Juris Eintrag
Gericht: VG Darmstadt
Datum: 26.08.1982
Az: I/1 E 239/81
NK: GG Art 3 Abs 1 , GG Art 3 Abs 3 , GG Art 4 Abs 1 , WehrPflG 11 Abs 1 Nr 3 , WehrPflG 12 Abs 2 , WehrPflG 12 Abs 4 S 2 Nr 3 Buchst a
Fundstelle: NJW 1983, 2595-2598 (ST1-2); NJW 1985, 400-400 (T)
Rechtszug: nachgehend BVerwG 25.05.1984 - 8 C 108/82


Titelzeile

Sonstiger Orientierungssatz

  1. Scientology ist eine Philosophie mit einigen religiösen Elementen, nicht aber ein Bekenntnis, in dem das Religiöse der zentrale Mittelpunkt der Lehre ist.
  2. Die Tätigkeit des Geistlichen der Scientology-Kirche, die im wesentlichen im "auditing" der Gemeindemitglieder besteht, ist nicht mit der Tätigkeit der Geistlichen der großen Bekenntnisse vergleichbar.