Juris Eintrag
Gericht: LG Stuttgart 24. Zivilkammer
Datum: 03.04.1996
Az: 24 O 316/95
NK: BGB § 134, BGB § 138, BGB § 812, BGB § 823 Abs 2, BGB § 826, StGB § 263, HeilprG § 1 Abs 2
Fundstelle: NJW-RR 1997, 1077-1079 (ST)
Rechtszug:

Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz bzw sonstige Nichtigkeitsgruende durch Abhalten von "Auditing"-Kursen

Orientierungssatz

Auf einen Vertrag über die entgeltliche Teilnahme an sogenannten "Auditing"-Kursen, die von einer Scientology-Mission durchgeführt werden und die der Verbesserung der Persönlichkeitsstruktur des Kursteilnehmers, nicht aber der Behandlung einer anerkannten Krankheit, sei es körperlicher, sei es seelischer Natur dienen soll, fällt nicht unter den Anwendungsbereich des Heilpraktikergesetzes. Ein derartiger Vertrag über eine "Auditing"-Teilnahme ist auch nicht aus dem Gesichtspunkt der Sittenwidrigkeit nach BGB § 138 oder des Betruges nichtig (vergleiche BVerwG, 10.02.1983, 3 C 21/82, NJW 1984, 1414).