sich IRRG, UV-Fluoreszenzaufnahmen und UV-Reflektographien ergänzen,
da unterschiedlich darstellbare Bereiche des Spektrums miteinander verglichen und dann ausgewertet werden können.
Untersuchungen an Signaturen und Vorzeichnungen im infraroten Licht, führen nur
zu einem befriedigenden Ergebnis, wenn in der Signatur- oder Vorzeichnungsfarbe ein
kohlenstoffhaltiges Pigment beigemischt wurde.
Schwarze und violettbraune Pigmente, ebenfalls einige Eisenoxidpigmente, verschiedene
grüne, bzw. blaue Pigmente in der Malfarbe können von IRRG wenig bis gar nicht durchdrungen werden.
Hier helfen nur die Oberflächenuntersuchungen im UV-Licht, die makroskopische, die mikrochemische
und nicht zuletzt die stilkritische Untersuchung bei Analyse weiter.
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