von
Leonie von Braun and
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Bei dem vorliegenden Positionspapier handelt es sich um die aktualisierte
deutsche Übersetzung aus dem englischen Original “Rethinking
Justice for East Timor”, Position Paper on the Reform of the International
Justice Process in East Timor and Indonesia, February 2005.
Zusätzlich wird in diesem Papier als Minimallösung vorgeschlagen,
dass die strafrechtliche Verfolgung der Menschenrechtsverletzungen in Osttimor
mit Unterstützung der VN und umfangreicheren Ressourcen zumindest
weitergeführt wird. Die Suche nach Gerechtigkeit könnte jedoch
wesentlich effektiver sein, wenn ein internationales, vollständig
unabhängiges Tribunal eingerichtet würde, um die Kooperation
der indonesischen Behörden sicherzustellen. Ein alternativer Vorschlag
besteht darin, das Strafverfolgungssystem in Osttimor den Strukturen des
Sondergerichts in Sierra Leone anzugleichen.
Weder durch das ad hoc Menschenrechtstribunal in Jakarta noch durch die von den VN organisierte Strafverfolgung in Osttimor war es möglich, die Personen, die die größte Verantwortung tragen, zur Rechenschaft zu ziehen. Während die Suche nach Gerechtigkeit in Osttimor unerfüllt zu Ende zu gehen scheint, setzen die VN die Glaubwürdigkeit ihres bisherigen Engagements aufs Spiel, die schwersten Menschenrechtsverletzungen zu verfolgen und die Achtung vor dem Gesetz in Indonesien und Osttimor zu fördern.
Die VN haben mit der Einrichtung der Anklagebehörde (Serious Crimes Unit, SCU) und dem Sondergericht (Special Panels for Serious Crimes, SPSC) in Osttimor einen großen Beitrag zur Strafverfolgung der begangenen Völkerrechtsverbrechen geleistet. Die Staatsanwälte der SCU haben bis zu 400 Personen angeklagt. Siebzig Personen haben Gefängnisstrafen erhalten. Aufgrund der fehlenden Zusammenarbeit seitens der indonesischen Politik und Justizbehörden war es dem Sondergericht in Dili jedoch bisher nicht möglich, die indonesischen Militärs und Politiker, die die größte strafrechtliche Verantwortlichkeit tragen, vor Gericht zu stellen. Von der lokalen Bevölkerung wird dies als ungerechte Behandlung der einheimischen Täter empfunden, die zumeist als Mitläufer oder Milizenmitglieder Verbrechen begangen haben. Die Staatsanwälte und Richter des Sondergerichts müssen zudem mit dem Ende der VN-Mission im Mai 2005 ihre Arbeit einstellen. Mit der Beendigung der Arbeit des Sondergerichts ohne die Schaffung alternativer Mechanismen wird der Strafverfolgungsprozess in Osttimor zweifellos als gescheiterter Versuch der internationalen Gerichtsbarkeit in die Geschichte eingehen.
In dieser Vorlage werden die strukturellen und politischen Probleme sowohl des ad hoc Menschenrechtsgerichts in Jakarta als auch des Sondergerichts in Osttimor am Beispiel der Anklage gegen General Wiranto durch die SCU beschrieben, um damit die Gründe und Folgen zu beleuchten, die zum Misslingen des Strafverfolgungsprozesses führten. Wir möchten die Aufmerksamkeit der Teilnehmer der 61. Sitzung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen (MRK) auf diese Problematik lenken und Empfehlungen aussprechen, wie dieser Prozess zukünftig verbessert werden kann. Ebenso möchten wir den VN-Generalsekretär, die Staatengemeinschaft und politische Entscheidungsträger von dieser Problematik in Kenntnis setzen, in der Hoffnung, dass für dieses Kapitel der strafrechtlich ungenügend aufgearbeiteten Menschenrechtsverletzungen bald eine Lösung gefunden werden kann.
Das Scheitern der Prozesse in Osttimor und Indonesien betrifft nicht
nur das Problem der Straffreiheit von Menschenrechtsverletzungen, sondern
schädigt die Bemühungen der VN im Kern, wirksame internationale
Strafverfolgungsmechanismen weltweit zu etablieren. Dieses spezielle Unterfangen
sollte nicht ohne angemessene Prüfung und Folgemaßnahmen, die
endlich zur Erfüllung der Versprechen seitens der internationalen
Gemeinschaft an die Opfer führen könnten, aufgegeben werden.
Da die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH)
erst im Juli 2002 begonnen hat, können nur die VN und die beiden betreffenden
Staaten in dieser Angelegenheit handeln.
“There is evidence that the policy of engaging militias was implemented
by the KOPASSUS (Special Forces Command of TNI) and other intelligence
agencies in the Indonesian army. The policy manifested itself in the active
recruitment, funding, arming and guidance and of the provision of logistics
to support the militias in intimidation and terror attacks. (…) 1
There is evidence to show that, in certain cases, Indonesian army
personnel, in addition to directing militias, were directly involved in
intimidation and terror attacks. (…) 2
The Commission is of the view that ultimately the Indonesian army
was responsible for the intimidation, terror, killings and other acts of
violence experienced by the people of East Timor before and after the popular
consultation.(…).” 3
Da Indonesien wiederholt gegen Entscheidungen des Sicherheitsrates verstoßen hatte, merkte die Kommission an: “…United Nations, as an organisation, has a vested interest in participating in the entire process of investigation, establishing responsibility and punishing those responsible and in promoting reconciliation. Effectively dealing with this issue will be important for ensuring that future Security Council decisions are respected.” 4
Wie auch andere Akteure empfahl die Kommission die Einrichtung eines internationalen Tribunals durch den Sicherheitsrat. Stattdessen wurde jedoch Indonesiens Angebot angenommen, die strafrechtliche Verfolgung national zu betreiben. Die VN überließen es Indonesien, sein eigenes Menschenrechtstribunal einzurichten, hielten sich aber die Möglichkeit eines internationalen Tribunals offen, falls Indonesien gegen Verdächtige nicht in adäquater und effizienter Weise gerichtlich vorgehen würde.
Vier Jahre nachdem die ersten Gerichtsverfahren begonnen hatten, ist es heute augenscheinlich, dass die Erwartungen nicht erfüllt wurden, die mit dem Gesetz für das ad hoc Menschenrechtstribunal ursprünglich geweckt worden waren 5. In fast allen Fällen (insgesamt nur 18 Angeklagte), die vor dem Gericht in Jakarta verhandelt wurden, ist ein endgültiges Urteil ergangen. Von den sechs Angeklagten, die verurteilt wurden, musste nur der frühere Gouverneur von Osttimor, Abilio Soares, einige Wochen im Gefängnis verbringen, bevor das Oberste Gericht den Urteilspruch änderte und auch ihn freisprach. Die beantragte Haftstrafe von zehn Jahren für Milizenanführer Eurico Guterres wurde um die Hälfte reduziert, und er bleibt auf freiem Fuße, solange sein Berufungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Der ranghöchste Angeklagte, Generalmajor Adam Damiri, wurde zwar vom ad hoc Menschenrechtsgericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt, jedoch auch in letzter Instanz freigesprochen.
Der Staatsanwaltschaft gelang es nicht, die prominentesten Verdächtigten wie zum Bespiel General Wiranto, den früheren Verteidigungsminister und Oberkommandierenden der indonesischen Armee (Tentara Nasional Indonesia), und Joao Tavares, den früheren Oberkommandierenden der Milizen in Osttimor vor Gericht zu stellen, obwohl die indonesische Menschenrechtskommission Komnas HAM in beiden Fällen empfohlen hatte zu ermitteln.
Zahlreiche Experten führen die geringe Anzahl der Verurteilungen darauf zurück, dass es der Staatsanwaltschaft an Engagement mangelte und den Richtern der Wille fehlte, die Versäumnisse der Anklage während der Prozesse und durch ihre Urteilsfindung auszugleichen 6. Die Tatsache, dass überhaupt einige der Angeklagten durch das ad hoc Menschenrechtsgericht verurteilt wurden, ist dem Mut einzelner Richter zuzuschreiben, die nicht zögerten, das Gesetz anzuwenden, obwohl die Staatsanwaltschaft ihnen durch ihre mangelhafte Strategie oftmals keine Grundlage dafür bot. Es gab zudem auch Berichte über die Einschüchterung von Zeugen und Gerichtspersonal durch das indonesische Militär. In den Urteilen von Jakarta spiegeln sich auch nicht die Art der begangenen Verbrechen und die Verantwortlichkeit der Militärs wider. Die Verbrechen werden als spontane Gewaltausbrüche zwischen zwei rivalisierenden osttimoresischen Gesellschaftsgruppierungen portraitiert. Die de facto Kontrolle des Militärs über die Milizen war nicht Gegenstand der Gerichtsverhandlungen.
Obgleich das Gesetz zur Einführung des ad hoc Menschenrechtsgerichts ein Verdienst ist, ist durch ein anschließendes Präsidialdekret die Rechtssprechung zeitlich auf die Ereignisse des Referendums von 1999 beschränkt worden und lässt die Menschenrechtsverletzungen während der Besatzungszeit von 1975-1999 außer Acht. Die gesetzliche Zuständigkeit des Gerichts beschränkt sich nur auf die Monate April und September 1999 und nur auf Verbrechen, die während dieser Zeit in Dili, Liquica und Suai begangen wurden. Der von Watch Indonesia! entsandte Prozessbeobachter, der Berliner Anwalt Bernd Häusler, erklärt jedoch, dass diese Beschränkung rechtlich keine Relevanz beigemessen werden kann, da es die Pflicht des Gerichts gewesen wäre, alle relevanten Fakten zu untersuchen, die mit den Verbrechen zusammenhingen. Wegen dieser zeitlichen Beschränkung war es jedoch schwierig bis unmöglich, einen ausgedehnten und systematischen Angriff auf die Zivilbevölkerung Osttimors nachzuweisen, welche nach dem Römischen Statut des IStGH und auch nach dem indonesischen Gesetz über Menschenrechtsgerichte die entscheidenden Merkmale von Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind.
Indonesiens Justizwesen hat somit dieses Gesetz nicht einmal ernsthaft
auf die Geschehnisse von 1999 angewendet. Sollte die internationale Gemeinschaft
die Tatsache akzeptieren, dass die Ereignisse von 1999 vom indonesischen
Gerichtssystem nicht angemessen untersucht wurden, würde die internationale
Gemeinschaft das gleiche tun wie schon zur Zeit der Besatzung, nämlich
wegsehen.
Die Anklage wird von der Serious Crimes Unit (SCU) geführt, die am Anfang Teil der Human Rights Unit von UNTAET war, später aber als eine unabhängige Sonderbehörde des nationalen Anklagesystems eingerichtet wurde. Sein Personal setzt sich zusammen aus internationalen Anklägern, die von den VN bezahlt und unter der Leitung des Chefanklägers (Deputy General Prosecutor) stehen. Der internationale Chefankläger untersteht direkt dem obersten Staatsanwalt Osttimors (Prosecutor-General), der seit der Unabhängigkeit des Landes im Mai 2002 für die gesamte Anklagebehörde einschließlich der Bekämpfung von normalen Verbrechen (Ordinary Crimes) zuständig ist. Die Strafverteidigung (Defence Unit) übernehmen zurzeit nur internationale Fachkräfte, die von den VN finanziert werden. Alle Abteilungen des Sondergerichts tragen zur Entwicklung des lokalen Gerichtssystems bei, indem sie einheimisches Justizpersonal ausbilden.
Der Gedanke, dass ein Hybridgericht wie das Sondergericht in Osttimor wirksam zur Rechtsfindung beitragen kann, indem die Nachteile der beiden internationalen ad hoc Tribunale, die der Sicherheitsrat nach Kapitel VII der VN-Charta eingerichtet hat, vermieden werden, ist im allgemeinen begrüßenswert. Dies konnte jedoch in Osttimor nicht in die Praxis umgesetzt werden. Das zweigeteilte Strafrechtssystem, das aus dem ad hoc Menschenrechtsgericht in Jakarta und dem Sondergericht hervorgegangen ist, hat den gesamten Rechtsfindungsprozess zum Stillstand gebracht. Philipp Rapoza, Richter am Sondergericht, beschreibt dieses Dilemma treffend:
“Many would say that the Special Panels have not done what they could have, because high-level perpetrators are still at large in Indonesia and mostly only “smaller fish” that either stayed in East Timor or returned have been put on trial. Some might say “Is it justice that an entire group escapes trial while only the smaller defendants are put on trial?” That is a legitimate question, but it is not within the mandate of the Special Panels to deal with this question, but for diplomacy and policy experts to resolve. The Special Panels can only operate within the framework that was established after 1999…”. 7
Von Anfang an war das Sondergericht unterfinanziert. Darüber hinaus
mangelte es an qualifiziertem Personal und politischer Unterstützung
von Seiten der VN, Indonesiens und Osttimors, die notwendig gewesen wäre,
um das Versprechen, der Gerechtigkeit genüge zu tun, zu erfüllen
Während Anklagebehörde und Kammern angemessene finanzielle Unterstützung erfahren haben, hat die Verteidigung wenig Hilfe dieser Art erhalten. Die Gruppe der osttimoresischen Strafverteidiger, deren Aufgabe es anfangs war, die Angeklagten zu verteidigen, waren nicht auf den Umfang ihrer neuer Aufgabe vorbereitet. Den meisten fehlte die notwendige juristische Ausbildung und Erfahrung, um die Verfahren sicher durchzuführen und mit den internationalen Anklägern gleichzuziehen. In den ersten Verfahren vor dem Sondergericht rief die Verteidigung keine eigenen Zeugen auf, und es ist wahrscheinlich, dass viele Verfahren den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren nicht erfüllen. Das Prinzip der Gleichwertigkeit- und Gleichberechtigung von Anklage und Verteidigung wurde nicht verwirklicht.
Die Rekrutierung von Gerichtspersonal verlangsamte sich in so einem
Ausmaß, dass die Berufungskammer für ein ganzes Jahr nicht funktionsfähig
war. Viele Verfahren konnten zwischen 2001 und 2002 nicht in die Berufung
gehen, weil es nicht genügend Richter gab. Bei den Sonderkammern fehlte
es an Übersetzern und Verwaltungspersonal, was es den Richtern erschwerte,
schriftliche Urteile rechtzeitig zu verkünden. In vielen Verfahren
ist es nötig, nicht nur in die vier offiziellen Gerichtssprachen (Englisch,
Portugiesisch, Indonesisch und Tetum) zu übersetzen, sondern auch
in die lokalen Dialekte. Fehlende Einrichtungen zur Simultanübersetzung
verlangsamten die Prozesse derart, dass Gerichtspersonal und Öffentlichkeit
Schwierigkeiten hatten, ihnen zu folgen.
Die Sonderkammern wählten 10 Verfahren von besonderer Dringlichkeit
aus, die sich mit den schlimmsten Verbrechen während der Zeit des
Referendums beschäftigten. In allen Verfahren wurde bestätigt,
dass sich die Hauptverantwortlichen für die Verbrechen unter den indonesischen
Sicherheitskräften, die die Milizenangriffe leiteten, befanden. Keiner
der Verantwortlichen wurde von den indonesischen Behörden ausgeliefert,
obwohl Haftbefehle vorlagen. Die Sonderkammern können universelle
Gerichtsbarkeit ausüben, aber keine Verfahren in Abwesenheit führen.
Daher sind alle, die von den Sonderkammern verurteilt wurden, frühere
Milizenführer oder Mitglieder, die nicht nach Westtimor geflohen sind
oder nach Beendigung des Konfliktes beschlossen, nach Osttimor zurückzukehren.
2004 unternahmen die VN-Ankläger einen letzten Versuch, einen Haftbefehl für General Wiranto zu erhalten und übergaben dem Sondergericht eine umfangreiche rechtliche Zusammenfassung der Beweislage 10. Diese Klageschrift führte im Mai 2004 zur Ausstellung eines Haftbefehls durch einen internationalen Richter, der den Sonderkammern neu zugeteilt worden war 11. Zur gleichen Zeit befand sich der indonesische Wahlkampf auf seinem Höhepunkt, und Wiranto war einer der aussichtsreichsten Kandidaten für das Präsidentenamt. In dieser Situation fürchtete die osttimoresische Regierung einen neuen Konflikt mit ihrem mächtigen Nachbarn zu riskieren und befahl dem obersten Staatsanwalt Osttimors, den Haftbefehl nicht an Interpol weiterzuleiten. Die VN legten keinen Protest gegen diese Einmischung in die Unabhängigkeit der Justiz seitens der osttimoresischen Regierung ein.
Der Fall gegen Wiranto und andere illustriert die Schwächen des internationalen Gerichtssystems, das die VN in Osttimor eingerichtet haben. Um Lösungen für die Zukunft, d.h. für Osttimor aber auch für die internationale Strafverfolgung im Allgemeinen zu finden, ist es unumgänglich, diese Schwächen zu verstehen. In Anbetracht der Tatsache, dass das Sondergericht mit der Auflösung der VN-Mission im Mai 2005 seine Arbeit beenden muss, sollten jetzt Entscheidungen getroffen werden, um die Strafverfolgung in effizienter Weise fortsetzen zu können.
Angesichts des fragilen politischen Klimas in Osttimor hätten die folgenden strukturellen Entscheidungen ein Fehlschlagen des Strafverfolgungsprozesses verhindern oder ihn zumindest stärken können:
Indonesiens Regierung steht Expertenkommission bisher ablehnden gegenüber und fürchtet, die Experten könnten an Hand ihrer Evaluierung die Errichtung eines internationalen Tribunals für die Strafverfolgung der Hauptverantwortlichen in Indonesien vorschlagen. Die Regierung Osttimors hat sich öffentlich nicht gegen die Expertenkommission ausgesprochen, stellt jedoch die gutnachbarschaftlichen Beziehungen zu Indonesien über die Interessen der Opfer und versucht, Alternativen zu der Expertenkommission zu etablieren.
Eine dieser Alternativen ist der Vorschlag, eine Wahrheits- und Freundschaftskommission (Truth and Friendship Commission, CTF) zwischen Indonesien und Osttimor einzurichten. Im Dezember 2004 erklärten die Regierungen der beiden Länder die Bildung einer solchen Kommission zur Alternative zum Strafverfolgungsprozess und unterrichteten den Generalsekretär von diesem Vorhaben. Dieser Vorschlag traf auf den erklärten Widerstand zahlreicher Menschenrechts- und Nichtregierungsorganisationen in Osttimor und Indonesien, die befürchten, es handle sich um den Versuch, die Vergangenheit unter den Teppich zu kehren. Osttimors neuer Bischof, Alberto Ricardo da Silva, verkündete, die Kirche lehne die Pläne für diese Kommission ab: “What Kofi Annan says or not, what Timorese leaders want or not, the position of the church is the same, it’s clear and firm. We need justice, justice must be one…When a person steals, and they’re not tried, where are we?” 12
Sinn und Zweck dieser von Osttimors Außenminister José Ramos-Horta vorgeschlagenen Kommission ist es nicht, die Verfehlungen des Strafverfolgungsprozesses wegen der Gewalttaten aus dem Jahr 1999 zu untersuchen, sondern die Geschehnisse von 1999 zu durchleuchten und symbolische Handlungen zu unterstützen wie zum Beispiel das Nennen von Tätern und das Hinwirken auf eine Entschuldigung dieser Täter bei den Opfern. So heisst es in den Terms of Reference dieser Kommission, die am 9. März 2005 verabschiedet wurden: „Based on the spirit of forward looking and reconciliatory approach, the CTF process will not lead to prosecution and will emphasize institutional responsibilities.” 13 Des Weiteren erhält diese Kommission die Möglichkeit Amnestien zu vergeben.
Der Vorschlag, diese Kommission zu etablieren, ruft schwerwiegende Bedenken hervor, da er die Opfer ihres grundlegenden Rechts auf Strafverfolgung beraubt und die anhaltende Straflosigkeit zementiert. Der Vorschlag enthebt Indonesien der Pflicht, die Täter aus Militär- und Verwaltungskreisen ernsthaft strafrechtlich zu verfolgen. Mitunter negiert der Vorschlag die bereits erfolgte Arbeit einiger Aufarbeitungskommissionen, wie insbesondere der Wahrheits- und Versöhnungskommission in Osttimor (CAVR), deren Bericht vor ihrer Auflösung am 7. Juli 2005 erscheinen wird. Zusätzlich würde die Etablierung dieser neuen Kommission das Engagement der VN ausschließen. Da die VN den Strafverfolgungsprozess initiierten und organisierten, haben sie ein fundamentales Interesse an der Verhinderung seines Scheiterns. Die VN sollten involviert bleiben und die begangenen Strukturfehler behoben werden, so dass das negative Ergebnis ihrer bisherigen Bemühungen revidiert werden kann. Eine internationale Expertenkommission würde es den VN ermöglichen, den Strafverfolgungsprozess zu evaluieren und die Grundlage für Reformen durch ihre Expertise zu schaffen. Die Unterstützung der osttimoresischen Regierung für die Wahrheits- und Freundschaftskommission ist kein unüberwindbares Hindernis, da eine internationale Expertenkommission für Osttimor als Puffer gegen den Druck des mächtigen Nachbarn Indonesien wirken könnte.
Die zweite Alternative zur Expertenkommission wäre die Etablierung einer internationalen Wahrheitskommission (International Truth Commission). Obwohl dieser Mechanismus die Tätigkeit internationaler Fachkräfte mit einschließen würde, wären auch hier dieselben Bedenken angebracht, die oben im Zusammenhang mit der jetzt geplanten Freundschaftskommission genannt wurden.
Grundsätzlich schafft Straflosigkeit auch nach Jahrzehnten ein
gesellschaftliches Verlangen nach Strafverfolgung, das nicht einfach bei
Seite geschoben werden kann durch diejenigen, die Machtpositionen bekleiden.
Fälle aus Afrika, Europa und Südamerika zeigen, dass es politisch
unklug ist, die Vergangenheit nicht anzutasten und einen Schlussstrich
zu ziehen. Politische Zusammenhänge verändern sich rapide, und
neue Gelegenheiten werden sich ergeben, in denen Opfer sich auf ihre Rechte
berufen. In den vergangenen Jahren hat sich die Ansicht durchgesetzt, dass
Wahrheits- und Versöhnungsmechanismen nicht als Alternative zur Strafverfolgung
bestimmter, schwerwiegender Verbrechen fungieren können. Derartige
Kommissionen können nur unterstützend zur Strafverfolgung und
zur allgemeinen Wahrheitsfindung herangezogen werden, nicht als gleichwertige
Alternative zur Strafverfolgung, auch wenn die Strafverfolgung zeitweise
großen politischen Herausforderungen begegnet.
Es erscheint somit logisch, dass auch die Umsetzung dieser universal
geltenden Prinzipien des Völkerstrafrechts durch die VN nicht vollständig
von den jeweiligen politischen Gegebenheiten abhängen, sondern gleichwertig
angewendet werden sollten. Für die Lösung der Frage, wie man
Gerechtigkeit für Osttimors Bevölkerung erreichen kann, bedarf
es der gemeinsamen Bemühungen der VN und der Staatengemeinschaft sowie
der Opfer und ihrer anwaltschaftlichen Fürsprecher. Im Folgenden schlagen
wir drei Mechanismen vor, die Verantwortlichkeit schaffen können,
vorausgesetzt, sie erhalten genügend Unterstützung.
Wegen des starken Widerstandes gegen die Strafverfolgung durch Osttimors Regierung, wie mehrfach von Präsident Xanana Gusmao geäußert, und der allgemeinen Schwäche des osttimoresischen Justizsystems ist eine Strafverfolgung ohne die Unterstützung der VN nicht zu erwarten. Osttimoresische Menschenrechtsorganisationen und Vertreter der Kirche fordern anhaltend Gerechtigkeit für die Opfer.
Das Mandat des Sondergerichts sollte über Mai 2005 hinaus verlängert werden, und die Anklagebehörde, die Verteidigung und die Kammern sollten die notwendigen Ressourcen erhalten. Internationale Unterstützung sollte erst eingestellt werden, wenn die lokalen Juristen die Aufgabe selbst übernehmen können. Die Notwendigkeit einer andauernden Präsenz der internationalen Fachkräfte innerhalb des osttimoresischen Justizwesens und die Ausbildung osttimoresischer Juristen wurde kürzlich augenscheinlich, als bekannt gegeben wurde, dass keiner der angehenden Richter die Richterprüfungen bestanden hatte.
Um sicherzustellen, dass das Sondergericht bei einer Verlängerung seines Mandats auch in die Lage versetzt wird, seine Aufgabe zu erfüllen, sollte ein effektiver Kooperationsmechanismus ausgehandelt werden, der Indonesien verpflichtet mit dem VN-Gericht zu kooperieren. Dieser Mechanismus könnte ein durch die VN verhandeltes, verbindliches bilaterales Abkommen oder eine weitere Resolution des Sicherheitsrates unter Kapitel VII der VN-Charta sein. Ohne einen derartigen Mechanismus wäre es unwahrscheinlich, dass Indonesien tatsächlich die Angeklagten an das Sondergericht ausliefert. Dieser Mechanismus wäre natürlich nicht notwendig, wenn Indonesien sich ernsthaft bemühen würde, die Täter selbst zu verfolgen. Es ist somit notwendig, beide Argumentationsstränge gleichzeitig zu verfolgen.
Sollte das Sondergericht in Osttimor tatsächlich im Mai 2005 geschlossen
werden, müssten die VN eingestehen, dass der Strafverfolgungsprozess
gescheitert ist: Nicht nur konnten keine der Hauptverantwortlichen aus
indonesischen Militärkreisen ernsthaft verfolgt werden, sondern auch
in Osttimor hätten die VN es verfehlt, nachhaltig für umfassende
Strafverfolgung zu sorgen. Neben der Glaubwürdigkeit der VN als Akteur
auf dem Gebiet der Menschenrechts- und Friedensarbeit steht die Glaubwürdigkeit
von Osttimors jungem Rechtsstaat auf dem Spiel. Wir erkennen die Schwierigkeiten,
die mit der Lösungsfindung durch die VN auf diesem Gebiet einhergehen,
zwar an, sind jedoch der Meinung, dass es im Fall Osttimor eine realistische
Chance gibt, die politischen Hindernisse zu überwinden.
Der unabhängig vom nationalen Justizwesen agierende internationale Chefankläger kann sich im Rahmen seines Mandates frei bewegen. Dies ist in Osttimor nicht der Fall, denn dort ist der Chefankläger zugleich der oberste Staatsanwalt Osttimors, der unter politischen Druck der Regierung geraten ist. Sein internationaler Vertreter (Deputy General Prosecutor) leitet zwar die Anklagebehörde für Völkerrechtsverbrechen, hat jedoch nicht die Befugnis, Haftbefehle an Interpol weiterzuleiten, um dadurch die Kooperation der Strafverfolgungsbehörden weltweit zu sichern. Da Osttimor heute ein unabhängiger Staat ist, wäre diese Reform nur mit einer Gesetzesänderung zu erreichen, die von starkem Engagement der VN und lokalen NGOs begleitet werden müsste.
Die Reform der Staatsanwaltschaft in Kooperation mit dem osttimoresischen
Parlament würde jedoch nicht das Problem der mangelnden Zusammenarbeit
seitens Indonesiens lösen. Das Sondergericht würde weiterhin
in Osttimor angesiedelt sein und die Hauptverdächtigen in Indonesien.
Somit müsste die Reform des Sondergerichts von einem wirksamen Kooperationsmechanismus
begleitet sein, der in der Übertragung von auch schon den ad hoc Tribunalen
zum ehemaligen Jugoslawien und Ruanda verliehenen Kompetenzen des Sicherheitsrates
nach Kapitel VII der VN-Charta zu finden sein könnte. Die Vorteile
eines bereits bestehenden Hybridgerichts liegen auf der Hand: Die Kosten
wären weitaus geringer als bei einem völlig neuem Tribunal; die
Verfahren könnten weiterhin in der räumlichen Nähe
der Opfer und Zeugen abgehalten werden; die Fachkräfte des Sondergerichts
könnten ihre Arbeit fortsetzen. Wir unterstützen nachdrücklich
die Idee eines reformierten Hybridgerichts und hoffen, die Diskussion um
diese Option hiermit zu fördern.
Dieses Tribunal könnte in einem südostasiatischen Staat in der Nähe von Indonesien und Osttimor angesiedelt und mit sowohl internationalen als auch aus den beiden Staaten stammenden Fachkräften ausgestattet werden. Sein internationaler Status als Unterorganisation der VN und die geographische Distanz von den betroffenen Staaten würden seine Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit garantieren. Die Etablierung des Gerichts unter Kapitel VII der VN-Charta würde ihm die notwendige Kraft verleihen, mehr justizielle Kooperation als das jetzige Hybridgericht zu erreichen. Um sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit in Indonesien und Osttimor in die Verfahren einbezogen wird, sollte Öffentlichkeitsarbeit durch die örtlichen Medien forciert werden.
Die erhebliche Finanzierungslast, die als Hauptkritikpunkt an den beiden
internationalen ad hoc Tribunalen vorgebracht wurde, könnte gering
gehalten werden, indem nach dem Vorbild des Sondergerichts für Sierra
Leone auf freiwillige Beiträge der Staaten in Kombination mit einer
Grundfinanzierung durch die VN gesetzt würde. Zudem könnte der
Zeitrahmen der Strafverfolgung auf wenige Jahre begrenzt werden, da die
Vorarbeit schon durch das Sondergericht in Osttimor geleistet wurde.
Im Fall von Osttimor kann nur eine internationale, unabhängige
Institution garantieren, dass Gerechtigkeit erzielt wird. Es erscheint
zurzeit höchst unwahrscheinlich, dass Osttimor oder Indonesien die
nötigen Institutionen der Strafverfolgung einrichten, die den Rechten
und Erwartungen der vielen Opfer der indonesischen Besatzungszeit gerecht
werden können. Da Opfervereinigungen und andere zivile Akteure ausnahmslos
die Etablierung eines solchen Tribunals unterstützen, sollte diese
Option weiter bedacht und umgesetzt werden, obwohl sie diejenige Option
darstellt, die politisch am schwierigsten zu erreichen sein mag.
Nichtsdestotrotz kann es keine Lösung sein, das bisher existierende
Gerichtswesen einfach zu schließen, ohne eine gute Alternative zu
schaffen. Das Mandat des Sondergerichts wurde bisher nicht erfüllt.
Wir erkennen die Schwierigkeiten, die mit dem Engagement der VN in Sachen
Strafverfolgung in Osttimor verbunden sind an, sind jedoch überzeugt,
dass es im Falle Osttimors eine realistische Chance gibt, die politischen
Hindernisse zu überwinden. Wir hoffen daher, dass unsere dargelegten
Vorschläge bei dieser Lösungsfindung behilflich sind und dass
diese zu der Diskussion um die Zukunft der Strafverfolgung der Verbrechen
gegen die Menschlichkeit in Osttimor beitragen werden. 15
1 United Nations, OHCHR, Report of the International
Commission of Inquiry on East Timor to the Secretary General, UN Doc. A/54/726
or S/2000/59, January 2000, para. 137.
2 Ibid., para. 138.
3 Ibid., para. 140.
4 Ibid., para. 147.
5 Law No. 26/2000 on Human Rights Courts.
6 Siehe: Gerechtigkeit
für die Opfer. Eine juristische Untersuchung der indonesischen Menschenrechtsverfahren
zu den Verbrechen auf Osttimor im Jahr 1999, Bernd Häusler, April
2003 (PDF Datei, ca. 2,3 MB). Deutsche Kommission Justitia et Pax (Hrsg.),
Schriftenreihe Gerechtigkeit und Frieden, Nr. 98, Bonn, April 2003, 272
S.;
Open Society Institute / Coalition for International Justice: Unfulfilled
Promises: Achieving Justice for Crimes Against Humanity in East Timor,
November 2004, http://www.justiceinitiative.org/db/resource2?res_id=102368;
Intended to Fail: The Trials before the Ad Hoc Human Rights Court in
Jakarta by David Cohen, International Center for Transitional Justice (Hrsg.),
August 2003, http://www.ictj.org/downloads/IntendedtoFailwithAnnexes--FINAL.pdf.
7 Gespräch mit Richter Philipp Rapoza geführt
von Leonie v. Braun in Dili, 27. April 2004 (in Besitz der Autorin).
8 Deputy General Prosecutor against Wiranto
and Others, Indictment, District Court of Dili, Special Panels for Serious
Crimes, Case No. 5/2003 (23. Februar 2003).
9 UN News Centre, Timor-Leste, not UN indicts
Indonesian General for war crimes, 26. Februar 2003.
10 Brief in Support of the Application
for the Issuance of an Arrest Warrant for Wiranto, Deputy General Prosecutor
v. Wiranto, District Court of Dili, Special Panels for Serious Crimes,
Case No. 5/2003 (19. März 2004).
11 Warrant of Arrest for Wiranto, Républica
Democrática de Timor-Leste, Dili District Court, The Special Panels
for Serious Crimes, Case No. 5/2003 (10. Mai 2004).
12 Zitiert in: Timorese church opposes Indonesian
deal on war crimes, Jill Jolliffe, AFP, 7. Februar 2005
13 Abrufbar unter www.jsmp.minihub.org.
14 SCU Update 1/2005 (www.scu-dili.org).
15 Siehe: Judicial System Monitoring Programme
(JSMP): Justice for Timor Leste: Civil Society Strategic Planning; International
Conference: 23 – 24 September 2004: Conference Proceedings, Oktober 2004
http://www.jsmp.minihub.org/Reports/jsmpreports/JSMP%20Conference%20Reports/reports(e).doc.
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