Vorwort durch AGPF (für AGPF-Materialdienst 15/86 vom 4.11.86):
Die Scientology-Sekte pflegt gegen Kritiker Strafanzeigen wegen Volksverhetzung und/oder Religionsbeschimpfung zu erstatten. Nach innen und außen kann sie dann jeweils behaupten, rechtliche Schritte unternommen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft München hat eine Reihe solcher Verfahren zusammengefaßt und dieses Sammelverfahren eingestellt. Vorab einige Zitate aus diesem Beschluß:
Die Staatsanwaltschaft:
,,Die Scientology-Kirche ist ein riesiger multinationaler Wirtschaftskonzern" (S. 13).
,,Scientology ... benutzt zur Abwehr innerer und äußerer Gegner der Organisation auch geheimdienstliche Methoden, operiert im Grenzbereich zur Illegalität und scheut gegebenenfalls auch nicht vor kriminellen Aktionen zurück" (S.25).
,,Es wurde eine Kopfprämie von 400 US-Dollar ausgesetzt... Derartige Prämien wurden auch in Deutschland ausbezahlt" (S.28).
,,Eine beliebte Verkaufstechnik ist es, dem Interessenten vorzumachen der Test habe ergeben, er sei ein Selbstmordkandidat" (S.40).
,,Es kommen hierbei auch strafbare Nötigung und Freiheitsberaubung vor" (S.40).
,,Der Öffentlichkeit gegenüber gebraucht die Organisation anders als im internen Sprachgebrauch ... eine religiöse Terminologie .. .die die gewerbliche Seite der Organisation völlig verschweigt, offensichtlich für staatliche Behörden und ... Gutachter geschaffen..., um den Schutz der verfassungsrechtlichen Garantien für Religionsgesellschaften zu erlangen" (S.50).
,,Das von der Organisation ausgebeutete Personal hat gelernt, der bedrückenden Organisationsrealität dadurch zu entfliehen, daß .. . veränderte Wachbewußtseinszustände hergestellt werden" (S.63).
,,Aufgrund der Beweismittel besteht weiterhin der Verdacht, daß Ziel der Organisation die wirtschaftliche Ausbeutung hörig gewordener Kunden ist, die selbst wieder zur Kundengewinnung und Kundenausbeutung eingesetzt werden" (S.68).
,,Jedenfalls dürfte auch bei psychisch Robusten Realitätssinn und Kritikfähigkeit infolge der durch diese Psychotechniken gesteigerte Suggestibilität nach und nach abgebaut werden (S.63).
,,Der Einsatz des E-Meters als Lügendetektor: Angriff auf die Menschenwürde" (S.55).
,,Die Erzeugung abnormer Wachbewußtseinszustände - Exteriorisation - kann auf die Dauer zur Destabilisierung der Persönlichkeit führen; sie gelten in der Psychiatrie als psychopathologisch" (S. 59/62).
,,Die moralischen Begriffe ,,gut" und ,,böse" werden mit den medizinischen Begriffen ,,gesund" und ,,krank" identifiziert, so daß Verhaltensabweichungen vom Regelkodex der Organisation nach belieben ,,geahndet" und ,,geheilt" werden können" (S.68).
STAATSANWALTSCHAFT MÜNCHEN
Aktenzeichen: 115 Js 4298/84
Ermittlungsverfahren gegen
I. Das Ermittlungsverfahren wird gemäß §170 Abs. II Strafprozeßordnung eingestellt.
Gründe:
Den Beschuldigten zu 1) - 5) liegt zur Last, in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken aufgrund eines einheitlichen Willensentschlusses unter der Führung des Beschuldigten zu 1) seit Beginn der siebziger Jahre in religionsbeschimpfender und volksverhetzender Weise gegen die Scientology Kirche in der Bundesrepublik vorzugehen, indem sie die Öffentlichkeit und die Behörden über die Organisation falsch unterrichten, um ein Verbot gegen sie durchzusetzen. Dem Beschuldigten zu 6) liegt zur Last, sich im Jahr 1985 dieser gemeinsamen Agitation gegen die Organisation angeschlossen zu haben.
In der Anzeige der Church of Scientology International vom 21.07.1984 und weiteren Anzeigen der Scientology Kirche München vom 21.07.1984 (115 Js 4698/84, 115 Js 3580/84, 115 Js 3836/85), die zu hiesigem Verfahren hinzuverbunden wurden, werden den Beschuldigten im einzelnen folgende Vorwürfe gemacht:
Der Beschuldigte zu 1) sei Sektenbeauftragter der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern. Er habe etwa im Jahr 1975 den Begriff ,,Jugendreligionen" erfunden und damit einen Propagandaprozeß gegen Weltanschauungsgruppen, insbesondere gegen die Scientology Kirche eingeleitet, der nur mit der weltanschaulichen Rassenideologie der NSDAP und ihrer Psychiater vergleichbar sei. Die von Haack für die sogenannten Jugendreligionen verwendeten Merkmale:
Herausreißen der Mitglieder aus ihren Lebensbezügen, die blinde Unterwerfung unter einen sog. Heiligen Meister und das Glauben an ein rettendes Rezept seien nicht kennzeichnend für die Scientology-Lehre. Das letzte Begriffsmerkmal sei kennzeichnend für alle Religionsgemeinschaften. Hubbard, der Gründer von Scientology, sei kein autoritärer Führer, die Organisation selbst auch nicht autoritär, da jede berechtigte Kritik eines Mitgliedes Berücksichtigung finde. Den wirklichen Doktrinen brauche nicht blind gefolgt zu werden. Das Mitglied könne sein bisheriges Leben weiterführen.
Haack habe 1975 erstmals in München eine Konferenz für Behördenvertreter initiiert, auf welcher er hauptsächlich die Scientology Kirche angeschwärzt habe. Er habe die Antragstellerin beim Finanzamt München fälschlich als wirtschaftliches Unternehmen hingestellt, habe Strafanzeigen gegen Mitglieder erstattet, sich an das BKA gewandt und bei Berliner Behörden zur Frage der Wirtschaftlichkeit Einfluß genommen. Schließlich seien von ihm die Münchner Behörden zur Behinderung der Missionierung aufgehetzt worden, der Bayerische Senat sei über eine Tarnorganisation propagandistisch beeinflußt worden. Er habe sich an politische Gruppierungen wie z. B. die Hanns-Seidel-Stiftung gewandt.
Schließlich seien von ihm zahlreiche Tarnorganisationen unter dem irreführenden Namen ,,Elterninitiativen" gegründet worden; es handle sich hierbei um Lobbygruppen der Parlamente. Haack wolle Sondergesetze für Weltanschauungsgruppen. Die Massenmedien hätten sich auf Veranlassung Haacks der Propagandahetze angeschlossen. Diese habe 1976 im Bundestag zu einer ersten Kleinen Anfrage geführt.
Im Jahre 1976 habe der Beschuldigte seine Öffentlichkeitsarbeit verstärkt. Seine ,,Eltern"-Initiativen hätten Petitionen mit Erfolg an die Parlamente gesandt. Das Haack'sche Propagandamaterial sei nun von Behörden versandt worden.
Die Propaganda sei im Jahr 1978 zu einer regelrechten Hetze ausgeartet. Das Bundesfamilienministerium habe die Schlagworte des Beschuldigten übernommen. Hierfür sei eine vom Beschuldigten zu 2) (Karbe) in Hannover veranstaltete Konferenz von Sektengegnern mitursächlich. Seit dieser Zeit würde der Begriff der Jugendreligionen mit den verleumderischen Inhalten ,,falsche Religiösität", ,,Gehirnwäsche", ,,Sektenabhängigkeit", ,,Jugendgefährdung", ,,Machtstreben" und ,,Geldgier" in Verbindung gebracht.
Im Februar 1979 habe der Beschuldigte in 6 Sitzungen des Bayerischen Senats Hetzreden mit dem Ziel der Bekämpfung und Zerstörung kleiner Weltanschauungsgemeinschaften gehalten, die bei den Senatoren Zustimmung gefunden hätten. Einige Landesregierungen hätten 1979 infolge dieser Propaganda zahlreiche Gesetzes-nitiativen im Bundestag eingebracht, die die wirtschaftliche Zerstörung kleiner Weltanschauungsgemeinschaften bezweckt hätten. Im Februar 1980 sei unter dem Titel ,,Jugendreligionen in der BRD" eine Stellungnahme des Bundesministers für Jugend und Familie herausgekommen, die ausschließlich die Wertungen des Beschuldigten übernommen habe. Entsprechende Berichte der Landesregierungen Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bayern seien gefolgt und bis 1983 erneuert worden.
Die zahlreichen Propagandaschriften des Beschuldigten, insbesondere sein Buch ,,Scientology - Magie des 20. Jahrhunderts" enthielten nur Unwahrheiten und Verdrehungen.
Die Einstellung des Beschuldigten zu Scientology lasse sich am besten seiner Äußerung in dem 1983 in München erschienenen Druckwerk "Münchner Texte und Analysen" entnehmen:
,,Hiermit bestätige ich auf Anfrage, daß ich in keiner Weise gegenüber Scientology positiv eingestellt bin. Ich halte Scientology für ein funktionierendes System des Bösen. Ich bedaure die Menschen, die sich dieser Bewegung und ihren Techniken geöffnet haben und ich halte den Hubbardismus für eine Gefahr für die gesamte Gesellschaft ...,,
Für mich ist Scientology eine auf Gewinn ausgerichtete Menschenmanipulations-Methode und -organisation."
Der Beschuldigte zu 4) habe sich dieser Hetze des Beschuldigten zu 1) seit 1975 angeschlossen.
Als ehemaliger Leiter der Organisation Aktion Bildungsinformation (ABI) in Stuttgart habe er zahlreiche Klagen gegen die Organisation erhoben und die anfänglichen Klageerfolge pressemäßig ausgeschlachtet. Der gemeinsame Nenner seiner Tätigkeit sei die falsche Behauptung, die Antragstellerin sei ein wirtschaftliche Unternehmen. Er habe in zahlreichen Veröffentlichungen 1975 verleumderische ausländische Berichte wiedergegeben. Seit 1976 habe er sich auch an Behörden gewendet. Im Dezember 1979 habe er schließlich in Stuttgart eine Broschüre unter dem Titel ,,Die Scientology Sekte und ihre Tarnorganisationen" verfaßt, die von der Bundesregierung finanziert worden sei. Anhand von aus dem Zusammenhang gerissener Zitate und falscher Informationen habe er versucht,
Mit dem Beschuldigten zu 1) habe sich der Beschuldigte zu 4) zu einer Art Anti-Sektenkoalition zusammengetan.
1982 sei die Broschüre von der ,,Schule in die Sekte" erschienen, deren Verbreitung gerichtlich untersagt worden sei.
Der Beschuldigte habe in späteren Jahren für die Verbreitung ausländischer Entscheidungen gegen die Scientology Kirche gesorgt, Fernseh- und Zeitungsjournalisten unterrichtet.
Im Jahre 1980 habe er die Arbeitsgemeinschaft für psychosoziale Hilfe in Stuttgart gegründet, um noch aktiver gegen die Antragstellerin vorgehen zu können.
Er habe von 1975 an bei den Finanzämtern die Gemeinnützigkeit der Scientology Kirche in Frage gestellt.
Er habe Anzeigen wegen Wuchers, Verstößen gegen das UWG und HWG bei zahlreichen Staatsanwaltschaften gemacht und den Entzug der Rechtsfähigkeit für die Organisation gefordert. In Düsseldorf habe er damit Erfolg gehabt.
Der Beschuldigte sei als Gutachter in Familiensachen tätig und habe parteiliche Gutachten gegen Elternteile, die Mitglieder seien, erstattet.
Ziel des Beschuldigten zu 4) sei es, die Organisation zu zerstören und die Mitglieder unter psychischen Druck zu setzen.
Seine Einstellung zur Scientology Kirche ergebe sich aus der Einleitung in seiner Hauptschrift, die wie folgt laute:
,,Die Scientology-Kirche ist in Wahrheit nicht der Welt größte Organisation für seelische Gesundheit, sondern der Welt größte Organisation aus unqualifizierten Leuten. Ihre Praxis ist eine ernste Bedrohung der Gesellschaft, medizinisch, moralisch und sozial. Ihre Anhänger sind bedauernswerte Verführte und vielfach seelisch krank."
Der Beschuldigte zu 2) hat sich allgemein mit der Sektenproblematik und sich insbesondere mit dem Herauslösen von Anhängern aus Sekten (sog. Deprogramming) auseinandergesetzt. Er war an der Veranstaltung von Antisektenkonferenzen in Hannover und Bonn beteiligt.
Spezielle Angriffe des Beschuldigten auf die Scientology Church wurden von der Anzeigeerstatterin nicht vorgetragen. Sie wendet sich gegen das Deprogramming, das sie für strafbar hält.
Der Beschuldigte zu 3) ist Psychiater und lebt in den USA. Er wurde als Spezialist für die psychischen Veränderungen von Sektenangehörigen vom Beschuldigten zu 2) 1981 zu einer Konferenz mit dem Titel ,,Die gesellschaftlichen und gesundheitlichen Folgen neuer totalitärer religiöser und pseudoreligiöser Bewegungen" eingeladen und hielt in der Bundesrepublik einen Vortrag.
Die Antragstellerin greift allgemein die Auffassungen dieses Beschuldigten an, trägt jedoch keine konkreten Angriffe auf ihre Organisation oder Mitglieder vor.
Eine Zuständigkeit zur Verfolgung durch deutsche Behörden besteht nicht.
Der Beschuldigte zu 5) ist Angestellter des Jugendamtes Düsseldorf. Er versuchte im Jahr 1980 in seiner dienstlichen Eigenschaft in Düsseldorf die Gründung einer Niederlassung der Organisation zu verhindern.
Die Anzeigeerstatterin lastet ihm u.a. an, er verbreite in Familien folgende Behauptungen,
Hiermit zerreiße er Familien und setze Mitglieder unter Druck.
Er sei zusammen mit den Beschuldigten zu 1) und zu 4) an Konferenzen gegen Sekten beteiligt.
Er verfasse Hetzschriften wie der Beschuldigte zu 1), und schwärze die Organisation bei den Behörden an.
Der Beschuldigte zu 6) ist Sektenbeauftragter der CSU. Er verteilte am 01.05.1985 mit Begleitern vor einem Hotel in München gegen eine Veranstaltung der Organisation Flugblätter mit folgendem Inhalt:
,,WIR WOLLEN KEINE SCIENTOLOGEN ALS LEHRER, PÄDAGOGEN, ÄRZTE usw.
Denn ,,die SCIENTOLOGY ... ist in Wahrheit nicht der Welt größte Organisation für seelische Gesundheit, sondern der Welt größte Organisation aus unqualifizierten Leuten; ihre Praxis ist eine ernste Bedrohung der Gesellschaft, medizinisch, moralisch und sozial. Ihre Anhänger sind bedauernswerte Verführte und vielfach seelisch krank" (LG Stuttgart, Az. :170 321 und 121/75).
Etwa 1.000 Lehrkräfte und 600 Ärzte - glaubt man den Zahlenangaben der SCIENTOLOGY aus dem Jahre 1982 - sollen in der Bundesrepublik Deutschland der ,,dianetischen Wirrlehre" (ange)hörig sein."
Die Anzeigeerstatterin meint, der Text des Flugblattes sei volksverhetzend. Das Verfahren (115 JS 3836/85) wurde zum hiesigen Verfahren hinzuverbunden.
Gegen die Beschuldigten zu 1), 2), 4), 5) ist die Antragstellerin, um Daten über sie zu sammeln, mit geheimdienstlichen Methoden bzw. mit Telefoncampagnen vorgegangen.
Zur Beurteilung der Frage, die Beschuldigten wären in strafbarer Weise gegen die Antragstellerin vorgegangen, wurden umfangreiche Ermittlungen durchgeführt. Hierbei wurden insbesondere auch die Beweismittel gesichtet, die im Rahmen der gegen die Organisationsverantwortlichen in München laufenden Ermittlungen wegen Steuervergehen, Betruges, Nötigung, Verstößen gegen das Heilpraktikergesetz u.a. in der Organisationszentrale sichergestellt wurden.
Die im folgenden in Klammern (. . .) gesetzten Ziffern verweisen auf die Anmerkungen bzw. die Anlagen.
Die von dem unlängst verstorbenen Science-fiction-Schriftsteller L.R. Hubbard gegründete, weltweit - auch in der Bundesrepublik - tätige Church of Scientology (Scientology Kirche, Abk. SK) versteht sich intern als Dienstleistungsbetrieb, der Materialien wie Bücher, Kassetten, lügendedektorähnliche Geräte, die E-Meter genannt werden, und Dienstleistungen wie Kurse und Auditing (geistige Beratung), das eine Art Psychotherapie darstellt, an die Öffentlichkeit zur ,,Befreiung der Kunden" verkauft. So schreibt Hubbard in einem HCO PL (Anweisung des Hubbard-Kommunikationsbüros) vom 31.01.1983, abgedruckt im The Auditor (monatliche Zeitschrift der Scientology, Erscheinungsort Kopenhagen), über den Grund, warum es Scientologische Organisationen gibt, folgendes:
,,Der einzige Grund, aus dem es Orgs gibt, ist die Aufgabe, MATERIALIEN UND DIENSTLEISTUNGEN AN DIE ÖFFENTLICHKEIT ZU VERKAUFEN UND ZU LIEFERN UND LEUTE AUS DER ÖFENTLICHKEIT HEREINZUHOLFEN, AN DIE MAN VERKAUFEN UND LIEFERN KANN. DIE ZIELSETZUNG IST TOTAL BEFREITE KUNDEN!
Sowohl die erste als auch alle nachfolgenden Organisationen der Kirche wurden ausschließlich zu diesem Zweck gegründet."
Diese Führungsanweisung wurde in einem Bulletin des Internationalen Managements-Nr. 7 vom 02.02.1983, das an alle Organisationen gerichtet war, wie folgt konkretisiert:
,,Jegliche Idee, daß eine Org aus irgendeinem anderen Grund existiert als dem, Materialien und Dienstleistungen an die Öffentlichkeit zu verkaufen und zu liefern, muß verworfen werden."(2)
In einer von Hubbard ausgegebenen Führungsanweisung vom 04.08.1983 (3) heißt es:
Da Hubbard für den Gebrauch der von ihm verfaßten Schriften, entwickelten Zeichen und Lerntechniken Lizenzgebühren verlangt (4) sind die einzelnen SK durch ein hierarchisches System von entgeltlichen Lizenzverträgen miteinander verbunden. Die Gründung einer neuen ,,Mission" oder ,,Kirche" hat den Abschluß eines entsprechenden Lizenzvertrages zur Voraussetzung. 10% des Reingewinns sind vom Lizenznehmer abzuführen (5).
Die Lizenzgeber haben das Recht, den Lizenznehmer auf Normabweichung durch Übersendung einer sogenannten ,,Korrekturmission" zu überwachen (5).
Nicht abgelieferte Entgelte werden durch die Finanzpolizei beigetrieben. Bei größeren Basisorganisationen gibt es einen Beauftragten des sogenannten Internationalen Finanzbüros (FBO). Es handelt sich um einen Attache der Spitzenorganisation, an den alle Einnahmen abzuführen sind (6).
Bei der SK muß zwischen Organisationen, die Dienstleistungsunternehmen sind, und Mitgliedschaftsverbänden, in denen die Dienstleistungsempfänger sich organisieren können, unterschieden werden. Überschneidungen der beiden Formen sind möglich. Den Dienstleistungsempfängern stehen in einem solchen Fall jedoch nicht mehr Rechte zu.
An der Spitze der Dienstleistungsinstitutionen steht die sogenannte Flag Services Organization in den USA, gefolgt von den Advanced Organizations, z.B. in Kopenhagen/Dänemark, denen die sogenannten Saint Hills meist eingegliedert sind. Darunter befinden sich die Class 4 Organizations (ORGs), die Kirchen. Darunter stehen die Stadtbüros und Missionen (7).
Welche Organisationen im einzelnen Träger des Mittel- und Oberbaus der SK sind, kann aufgrund der verschachtelten Organisationsformen derzeit nur schwer beurteilt werden. So ist z.B. Träger von Flag die Church of Scientology of California. (vgl. im übrigen 5).
Mitgliedschaftlich strukturiert sind die internationale Vereinigung der Scientologen (8), ferner Kirchen, die trotz gewerblichen Tätigkeit ihren Vereinsstatus bisher noch nicht verloren haben, und der sogenannte OT-Club (9). Für Mitglieder in diesen Verbänden ermäßigen sich die Kaufpreise für Dienstleistungen. Mitspracherechte bei den dienstleistungsgewährenden Institutionen folgen aus einer derartigen Mitgliedschaft nicht.
Die SK mit ihren dienstleistungsgewährenden Unterorganisationen ist auf Grund der wirtschaftlichen Verflechtung und wegen der Möglichkeit der unmittelbaren Einflußnahme auf die Basis in allen rechtlichen und wirtschaftlichen Bereichen ein riesiger multinationaler Wirtschaftskonzern.
Die gewerbliche Strukturierung ergibt sich auch aus der Organisationsform und der internen Benennung der einzelnen Abteilungen der Kirchen an der Basis (Klasse IV - ORGs). Sie sind in sieben Abteilungen gegliedert:
1. Personalabteilung
2. Disseminierungsabteilung
3. Finanzabteilung
4. Technische Abteilung
5. Qualifikationsabteilung
6. Öffentlichkeitsabteilung
7. Führungsabteilung (10)
In einer von der SK München herausgegebenen Werbeschrift wird die Technische Abteilung allerdings als Abteilung für religiöse Dienstleistungen bezeichnet. Sie wird dort wie folgt allgemein beschrieben:
,,Diese Abteilung ist für Seminare und geistige Beratung zuständig. In einer eigenen Akademie mit 100 Plätzen werden neben den eigentlichen Seminarstufen zur geistigen Verbesserung eine Reihe praktischer Seminare zur Lebenshilfe angeboten." (11)
Er kann nach folgenden vier Gesichtspunkten beschrieben werden:
a) als Kunde,
b) als Mitglied einer Scientologischen Vereinigung
c) als Mitarbeiter in einer Dienstleistungsorganisation,
d) in seiner Funktionsstellung als Befreier (Auditor) oder zu Befreiender (Student, Preclear, Clear, OT).
aa) Die Beziehung zu einer SK beginnt nach einer kostenlosen Einführung in der Regel damit, daß eine Person Kunde einer Leistung, nämlich eines Buches oder Kurses wird. Die Gewährung derartiger Leistungen ist grundsätzlich nicht abhängig von einer Mitgliedschaft in einer der Organisationen.
Auch die Person, die gegen Entgelt eine Lizenz zur Weiterverbreitung von Scientology in Anspruch nimmt (Missionsgründung), ist Kunde.
bb) Durch die Mitgliedschaft in einer Scientology Vereinigung bekommt der Kunde , wie bereits oben ausgeführt, Rabatte auf den Kaufpreis. Ein Mitspracherecht bezüglich der Leistungsvergabe folgt aus einer solchen Mitgliedschaft nicht.
cc) Durch Zeitvertrag kann man fester Mitarbeiter stundenweise oder ganztägig in einer SK werden. Die Mitarbeiter können sich durch Anwerben neuer Kunden Ausbildung und Auditing verdienen. Die Mitarbeiter bleiben bezüglich des Dienstleistungsangebotes selbst immer Kunden, auch dann, wenn sie hohe scientologische Lehr- und Befreiungsgrade erreicht haben (12).
dd) Entsprechend dem in Anspruch genommenen Dienstleistungsangebot erlangt eine Person stufenweise die scientologischen Befreiungsgrade und in der Regel auch die Befähigung, das scientologische Training und die geistige Beratung (Auditing) selbst zu vermitteln und auszuüben. Die Berechtigung entsprechend der gewonnenen Lehr- und Beratungsfähigkeit selbständig scientologisch tätig zu werden, ist jedoch immer an die Lizenzverleihung gebunden. Die Stellung als Kunde, Mitglied einer Vereinigung oder Mitarbeiter ist grundsätzlich vom erreichten Befreiungsgrad unabhängig. Die höheren Funktionäre haben jedoch in der Regel auch höhere Befreiungsgrade.
So sind drei Funktionsstellungen zu unterscheiden, nämlich der Wirtschafts- und Finanzmanager, der Lehrer bzw. Berater (Auditor) und der ,,zu befreiende" Kunde. Scientologische Manager und höherrangige Auditioren bilden in der Regel den fest angestellten Mitarbeiterstab und werden intern als ,,professionelle Scientologen" bezeichnet.
Die Führung der Organisation und die von ihr angewendeten Trainings- und Beratungsverfahren sind durch zahlreiche Vorschriften streng reglementiert.
So gibt es zwei Klassen von generellen Anweisungen, die in sogenannten Policybriefen und Bulletins enthalten sind. Ein Policy (brief) gibt Anweisungen, die die Organisation betreffen. Ein Bulletin enthält die Regeln für die angewandte ,,Technologie" (vgl. Technische Abteilung!), d.h. für die Verfahren in Kursen und Auditing. Je nach Herkunft und Zweck sind die Anweisungen auf verschiedenfarbigem Papier in verschiedenfarbiger Schrift gedruckt (13).
Es besteht ein ausgeklügeltes Berichtswesen, durch das die Führungsspitze selbst über Nebensächlichkeiten laufend unterrichtet wird. Größere Kirchen stehen in ständiger Fernschreibverbindung mit den übergeordneten Stellen, von denen sie laufend konkrete Anweisungen erhalten.
sind ein weiteres Kontroll- und Führungsinstrument der Organisation. So werden über 1.000 gruppenspezifische englische Grundbegriffe und einige tausend gruppenspezifische Nebenbegriffe verwendet. Es gibt über 130 Grundabkürzungen. Für diese hochdifferenzierte Gruppensprache hat die Organisation eine Fachwortsammlung (Abk. FWS) erstellt. Darüber hinaus haben fast alle Publikationen der Organisation Anmerkungen, in denen die verwendeten Begriffe für den Leser definiert werden.
Für den Anfänger wie den Fortgeschrittenen gibt es auf dem Weg zur ,,Befreiung" Kurse für sogenanntes Wortklären, bei denen der E-Meter als Kontrollinstrument benutzt wird. Zur Veranschaulichung der Wortbedeutungen und Wortzusammenhänge wird Knetmasse und sogenanntes Demo-Zeug (Demonstrationsmaterial) gebraucht. Es werden über 9 ,,Wortklären-Methoden" unterschieden (14). Es gibt sogar den Posten eines ,,Wortklärers". Offizielles Ziel des Wortklärens, das zweifelsohne einen Bildungseffekt hat, ist es sogenannte Superliteraten zu erzeugen, d.h. Personen, die sprachlich geschult sind und neue Texte aus allen Wissensgebieten rasch verstehen können.
Mit diesen Begriffsdrills wird jedoch auch die Weltanschauung und das Wertesystem Hubbards nach und nach dem Studenten (-Kunden) vermittelt. Dies wird durch die Verwendung der hochdifferenzierten Gruppensprache, die im Rahmen dieses Begriffsdrills zunächst zu erlernen ist, gefördert und erleichtert. So weichen die Definitionen für viele grundlegende, vor allem ethische Begriffe, wie z.B. Freiheit (,,die Fähigkeit zur Erschaffung und Plazierung von Energie oder Materie in Zeit und Raum") oder Moral (,,Handlungen, die dem Überleben nützen") vom üblichen Begriffsverständnis ab. Hubbard setzt dieses Umdefinieren, welches er ,,redifinieren" nennt, bei seinen Begriffsdrills ganz bewußt ein (15).
Sprachlich und begrifflich ungeschulte Personen bekommen so - für sie meist unmerklich - die Weltsicht und die Wertvorstellungen Hubbards antrainiert. Die alten Wertvorstellungen, die meist nur gefühlsmäßig und nicht begrifflich verankert waren, werden hierdurch verdrängt. Das Erlebnis, an effektiven Lernmethoden teilgenommen zu haben, verstärkt beim Kunden im übrigen die Tendenz, die nebenbei vermittelten Wertvorstellungen als richtig zu übernehmen.
Etwaige Ausbruchsversuche im Denken (Kritik an der Organisation etc.) werden durch Umlenken auf eine angeblich falsch verstandene Definition oder als ein unzulässiges Abschweifen vom Thema abgeblockt. Entsprechend sind die Anweisungen unter dem Stichwort ,,Abhilfe" in FWS gestaltet:
,,Abhilfe A - Remedy A - 1. findet die Mißverständnisse auf, die eine Person in Scientology hat. (HCOB 9 Nov 67) 2. hat mit Definitionen in Scientology oder dem gegenwärtigen Fach zu tun. Das dürfen Sie auf keinen Fall übersehen, es handelt sich um das gegenwärtige Fach, das unmittelbar vorliegende Fach. Es ist das unmittelbar vorliegende Fach, das der Bursche zu studieren versucht. Es läßt sich nicht nur Scientology anwenden. Denken Sie an jemanden, der Ingenieurwissenschaft zu studieren versucht und nicht einen Fachausdruck darin verstanden hat. Nun, das könnten Sie mit Abhilfe handhaben. (SH Spec 47, 6411 C17)
Abhilfe B - Remedy B - sucht einen früheren Gegenstand heraus und handhabt ihn, der in der Vorstellung dem unmittelbar vorliegenden Gegenstand ähnlich ist, damit Mißverständnisse im unmittelbar vorliegenden Gegenstand oder Zustand abgeklärt werden. (HCOB 12 Nov 64)"
innerhalb dem Organisation ist ein weiteres Führungs- und Kontrollinstrument. Ein freier gesprächsweiser Umgang dem Mitglieder außerhalb der Funktionsbeziehung, z.B. im Auditing oder Kurs ist nicht erwünscht, wie die Stichworte ,,Kaffeeklatschauditing" und ,,Dev-T-Bericht" in FWS zeigen:
Dev-T-Bericht - Dev-T Report - (auch: Dev-T-Zettel) ein Bericht an die Ethik-Sektion in dem Unterabteilung für Inspektionen und Berichte (über stattgefundene Dev-T-entwickelten unnötigen Verkehr), in dem spezifisch gesagt wird, ob der Dev-T aus Linienabweichung (Off-Line), aus Policyabweichung (off-Policy) oder falschem Ursprung (Off-Origin) bestand, und von wem an wen und worum es geht. (HCO PL 1 May 1965, ,,Staff Member Reports")
,,Kaffeeklatschauditing - coffee shop auditing - 1. außerhalb einer Sitzung geschehenes Auditieren einer Person. (HCOB 20 Apr 72 II) 2. törichte Spielchen ohne E-Meter, die Fälle in einen aufgewühlten Zustand bringen; oft durch Studenten. (HCOB 8 Mam 71)"
vollzieht sich in sogenannten Hutüberprüfungen:
Sie ist im FWS wie folgt definiert:
,,Die Hutüberprüfung wird einfach durchgeführt, indem man das Personalmitglied hereinruft und aufs Geratewohl eine Frage stellt, die aus irgendeinem Teil des Materials, das in dem Bulletin oder Policybrief enthalten ist, herausgegriffen ist. Wenn die Person diese eine Frage nicht beantworten kann, wird ihr auf die Frage ein Flunk gegeben und ihr gesagt, sie solle es noch einmal studieren und dann zu einer nochmaligen Überprüfung wiederkommen. Ein Personalmitglied wird so viele Male zurückgerufen, wie notwendig ist, bis es die tiefgreifendsten Fragen korrekt beantwortet. (Die Hutüberprüfung wird vom HCO-Gebietssekretär durchgeführt.) (HCO PL 9 Jun 61, ,,Technical Hat Checking")".
(Hut ist die Bezeichnung für den Titel und die Arbeit eines Postens bei der SK).
Verstöße im organisatorischen Bereich sind gemäß HCO PL vom 05.01.1968 mit Strafe bedroht:
(A) Setzen Sie auf Unordnung und falsche Berichte so harte Strafen, daß einem schlecht wird und achten Sie darauf, daß Sie erhoben werden.
(B) Machen Sie die Untergebenen ausfindig und bestrafen Sie diejenigen, die Befehle nicht ausführen oder nicht dahinter sind, daß Befehle ausgeführt werden.
(C) Entlassen Sie jeden Untergebenen, der sich nicht auf seinem Gebiet um gute Arbeit bemüht (...)
Man muß weit strengere Vorschriften haben und wesentlich krasser strafen, als das die Scientologen bis jetzt getan haben, damit eine Organisation funktioniert.
Wenn Sie sich obiges nicht zu Herzen nehmen und es nicht anwenden, werden Sie nie sehr erfolgreich und Ihr Leben wird unglücklich und Ihm Posten unhaltbar werden.
Wir arbeiten in einem Dschungel von Unordnung und falschen Berichten. ...,,
Für die Kontrolle etwaiger Abweichungen in der Technologie, d.h. in den Verfahren für Kurse und Auditing ist die Qualifikationsabteilung zuständig, durch die die Mitarbeiter und Studenten überprüft, geprüft und zur Wiederholung von Kursabschnitten angehalten werden (16).
Neben der Kontrolle durch die Qualifikationsabteilung gibt es als weitere Kontrollinstanz den sogenannten Ethikbeauftragten (Ethic Officer), der sich mit ,,möglichen Unruhestiftern" (Ärgernisverursachern) - Potential Trouble Source PTS - und ,,unterdrückerischen Personen" - Suppressive Person SP - auseinanderzusetzen hat.
Die möglichen Unruhestifter werden gemäß FWS wie folgt eingeteilt:
,,PTS Typ A - PTS Type A - eine Person, die mit Personen, die einen bekannten Antagonismus gegen geistige oder spirituelle Behandlung oder Scientology hegen, in enger Verbindung steht (z.B. durch eheliche oder Familienbindungen). (HCO PL 5 Apr 72 1 / Unterstreichung durch StA)
,,PTS Typ Eins - PTS Type One - bei diesem Fall befindet sich der SP direkt in der Gegenwart und unterdrückt die Personen aktiv. Typ Eins wird normalerweise im Laufe einer Anhörung von einem Ethik-Officer gehandhabt. (HCOB 24 Nov 65)"
PTS Typ Zwei - PTS Type Two - Typ Zwei ist schwieriger zu handhaben als Typ Eins, da die scheinbare unterdrückerische Person in der Gegenwart nur ein Restimulator für den tatsächlichen Unterdrücker ist. Der PC, der nicht sicher ist, der die Beziehung nicht abbrechen will oder immer noch Achterbahn fährt oder nicht frohem wird oder überhaupt keinen SP nennen kann, ist ein Typ Zwei. (HCOB 24 Nov 65)
PTS Typ Drei - PTS Type Three - der PTS Typ Drei befindet sich meistens in Institutionen oder würde sich dort befinden. Bei diesem Fall ist der scheinbare Unterdrücker des Typ Zwei über die ganze Welt verbreitet und ist oft mehr als alle Leute, die es gibt - denn die Person hat manchmal Geister oder Dämonen um sich, und diese sind einfach noch mehr scheinbare SPs, aber außerdem gebildete Wesen. (HCOB 24 Nov 65)."
Der mögliche Unruhestifter hat sich einem PTS-Rundown zu unterziehen (HCOB 17 Apr 72).
Rundown ist ,,eine Reihe von Schritten, die aus Auditingaktionen und Prozessen bestehen und ein bekanntes Endphänomen haben."
Eine unterdrückerische Person wird als Ursache für den Zustand des Unruhestifters angesehen. Unterdrückerische Personen sind vor allem diejenigen, ,,die aktiv danach streben, Scientology oder einen Scientologen durch unterdrückerische Handlungen zu unterdrücken oder zu schädigen.". Unterdrückerische Personen gelten daher als Ursache für Fälle, bei denen kein bleibender Erfolg eintritt. Sie werden unter dem Begriff ,,Achterbahnfahrer" in FWS wie folgt beschrieben:
,,1. Ein Fall, der sich verbessert und verschlechtert. Ein Achterbahnfahrer steht immer mit einer unterdrückerischen Person in Verbindung und wird keine stetigen Gewinne erreichen, bevor der Unterdrücker zu diesem Fall oder die grundlegende unterdrückerische Person von früher gefunden ist. Weil der Fall nicht in Ordnung kommt, ist er uns, anderen und sich selbst ein möglicher Ärgernisverursacher (PTS). (HCOB 8 Nov 65)"
Da die Organisation sich selbst und den Fortschritt ihrem Anhänger von unterdrückerischen Personen gefährdet sieht, gibt es eine ,,Sicherheitsüberprüfung" (Security Checking), die sich auf Mitglieder und Nichtmitgliedern erstreckt. Die Sicherheitsüberprüfung wird in FWS wie folgt beschrieben:
,,Es behebt den Zwang oder die Zwangsvorstellung, Aktionen zu begehen, die zurückgehalten werden müssen, d.h. wir beheben unvernünftige Aktion. (SH Spec 100, 6201 C 16) 2. eine Überprüfung, die angestellt wird, um zu sehen, ob eine Person irgendwelche Gegenabsichten gegen Scientology oder Scientology-Kirchen hat. (Abil 218)"
Zuständig für diese Sicherheitsüberprüfungen ist neben dem Ethikbeauftragten das Departement 20 (auch RTC oder Guardian Office genannt), welches in der Abteilung VII angesiedelt ist. Diese Stelle benutzt zur Abwehr innerer und äußerer Gegner der Organisation auch geheimdienstliche Methoden, operiert im Grenzbereich zur Illegalität und scheut gegebenenfalls auch nicht vor kriminellen Aktionen zurück. Seit der Verurteilung von 11 hohen Funktionären des Guardian Office im Jahre 1981 in den USA wegen Verschwörung, Einbruch in Regierungsgebäude und Diebstahls von Dokumenten ist die Organisation bei der Abwehr ihrer Gegner in der Wahl der Mittel vorsichtiger geworden.
Beim Mitglied wird die Sicherheitsüberprüfung normalerweise im Rahmen seines ,,Falls" durchgeführt. Da dem persönliche Fortschritt, d.h. die ,,Befreiung" der Scientologen durch unterdrückerische Personen und Unruhestifter behindert werden kann, ist im Wege des Confessional (Bekenntnis oder Beichte) anhand des E-Meters eine etwaige Einflußnahme derartiger Personen aufzuspüren. Confessional ist dementsprechend im FWS wie folgt definiert:
,,1. eine in der Sitzung, nicht für Sicherheitszwecke durchgeführte Sicherheitsüberprüfung nennt man ein Bekenntnis. (HCOB 14 Oct 72) 2. das moderne Bekenntnis ist nicht Sicherheitsüberprüfung im früheren Stil, sondern es handelt sich hierbei um neue Technologie. Jeder Punkt wird zur F/N gebracht, und die gestellten Fragen, nicht irgendeine andere Frage, werden zur F/N gebracht. (FBDL 245, 23 Nov 72)"
(F/N bedeutet eine bestimmte Nadelanzeige auf dem E-Meter).
Das Confessional wird auch zur Offenbarung von Overts (,,schädliche Handlungen oder Unterlassungen, die gegen das Überleben gerichtet sind") und Withholds (,,zurückgehaltene Überschreitungen des Moralkodexes der Organisation", d.h. der Organisation nicht bekannte Normverstöße) benutzt.
Die Sicherheitsüberprüfung wird durch ein Integritäts-Prozessing erleichtert. Dieses Verfahren wird in FWS wie folgt beschrieben:
,,das Prozessing, das eine Person innerhalb der Realität ihrer eigenen Moralkodizes und derer der Gruppe befähigt, ihre Overts zu enthüllen, so daß sie sie nicht mehr zurückzuhalten braucht und so ihre eigene Integrität und die der Gruppe erhöht. (BTB 4 Dec 72) Abk.: IP."
Dem E-Meter wird in all diesen Fällen als echter Lügendetektor zur Wahrheitsfindung eingesetzt.
Das Ausmaß der Einhaltung dieser Vorschriften ist von Organisation zu Organisation verschieden. Es hängt hauptsächlich von der Strenge bzw. von der Großzügigkeit des jederzeit austauschbaren Führungscaders ab.
Bezüglich des (potentiell) ,,unterdrückerischen" Nichtmitgliedes, das der Befragungsprozedur am E-Meter nicht unterzogen werden kann, wird die Überprüfung offen oder mit geheimdienstlichen Methoden seitens des Departements 20 durch Einschaltung von sicherheitsüberprüften Personen aus den eigenen Reihen (17) oder durch Privatdetektive (18) vollzogen. Zur Gewinnung geeigneter Personen aus den eigenen Reihen werden die Fallakten der Mitglieder systematisch ausgewertet (19). Das gegenüber der Öffentlichkeit behauptete ,,Beichtgeheimnis" besteht offensichtlich nicht. Diese Erkenntnisse stützen sich auf ein von der Staatsanwaltschaft München I anläßlich einer Durchsuchung der Organisationszentrale in München im Jahre 1984 gefundenes Arbeitspapier, das wiederholt in die Tat umgesetzt worden ist (20).
So wurden mit geheimdienstlichen Methoden 1985 nach der Durchsuchung der Zentrale der Kreisverwaltungsreferent von München und ein sachbearbeitender Staatsanwalt, der gegen die Organisation ermittelte, von einem Privatdetektiv ausgeforscht.
Nach dem Selbstverständnis der Organisation sind derartige Handlungen gerechtfertigt, weil sie ,,zum Überleben" der Organisation erforderlich erscheinen. So heißt es unter dem Stichwort Moral in FWS:
,,1. die Grundregeln richtigen und falschen Verhaltens. (HCO PL 3 May 72)
2. das sind Dinge, die in die Gesellschaft eingeführt wurden, um eine Lösung für schädliche Handlungsweisen zu finden, die auf vernünftige Weise nicht erklärt oder behandelt werden konnten. (5008030)
3. diejenigen Dinge, die für irgendeinen gegebenen Zeitpunkt als Überlebensmerkmale betrachtet werden. Eine Überlebenshandlung ist eine moralische Handlung, und es werden diejenigen Dinge als unmoralisch betrachtet, die als gegen das Überleben betrachtet werden. (SH Spec 62, 6110004)"
(Unterstreichung von StA)
,,4. ein willkürlicher Verhaltenskodex, der nicht unbedingt mit Vernunft verknüpft ist. (Scn 8-8008,p.100)"
Entsprechend diesen sozialdarwinistischen Moralvorstellungen ist der Umgang mit Gegnern insbesondere auch mit abgesprungenen Scientologen rücksichtslos:
So wurde durch HCO PL 1. Sept 1969 R (21) eine Kopfprämie von 400 US-Dollar ausgesetzt, wenn es einem Scientologen gelänge, einer unterdrückerischen Person ein staatliches Ermittlungsverfahren anzuhängen. Derartige Prämien wurden auch in Deutschland z.B. in München ausbezahlt (22). Durch dieses Prämiensystem ist bewußt ein Anreiz zur Diskriminierung und falschen Verdächtigung von Gegnern geschaffen worden. So ist es in der Bundesrepublik übliche Praxis gegen Gegner sogenannte Telefonrecherchen durchzuführen. Zu einem bestimmten Zeitpunkt wird eine große Zahl von Bekannten und Nachbarn dem zu diskriminierenden Personen angerufen und diese gefragt, ob sie nicht etwas über ,,kriminelle Handlungen" des Gegners wüßten. Opfer solchem Telefonkampagnen wurden u.a. die Beschuldigten zu 2 und 5 (23). Mit dem Ziel, die berufliche Existenz eines ehemaligen hohen Funktionärs zu ruinieren, wurden über diesen bei seinem Arbeitgeber bewußt Falschinformationen verbreitet (24). Das gleiche geschah mit einem Beamten (25). Eine abgesprungene Scientologin wurde beim Jugendamt zu Unrecht angeschwärzt, um ihr die elterliche Sorge für ihr minderjähriges Kind zu nehmen (26). Über die die Durchsuchung der Münchner Zentrale leitenden Staatsanwälte hat die Organisation bewußt wahrheitswidrig weltweit verbreitet, sie hätten bei der Durchsuchung nazistische Äußerungen getan und Türen mit Äxten einschlagen lassen. Ziel der Kampagne war es, die beiden Staatsanwälte ablösen zu lassen (27).
24) 115 uJs 208012/84 StA München I
25) 452 Cs 24 Js 3728/75 AG München
26) 412 Cs 115 Js 5026/85 AG München
Obwohl die sogenannte Fair-game-Policy vom 07.03.1965 (28), durch die Gegner für quasi vogelfrei erklärt worden waren, aufgehoben ist, hat sich an der Praxis der Einschüchterung und Verfolgung von Gegnern, wie das in der Organisationszentrale in München gefundene Arbeitspapier des Departements 20 und die hiernach durchgeführten Aktionen gezeigt haben, im wesentlichen nichts geändert. Auch vor Amtsanmaßungen schrecken die Mitglieder der Organisation nicht zurück, um ihre Gegner einzuschüchtern (29).
Werden Scientologen als Straftäter wegen organisationsnützlicher Straftaten abgeurteilt, distanziert sich die Organisation von diesen Personen und versucht, die Straftaten als nicht organisationstypisch hinzustellen. In einer Presseverlautbarung der Organisationszentrale in München, in der man sich mit der Verurteilung der 11 führenden Scientologen in den USA im Jahre 1981 auseinandersetzt, wird ein hoher Funktionär wie folgt zitiert: ,,Alle kriminellen Aktionen wurden von einer handvoll Personen, nicht aber von der Kirche ausgeführt" (30).
Die Art des Vorgehens der Organisation - gegebenenfalls auch mit strafbaren Mitteln - hängt von der Risikobereitschaft des einzelnen Mitgliedes, insbesondere aber von der amtierenden Führungsmannschaft ab.
Im Auditor Nr. 197 ist unter der Überschrift ,,Was tun im Scientology", das Kontrollsystem zur Abwehr innerer und äußerer Kritiker und Gegner auf folgenden einfachen Nenner gebracht:
,,Frage: Die Person hat eine Squirrel (*) -Praktik gestartet?
((*) Personen, die sich damit beschäftigen, Scientology abzuändern und verdrehte Anwendung zu praktizieren.)
Antwort: Die Person hat große Overts (*) gegenüber Scientology oder Scientologen. Muß an die Ethik-Abteilung berichtet werden.
((*) Sie verübt schädliche Handlungen.)
Frage: Schlägt andere Therapie vor, um das Auditing zu umgehen?
Antwort: Hat Overts auf Scientology Organisationen und ist unterdrückerisch.
Schreiben Sie einen Bericht an die Ethik-Abteilung.
Frage: Versucht, Leuten Auditing zu verbieten?
Antwort: Ist eine unterdrückerische Person. Schreiben Sie einen Bericht an die Ethik- Abteilung." (31)
Angeboten wird z.Zt. ein Dienstleistungspaket, das ,,zur völligen Freiheit" führen soll. Die einzelnen Leistungen dieses Dienstleistungspaketes sind grafisch auf einer Karte dargestellt und kurz beschrieben (Brückenkarte / 31 a).
(Anmerkung: Die von der Staatsanwaltschaft an dieser Stelle einkopierte Photokopie einer englischen Brückenkarte wurde wegen Unleserlichkeit durch die Kopie einer deutschen Karte ersetzt).
Am Anfang der Dienstleistungen stehen kostenlose Einführungsvorträge, ein Persönlichkeitstest und Einführungskurse. Es folgen 20 Dienstleistungen, die ,,Wege auf die Brücke" genannt werden. Die ,,Brücke", welche den Teil der höheren scientologischen Dienstleistungen darstellt, umfaßt auf der Seite der Ausbildung zum Auditor 15 Stufen, auf der Anwendungsseite (Auditing) 31 Stufen. Daneben gibt es 12 bzw. 9 Angebote, durch die der Fortschritt auf der Brücke sowohl für den Auditor als auch den Auditierten beschleunigt werden kann. Daneben gibt es sogenannte Korrekturprogramme.
Entsprechend dem Warencharakter der Dienstleistungen wird, um den Verkauf zu fördern, nach allen Regeln der modernen Verkaufspsychologie geworben. So erhalten die Mitglieder beispielsweise an Weihnachten farbige Hochglanzprospekte, in welchen Bücher, Kassetten und E-Meter angepriesen werden (32). In sämtlichen von der Organisation herausgegebenen Zeitungen wird laufend Reklame für Kurse und die Abnahme von Büchern etc. gemacht (33). Man wirbt in nichtscientologischen Zeitungen und Zeitschriften (34) und wendet sich auch durch Übersendung von Reklamebroschüren an Nichtscientologen (35).
Die einzelnen Organisationen stehen in Konkurrenz miteinander. So werben die internationalen Organisationen wie die Church of Scientology AOSH EU u. AF in Kopenhagen (36) und Flag (37) in den USA um Kunden und Mitarbeiter (37 a,b). Sie versprechen in ihren Angeboten hierbei eine qualifiziertere Leistung, als man sie in den Basisorganisationen erhalte. Höhere scientologische Befreiungsgrade können jedoch nur in den Spitzeninstitutionen erlangt werden.
Mit Ausnahme unterdrückerischer Personen wird jeder als Kunde akzeptiert. Wie bereits ausgeführt, ist auch der professionelle Scientologe, wenn er neue Dienstleistungen in Anspruch nimmt, immer Kunde.
Der Öffentlichkeit vermittelt die Organisation den Eindruck, man sei bezüglich der Kundenauswahl wählerisch und nehme nur solche Personen an, denen man wirklich helfen könne. Unter Nummer 3 ist im Kodex eines Scientologen folgende Verpflichtung enthalten:
,,(Ich verpflichte mich) Es abzulehnen, einen Preclear oder eine Gruppe für Auditing zu akzeptieren, von dem/der ich der Meinung bin, daß ich ihm/ihr nicht wirklich helfen kann, und es abzulehnen, Geld von einem solchen Preclear oder einer solchen Gruppe entgegenzunehmen."
Intern ist die Nichtannahme von Personen im HCO PL vom 01.12.1972 (Ausgabe XI) dagegen wie folgt geregelt:
,,Jene Personen, die bereits Gegenstand lokaler oder internationaler Ethik-Orders sind, da sie Unterdrückerische Personen sind, oder mit unterdrückerischen Gruppen in Verbindung stehen oder Schmarotzer sind, können für eine Dienstleistung der ORG nicht akzeptiert werden.
Das sind die einzigen Personen, die man zurückweisen darf. Sie müssen in einer FCO oder int. Ethik-Order oder einer lokalen Ethik-Order vorkommen."
Unterschiedliche Begabungen, körperliche oder geistig-seelische Konstitutionen und Gebrechen sind demnach kein Hinderungsgrund für die Gewährung von Dienstleistungen.
Im Auditor Nr. 197 S. 7 bekundet die Organisation, daß sie ,,Leute jeglicher Religion akzeptiert".
Die Organisation wendet sich auch durch Postwurfsendungen an Minderjährige und gewährt diesen Dienstleistungen, wie sich aus dem Vertragsformular ergibt, in welchem eine Rubrik für die Unterschriften der gesetzlichen Vertreter enthalten ist (39 c). Unter dem Namen ,,Ziel - Zentrum für individuelles und effektives Lernen e . V., München", besteht eine Unterorganisation, die sich an Kinder im Vorschulalter, Schüler und Studenten richtet.
Mit Ausnahme der kostenlosen Einführungsdienstleistungen wird keine andere Dienstleistung unentgeltlich gewährt. Die Preise für die Dienstleistungen sind sehr teuer. Sie übersteigen bei weitem diejenigen einer normalen Psychotherapie.
Vor allem die Dienstleistungen für höhere Befreiungsgrade haben astronomische Preise. So wurde im Jahre 1984 im April für die Fortgeschrittene geistige Beratung (Vertraulich) L 10 für 12 1/2 Stunden 11.283 US-Dollar verlangt, im September bereits 13.000 US-Dollar (38 a, b). Durchschnittsverdiener, die die scientologische Befreiung erreichen wollen, können dies nur, wenn sie ihren Lebensstandard erheblich einschränken. Sind in einer Familie mehrere Personen Scientologen, wird durch die ständige Inanspruchnahme von Dienstleistungen auf die Dauer die Existenzgrundlage der Familie angegriffen. Da der Organisation caritative Erwägungen völlig fremd sind und sie keinerlei Fürsorgeverpflichtung für ihre Mitglieder (-Kunden) kennt, berührt sie dieses existentielle Problem nicht.
Um trotz der hohen, in jedem Monat um 5% steigenden Preise ihre Ware weiter absetzen zu können, benutzt die Organisation die aus dem unseriösen Geschäftsleben bekannte Preisermäßigungsstrategie: Die Preise werden von vornherein so hoch kalkuliert, daß auch nach einer Preisermäßigung eine hohe Gewinnspanne bleibt.
Zu Preisermäßigungen in Form von Rabatten führt, wie bereits oben dargelegt, Mitgliedschaft in den einzelnen Organisationen. Diese Mitgliedschaft ist aber selbst wieder nicht kostenlos.
Das Anwerben neuer Kunden bringt Gutschriften, durch die sich Dienstleistungspreise ermäßigen. Für minderbemittelte Personen ist dies ein großer Anreiz, neue Kunden für die Organisation zu werben.
Auch professionelle Scientologen müssen neue Dienstleistungen kaufen. Für sie ermäßigen sich die Preise im Rahmen von sogenannten ,,Teilstipendien" (12).
Die Bezahlung der festen Mitarbeiter ist demgegenüber so schlecht, daß diese, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, grundsätzlich einen Nebenerwerb ausüben müssen. Man versucht, die Mitarbeiter damit zu beschwichtigen, indem man den Begriff des persönlichen Lebensstandards umdefiniert. Er wird mit dem Gedeihen der Organisation identifiziert. Ferner hat der feste Mitarbeiter sich sogenannte Unterstützungsleistungen der Organisation anrechnen zu lassen (39).
Da gerade die professionellen Scientologen an der Basis unter dieser Ausbeutung zu leiden haben, stellt sich die Frage, warum diese Personen, die sämtliche Hintergründe, insbesondere den gewerbsmäßigen Charakter der Organisation kennen, diese noch nicht verlassen haben. Der bei den meisten bestehende finanzielle Leidensdruck wird durch die Wirkungen des Auditing, welches das Gefühl ideeller Gewinne vermitteln soll und teils auch vermittelt, ausgeglichen. Erst wenn der Wirklichkeitsschmerz so groß ist, daß er durch das Auditing nicht mehr gemildert werden kann, gelingt in der Regel der Absprung. Die horrenden Preissteigerungen in den letzten Jahren haben bei vielen Scientologen den Leidensdruck so erhöht, daß sie die Organisation verlassen haben.
Durch einen von Hubbard stammenden ,,Kurs für profimäßiges Verkaufen", der eine Sammlung von Verkaufsanleitungen und -tricks (39 a) enthält, werden Dienstleistungsverkäufer ausgebildet und durch spezielle Übungen trainiert. Der Verkaufskurs, der als Disseminationsdrill bezeichnet wird, ist in den Schulungsunterlagen wie folgt beschrieben:
Der Disseminationsdrill besteht aus vier methodisch genauen Schritten, die mit einer Person, der Sie Scientology vermitteln wollen, durchgeführt werden müssen.
Es gibt dafür weder eine festgelegte Ausdrucksweise noch irgendwelche festgelegten Worte, die Sie zu der Person sagen.
Es gibt vier Schritte, die mit der Person durchgeführt werden müssen. Die folgende Reihenfolge ist dabei einzuhalten:
1. Nehmen Sie mit der Person Kontakt auf: das ist einfach und klar verständlich. Es bedeutet nichts anderes, als daß Sie einen persönlichen Kontakt mit jemandem schaffen, gleich ob Sie sich ihm nähern oder er sich Ihnen.
2. Handhaben Sie: Wenn die Person Scientology mit einer sehr offenen Einstellung gegenübersteht und bereitwillig danach greift, kann dieser Schritt ausgelassen werden, da es in diesem Falle nichts zu handhaben gibt.
Handhaben bedeutet, jegliche Angriffe, antagonistischen, feindseligen oder in Frage stellenden Einstellungen zu handhaben, die die Person ihnen und/oder Scientology gegenüber zum Ausdruck bringen mag. Die Definition von ,,handhaben" ist: kontrollieren, führen. ,,Handhaben" als Begriff enthält die Vorstellung, daß eine erworbene Fertigkeit angewandt wird, um ein unmittelbares Ziel zu erreichen. Nach der Handhabung der Person
3. Erretten Sie sie: Definition von ,,erretten": vor dem Ruin (dem Untergang) retten. Bevor Sie jemanden vor dem Ruin retten können, müssen Sie herausfinden, was sein eigener persönlicher Ruin ist. Die Grundfrage ist hier: Was ruiniert ihn. Was stürzt ihn in Schwierigkeiten und Verwirrungen. Es muß ein Umstand sein, der der Person als ein unerwünschter Umstand real ist oder ihr real gemacht werden kann.
4. Führen Sie sie zum Verstehen hin:
Nachdem die Person sich ihres Ruins bewußt geworden ist, erreichen Sie, daß sie versteht: Scientology kann den Umstand, der unter (3) gefunden wurde, handhaben. Sie erreichen das, indem Sie ganz einfach erklären, daß Scientology das kann, oder indem Sie Informationen verwenden, die zeigen wie. Jetzt ist auf dieser Stufe der Augenblick gekommen, in dem Sie der Person einen Selektionszettel oder Ihre Visitenkarte geben und sie zu derjenigen Dienstleistung schicken, die die Probleme, die bei ihr gelöst werden müssen, am besten handhaben wird."
Der Verkäufer-Schüler hat am E-Meter eine Prüfung abzulegen, bei Nichtbestehen auf eigene Kosten (Cramming) sich nachschulen zu lassen und sich dann in der Praxis zu bewähren (39 b).
Ohne vorherige Bezahlung des Kunden wird von der Organisation keine Dienstleistung gewährt (Prinzip der Vorkasse). Bei Teilzahlungen muß der Kunde über den Restpreis einen Wechsel ausstellen (39 c). Der Rücktritt ist durch ein Dickicht von Vorschriften erschwert (39 d).
Im Verkaufsteil Nr. 5 (Finanzierung) wird zwar darauf hingewiesen, nur solche Produkte zu verkaufen, die die Person sich leisten kann, damit sie nicht als potentieller Kunde verloren geht. Als Beispiel wird jedoch unter Nr. 4 folgender Vorschlag gebracht:
,,Jemand will sechs Intensive kaufen, kann das aber nicht, bevor er einigen Besitz verkauft hat. (Die Lösung könnte sein, durch Freunde den Verkauf sofort zu arrangieren oder eine Hypothek aufzunehmen." (40)
Um die angesprochene Person kaufbereiter zu machen, wird ihr in der Regel ein Testfragebogen vorgelegt. Anhand dieses in der wissenschaftlichen Psychologie nicht bekannten Testes (41) wird dann der sogenannte Ruinpunkt des Kunden bestimmt. Eine beliebte Verkaufstechnik ist es, dem Interessenten vorzumachen, der Test habe ergeben, er sei ein Selbstmordkandidat (42). Psychisch labile Menschen lassen sich hierdurch oft beeindrucken und kaufen die erste Dienstleistung. Es kommen hierbei auch strafbare Nötigungen und Freiheitsberaubungen vor (42 a).
Für jeden neuen Kunden wird ein Kundenblatt angelegt, das diesen, solange er Dienstleistungen von der Organisation kauft, begleitet (43). Auch der professionelle Scientologe wird in einem derartigen Kundenblatt geführt.
_________________________________________
42) 115 Js 3627/84 StA München I
42 a) 423 Cs 115 Js 4418/84 AG München
(420) 7 JuJs 561/84 (108/84)AG Tiergarten Berlin
1. Die zentralen Begriffe Scientology und Dianetics werden in FWS wie folgt bestimmt:
,,Scientology:
1. eine angewandte religiöse Philosophie, die sich mit der Lehre vom Wissen beschäftigt und die durch die Anwendung ihrer Technologie wünschenswerte Veränderungen in den Lebensbedingungen schaffen kann. (HCO PL 15 Apr 71R)
2. eine religiöse Philosophie in der höchsten Bedeutung des Wortes, da sie den Menschen zu vollkommener Freiheit und Wahrheit hinführt. (HCOB 18 Apr 67)
3. die Wissenschaft des Wissens, wie man Antworten weiß. (COHA, p. 9)
4. das Studium des menschlichen Geistes in seiner Beziehung zum physischen Universum und dessen Lebensformen. (Abil 146)
5. eine Wissenschaft vom Leben. Sie ist die einzige Sache, die dem Leben übergeordnet ist, da sie alle Faktoren des Lebens handhabt. Sie enthält die Daten, die notwendig sind, um als freies Wesen zu leben. Eine Realität in Scientology ist eine Realität über das Leben. (Aud 27UK)"
,,Dianetics:
1. ,,DIA" (griech.): durch; ,,NOUS" (griech.): Seele; beschäftigt sich mit einem System geistiger Vorstellungsbilder in Zusammenhang mit psychischen (seelischem) Trauma. Von den geistigen Vorstellungsbildern wird auf der Grundlage persönlicher Enthüllung angenommen, daß sie mentale Aktivität umfassen, welche vom Geist (dem geistigen Wesen) und nicht vom Körper oder Gehirn erschaffen und geformt wird. (BPL 24 Sep 73 V)
2. Dianetics richtet sich an den Körper. Es wird daher verwendet, um Krankheiten, unerwünschten Empfindungen, Mißemotionen, Somatiken, Schmerz usw. ein Ende zu setzen und sie zum Verschwinden zu bringen. Dianetics kam vor Scientology. Durch Dianetics wurden Krankheiten des Körpers und die Schwierigkeiten, die ein Thetan mit seinem Körper hatte, beseitigt. (HCOB 22 Apr 69)
3. der Weg vorn aberrierten und kranken Wesen zum fähigen menschlichen Wesen. (HCOB 3 Apr 66)"
Hubbard sieht den Menschen als eine Dreiheit, die aus Körper, Verstand (mind) und dem Thetan, einer Art unsterblicher Geistseele (Ich), besteht. Der Verstand wird in den ,,analytischen Verstand", der im wesentlichen dem Bewußtsein entspricht, und den ,,reaktiven Verstand", der dem Unbewußten der Tiefenpsychologie gleicht, eingeteilt. Nach FWS wird der reaktive Verstand wie folgt bestimmt:
,,Der Teil des Verstandes einer Person, der auf Reiz-Reaktions-Grundlage arbeitet. (Auf einen bestimmten gegebenen Reiz erfolgt eine bestimmte Reaktion.) Dieser Teil steht nicht unter der willensmäßigen Kontrolle des Menschen und übt Macht und Befehlsgewalt über sein Bewußtsein, seine Ziele, Gedanken, seinen Körper und seine Handlungen aus. Er besteht aus GPMs, Engrammen, Secondaries und Locks."
Die Engramme, Locks und GPMs sind in etwa den verdrängten traumatischen Erlebnissen (Komplexen) der Tiefenpsychologie Freuds und Jungs vergleichbar.
Gemäß der Hubbardschen Reinkarnationslehre können Engramme auch aus früheren Leben stammen.
Ziel des scientologischen Verfahrens ist es, die Engramme schrittweise ,,auszulöschen", d.h. sie zu entfernen. Entsprechend dieser schrittweisen Auslöschung der Engramme gibt es sieben Befreiungsgrade. Der siebte wird Clear genannt. Dieser Bewußtseinszustand wird in FWS wie folgt definiert:
,,ein Thetan, der wissentlich und willentlich Ursache über geistige Materie, geistige Energie, geistigen Raum und geistige Zeit sein kann im Hinblick auf die 1. Dynamik (überleben für einen selbst). Der Zustand des Clear steht über den Befreiungsgraden (die alle Vorbedingung für das Clearing sind). Er wird durch den Abschluß des Clearingkurses an einer Advanced Organization erreicht."
Personen, die diesen ,,Befreiungsgrad" noch nicht erreicht haben, werden Preclear genannt.
Der ursprünglich höchste scientologische Vollkommenheitsgrad war ,,Clear".
Zu dieser ursprünglich höchsten Vollkommenheitsstufe sind in der Zwischenzeit sogenannte OT-Grade hinzugekommen. DT bedeutet Operierender Thetan. Dieser Begriff wird in FWS wie folgt bestimmt:
,,Ein Clear, der mit seiner Umgebung so vertraut gemacht worden ist, daß er den Punkt erreicht hat, völlig Ursache über Materie, Energie, Raum, Zeit und Denken zu sein, und der nicht in einem Körper ist. (Unterstreichung von StA)
Die derzeit gültige Brückenkarte schließt mit dem Grad: OT XV. Die Beschreibung dessen, was auf den neuen Stufen mit dem Bewußtsein geschieht, bleibt nebulös. Auf Stufe OT III soll beispielsweise die ,,Feuerwand" durchbrochen werden. Die reißerische Werbung für diese OT - Stufe klingt wie eine Science -Fiction - Geschichte (44).
Die Organisation schafft ständig neue Kurse, durch die angeblich die Befreiung beschleunigt werden könne. Beispiel hierfür ist ,,Der Rundown für falsche Zielsetzungen" aus dem Jahre 1984. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß die Erweiterung der Gradkarte (45) und die Einführung derartiger neuer Kurse nur geschäftlich bedingt ist; so erinnert die Anpreisung des Rundowns für falsche Zielsetzung an Waschmittelwerbung:
,,Das Auditing ist sehr schnell und sehr direkt.
Und - halten Sie bitte Ihren Hut fest - obwohl es das Ergebnis von Forschung in die entfernten Weiten des OT-Bereiches ist, kann es Leuten geliefert werden, die gerade erst auf ihrem Weg die Brücke hinauf begonnen haben!" (46)
Die Akzeptanz der OT- Ausbildung entsprach offensichtlich nicht den Erwartungen der Organisation, wie sich aus dem HCO-Bulletin vom 27.03.1984, abgedruckt im The Auditor 194 unter der Überschrift: ,,Steckengebliebene Dianetic-Clears: gelöst" ergibt (47). Ursache für das Steckenbleiben sind ,,falsche" Haltungen gegenüber Scientology infolge Beeinflussung von Kritikern (Schwarze PR), mangelnder Sicherheitsüberprüfung (Sec-Checking), und mangelnder Kenntnis über Unruhestifter (PTS). So heißt es:
,,Daß jemand Dianetik-Clear ist, ist kein Grund, daß er nicht immer noch Postulate oder überlebensfeindliche Betrachtungen haben kann, deren Bereinigung seine Macht als Wesen verbessern könnte.
Sie werden feststellen, daß Leute, die nicht mit Overts, Schwarzer PR und bösen Absichten belastet sind, ihren Weg zur Spitze tatsächlich hinaufgehen. Was die Person steckenbleiben läßt, ist mangelndes Sec-Checking und mangelndes Entdecken irgendeines PTS-Seins oder Schwarzer PR oder böser Absichten und dergleichen - sie alle sind gegen das überleben gerichtet."
Die scientologische Befreiung wird nach dem Selbstverständnis der Scientologen durch Auditing erreicht. Nach FWS wird das Auditing, auch Prozessing genannt, wie folgt definiert:
,,die Anwendung von Scientology-Prozessen an jemandem durch einen ausgebildeten Auditor. Die genaue Definition ist: die Tätigkeit, einem PC eine Frage zu stellen (die er verstehen und beantworten kann), eine Antwort auf diese Frage zu erhalten und ihm auf diese Antwort eine Bestätigung zu geben. - Siehe auch Prozessing. (Scn AD)"
,,Prozessing - 1. genannt ,,Auditing" wobei der Auditor (Praktizierende ) ,,zuhört und Anweisungen gibt." Der Auditor und Preclear (Patient) sind zusammen im Freien oder an einem ruhigen Ort, wo sie nicht gestört werden oder keinerlei unterbrechenden Einflüssen ausgesetzt sind. Der Zweck des Auditors ist, dem Preclear bestimmte exakte Anweisungen zu geben, die der Preclear befolgen und ausführen kann. Das Ziel des Auditors ist, die Fähigkeit des Preclears zu steigern. Der Auditorenkodex ist der die allgemeine Aktivität des Auditing bestimmende Satz von Regeln. (PAB 87) 2. eine Reihe von Methoden, die auf einer immer tiefergehenden Skala angeordnet sind, auf welcher der Preclear dahin gebracht wird, die nicht konfrontierten Quellen seiner Aberrationen zu konfrontieren, und dahin geführt wird, ein einfaches, machtvolles, effektives Wesen zu sein! (HCO PL 18 Sept 67)"
Der Öffentlichkeit gegenüber stellt die Organisation in der Schrift ,,Scientology ... eine Religion" das Auditing auf Seite 7 demgegenüber wie folgt dar:
Auditing ist das pastorale Beratungsverfahren in Scientology, durch das dem Einzelnen geholfen wird, stufenweise seine Selbstbestimmung, seine Fähigkeit und sein Bewußtsein von sich selber als unsterbliches Wesen wiederzuerlangen. Es kommt während einer genau festgelegten Zeitperiode, der ,,Sitzung", zur Anwendung. In dieser Sitzung benützt ein AUDITOR (wörtlich: ,,einer, der zuhört") - ein ausgebildeter priesterlicher Berater von Scientology -interpersonale Kommunikation, sorgfältig ausgearbeitete Fragen und Drills, welche die auditierte Person, genannt ,,PRECLEAR", befähigen, selbstgesetzte geistige Einschränkungen zu entdecken und auf diese Weise zu entfernen."
,,Die Auditiersitzung bekommt im Leben eines Scientologen eine ähnliche Bedeutung wie Kommunion oder Beichte im Leben des Christen oder Zen Meditation im Leben eines Buddhisten."
Während des Auditing wird als Hilfsmittel das E-Meter eingesetzt. Dieses Gerät wird in FWS wie folgt bestimmt:
,,E-Meter, Hubbard Elektrometer - ein elektronisches Instrument, um den geistigen Zustand und die Veränderung des Zustandes von Individuen zu messen - als Hilfe für die Präzision und Geschwindigkeit beim Auditieren. Das E-Meter ist nicht zur Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung irgendwelcher Krankheiten bestimmt oder darin wirksam. (Scn AD)"
Seine Funktionsweise wird unter dem Stichwort ,,Tonarm" wie folgt beschrieben:
,,Tonarm - 1. Kontrollschalter am E-Meter. (HCO PL 5 May 65) 2. der Maßstab für die Anhäufung von Ladung. (Class VIII No. 6) 3. registriert Dichte der Masse (Ridges, Bilder, Maschinen, Schaltkreise) im Verstand des Preclears. Dies ist tatsächliche Masse, nicht eingebildete, und kann gewogen, anhand des Widerstands gemessen werden usw. Somit registriert der Tonarm den zu irgendeiner gegebenen Zeit im Prozessing vorhandenen Zustand des Falles. Außerdem registriert der Tonarm durch seine Bewegung den Fortschritt des Falles während des Prozessing. (EME, p.9)".
Der Öffentlichkeit gegenüber wird das E-Meter in ,,Scientology ... eine Religion" auf Seiten 73, 74 wie folgt dargestellt:
,,Das Hubbard Elektrometer ist ein religiöses Instrument, das dazu verwendet wird, den
Stand elektrischer Widerstandscharakteristiken des ,,statischen Feldes ,, zu messen, das den Körper umgibt. Man ist der Ansicht, daß das Meter reflektiert oder anzeigt, ob der beichtende Thetan von der geistigen Behinderung des reaktiven Verstandes befreit wurde oder nicht."
...
,,Das E-Meter ist ein Wheatstonesches Meßbrücken-Instrument. Im E-Meter ist ein Stromkreis mit veränderlichem Widerstand parallel geschaltet zum Widerstand, den der Körper einem winzigen Stromfluß entgegensetzt. Die Nadel in der Skalenscheibe zeigt jegliche Veränderung des Körperwiderstandes durch eine Bewegung nach links (erhöhter Widerstand) oder nach rechts (verminderter Widerstand) an.
Die Frage ist: Was verursacht eine solche Bewegung?
Sie kann durch Verbessern oder Verschlechtern des Kontaktes mit den Elektroden verursacht werden. Sie kann auch durch einen verhältnismäßig schlechten oder guten Kontakt mit den Elektroden verursacht werden. Sie kann durch eine plötzliche Bewegung des Körpers und durch verhältnismäßig hohe oder niedrige Temperatur der Elektroden, des Körpers und der Umgebung verursacht werden.
Während wir all die obigen Erklärungen akzeptieren, glauben wir auch, daß die Handlung des Geistes - indem er an vergangene Momente seiner Existenz denkt - ebenso Veränderungen im elektrischen Widerstand seines Körpers hervorrufen kann.
Aus diesem Grunde benützen wir das E-Meter. Es hilft dem Auditor zu wissen, wann der Preclear durch einen vergangenen Moment hindurchgeht (daran denkt). Möglicherweise ein Moment oder Sünde oder vielleicht der Sorge oder auch der Freude.
Es sagt ihm nicht, was passiert, sondern ,,daß etwas passiert."
Der Öffentlichkeit gegenüber gebraucht die Organisation anders als im internen Sprachgebrauch für das Auditing und den Auditor eine religiöse Terminologie. Das Auditing wird als ,,geistliche" oder ,,pastorale" Beratung bezeichnet. Der Auditor wird ,,Geistlicher" genannt. Die Sicherheitsüberprüfung und das Bekenntnis werden als ,,Beichte" ausgegeben (48). Diese für die Öffentlichkeit geschaffene Terminologie ist offensichtlich eine Maßnahme im Rahmen der Hubbardschen ,,Redefinitions"-Taktik. So ist die 1973 erschienene Schrift, ,,Scientology . .. eine Religion", die die gewerbliche Seite der Organisation völlig verschweigt, offensichtlich für staatliche Behörden und religions- und verfassungsrechtliche Gutachter geschaffen worden, um den Schutz der verfassungsrechtlichen Garantien für Religionsgesellschaften zu erlangen. Gleiches gilt für die Schriften ,,Glaube und religiöses Brauchtum der SK", ,,Der Klerus der SK" und ,,Kultus und Dogmatik der SK in Deutschland."
Entsprechend ist ,,Das Handbuch für den ehrenamtlichen Geistlichen" lediglich eine Sammlung wichtiger Policy-Briefe und Bulletins, die die Organisation und den Verkauf von Dienstleistungen betreffen (49, 50).
Die Einführung des Postens eines ,,Kaplans", der bezeichnenderweise in der ,,Öffentlichkeitsabteilung" und nicht in der ,,Technischen Abteilung" (externer Sprachgebrauch: ,,Abt. für religiöse Dienstleistungen") angesiedelt ist, hat mit der reinen Lehre von Scientology nichts zu tun. Bei dem ,,Kaplan" handelt es sich um eine Art Betriebspsychologen, der ,,für die allgemeine Seelsorge und das Wohl der Gemeinschaft verantwortlich ist" (11).
Ohne Systemrelevanz sind Zeremonien wie Namensgebung, Eheschließung, Begräbnis und sogenannte sonntägliche Andachten, für die der ,,Kaplan" als Zeremonienmeister fungiert. Vom System Scientology aus gesehen handelt es sich hierbei um unwesentlichen Dekor. Entsprechend werden diese Zeremonien in ,,Scientology ... eine Religion" ohne Versuch, in das System einzubinden, nur auf zwei Seiten kurz gestreift (51). Den pathetischen Worten bei der Begräbniszeremonie steht ,,Hubbards wissenschaftliche Klärung" der ,,technischen Angelegenheit" Tod gegenüber, die in den OT News März 1984 (Seite 4/8) unter dem Titel ,,Das Phänomen des Todes" abgedruckt ist (52):
,,Erst in der Scientology ist der Mechanismus des Todes gründlich verstanden worden. Bis dahin zählte der Mensch das ganze Gebiet des Todes zu den eher mysteriösen Gebieten.
...
Was geschieht mit einem Menschen, wenn er stirbt?
Im Grunde geschieht nichts weiter als eine Trennung zwischen dem Thetan und dem Körper.
Der Thetan aber nimmt alte Blechbüchsen, rasselnde Ketten, Krimskrams und andere Energiephänomene mit sich, von denen er glaubt, er könne ohne sie nicht auskommen, und hortet sie im nächsten Körper, den er sich nimmt.
In dieser faulen Zeit der maschinell gefertigten Produkte und Apparate baut er sich keinen neuen Körper. Fr nimmt sich einen Körper, der nach einem bestimmten Muster hergestellt wird, das von den frühesten Zeiten des Lebens auf diesem Planeten an bis heute verwendet worden ist.
Die Übernahme geschieht in den meisten Fällen wenige Minuten nach der Geburt. Das Baby wird geboren, und dann nimmt sich ein Thetan das Baby. Das ist der übliche Vorgang.
Doch dieser Thetan hat sich vielleicht schon lange in der Nähe herumgetrieben.
Wie verhalten sich Thetans, wenn sie plötzlich keinen Körper mehr haben? Sie verhalten sich wie Menschen. Sie halten sich in der Nähe von Leuten auf, sie sehen eine schwangere Frau und folgen ihr die Straße entlang. Oder sie halten sich am Eingang zu einer Unfallstation auf und finden einen Körper, der total demoliert ist; und das Wesen, das diesen Körper hatte, hat sich davongemacht, ist gerade dabei sich davonzumachen oder spielt mit dem Gedanken, dies zu tun, und tut es auch. Der Thetan wird sich diesen Körper nehmen und so tun, als sei er jemandes Ehemann oder dergleichen.
Thetans machen alle möglichen merkwürdigen Dinge. Es gibt keine Norm dafür, wann ein neuer Körper genommen wird, falls dies überhaupt geschieht, außer daß es für gewöhnlich (wenn der Thetan nichts anderes vorhat) zwei oder drei Minuten nach der Entbindung eines Kindes von der Mutter stattfindet. Ein Thetan übernimmt einen Babykörper üblicherweise etwa dann, wenn dieser seinen ersten Atemzug macht."
Aus der Zeit der Dianetic-Lehre sind sogenannte Beistandsprozeduren übrig geblieben, die auf die Linderung von körperlichen Schmerzen gerichtet sind. Dies werden nach FWS wie folgt beschrieben:
„Beistand – assist – 1. Eine Handlung, die von einem Geistlichen unternommen wird, um dem Geistigen Wesen zu helfen, körperliche Schwierigkeiten zu konfrontieren, für welche dann, soweit es nötig ist, ein Arzt mit der medizinischen Methodologie sorgen kann. (Abil MA, 241), 2. Irgend etwas, das getan wird, um eine gegenwärtige Beschwerde zu lindern. (Abil 73) 3. Das Prozessing, das einer vor kurzem verletzten Person erteilt wird, um die Belastung der Lebensenergie zu reduzieren, durch welche die Verletzung in der Schwebe gehalten wird (Scn 8-8008, p.38) – Siehe auch Kontaktbeistand, Berührungsbeistand, Auditingbeistand."
„Kontaktbeistand – contact assist – der Patient wird zu einem Bereich hingebracht, wo die Verletzung geschehen ist, umd läßt das verletzte Glied diesen mehrere Male leicht sanft berühren (kontaktieren). Ein plötzlicher Schmerz wird schnell verfliegen, und falls die Verletzung von geringfügiger Art ist, vermindert sie sich und oder verschwindet. Das ist ein körperlicher Kommunikationsfaktor. Das Körperglied scheint sich von jenem exakten Punkt im physischen Universum zurückgezogen zu haben. Häufig ist die Wiederherstellung von Bewußtseit (Wahrnehmung) notwendig, bevor die Heilung erfolgen kann. Die Fortdauer einer chronischen Verletzung geschieht in Anwesenheit körperlicher Kommunikation mit dem betreffenden Bereich oder mit dem Ort des Punktes der Verletzung im physischen Universum. (HCOB 2 Apr 69)"
,,Auditingbeistand - auditing assist - ein Beistand, der von einem trainierten Auditor unter Verwendung eines E-Meters durchgeführt wird. Er besteht daraus, das körperlich schmerzhafte Erlebnis ,,auszulaufen", das die Person gerade durchgemacht hat, sei es Unfall, Krankheit, Operation oder emotionaler Schock. Dadurch wird das ,,psychische Trauma" ausgelöscht und die Genesung in einem beachtlichen Maße beschleunigt. (HCOB 2 Apr 69)"
,,Berührungsbeistand - touch assist - 1. ein Beistand, der die Aufmerksamkeit des Patienten auf verletzte oder angegriffene Körpergegenden hinlenkt. (HCOB 2 Apr 69) 2. dies wird an beiden Seiten des Körpers gelaufen. Es wird gelaufen, bis der Schmerz verschwunden ist und Erkenntnis und F/N da sind. Es wird um die Verletzung herum gelaufen und besonders unterhalb der Verletzung, d.h. weiter vom Kopf entfernt als die Verletzung. Verwenden Sie eine einfache Anweisung wie ,,Fühle meinen Finger. Danke." (BTB 9 Oct 67R)
Bei dem Auditing handelt es sich im Normalfall bis zur Stufe Clear um ein Verfahren, das in etwa den tiefenpsychologischen Psychotherapiemethoden entspricht. Das Münchner Institut für Rechtsmedizin nennt in seinem Gutachten vom 03.12.1984 (Seite 16 f.) die scientologischen Verfahren eine ,,dilettantische Psychotherapie". Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.02.1983 (NJW 1984, 1414) steht nunmehr fest, daß es sich bei psychotherapeutischen Maßnahmen um Ausübung der Heilkunde im Sinne von §1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz handelt. Nach Ansicht des Instituts für Rechtsmedizin sind die scientologischen Verfahren als Ausübung der Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes anzusehen (Seite 16).
Das E-Meter, das elektrische Widerstände und Widerstandsänderungen am Probanden messen kann (53) ist als psycho-physisches Meßinstrument keine Erfindung Hubbards.
Bereits C.G. Jung hat im Jahre 1907 mit einem ähnlichen Galvanometer psycho-physische Untersuchungen vorgenommen und seine Untersuchungen veröffentlicht (,,Psychophysische Untersuchungen mit dem Galvanometer und Pneumographen bei normalen und geisteskranken Individuen" Brain, Bd. 30, Nr. 118. Aus dem Englischen: Ges. Werke II; ,,Weitere Untersuchungen über das galvanische Phänomen und die Respiration bei Normalen und Geisteskranken". Journal of Abnormal Psychology, Bd. 2, Heft 5. Aus dem Englischen: Ges. Werke II). Diese Untersuchungen gehören unter dem Begriff ,,Assoziationsexperiment" zum anerkannten Bestand der Wissenschaftsgeschichte der Psychologie. Im Wörterbuch ,,Psychoanalytische Begriffe" von Friedrich W. Doucet heißt es zum Assoziationsexperiment:
,,Von C.G. Jung und seinem Mitarbeiter Franz Riklin sen. entwickelte Untersuchungsmethode zur objektiven Bestimmung von Komplexen und der Intensität der affektiven Begleiterscheinungen. Die diagnostischen Grundlagen sind das psycho-galvanische Phänomen, die Veränderung von Pulsfrequenz und Atmungskurve bei affektiver Erregung und die Zeitmessung. Die Affekterregung erfolgt verbal durch Zuruf geeichter Reizworte. Aus dem Jungschen Assoziationsexperiment wurde später in den USA die als Lügendetektor bekannte Apparatur entwickelt."
Aus den von C.G. Jung benutzten Apparaten entwickelte sich der sogenannte Polygraph (Lügendetektor), der mehrere Körperfunktionen mißt. Er wird heute in den USA als Beweismittel im Rahmen von Strafverfahren benutzt. Die Anwendung des Lügendetektors ist aus ethischen Gründen und wegen seiner generellen Unzuverlässigkeit - es können nur ganz allgemeine Feststellungen getroffen werden - in vielen europäischen Ländern verboten. Es darf insoweit auf die Brockhaus-Enzyklopädie verwiesen werden, die sich zum Lügendetektor und dessen Anwendung (psychophysiologischer Test) skeptisch äußert:
,, psychophysiologische Tests (grch.), psychologische und medizin. Untersuchungsverfahren, durch die von physiologisch gemessenen Körperfunktionen auf psychische Tatbestände oder Persönlichkeitsmerkmale geschlossen werden soll. So wird z.B. versucht, aus dem psychogalvanischen Reflex der Haut auf emotionale Erregungen zu schließen (Angst, Zorn, Widerwillen). Im elektrophysiologisch gemessenen Spannungszustand der Muskulatur sowie in feinen Vibrationen des Körpers lassen sich Beziehungen zu psychischen Spannungszuständen nachweisen, in den Ableitungen der Hirnströme Beziehungen zum Wachheitsgrad und zur Aktivität finden. Ähnlich werden Herzschlag, Blutdruck, Atmung untersucht. Die Verfahren sind zuverlässig, erlauben aber nur sehr allgemeine Aussagen."
,,Lügendetektor, ein zu kriminalistischen Zwecken verwendetes Gerät, das die bei lebhaften Gefühlen und Affekten auftretenden Schwankungen von Blutdruck, Puls, Hautfeuchtigkeit, Atmung u.a. zur Prüfung des Wahrheitsgehaltes der Aussagen verwendet. Unwahre Angaben, die äußerlich ruhig vorgebracht werden, sollen mit dem L. entlarvt werden. Die Unzuverlässigkeit des L. liegt darin, daß die beobachteten Schwankungen die verschiedensten Ursachen haben können und daher nicht eindeutig auf die Unwahrheit der Aussage hinweisen; außerdem könnte der Befragte seine vegetativen Reaktionen durch Einnahme von Psychopharmaka gedämpft haben. Die Anwendung des L. ist in der Rechtspflege der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich und in der Schweiz nicht gestattet, weil die Verwertung von Angaben, die nicht auf der freien Willensentscheidung der Vernommenen beruhen, gegen die Menschenwürde verstößt."
In der Bundesrepublik ist der Einsatz des Lügendetektors selbst dann, wenn ein Beschuldigter sein Einverständnis gibt, verboten. Der Bundesgerichtshof hat in BGHSt 5, 332/338 unmißverständlich dargelegt, daß der Einsatz des Gerätes auch bei Einwilligung des Beschuldigten einen Eingriff in die Menschenwürde darstellt. Auf Seite 335 führt der BGH aus:
,,Ein solcher Einblick in die Seele des Beschuldigten und ihre unbewußten Regungen verletzt die Freiheit der Willensentschließung und -betätigung (§136 a StPO) und ist im Strafverfahren unzulässig. Zur Erhaltung und Entwicklung der Persönlichkeit gehört ein lebensnotwendiger und unverzichtbarer seelischer Eigenraum, der auch im Strafverfahren unangetastet bleiben muß."
Auch wenn man davon ausgeht, daß der Einsatz des E-Meters durch die Organisation mit Zustimmung des zu Auditierenden stattfindet, sind derartige Prozeduren am Maßstab abendländischer Wertvorstellungen gemessen problematisch. Die Suche nach sogenannten Unterdrückerischen Personen in der Familie und im Freundeskreis des Probanden (vgl. S. 22) mittels des E-Meters im Rahmen der sogenannten Sicherheitsüberprüfungen, die als therapeutische Maßnahmen deklariert werden, widerspricht eklatant den Wertvorstellungen unseres Grundgesetzes.
Neben der therapeutischen Zielsetzung (Auslöschen der Engramme) wendet die Organisation auch Verfahren an, die zu einem Bewußtseinszustand führen, in welchem sich der Proband als außerhalb seines Körpers befindlich fühlt. Dieser Zustand wird ,,Exteriorisation" genannt. Für die OT-Bewußtseinsstufen ist die Möglichkeit der Exteriorisation, wie sich bereits aus der Definition ergibt (vgl. Seite 44) kennzeichnend.
Wie die gutachterliche Befragung von ehemaligen Scientologen im Rahmen eines psychiatrischen Gutachtens der Nervenklinik der Universität München vom 21.12.1984 ergab, haben die Befragten übereinstimmend von Erlebnissen der sogenannten Exteriorisation berichtet. Dieses psychologische Phänomen ist unter dem Gesichtspunkt veränderter Wachbewußtheitszustände in den letzten Jahren, insbesondere von Adolf Dittrich (Ätiologie - unabhängige Strukturen veränderter Wachbewußtseinszustände, 1985 S. 90) näher untersucht worden.
In dem Gutachten der Universitätsnervenklinik München vom 21.12.1984 wird auf den Seiten 45/46 zu diesem Problem folgendes ausgeführt:
,,In der Deprivationsforschung haben experimentelle Untersuchungen gezeigt, daß nach einer Reizabschirmung (sensory deprivation) Leistungs/ und Konzentrationsstörungen, Derealisationsphänomene, illusionäre Verkennungen sowie Trugwahrnehmungen auftreten können. (HEPP zitiert nach LEGEWIE, H. u. W. EHLERS 1972).
Diese Symptomatik hat sich bei Reizentzugsexperimenten immer wieder gezeigt und zwar teilweise schon wenige Stunden nach Einsetzen der Reizabschirmung. Derartige Symptome werden von manchen Autoren (LEGEWIE, EHLERS, 1972) mit den Symptomen bei Halluzinogenkonsum verglichen, was bemerkenswerterweise auch unsere Probanden taten. Die Technik des bei der ,,Konfrontation" stundenlangen Sich-ungerührt-in-die-Augen-schauen entspricht einem Reizentzug, wie er z. B. auch bei der Hypnose stattfindet (STOCKSMEIER, 1984). Die von den Probanden an sich selber beobachteten psychischen Auffälligkeiten entsprechen in vieler Hinsicht den bekannten Phänomenen der Sensory deprivation."
Bereits vor dem OT-Training war der Organisation die Exteriorisation bekannt. Dieses Phänomen muß der Organisation erhebliche Schwierigkeiten bereitet haben, wie die Darstellung unter dem Stichwort Exteriorisationsrundown in FWS zeigt:
,,Exteriorisationsrundown - eine Abhilfe, die dafür gedacht ist zu ermöglichen, daß der PC, nachdem er exterior gegangen ist, weiterauditiert wird. Der Ext-Rundown ist nicht dazu bestimmt, als eine Methode zum Exteriorisieren eine PCs verkauft oder ausgegeben zu werden. (Hinweis: Das HCOB aus dem die obige Definition stammt, HCOB 2. Dez. 70, C/S-Serie Nr. 23, ,,Exteriorisation -Zusammenfassung", ist seither revidiert worden zum HCOB vom 17. Dez. 71R, C/5-Serie Nr. 23 RA, ,,Interiorisation - Zusammenfassung". Alle Stellen, an denen im früheren HCOB auf den Exteriorisationsrundown Bezug genommen wurde, sind im letzteren HCOB zu ,,Interiorisationsrundown" abgeändert worden. Dieser Rundown ist auch bekannt als Interiorisationsrundown, Int-Rundown, Int-Ext-Rundown, Ext-Int-Rundown) .,,
(Unterstreichung durch StA)
Die Erzeugung derartiger Bewußtseinszustände kann auf die Dauer zur Destabilisierung der Persönlichkeit führen; sie gelten in der Psychiatrie als psychopathologisch. In dem psychiatrischen Gutachten der Nervenklinik München heißt es hierzu:
,,Die genaue Erfassung und Überwachung solcher psychopathologischer Symptome durch erfahrenes und geschultes Fachpersonal ist aus psychiatrischer Sicht dringend erforderlich, um ggf. ein rechtzeitiges therapeutisches Eingreifen zu gewährleisten. Solche psychischen Reaktionen können u. U. auch zu längerdauernden abnormen seelischen Entwicklungen krankheitswertigen Ausmaßes führen.
Ob es durch die Techniken der Scientologen auch zu sog. endogenen Psychosen kommen kann - wie J. G. CLARK (1978) dies meint -, muß offenbleiben. Daß bei einer praedisponierten Persönlichkeit durch psychotherapeutische Methoden eine endogene Psychose ausgelöst werden kann, ist bekannt. Solche Persönlichkeitsverfassungen werden auch von den meisten Psychotherapeuten als Kontraindikation für eine analytisch ausgerichtete Psychotherapie angesehen."
Wenn auch die befragten Personen in der Mehrzahl die Exteriorisation als unangenehm empfanden, ist nicht auszuschließen, daß andere Personen hierbei Glücksgefühle haben. Nach der Untersuchung Dittrichs lösen halluzinogene, sensorische Deprivation, hypnotische Verfahren sowie Reizüberflutung im Kern identische veränderte Wachbewußtseinszustände aus.
So ist es wahrscheinlich, daß für den Verbleib der meisten, nicht über das Existenzminimum bezahlten Mitglieder des Stammpersonals in der Basisorganisation die Erzeugung derartiger veränderter Wachbewußtseinszustände verantwortlich ist. So hat es dieses von der Organisation ausgebeutete Stammpersonal gelernt, der bedrückenden Organisationsrealität dadurch zu entfliehen, daß im Auditing veränderte Wachbewußtseinszustände hergestellt werden. Hält man die euphorischen Berichte von Personen, die höheres scientologisches Training mitgemacht haben, nicht für PR-Fälschungen , so könnten diese Übermachtphantasien Erinnerungen an veränderte Wachbewußtseinszustände sein. Da das Erleben im Rahmen veränderter Wachbewußtseinszustände sich sowohl zum Guten als auch zum Schlechten (sog. Horrortrip) entwickeln kann (vgl. Dittrich S. 53/69/71), ist die Werbung der Organisation auch in diesem Bereich unseriös, da nicht auf die Gefahren hingewiesen wird, die psychisch labilen Personen, insbesondere solchen mit Prädisposition für Geisteskrankheit drohen. Jedenfalls dürfte auch bei psychisch Robusten Realitätssinn und Kritikfähigkeit infolge der durch diese Psychotechniken gesteigerten Suggestibilität (Dittrich, S. 91) nach und nach abgebaut werden (54).
Dem weltanschaulich neutralen Staat steht es grundsätzlich nicht zu, Weltanschauungen zu werten. Wird jedoch, wie hier, Weltanschauung als Konsumprodukt verkauft, hat der Staat diesen Geschäftsverkehr zu überwachen und einzuschreiten, wenn Gefahren und Schädigungen für die Mitmenschen von dem Unternehmen ausgehen (OVG Nordrhein-Westfalen 5 B 453/85).
Grundvoraussetzung für einen fairen Umgang im Geschäftsleben ist ein wahrhaftiger Sprachgebrauch. Die Organisation hält sich bewußt nicht an diese Regeln des ,,fair play". Sie benutzt, um ihren Geschäftsbetrieb zu sichern und Kritik abzublocken, nebeneinander mehrere Sprachsysteme und hat keinen einheitlichen Wahrheitsbegriff.
So behauptet die Organisation in ihren Werbeschriften, sie treibe wissenschaftliche Forschung, wobei der Begriff wissenschaftlich im ,,Sinne von naturwissenschaftlich" gebraucht wird. Im Gutachten des Münchner Instituts für Rechtsmedizin ist hierzu auf Seite 9 folgendes ausgeführt:
,,Mit unvoreingenommenem medizinischen Sachverstand ist DIANETIK nur schwer zu lesen, weil man Seite für Seite auf medizinische Halbwahrheiten oder unhaltbare Behauptungen stößt. Es wird zwar ständig von ,,wissenschaftlichen Untersuchungen" berichtet, aber konkrete Ergebnisse werden nirgendwo mitgeteilt. Unseres Wissens ist kein seriöser Vertreter von Psychowissenschaften oder Medizin bekannt, der sich fachlich mit Hubbard auseinandergesetzt hätte oder sich auf Forschungsergebnisse von ihm berufen würde."
Als Beispiel kann auf die Beschreibung des sogenannten ,,Reinigungs-Rundown" verwiesen werden. So heißt es im Auditor 193 (55) auf Seite 2 unter der Überschrift ,,Eindrucksvolle Ergebnisse von L. Ron Hubbards Reinigungs-Rundown" u.a. wie folgt:
,,Ein Arzt aus Denver, der vor kurzem sein eigenes Reinigungs-Zentrum eröffnete, sagte: ,,Das Reinigungs-Programm ist der größte Durchbruch, der in diesem Jahrhundert auf diesem Gebiet gemacht worden ist." Eindrucksvolle wissenschaftliche Beweise sprechen für sich selbst. Studien an Universitäten und Untersuchungen, die von medizinischen Teams durchgeführt wurden, haben die erstaunlichen Ergebnisse des Programmes bewiesen."
Hubbard führt a.a.O. zum ,,Reinigungs-Rundown" weiter folgendes aus:
,,Bombardiert mit der Strahlung radioaktiver Niederschläge aus Atomkraftwerken und durch die Atmosphäre weniger geschützt, neigen die Menschen heute weitaus mehr dazu, einem Atomkrieg zum Opfer zu fallen. Die sich anhäufende Wirkung radioaktiver Strahlung hat bei ihnen im Falle schwerer radioaktiver Strahlung die Voraussetzungen für den raschen Tod geschaffen.
Dies führt uns zu dem interessanten Aspekt, daß wahrscheinlich diejenigen, die einen vollständigen und sachkundig durchgeführten Reinigungs-Rundown gemacht haben, überleben werden - im Gegensatz zu anderen, die nicht so glücklich dran sind.
Und das zeigt die interessante Möglichkeit auf, daß in Gebieten, die in einem Atomkrieg schwerem radioaktiven Niederschlag ausgesetzt sind, nur Scientologen ihrer Tätigkeit nachgehen werden.
Auch werden sie wissen, wie sie sich von einer neuen Strahlungseinwirkung erholen können - eine weitere Verwendung von Niacin über einen kurzen Zeitraum hinweg. Und natürlich etwas Auditing."
Aus diesen beiden Artikeln wird ersichtlich, daß Glaubenspostulate - ein Vitaminpräparat soll gegen Strahlenschäden helfen - und naturwissenschaftliche Erkenntnisse nicht voneinander getrennt werden. Glaubenspostulate werden als naturwissenschaftliche Wahrheiten ausgegeben. Bei den zumeist naturwissenschaftlich ungebildeten Kunden wird durch den falschen Gebrauch des Begriffes, "wissenschaftlich" der Eindruck von Seriosität erweckt.
Diese Kritik versucht die Organisation damit abzuwehren, daß sie behauptet, es handle sich bei Scientology um eine ,,religiöse" Philosophie. Dem Staat sei es deshalb versagt, sich einzumischen. Die Organisation benutzt diese Doppelstrategie ganz bewußt. So tritt sie dem Kunden gegenüber im Gewande des Wissenschaftlers und Psychotherapeuten, dem Kritiker gegenüber aber im Gewande des Priesters auf, verkauft aber gleichzeitig Kurse ,,Wie man mehr Geld verdient" (56).
Es kommt daher nicht von ungefähr, daß die Organisation in den Psychiatern, die in der Lage sind, die kompetenteste Kritik zu formulieren, ihre ärgsten Feinde sieht. Hubbard hält den Berufsstand der Psychiater für entbehrlich, da er vorgibt, mit seinen Methoden selbst Geisteskrankheiten heilen zu können (HGOB 28.11.1970). Als eine ehemalige Münchner Spitzenfunktionärin 1984 ernsthaft geistig erkrankte, war die Organisation deshalb nicht in der Lage, ihr wirksam zu helfen. So unterließ man es bewußt, ihr die erforderliche psychiatrische Hilfe angedeihen zu lassen. Durch die scientologische Hilfestellung in den USA und in Dänemark verschlechterte sich erwiesenermaßen ihr Zustand (57). Die Hilflosigkeit und Verantwortungslosigkeit gegenüber echter Geisteskrankheit zeigt sich nicht nur in diesem Fall (58).
Ist eine Person mit den Dienstleistungen und damit auch dem Begriffsdrill der Organisation einmal in Berührung geraten, verliert sie in aller Regel die natürliche Unterscheidungs- und Kritikfähigkeit, zumal Kritik an der Organisation und ihrem Gründer den Fortschritt in der ,,Befreiung" hindert. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfungen werden derartige ,,böse" Gedanken (Withholds und Overts) entdeckt und ,,therapeutisch" ausgemerzt. Das scientologische System ist damit gegen jegliche Kritik immun, da eine kritische Einstellung Anzeichen für Therapiebedürftigkeit ist und z.B. im Rundown für falsche Zielsetzungen therapiert wird. Mißerfolge werden auf die Nichteinhaltung der Verfahrensvorschriften geschoben (59), die im Bedarfsfall gebrochen werden (60).
Die moralischen Begriffe ,,gut" und ,,böse" werden mit den medizinischen Begriffen ,,gesund" und ,,krank" identifiziert, so daß Verhaltensabweichungen vom Regelkodex der Organisation nach Belieben ,,geahndet" oder ,,geheilt" werden können. Ob ein Kunde als ,,Unruhestifter" entgeltlicher ,,Therapie" oder als ,,unterdrückerische Person" der Ächtung und Verfolgung ausgesetzt wird, hängt vom Wohlverhalten bzw. der ,,Umkehr" des Kranken/Sünders ab. Der Staatsanwaltschaft liegt ein "Schuldbekenntnis" vor, das völlige Selbstaufgabe und Erniedrigung des wieder ,,umgekehrten" Kunden/Patienten zeigt.
Die Gesamtschau der ausgewerteten Unterlagen begründen nach all dem den Verdacht, daß es sich bei dem System Scientology, das über die Scientologen, denen absolute Freiheit versprochen wird, absolute Kontrolle ausübt, um eine Ideologie mit ausgeprägten totalitären Grundprinzipien handelt. Aufgrund der Beweismittel besteht weiterhin der Verdacht, daß Ziel der Organisation die wirtschaftliche Ausbeutung hörig gewordener Kunden ist, die selbst wieder zur Kundengewinnung und Kundenausbeutung eingesetzt werden (vgl. oben S. 10 und 11).
Der HCO Policy-Brief vom 07.02.1965 (27.08.80) ,,Funktionsfähigkeit der Scientology erhalten" (61) spricht für sich. Er knüpft an die totalitären Machtvisionen Hubbards in seinem 1939 erschienen Roman ,,Versklavte Seelen" (Slaves of Sleeping) (62) an:
Die besten Organisationen der Geschichte waren harte, hingebungsvolle Organisationen. Kein einziger weichlicher Haufen Windelhöschen tragender Dilettanten hat jemals etwas zustande gebracht. Es ist ein hartes Universum. Der soziale Anstrich läßt es mild erscheinen. Aber nur die Tiger überleben - und selbst sie haben es schwer. Wir werden überleben, weil wir zäh und hingebungsvoll sind. Wenn wir jemanden wirklich ordnungsgemäß ausbilden, wird er mehr und mehr Tiger. Wenn wir halbherzig ausbilden, uns davor fürchten zu kränken und Angst haben, etwas durchzusetzen, dann machen wir Studenten nicht zu guten Scientologen - und wenn Frau Schmusekuchen zu uns kommt, um ausgebildet zu werden, verwandeln Sie jenen schweifenden Zweifel in ihren Augen in einen festen, entschlossenen Glanz, und sie wird gewinnen, und wir alle werden gewinnen. Passen Sie sich ihr an, und wir alle werden ein wenig sterben. Die richtige Ausbildungseinstellung ist: "Du bist hier, also bist du ein Scientologe. Jetzt werden wir dich zu einem fachmännischen Auditor machen, was auch immer geschieht. Wir haben dich lieber tot als unfähig." (Hervorhebung AGPF).
Der Beschuldigte zu 2):
Hinsichtlich des Beschuldigten Klaus Dieter Karbe ist keine Rechtsgutverletzung zum Nachteil der Organisationen vorgetragen. Entgegen der Meinung der Anzeigeerstatterin fordert der Beschuldigte in seinen Schriften nicht in strafbarer Weise (§111 StGB) zu strafbaren Handlungen wie Entführung etc. auf, um das Deprogramming durchzuführen. Das Deprogramming als Gespräch mit dem Sektenanhänger ist als solches nicht strafbar (Hervorhebung: AGPF).
Die Beschuldigten zu 1), 4), 5) und 6):
Nach §166 Abs. 1 StGB wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Ferner, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören (§166 Abs. 2 StGB).
Schutzgut von §166 StGB ist nach einhelliger Meinung der öffentliche Frieden in seiner religiösen und weltanschaulichen Ausprägung durch den Toleranzgedanken (Dreher-Tröndle, 42. Auflage, Rdnr. 1; Zipf, NJW 1969, 1944; Sturm, NJW 1969, 1606 f). Hieraus folgt, daß Religionen und Weltanschauungen in ihrem Bestand nicht schlechthin geschützt sind. §166 StGB gebietet als eine Konkretisierung von Art. 4 GG, daß Auseinandersetzungen im weltanschaulichen Bereich in fairer Form stattfinden. Die durch Art. 4 GG ermöglichte Pluralität in Glaubensfragen verpflichtet sowohl den Staat als auch den einzelnen Bürger zu Toleranz, wie das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich betont hat (BVerfGE 12, 3 ff), jedoch nicht zur duldenden Indifferenz. Wird das durch Art. 4 GG geschützte Grundrecht mißbraucht, so hat der Staat das Recht und die Pflicht, auf diese Mißbräuche hinzuweisen und diese zu unterbinden. Entsprechend darf der einzelne Bürger im Rahmen des ihm durch Art. 5 GG eingeräumten Grundrechts auf freie Meinungsäußerung Mißbräuche bei Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen in der Öffentlichkeit anprangern, indem er seine Meinung in Wort und Schrift verbreitet, Versammlungen durchführt, Vereinigungen gründet, staatliche Stellen informiert und diese auffordert, die Mißbräuche abzustellen.
Das Bundesverfassungsgericht führt zum Toleranzgebot und zu den Grenzen von Art. 4 GG in der zitierten Entscheidung folgendes aus:
,,Nach dem Grundgesetz gewährleistet die Glaubensfreiheit dem Einzelnen einen Rechtsraum, in dem er sich die Lebensform zu geben vermag, die seiner Überzeugung entspricht, mag es sich dabei um religiöses Bekenntnis oder eine irreligiöse - religionsfeindliche oder religionsfreie - Weltanschauung handeln. Insofern ist die Glaubensfreiheit mehr als religiöse Toleranz, d.h. bloße Duldung religiöser Bekenntnisse oder irreligiöser Überzeugungen. Denn sie erlaubt nicht nur auszusprechen und auch zu verschweigen, daß und was man glaubt oder nicht glaubt. Im Sinne dieser im Grundgesetz getroffenen politischen Entscheidung entspricht es vielmehr, die Glaubensfreiheit auch auf die Werbung für den eigenen Glauben wie für die Abwerbung von einem fremden Glauben zu erstrecken
Das Grundgesetz hat nicht irgendeine, wie auch immer geartete freie Betätigung des Glaubens schützen wollen, sondern nur diejenige, die sich bei den heutigen Kulturvölkern auf dem Boden gewisser übereinstimmender sittlicher Grundanschauungen im Laufe der geschichtlichen Entwicklung herausgebildet hat. Die konkrete Abgrenzung ist bei der einzigartigen Stellung dieses klassischen, auch durch die kategorische Formulierung des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG ausgezeichneten Grundrechts schwierig. Kann und darf der weltanschaulich neutrale Staat den Inhalt dieser Freiheit nicht näher bestimmen, weil er den Glauben oder Unglauben seiner Bürger nicht bewerten darf, so soll jedenfalls der Mißbrauch dieser Freiheit verhindert werden. Aus dem Aufbau der grundrechtlichen Wertordnung, insbesondere der Würde der Person, ergibt sich, daß Mißbrauch namentlich dann vorliegt, wenn die Würde der Person anderer verletzt wird."
Mißbraucht eine Weltanschauungsgemeinschaft das Grundrecht aus Art. 4 GG, berechtigt dies Kritiker jedoch nicht zu maßlosen Angriffen. Nach den vom Bundesverfassungsgericht zu Art. 5 GG entwickelten Grundsätzen zur Meinungsäußerungsfreiheit kann Kritik hart, polemisch und auch übertrieben sein, zumal dann wenn der Kritisierte sich am öffentlichen Meinungskampf beteiligt und die Angreifer selbst angegriffen hat. Sie findet ihre Grenze aber dort, wo sie zur Schmähung entartet (BVerfG NJW 69, 227 ff; 83,14,15 ff).
So kann die Frage, ob ein Äußerungsdelikt nach §§166 bzw. 130 oder 185 StGB vorliegt, wenn eine Weltanschauungsgemeinschaft angegriffen wird, nicht losgelöst von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beurteilt werden.
Es kann letztlich dahingestellt bleiben, ob die Antragstellerin und ihre Mitglieder durch §166 StGB geschützt sind, d.h. ob der Verkauf und die Praktizierung des Auditing als Weltanschauung im Sinne von §166 StGB qualifiziert werden kann. Jedenfalls erfüllen die Angriffe der Beschuldigten, soweit sie die Antragstellerin kritisieren, nicht den Tatbestand der Beschimpfung, d.h. der besonders verletzenden Äußerung der Mißachtung durch Form oder Inhalt.
Die Meinungsäußerung der Beschuldigten über die Organisation sind Werturteile, die angesichts der über die Organisation und deren Praktiken durch die Staatsanwaltschaft getroffenen Feststellungen sich nicht als strafbare Angriffe im Sinne des §166 StGB erweisen. Ideen, Ziele und Praxis der Antragstellerin sind, wie bereits dargelegt wurde, in vieler Hinsicht nicht mit der Wertordnung des Grundgesetzes vereinbar. Die Kritik und die Aktionen der Beschuldigten gegen die Antragstellerin knüpfen gerade an diese Tatsache an. Der Umstand, daß diese Kritik manchmal hart und polemisch ist, macht sie nicht zur Beschimpfung, zumal die Antragstellerin die Beschuldigten zu 1), 4), 5) durch Verbreiten von Schriften, durch Telefon- und Diffamierungskampagnen angegriffen hat und weiter angreift. Die Kritik der Beschuldigten ist auch nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Sie dient vielmehr dazu, Mißbräuche abzustellen, durch die der öffentliche Frieden gerade seitens der Antragstellerin und ihrer Anhänger gefährdet wird.
Auch der Tatbestand der Volksverhetzung (§130 StGB) ist durch die Beschuldigten nicht erfüllt. So richtet sich die Kritik der Beschuldigten nicht gegen die verführten Anhänger, sondern gegen das System Scientology und die kleine Gruppe der Spitzenfunktionäre in den USA und Dänemark. Im übrigen ist auch bei diesem Straftatbestand Schutzgut der öffentliche Frieden.
Da die Kritik der Beschuldigten durch Art. 5 GG gerechtfertigt ist, erfüllt sie auch nicht den Tatbestand der Beleidigung (§185 ff StGB). Die Aktionen der Beschuldigten stehen in Fortsetzungszusammenhang und sind daher grundsätzlich nicht verjährt. Dies gilt jedoch nicht, soweit die Angriffe der Beschuldigten in Druckwerken enthalten sind. Der staatliche Strafanspruch verjährt insoweit 6 Monate nach Erscheinen des jeweiligen Druckwerkes gemäß den Pressegesetzen der Bundesländer.
So ist das Buch des Beschuldigten zu 1) ,,,Scientology - Magie des 20. Jahrhunderts", das 1982 in München erschien, nicht mehr verfolgbar (§ 15 BayPrG). Soweit dies anhand des von der Staatsanwaltschaft gefundenen Materials überprüft werden konnte, ist das Buch eine zuverlässige Faktensammlung, die wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Die wertende Polemik ist zurückhaltend. Die Organisation, die sich vehement gegen Kritiker zur Wehr zu setzen pflegt, ist nach hiesiger Kenntnis gegen dieses Druckwerk bei seinem Erscheinen weder straf-, noch zivilrechtlich vorgegangen. Es handelt sich hierbei um ein zusätzliches Indiz, daß die in ihm dargelegten Fakten im wesentlichen zutreffend sind. Die erst unlängst gegen das Buch erfolgte Anzeige ist offensichtlich eine Reaktion auf eine staatsanwaltschaftliche Anfrage bei der Antragstellerin.
Auch die polemische, sich im wesentlichen auf zutreffende Fakten gründende Schrift ,,Scientology und ihre Tarnorganisationen" des Beschuldigten zu 4), die in Stuttgart erschienen ist, ist wegen Verjährung nicht mehr verfolgbar.
Bezüglich des Beschuldigten zu 6) haben die Ermittlungen ergeben, daß kein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorliegt, da er seine Aktion beim Kreisverwaltungsreferat angemeldet hatte. Die Ahndung einer etwaigen Ordnungswidrigkeit gegen die Impressumsvorschriften fällt nicht in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft. Anhaltspunkte für einen derartigen Verstoß sind im übrigen aus dem vorgelegten Flugblatt nicht ersichtlich.
Das Verfahren war daher insgesamt einzustellen.
München, den 24.04.1986
Staatsanwaltschaft beim dem
Landgericht München I
gez. Emrich
Oberstaatsanwalt
Beglaubigt:
gez. Assel
Justizangestellte
HTML durch rtftohtml
und Tilman Hausherr; Dateneingabe: susu.
Bitte Fehler an Tilman melden.
Kopieren des HTML kostenlos zulässig mit diesem Text.