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Legitimation und Auftrag

Die NVA wurde einem Beschluß der Volkskammer der DDR entsprechend am 1. März 1956 gegründet. Sie leitete ihre Legitimation zum einen aus der Stellung der DDR als Völkerrechtssubjekt ab. Ihre Existenz stand in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht, insbesondere mit dem Artikel 51 der UN-Charta, in dem es heißt: "Keine Bestimmung der vorliegenden Charta soll das unveräußerliche Recht auf individuelle oder kollektive Verteidigung beeinträchtigen, wenn ein bewaffneter Angriff gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen erfolgt..."

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Die Schaffung der NVA war zum anderen durch die damals gegebene Bedrohungslage für die DDR gerechtfertigt. Denn immerhin stand westlich ihrer Grenze ein mächtiges Militärpotential der NATO. Die Bundeswehr war gebildet und unverzüglich in das westliche Militärbündnis integriert worden. Die militärische Führung der Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland lag bis zur Ebene Kompaniechef herab in der Regel in den Händen ehemaliger Generäle und Offiziere der [ehemaligen] deutschen Wehrmacht. Das wurde seitens der DDR als ein besonders bedrohliches Moment empfunden, weil mit der Kontinuität von Personen eine Kontinuität des Feindbildes dieser militärischen Führungskader gegeben war. Zudem wurde offiziellerseits weiterhin die Losung von der Wiederherstellung Deutschlands in den Grenzen von 1937 deklariert.

Die NVA war seit ihrer Bildung der Kern der Landesverteidigung der DDR. Zum Zeitpunkt ihrer Gründung wurde in Ergänzung des Artikels 5 der Verfassung vom 26. September l955 der Dienst in den Streitkräften zum Schutz das Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen gegen eine äußere Bedrohung zur ehrenvollen nationalen Pflicht der Bürger der DDR erklärt Im Artikel 7 der Verfassung von 1968 wird der militärische Auftrag der NVA wie folgt formuliert: "Die NVA und die anderen bewaffneten Organe der Landesverteidigung Schützen die sozialistischen Errungenschaften das Volkes gegen alle Angriffe von außen."

Konkret ausgestaltet wurde der militärische Auftrag der NVA durch Gesetze, die von der Volkskammer verabschiedet worden, z.B. durch das Gesetz zur Schaffung der NVA und des Ministeriums für Nationale Verteidigung vom 18. Januar 1956 - 16 Tage nachdem die ersten Einheiten der Bundeswehr ihren Dienst ausfgenommen hatten -, die Verteidigungsgesetze vom 20. September 1961 und vom 13 Oktober 1978, das Wehrpfichtgesetz vom 24. Januar 1962 sowie das Wehrdienstgesetz vom 25. März. 1982 Aus internationaler Sicht wurde der militärische Auftrag der NVA durch die Mitgliedschaft der DDR im Warschauer Vertrag bestimmt.

aus: "Die Nationale Volksarmee - Legitimation und Auftrag", hefte zur ddr-geschichte 35 von Dr. Merkel und Dr. Wünsche, Berlin 1996, S. 12

"Mit der NVA entstand eine deutsche Armee, die die fortschrittlichsten Traditionen der deutschen Militärgeschichte fortsetzt: die Traditionen der Heere des Bauernkrieges und der Befreiungskriege, der Arbeiterwehren von 1918/19, der Roten Ruhrarmee, der deutschen Interbrigadisten und Antifaschisten." (Armeegeneral Heinz Hoffmann, "Neues Deutschland", 1./2. März 1975)
Verwendete Literatur
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Klaus-Peter Bittner

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Militärflugplätze der NVA