Süßungsmittel-Einmaleins

Grenzwerte nur bei Ersatzstoffen

erschienen in: Berliner Zeitung 25. Juni 1997
Autorin und © Ute Sprenger

Als Süßungsmittel gelten Zusatzstoffe, die den Nahrungsmitteln einen süßen Geschmack verleihen oder als Tafelsüßen verwendet werden. Dazu zählen "Zuckeraustauschstoffe", die weniger Brennwert als Zucker haben. Das sind die hierzulande zugelassenen Stoffe Sorbit, Mannit, Isomalt, Maltit, Lactit und Xylit. Letzeres etwa wird aus Birkenspänen erzeugt. Hier sind keine Verwendungshöchstmengen vorgeschrieben.

Eine zweite Gruppe sind die überwiegend synthetisch erzeugten Ersatz- oder "Süßstoffe". Hier hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sogenannte ADI-Werte (acceptable daily intake oder akzeptierbare tägliche Dosis) festgelegt. Diese Werte stellen für Erwachsene die Mengen dar, die pro Kilogramm Körpergewicht täglich mit der Nahrung aufgenommen werden können.

ADI-Werte für Süßstoffe:
Saccharin bis 5 mg pro kg
Cyclamat bis 11 mg pro kg
Acesulfam K bis 15 mg pro kg
Neohesperidin DC bis 5 mg pro kg
Aspartam bis 40 mg pro kg
Nach Auskunft der Deutschen Gesellschaft für Ernährung wird Thaumatin von der WHO als sicher eingestuft, weshalb nicht zu erwarten sei, daß ein ADI-Wert formuliert gibt.

Abdruck (auch auszugsweise), Vervielfältigung, Zitat nur in Absprache mit der Autorin.

Süßes Gift?

Homepage