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Leitsatz

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OLG München

14.12.2000

6 U 2690/00

1. Der Anbieter einer sog. umgekehrten Versteigerung, bei welcher dem Auktionsgewinner lediglich ein Angebot zum späteren Abschluss eines Kaufvertrages gemacht wird, führt keine unzulässige Sonderveranstaltung iSd § 7 UWG durch.
2.Eine derartige Veranstaltung verstößt auch nicht gegen § 1 UWG; trotz des Einsatzes aleatorischer Mittel liegt kein über- triebenes Anlocken idS vor, da mit dem "Zuschlag" erst die Möglichkeit zu einem zeitlich nachfolgenden Erwerb eingeräumt wird.

MMR 2001, 233

LG Frankfurt/M.

17.11.2000

3/11 O 193/00

Derjenige, der im Internet einen Dienst betreibt, dessen Zweck es ist, Interessenten zusammenzuführen, um gemein- sam verbilligte Gruppentarife des Anbieters von Personalbe- förderung im Bereich des Schienenverkehrs ausnutzen zu können, handelt nicht wettbewerbswidrig ("kartenfuchs. de").

CR 2001, 125

LG München I

16.11.2000

7 O 5570/00

Derjenige, der einen Gattungs- und Branchenbegriff ohne unterscheidungskräftige Zusätze als Domain-Namen ver- wendet ("rechtsanwaelte.de), handelt wettbewerbswidrig, da der potentielle Mandant eines Mitbewerbers im Wege der internetspezifischen Kanalisierung von Kundenströmen ab- gefangen und auf die Homepage des Domaininhabers geleitet wird; hierdurch wird ein sachlicher Leistungsvergleich ver- eitelt und der Leistungswettbewerb zu Lasten der Mitbewerb- er unzulässig behindert ("rechtsanwaelte.de").

MMR 2001, 179

CR 2001, 128

OLG Düsseldorf

09.11.2000

2 U 49/00

Ein Anbieter, der im Rahmen eines Internet-Buchungssystems potenzielle Kunden auffordert, für einen bestimmten, im Fahr- oder Flugplan aufgeführten Flug, einen beliebigen Preis zu bieten und sich die Annahme dieses Angebots vorbehält, verstößt gegen § 1 I, 1. Alt. PAngV, § 13 II Nr. 2 iVm § 1 UWG ("Biet & Flieg").

CR 2001, 122

MMR 2001, 161

LG Frankfurt/M.

09.11.2000

2/03 O 366/00

Der Betreiber einer niederländischen Apotheke verstößt gegen § 1 UWG, § 43 I AMG, wenn er Arzneimittel über das Internet zum Kauf anbietet, die in der BRD apotheken- und verschreibungspflichtig sind.

Hinweis: Entgegen dieser Entscheidung die Urteile des LG Berlin und Hamburg, vgl. MMR 2001, 249

CR 2001, 185

MMR 2001, 243

LG Köln

10.10.2000

33 O 180/00

Das "Powershopping"-System verstößt unter dem Aspekt des sog. übertriebenen Anlockens gegen § 1 UWG.

MMR 2001, 54

LG Köln

10.10.2000

33 O 286/00

Die Verwendung der Domain-Adressen "zwangsversteiger- ungen.de" und "versteigerungskalender.de" für die Präsent- ation von Immobilien-Zwangsversteigerungsdaten im Inter- net verstößt unter dem Gesichtspunkt der unlauteren Be- hinderung gegen § 1 UWG ("zwangsversteigerungen.de").

MMR 2001, 55

CR 2001, 193

LG München I

28.09.2000

4 HK O 1325 1/00

Eine international operierende Autovermietung mit marktführ- ender Stellung, welche unter der Internet-Domain "autover- mietung.com" eine automatische Weiterleitung auf ihre Homepage unterhält, verstößt nicht gegen §§ 1, 3 UWG ("autovermietung.com").

CR 2001, 194

MMR 2001, 185

LG Berlin

23.06.2000

16 O 115/00

Den Versender von E-Mail-Werbung trifft bezüglich des Ein- wandes, der Kunde sei durch eine entsprechende Registrier- ung auf einer Mailing-List mit ihm in Geschäftsbeziehungen getreten, die Darlegungs- und Beweispflicht.

MMR 2001, 60

LG Berlin

07.03.2000

15 O 496/99

Einem Rechtsanwalt, der eine weltweit abrufbare Homepage im Internet betreibt, ist es untersagt, mit Qualitätsaussagen zu werben. Eine solche liegt in jeder Aussage, welche über die Angabe der Tätigkeitsschwer- punkte hinaus eine Selbsteinschätzung enthält und daher mit dem ge- setzlichen Berufsbild des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege nicht vereinbar ist.

MMR 2000, 491

OLG München

02.03.2000

29 U 4401/99

Der Betrieb einer Service-Hotline zur Erteilung telefonischer Rechtsaus- künfte gegen ein Entgelt von 3,63,- DM/Minute verstößt gegen § 3 BRAGO..

MMR 2000, 426

LG Münster

21.01.2000

4 O 424/99

1.Soweit die AGB eines Internetauktionshauses einen Verkauf gegen Höchstgebote vorsehen, handelt es sich bei der Internetauktion nicht um eine Versteigerung iSd § 34 b GewO. 2.Sehen die Auktionsbedingungen eine Begrenzung der jeweiligen Bieterhöhungsschritte vor und können die Bieter durch gegenseitiges Verhalten verhindern, daß der Auktions- gegenstand ein angemessenes Höchstgebot erhält, so darf der Bieter, soweit sein abgegebenes Höchstgebot den Verkehrswert des Auktions- gegenstandes wesentlich unterschreitet, regelmäßig nicht von einer An- nahme seines Angebots zum Kaufvertragsabschluß durch den Einlieferer ausgehen, selbst wenn eine solche nach den AGB des Auktionshauses vorweggenommen erklärt wurde ("Ricardo.de").

NJW-Cor 2000, 167
MMR 2000, 281
CR 2000, 313

LG Wiesbaden

13.01.2000

13 O 132/99

1.Die Ankündigung einer Internetauktion als "Auktion" stellt wegen der Unterschiede zur herkömmlichen Auktion keine Irreführung der ange- sprochenen Interessenten dar. 2.Erteilt die zuständige Behörde dem Internetauktionshaus die Auskunft, daß eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34 GewO nicht erforderlich ist, besteht kein Verstoß gegen Gewerberecht ("Extralot.com").

NJW-CoR 2000, 171
MMR 2000, 376
CR 2000, 317

LG Berlin

07.01.2000

15 O 495/99

1.Durch unaufgefordertes Zusenden von Werbe-E-Mails greift der Ver- sender wegen der entstehenden Kosten für den Empfänger unzulässig in dessen Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ein. 2.Aufgrund der Gefahr einer Ausuferung dieser Werbeform ist bereits durch die Versendung von nur einer einzigen E-Mail ein Engriff in den Gewerbebetrieb des Empfängers gegeben.

MMR 2000, 441

AG Kiel

30.09.1999

110 C 243/99

1. Dem Empfänger unerwünschter E-Mail-Werbung als Betreiber einer privaten Homepage steht mangels eines Schutzgesetzes kein Unterlassungsanspruch aus §§ 104 iVm § 823 II BGB gegen den Absender zu; insb. ergibt sich ein Verbot nicht aus Art. 10 der Fernabsatz-Richtlinie.
2. In dem Zusenden unverlangter E-Mail-Werbung liegt auch kein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 I iVm Art. 1 I GG, soweit nicht der Empfänger für den Versender offensichtlich die Ablehnung unverlangter E-Mail-Werbung erklärt hat.
3. Ein Recht auf negative Informationsfreiheit aus Art. 5 I 1 GG besteht nicht.
4. Mangels Blockierung der individuellen Kommunikation besteht auch keine Parallele zu einem Verstoß gegen § 823 I BGB durch Zusendung unerwünschter Telefax-Werbung.

NJW-CoR 2000, 106
MMR 2000, 51

LG Braunschweig

11.08.1999

22 O 16 83/99

1. Entsprechend der Richtlinie 97/7/EG ist die unaufgeforderte Übersendung einer E-Mail-Werbung nur dann unzulässig, wenn der Empfänger einer Werbung diese offenkundig abgelehnt hat. 2. Erfolgt die Zusendung von Werbe-E-Mails aufgrund eines vorhergehenden Besuches auf der Homepage des Versenders, ist es dem Empfänger zumutbar, diesem eine Mail mit dem Austragen-Vermerk zurückzusenden

MMR 2000, 51

OLG Hamburg

02.08.1999

12 W 17/99

Wiederholungsgefahr fehlt bei einmaliger unverlangter Übersendung geschäftlicher Werbung per E-Mail, wenn das Angebot des Versenders keine wiederkehrenden Geschäftsvorfälle betrifft; davon ist beim Angebot einer einzelnen Dienstleistung auszugehen.

CR 2000, 183

OLG Celle

12.5.1999

13 U 38/99

Wer durch das Setzen eines Hyperlinks eine andere Homepage in das Verzeichnis der eigenen aufnimmt handelt im Hinblick auf die unmittelbare Leistungsübernahme unlauter, wenn die Homepage von einem anderen Wettbewerber mit erheblichen Kosten akquiriert wurde und unter dessen Domain präsentiert wird.

CR 99, 523

LG Hamburg

14.4.1999

315 O 144/99

1.Online-Auktionen sind unter den Begriff der Versteigerung iSd Gewerberechts subsumierbar.
2.Der Anbieter handelt nicht sittenwidrig im geschäftlichen Verkehr, wenn er auf die Auskunft der Wirtschaftsbehörde als Überwachungsbehörde, Versteigerungen im Internet seien nicht genehmigungspflichtig, vertraut hat (
"ricardo.de").

CR 99, 526

OLG Nürnberg

23.03.1999

3 U 3977/98

Das Unterhalten eines Gästebuchs als Teil einer Homepage durch einen Rechtsanwalt stellt eine unerlaubte Werbung iSv § 43 b BRAO dar; denn es entspricht der Lebenserfahrung, daß sich Lob und Kritik nicht nur auf die inhaltliche und formale Gestaltung der Homepage beziehen, sondern vielmehr an der beruflichen Leistung des Rechtsanwalts ausgerichtet werden. Damit eröffnet das Gästebuch die Möglichkeit, erkennende Äußerungen auch und gerade über die berufliche Tätigkeit zu verbreiten.

CR 2000, 243

LG Hamburg

06.01.1999

312 O 579/97

Das Zusenden von E-Mails mit werbendem Inhalt ist unzulässig, soweit nicht der Empfänger sein Einverständnis erklärt hat oder besondere Umstände, insbesondere schon bestehende Geschäftsbeziehungen vorliegen, die ein Einverständnis vermuten lassen.

MMR 99, 248
CR 99, 326
NJW-Cor 99, 368

LG Verden

07.12.1998

10 O 117/98

Das Setzen eines Links auf eine fremde Web-Seite ist, sofern sich der Wettbewerber ein fremdes Arbeitsergebnis aneignet und dieses eine gewisse wettbewerbliche Eigenart besitzt, wettbewerbswidrig.

NJW-Cor 99, 171

LG Lübeck

24.11.1998

11 S 4/98

Macht der Anbieter einer Webseite durch das Setzen eines Links auf eine fremde Seite sich deren Inhalt zu eigen, begründet dies Verantwortlichkeit iSd § 5 I TDK für die Inhalte der fremden Web-Seite.

NJW-Cor 99, 244

LG Berlin

13.10.1998

16 O 320/98

1. Das Zusenden unverlangter E-Mail-Werbung verstößt gegen § 823 Abs.1 BGB.
2. Begehungsort für das Internet ist jeder Ort, an dem es Dritten seiner Bestimmung nach zur Kenntnis gelangt. 

MMR 99, 43

LG Frankfurt/M.

27.5.1998

3/12 O 173/97

Ein Anbieter ist gemäß § 5 Abs.1 TDG für unzulässige vergleichende Werbung, die über seine Homepage erreicht werden kann, auch dann verantwortlich, wenn die den unzulässigen Inhalt wiedergebenden Websites erst durch Betätigung weiterer verschiedener Links erscheinen. - Haftung für Links -

CR 99, 45

LG Nürnberg-Fürth

20.05.1998

3 O 1435/98

Das Vorhalten einer Internet-Homepage mit Gästebuch durch einen RA birgt die Gefahr, daß "Besucher" der Homepage überwiegend positive Reaktionen dort hinterlegen und daher subjektive Belobigungen zu erwarten sind; dies schafft die Gefahr der Begehung einer unsachlichen und daher mit § 43 b BRAO nicht zu vereinbarenden Werbung.

NJW 99, 1409
MMR 98, 488 

LG Berlin

14.5.1998

16 O 301/98

Das Zusenden unverlangter E-Mail-Werbung verstößt gegen § 823 Abs.1 BGB.

NJW 98, 3208
NJW-CoR 98, 431
MMR 98, 491 

OLG Frankfurt/M.

30.4.1998

6 W 58/98

Eine im Internet veröffentlichte Werbeanzeige eines Filialunternehmens, die den Nutzer nur bei Auswahl einer mit "Shop" gekennzeichneten Seite erreicht und die Oberzeile "Willkommen im Internet-Shop..." aufweist, läßt für den Verkehr - ohne weitere Anhaltspunkte - nicht den Schluß zu, daß die beworbene Ware über den Weg der Bestellung hinaus auch in den Filialen zur sofortigen Mitnahme bereitsteht.

NJW 98, 2683
MMR 98, 538
CR 98, 688 

LG Berlin

2.4.1998

16 O 201/98

Das Senden unverlangter E-Mail-Werbung verstößt gegen § 1 UWG und § 823 BGB.

NJW-CoR 98, 431
CR 98, 623 

OLG München

26.2.1998

29 U 4466/97

Der Betreiber eines Internet-Servers, der Dritten über diesen Werbung für ihre Leistungen ermöglicht, setzt sich einem Unterlassungsanspruch aus, wenn ihm die wettbewerbswidrige Werbung des Dritten bekannt ist.
-
Provider-Haftung

MMR 98, 539

AG Brakel

11.2.1998

7 C 748/97

Das Zusenden unverlangter E-Mail-Werbung verstößt gegen § 823 Abs.1 BGB.

NJW 98, 3208
NJW-CoR 98, 431
MMR 98, 492 

LG Frankfurt/M.

10.2.1998

2/14 O 412/97

Besteht der Inhalt eines Rechtsgeschäfts, in dem die Überlassung einer Vielzahl von Internet-Domains gegen Vergütung vereinbart ist, im wesentlichen darin, Inhaber bekannter Firmen, Marken oder Geschäfts- bezeichnungen zum Kauf der Benutzung dieser im Internet zu veranlassen, liegt darin ein Verstoß gegen die guten Sitten.
- Domain-Handel -

CR 98, 765

LG Traunstein

14.10.1997

2 HK O 3755/97

Das Senden von unverlangten E-Mails an Privatpersonen verstößt gegen § 1 UWG. (vgl. auch LG Berlin vom 2.4.1998 und 13.10.98)

MMR 98, 53
NJW-CoR 98, 109

OLG Köln

28.8.1997

6 U 49/97

Werbung für Anwaltsverzeichnis in T-Online nicht wettbewerbswidrig.

NJW-RR 98, 494
MMR 99, 37

LG Mannheim

1.8.1997

7 O 291/97

Der Betreiber einer Homepage ist grundsätzlich dafür verantwortlich, daß im Internet unter einem bestimmten Suchwort auf seine Homepage verwiesen wird. Dies gilt auch, wenn er diesen Hinweis nicht selbst veranlaßt hat, denn Störer ist auch, wer ein markenrechts- oder wettbewerbswidriges Verhalten anderer ausnutzt.

MMR 98, 112
MMR 98, 216
NJW-CoR 97,  496

LG Köln

24.6.1997

31 O 517/97

Preisangaben im Internet, die gegenüber Privatpersonen ohne Angabe der gesetzlichen Mehrwertsteuer gemacht werden, sind wegen Verstoßes gegen § 1PAngV unzulässig.

NJW-CoR 98, 246

OLG Koblenz

13.2.1997

6 U 1500/96

Zur Werbung eines Zahnarztes im Internet

NJW 97, 1932

LG Trier

19.9.1996

7 HO 113/96

Zur Außendarstellung einer Zahnarztpraxis im Internet

CR 97, 81
WRP 96, 1231

OLG Frankfurt

25.6.1996

11 U (Kart) 7/96

Einem Anbieter steht gegenüber der Deutschen Telekom - jedenfalls einstweilen - ein Anspruch auf Anbindung an den T-Online-Dienst zu, sofern dessen Angebot (hier: Sex-Dialogsystem) nach den Vorgaben des Btx-Staatsvertrages zulässig ist.

CR 96, 599

OLG Frankfurt

1.4.1996

6 U 49/95

Der Betreiber eines Sex-Dialogsystems im Datex-J-Dienst (T-Online) muß deutlich herausstellen, daß anstelle von externen Teilnehmern auch eigene Mitarbeiter unter sogenannten "Pseudos" an dem Dialog mit dem Nutzer teilnehmen.

NJWE-WettbR 96, 175
CR 96, 602
WRP 96, 770

LG München I

25.3.1996

1 HKO 5953/96

Die Empfehlung einer einzelnen Kanzlei als Online-Anwalt eines Providers verstößt gegen § 3 UWG

CR 96, 736

LG Stuttgart

27.3.1991

10 KfH O 191/90

Einem Verein, dessen satzungsmäßiger Zweck unter Vernachlässigung der Aufklärung allein auf die Beratung von einer eigens eingerichteten geschlossenen Benutzergruppe angehörenden Anbietern und Kunden im Btx-System festgelegt ist, fehlt die Klagebefugnis nach § 13 II Nr. 3 UWG.

CR 92, 91

VG Frankfurt

11.1.1990

V/2-H 2388/89

Die Pflicht, vor dem Abruf entgeltlicher Angebote unmißverständlich auf die Höhe des Entgelts hinzuweisen (Art. 4 S. 3 Btx-Stv), führt dazu, daß die Gesamtkosten für den Abruf mehrerer entgeltlicher Seiten angegeben werden müssen, wenn der Teilnehmer erst durch den nacheinander erfolgten Abruf dieser Seiten zu der Information gelangen kann, die letztlich Gegenstand des Angebots ist.

CR 90, 731

OLG Frankfurt

5.10.1989

6 U 91/89

Anhängen an den Begriff "Teleauskunft' und "ETB' für ein Anbieterprogramm im Btx-System

NJW-RR 90, 870

BGH

3.2.1988

I ZR 222/85

Zur Frage einer wettbewerbswidrigen Belästigung durch Werbung im Btx-Mitteilungsdienst

BGHZ 103, 203
NJW 88, 1670

KG

24.9.1985

5 U 1516/84

Die unverlangte Übermittlung von Werbung im Bildschirmtext-Mitteilungsdienst an private Berliner Btx-Teilnehmer enthält im gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine die Grenze der Sittenwidrigkeit überschreitende Belästigung des Teilnehmers.

NJW 86, 3215

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