Juris Eintrag
Gericht: Rechtbank Den Haag
Datum: 12.03.1996
Az:
NK:
Fundstelle: GRUR Int 1997, 556-558 (LT)
Rechtszug:
Entscheidung wird zitiert von GRUR Int 1997, 558-559, Henning-Bodewig, F (Anmerkung)

Niederlande: Verantwortlichkeit eines Internet-Access-Providers für Urheberrechtsverletzung der Internet-Nutzer

Orientierungssatz

  1. Für Urheberrechtsverletzungen eines Internet-Nutzers ist der Internet-Access-Provider grundsätzlich nicht verantwortlich.
  2. Steht eindeutig fest, daß eine durch einen Nutzer vorgenommene Veröffentlichung unrechtmäßig ist und kann angenommen werden, daß dies auch dem Access-Provider bekannt ist, ist der Provider unter Umständen gehalten, Schritte gegen diesen Nutzer zu unternehmen.