Juris Eintrag
Gericht: VG Hamburg 12. Kammer
Datum: 08.11.1995
Az: 12 VG 3068/94
NK: GG Art 4, BGB § 43 Abs 2
Fundstelle: NJW 1996, 3363-3365 (ST); NVwZ 1997, 205 (S)
Rechtszug:

Zum Ermessen bei Entziehung der Rechtsfähigkeit als eingetragener Verein

Orientierungssatz

  1. Auch wenn der Tatbestand des BGB § 43 Abs 2 erfüllt ist, ist die zuständige Behörde nicht verpflichtet, dem betreffenden Verein die Rechtsfähigkeit zu entziehen. BGB § 43 Abs 2 eröffnet der Behörde insoweit einen Ermessensspielraum (hier: Einzelfall, in dem überhaupt kein Ermessen ausgeübt wurde).