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	3c) Anwendungsmöglichkeiten der Infrarot-Reflektographie
	
 
	Unter besonders günstigen mal- und materialtechnischen 
	Voraussetzungen (siehe nächste Seite), ist es möglich, die unten beschriebenen 
	Aufgabenstellungen zu lösen.
 
 
 	
- 	Feststellung von Unterzeichnungen
 - 	Bestimmung des Unterzeichnungsmittels (nur annähernd)
 - 	Bestimmung zeichnerischer Hilfsmittel für die 
	Bildkonstruktion (nur annähernd)
 - 	Feststellung von Pentimenti (Änderungen 
	des Malvorganges durch den Künstler)
 - 	Feststellung von Übermalungen 
	im Sinne von Verfälschungen (nicht durch den Künstler)
 - 	Feststellung originaler oder vorhergehender Zustände unter 
	dunklem oder stark fluoreszierendem Firnis
 - 	Gefälschte, eliminierte und veränderte Signaturen und 
	Inschriften (manipulierte Bildteile)
 - 	Ergänzungen, die nicht vom Künstler stammen
 
 
	Weiterhin werden Infrarot-Untersuchungen 
	in der Medizin (Augendiagnose), 
	in der Kriminalistik (Signaturfälschungen, verfälschte und unkenntlich gemachte Schriftstücke, 
	gelöschte Eigentümerbezeichnungen, Briefmarkenfälschungen (unkenntliche Stempel etc.) 
	und bei der Lösung naturwissenschaftlicher Fragen (IR-Wärmestrahlung, Weltraumforschung usw.) benötigt.
 
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	Unterschiede zwischen IR-Reflektographie, 
	UV-Fluoreszenzphotographie und UV-Reflektographie
	
 
- 	IR-Reflektographie (IRRG):
 
	Durch Sperrung des sichtbaren Lichtes bis ca. 695 - 750 nm, 
	können tiefere (im nahen IR-Bereich) Malschichten (bis zur Unterzeichnung) sichtbar gemacht werden, ohne
	die Substanz des Untersuchungsobjektes physisch zu verletzen. Das Erregerlicht muß IR-Strahlung emittieren. 
	Anwendungsmöglichkeiten s. o. 
	Die Aufnahmetechnik: nur mit IR-empfindlichen Kameras und/oder IR-empfindlichen Filmen, bzw. Vidicon-Systemen 
	und entsprechenden Filtern
  - 	UV-A-Fluoreszenzuntersuchung  bzw. UV-A-Fluoreszenzphotographie (UVF):
 
	Nur neuere Veränderungen über einem alten oder neuen, fluorezierenden Firnis
	oder Veränderungen an oberen Malschichten oder ungefirnißten Gemälden erkennbar 
	(gefälschte Signaturen, Retuschen etc.). Durch Filter vor Kamera und durch Strahler emittierende UV-Anregung 
	(zwischen 315 - 380 nm oder 320 - 420 nm bis) wird der UV-Wellenbereich eingegrenzt, ohne sichtbares Licht 
	oberhalb 420 nm auszuschließen 
	Die Aufnahmetechnik: analoge Kameras, normale Farb-, bzw. SW-Filme, digitale Kameras, entsprechende Filter.
  - 	UV-A-, UV-B- oder UV-C-Reflektographie (UVRG):
 
	Auch ältere Retuschen, Schäden und Veränderungen werden 
	(durch Lumineszenz, z. B. von Pigmenten) sichtbar. Hierbei versucht man, den Bereich des langwelligen UV-Lichtes 
	noch enger einzugrenzen und dazu jedes weitere sichtbare Licht, im günstigsten 
	Fall vollkommen auszuschließen, was teils nur mit besonderem technischen Aufwand 
	(im UV-B und UV-C zwischen ca. 100 bis 315 nm) erreichbar ist. Das Erregerlicht muß UV-Strahlung emittieren, 
	das Objektiv und vorgeschaltete Filter der verwendeten Kamera (Fluorit- bzw. Quarzobjektive) darf nur UV-Strahlung 
	durchlassen. 
	Im Ergebnis sind die Informationen manchmal differenzierter. Retuschen und Veränderungen
	werden im Gegensatz zu Fluoreszenz-Oberflächenaufnahmen mit veränderten Tonwerten angezeigt 
	Die Aufnahmetechnik: analoge Kameras, normale SW-Filme. In bestimmten 
	Wellenbereichen nur mit besonderen Objekiven (Quarzglas- bzw. Fluoritobjektive). 
	Speziell UV-empfindliche Vidicon-Systeme können natürlich auch verwendet werden und für beide Systeme die 
	ihnen entsprechenden Filter
 	
 
	Bei Interesse dieser Dienste bitte ich um schriftliche Anfragen
	unter Angabe Ihrer Postadresse und Telephon-Nr.
 
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