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AGB
GÄSTEBUCH
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Impressum:
Die Kontakt-Details zu André Pigur - Berlin - LATEX-LADIES
André
Pigur
Foto-Design (Latex-Erotic -- Art Photography)
Tauroggener
Str.44
D-10589
Berlin
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Tel / Fax:
++49 (0)30 - 344 1549
Mobil:
++49 (0)179 - 6939923
Email: pigur@snafu.de
Internet:
www.snafu.de/~pigur
Meine
Adresse
ist in der City Berlins gelegen - ganz in der Nähe des bekannten
Schlosses
Charlottenburg.
Nächster U-Bahnhof ist: Mierendorffplatz
Webmaster
und
Inhaltlich Verantwortlicher dieser Website: André Pigur
Im Falle jeder Ausführung eines
erteilten Auftrages gelten meine im Folgenden aufgeführten AGB.
Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher
Kontrolle übernehme ich keine Haftung für die Inhalte
externer
Links.
Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich
deren Betreiber verantwortlich.
AGB
- Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
I.
Allgemeines
1.
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im
folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen
durchgeführten
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2.
Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung
bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens
jedoch
mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3.
Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich
binnen
drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen
des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende
Geschäftsbedingungen
des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, daß der
Fotograf
diese schriftlich anerkennt.
4.
Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch
ohne
ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen
Aufträge,
Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.
II.
Überlassenes Bildmaterial
1.
Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes
Bildmaterial,
gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie
vorliegen.
Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital
übermitteltes
Bildmaterial.
2.
Der Kunde erkennt an, daß es sich bei dem vom Fotografen
gelieferten
Bildmaterial um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG
handelt.
3.
Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder
Konzeptionen
sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4.
Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und
zwar
auch in dem Fall, daß Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5.
Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu
behandeln
und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der
Sichtung,
Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6.
Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt,
Qualität
oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden
nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als
ordnungsgemäß,
vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
III.
Nutzungsrechte
1.
Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht
zur
einmaligen Verwendung.
2.
Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder
räumliche
Exclusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart
werden
und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige
Grundhonorar.
3.
Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen
für
die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen
Zweck
und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger,
welche/-s/-n
der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen
der
Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das
Objekt
(Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich
des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt
worden
ist.
4.
Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung,
Vervielfältigung,
Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf
der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt
insbesondere für:
-
eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in
Sammelbänden,
produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei
sonstigen
Nachdrucken,
-
jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
-
die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials
auf
Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische,
magnetooptische
oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten,
Festplatten,
Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der
technischen
Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
-
jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM,
CDi,
Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
-
jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in
Online-
Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es
sich
um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
-
die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der
Datenfernübertragung
oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf
Bildschirmen
oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5.
Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder
durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen
urheberrechtlich
geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung
des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf
das
Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder
anderweitig
als Motiv benutzt werden.
6.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten
Nutzungsrechte
ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder
Tochterunternehmen,
zu übertragen.
7.
Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur
gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen
vorgegebenen
Urhebervermerks.
IV.
Honorare
1.
Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden,
bestimmt
es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der
Mittelstandsgemeinschaft
Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der
jeweils
gültigen Mehrwertsteuer.
2.
Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials
zu
dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll
das
Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist
dieses
schriftlich zu vereinbaren.
3.
Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material-und
Laborkosten,
Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten,
erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu
Lasten des Kunden.
4.
Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller
Höhe
zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial
nicht
veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als
Arbeitsvorlage
für Layout- und präsentationszwecke fällt vorbehaltlich
einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens DM 150,--
pro
Aufnahme an.
5.
Das Honorar ist spätestens binnen 3 Wochen nach Rechnungsstellung
zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist
angegeben
ist. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des
Verzugs
ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die
Ausübung
des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen
oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
V.
Rückgabe des Bildmaterials
1.
Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der
Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens
jedoch
3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden;
beizufügen
sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist
bedarf
der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2.
Überläßt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder
mit
dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der
Prüfung,
ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der
Kunde
das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt
zurückzugeben,
sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine
Verlängerung
dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich
bestätigt
worden ist.
3.
Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf
dessen
Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das
Risiko
des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis
zum Eingang beim Fotografen.
VI.
Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1.
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten)
Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist
für
jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen
Nutzungshonorars
zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2.
Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch plaziertem oder nicht
zuordnungsfähigem
Urhebervermerk ist ein Auf schlag in Höhe von 100% des
Nutzungshonorars
zu zahlen.
3.
Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung)
ist
für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.V.1.oder 2. gesetzten Fristen
eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von
-
DM 0,50 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder
Dia-Duplikate
-
DM 2,-- pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
4.
Für beschädigtes, zerstörtes oder abhandengekommenes
Bildmaterial
ist Schadensersatz zu leisten, ohne daß der Fotograf die
Höhe
des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von
-
DM 80,-- pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
-
DM 250,-- pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
-
DM 1.500,-- pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
-
DM 3.000,-- pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei
Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der
Beschädigung
und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen.
Grundsätzlich
bleibt beiden Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten, daß ein
höherer bzw. geringerer Schaden eingetreten ist.
5.
Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder
bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher
Publikation
verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des
Nutzungshonorars zu zahlen.
6.
Durch diese Zahlungen gemäß Ziffer VI. werden keinerlei
Nutzungsrechte
begründet.
VII.
1.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und
zwar
auch bei Lieferungen ins Ausland.
2.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit
der Schriftform.
3.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer
Bestimmungen
dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen.
Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch
eine
sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten
Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann
ist,
der Wohnsitz des Fotografen.
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- André Pigur - Berlin
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