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3c) Anwendungsmöglichkeiten der Infrarot-Reflektographie

Unter besonders günstigen mal- und materialtechnischen Voraussetzungen (siehe nächste Seite), ist es möglich, die unten beschriebenen Aufgabenstellungen zu lösen.

  • Feststellung von Unterzeichnungen
  • Bestimmung des Unterzeichnungsmittels (nur annähernd)
  • Bestimmung zeichnerischer Hilfsmittel für die Bildkonstruktion (nur annähernd)
  • Feststellung von Pentimenti (Änderungen des Malvorganges durch den Künstler)
  • Feststellung von Übermalungen im Sinne von Verfälschungen (nicht durch den Künstler)
  • Feststellung originaler oder vorhergehender Zustände unter dunklem oder stark fluoreszierendem Firnis
  • Gefälschte, eliminierte und veränderte Signaturen und Inschriften (manipulierte Bildteile)
  • Ergänzungen, die nicht vom Künstler stammen

Weiterhin werden Infrarot-Untersuchungen in der Medizin (Augendiagnose), in der Kriminalistik (Signaturfälschungen, verfälschte und unkenntlich gemachte Schriftstücke, gelöschte Eigentümerbezeichnungen, Briefmarkenfälschungen (unkenntliche Stempel etc.) und bei der Lösung naturwissenschaftlicher Fragen (IR-Wärmestrahlung, Weltraumforschung usw.) benötigt.


Unterschiede zwischen IR-Reflektographie,
UV-Fluoreszenzphotographie und UV-Reflektographie

  • IR-Reflektographie (IRRG):
    Durch Sperrung des sichtbaren Lichtes bis ca. 695 - 750 nm, können tiefere (im nahen IR-Bereich) Malschichten (bis zur Unterzeichnung) sichtbar gemacht werden, ohne die Substanz des Untersuchungsobjektes physisch zu verletzen. Das Erregerlicht muß IR-Strahlung emittieren. Anwendungsmöglichkeiten s. o.
    Die Aufnahmetechnik: nur mit IR-empfindlichen Kameras und/oder IR-empfindlichen Filmen, bzw. Vidicon-Systemen und entsprechenden Filtern

  • UV-A-Fluoreszenzuntersuchung bzw. UV-A-Fluoreszenzphotographie (UVF):
    Nur neuere Veränderungen über einem alten oder neuen, fluorezierenden Firnis oder Veränderungen an oberen Malschichten oder ungefirnißten Gemälden erkennbar (gefälschte Signaturen, Retuschen etc.). Durch Filter vor Kamera und durch Strahler emittierende UV-Anregung (zwischen 315 - 380 nm oder 320 - 420 nm bis) wird der UV-Wellenbereich eingegrenzt, ohne sichtbares Licht oberhalb 420 nm auszuschließen
    Die Aufnahmetechnik: analoge Kameras, normale Farb-, bzw. SW-Filme, digitale Kameras, entsprechende Filter.

  • UV-A-, UV-B- oder UV-C-Reflektographie (UVRG):
    Auch ältere Retuschen, Schäden und Veränderungen werden (durch Lumineszenz, z. B. von Pigmenten) sichtbar. Hierbei versucht man, den Bereich des langwelligen UV-Lichtes noch enger einzugrenzen und dazu jedes weitere sichtbare Licht, im günstigsten Fall vollkommen auszuschließen, was teils nur mit besonderem technischen Aufwand (im UV-B und UV-C zwischen ca. 100 bis 315 nm) erreichbar ist. Das Erregerlicht muß UV-Strahlung emittieren, das Objektiv und vorgeschaltete Filter der verwendeten Kamera (Fluorit- bzw. Quarzobjektive) darf nur UV-Strahlung durchlassen.
    Im Ergebnis sind die Informationen manchmal differenzierter. Retuschen und Veränderungen werden im Gegensatz zu Fluoreszenz-Oberflächenaufnahmen mit veränderten Tonwerten angezeigt
    Die Aufnahmetechnik: analoge Kameras, normale SW-Filme. In bestimmten Wellenbereichen nur mit besonderen Objekiven (Quarzglas- bzw. Fluoritobjektive). Speziell UV-empfindliche Vidicon-Systeme können natürlich auch verwendet werden und für beide Systeme die ihnen entsprechenden Filter

Bei Interesse dieser Dienste bitte ich um schriftliche Anfragen unter Angabe Ihrer Postadresse und Telephon-Nr.


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