Vorstellung eines CWS
Durch die Analyse der technischen Voraussetzungen,
die für die Realisierung eines CWS vorgenommen wurde, ergeben sich
zusammenfassend folgende Kriterien:
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Durch die Verwendung eines global verfügbaren Datenkommunikationsnetzes
existieren stabile Datenverbindungen zwischen den einzelnen Entitäten,
die eine möglichst ausfallsichere Kommunikation gewährleisten.
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Die Realisierung der Sicherheit im Sinne der Qualitätskriterien
[Cranor/Cytron_1996] erfolgt durch
die Verwendung der Konzepte und Methoden, die sich durch die asymmetrischen
Chiffrier- und den damit verbundenen Public-Key-Verfahren [Federrath/Pfitzmann_1997]
ergeben. Diese Methoden werden in zahlreichen sicherheitsrelevanten Bereichen
zur Anwendung gebracht und lassen sich somit als vertrauenswürdig
beschreiben.
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Durch das sich stark in Erweiterung begriffene Angebot politischer
Aktivitäten und Informationsdarbietungen im Internet wäre es
sinnvoll die Schnittstelle zwischen Wähler und CWS (die CWS-Wahlkabine)
so zu gestalten, dass diese sowohl als Wahl-Terminal als auch als Informations-
und Kommunikations-Terminal Verwendung finden kann.
Aufbauend auf die technischen und gesellschaftlichen Voraussetzungen
definieren wir folgende Entwurfkriterien für ein computerbasiertes
Wahlsystem der Bundesrepublik Deutschland:
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Es darf keine Entität geben, welche alleine über
die Informationen verfügt, einen Wahlvorgang unbemerkt zu verfälschen.
Insbesondere darf keine Entität eine Verbindung zwischen Wähler
und Wahlentscheidung ziehen können.
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Eine Sonderrolle nimmt hierbei die Wählerverwaltung
ein, welche die Erstellung und Verteilung der Schlüssel realisiert.
Die Wählerverwaltung darf daher innerhalb der Wahl keine aktive Rolle
einnehmen, d.h. kein Teil des Datenflusses sein, der durch den Wahlablauf
entsteht.
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Die Verwendung der Schlüssel muss für den Wähler
so einfach wie möglich sein. Der hierfür nötige Aufwand
sollte dem entsprechen, der beispielsweise bei der Bedienung eines Geldautomaten
anfällt.
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Es sollte dem Wähler möglich sein, die korrekte
Verwendung seiner Stimme zu überprüfen, ohne gleichzeitig den
Geheimnischarakter des Wahlvorgangs zu unterlaufen.
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Die Stimmabgabe ist irreversibel. Es ist nicht vorgesehen,
eine bereits getroffene Wahl zu revidieren. (Die Suche nach Begründungen
zu dieser Tatsache erwies sich für uns als erfolglos.)
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Die Stimmauszählung darf erst am Ende der Wahl erfolgen.
Vor diesem Zeitpunkt darf es nicht möglich sein, Informationen über
etwaige Wahlentscheidungen zu erlangen.
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Die Wahlauswertung sollte aus Gründen der Verhinderung
von Machtkonzentrationen und der Verteilung des Rechenaufwandes möglichst
dezentral organisiert werden.