Juris Eintrag |
Gericht: VG Darmstadt Datum: 26.08.1982 Az: I/1 E 239/81 NK: GG Art 3 Abs 1 , GG Art 3 Abs 3 , GG Art 4 Abs 1 , WehrPflG 11 Abs 1 Nr 3 , WehrPflG 12 Abs 2 , WehrPflG 12 Abs 4 S 2 Nr 3 Buchst a Fundstelle: NJW 1983, 2595-2598 (ST1-2); NJW 1985, 400-400 (T) Rechtszug: nachgehend BVerwG 25.05.1984 - 8 C 108/82
Titelzeile
Wehrpflicht eines ordinierten Geistlichen der Scientology-Kirche
Sonstiger Orientierungssatz
- Scientology ist eine Philosophie mit einigen religiösen Elementen, nicht aber ein Bekenntnis, in dem das Religiöse der zentrale Mittelpunkt der Lehre ist.
- Die Tätigkeit des Geistlichen der Scientology-Kirche, die im wesentlichen im "auditing" der Gemeindemitglieder besteht, ist nicht mit der Tätigkeit der Geistlichen der großen Bekenntnisse vergleichbar.