3c) Anwendungsmöglichkeiten der Infrarot-Reflektographie
Unter besonders günstigen mal- und materialtechnischen
Voraussetzungen (siehe nächste Seite), ist es möglich, die unten beschriebenen
Aufgabenstellungen zu lösen.
- Feststellung von Unterzeichnungen
- Bestimmung des Unterzeichnungsmittels (nur annähernd)
- Bestimmung zeichnerischer Hilfsmittel für die
Bildkonstruktion (nur annähernd)
- Feststellung von Pentimenti (Änderungen
des Malvorganges durch den Künstler)
- Feststellung von Übermalungen
im Sinne von Verfälschungen (nicht durch den Künstler)
- Feststellung originaler oder vorhergehender Zustände unter
dunklem oder stark fluoreszierendem Firnis
- Gefälschte, eliminierte und veränderte Signaturen und
Inschriften (manipulierte Bildteile)
- Ergänzungen, die nicht vom Künstler stammen
Weiterhin werden Infrarot-Untersuchungen
in der Medizin (Augendiagnose),
in der Kriminalistik (Signaturfälschungen, verfälschte und unkenntlich gemachte Schriftstücke,
gelöschte Eigentümerbezeichnungen, Briefmarkenfälschungen (unkenntliche Stempel etc.)
und bei der Lösung naturwissenschaftlicher Fragen (IR-Wärmestrahlung, Weltraumforschung usw.) benötigt.
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Unterschiede zwischen IR-Reflektographie,
UV-Fluoreszenzphotographie und UV-Reflektographie
- IR-Reflektographie (IRRG):
Durch Sperrung des sichtbaren Lichtes bis ca. 695 - 750 nm,
können tiefere (im nahen IR-Bereich) Malschichten (bis zur Unterzeichnung) sichtbar gemacht werden, ohne
die Substanz des Untersuchungsobjektes physisch zu verletzen. Das Erregerlicht muß IR-Strahlung emittieren.
Anwendungsmöglichkeiten s. o.
Die Aufnahmetechnik: nur mit IR-empfindlichen Kameras und/oder IR-empfindlichen Filmen, bzw. Vidicon-Systemen
und entsprechenden Filtern
- UV-A-Fluoreszenzuntersuchung bzw. UV-A-Fluoreszenzphotographie (UVF):
Nur neuere Veränderungen über einem alten oder neuen, fluorezierenden Firnis
oder Veränderungen an oberen Malschichten oder ungefirnißten Gemälden erkennbar
(gefälschte Signaturen, Retuschen etc.). Durch Filter vor Kamera und durch Strahler emittierende UV-Anregung
(zwischen 315 - 380 nm oder 320 - 420 nm bis) wird der UV-Wellenbereich eingegrenzt, ohne sichtbares Licht
oberhalb 420 nm auszuschließen
Die Aufnahmetechnik: analoge Kameras, normale Farb-, bzw. SW-Filme, digitale Kameras, entsprechende Filter.
- UV-A-, UV-B- oder UV-C-Reflektographie (UVRG):
Auch ältere Retuschen, Schäden und Veränderungen werden
(durch Lumineszenz, z. B. von Pigmenten) sichtbar. Hierbei versucht man, den Bereich des langwelligen UV-Lichtes
noch enger einzugrenzen und dazu jedes weitere sichtbare Licht, im günstigsten
Fall vollkommen auszuschließen, was teils nur mit besonderem technischen Aufwand
(im UV-B und UV-C zwischen ca. 100 bis 315 nm) erreichbar ist. Das Erregerlicht muß UV-Strahlung emittieren,
das Objektiv und vorgeschaltete Filter der verwendeten Kamera (Fluorit- bzw. Quarzobjektive) darf nur UV-Strahlung
durchlassen.
Im Ergebnis sind die Informationen manchmal differenzierter. Retuschen und Veränderungen
werden im Gegensatz zu Fluoreszenz-Oberflächenaufnahmen mit veränderten Tonwerten angezeigt
Die Aufnahmetechnik: analoge Kameras, normale SW-Filme. In bestimmten
Wellenbereichen nur mit besonderen Objekiven (Quarzglas- bzw. Fluoritobjektive).
Speziell UV-empfindliche Vidicon-Systeme können natürlich auch verwendet werden und für beide Systeme die
ihnen entsprechenden Filter
Bei Interesse dieser Dienste bitte ich um schriftliche Anfragen
unter Angabe Ihrer Postadresse und Telephon-Nr.
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