Rechtsprechung Urheberrecht

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Datum

Aktenzeichen

Leitsatz

Fundstelle

LG München I

30.03.2000

7 O 3625/98

1.Werden urheberrechtlich geschützte Werke (hier: Dateien auf einem Server im Internet) bereitgehalten, liegt entsprechend § 15 II UrhG die Ausübung eines unbenannten Verwertungsrechts vor. 2.Bei Verletzung urheberrechtlich geschützter Rechte ist auch § 5 TDG anwendbar; bei Musikdateien erfordert § 5 TDG hinsichtlich des Begriffs "Kenntnis der Inhalte", daß das Musikstück und sein Name bekannt ist; nicht erforder- lich ist hingegen, daß sämtliche, die Rechtswidrigkeit begründenden Umstände vom Vorsatz umfaßt sind ("AOL").

NJW-Cor 2000, 303
MMR 2000, 431
CR 2000, 389

LG Köln

25.08.1999

28 O 527/98

Eine im Internet veröffentlichte Linksammlung stellt eine Datenbank iSv §§ 4, 87a ff. UrhG dar, sofern die Daten systematisch angeordnet, einzeln zugänglich und die Sammlung durch eine arbeits- und zeitintensive Aufbau- und Pflegephase gekennzeichnet ist.

CR 2000, 400

LG Berlin

08.10.1998

16 O 448/98

1. Eine Datenbank iSv § 87 b I UrhG ist auch die auf einer Homepage im Internet befindliche Sammlung von Anzeigen, da sie aufgrund der Pflege und Aktualisierung des entsprechenden Datenbestands eine "wesentliche Investition" iSv § 87a I 1 UrhG darstellt.
2. Das Betreiben einer (Meta-)Suchmaschine, die auf Homepages fremder Anbieter befindliche Datenbanken durchsucht und das Suchergebnis demjenigen, der die Suche veranlaßt hat, zur Verfügung stellt, ist unzulässig, weil dadurch die in der Datenbank befindlichen Werbeflächen ("Banner") nicht wahrgenommen werden, wie dies beim "manuellen" Durchsuchen der Fall ist ("
suche-was.de").

NJW-Cor 99, 172
CR 99, 388

LG Berlin

29.09.1998

16 O 446/98

Der Anbieter einer Anzeigen-Datenbank hat ein Interesse daran, daß beim Durchsuchen der Anzeigen Werbeflächen wahrgenommen werden; daher stellt das Ausfiltern und die anderweitige Veröffentlichung von Inhalten einer solchen Datenbank durch eine Meta-Suchmaschine eine "unzumutbare Beeinträchtigung der berechtigten Interessen" nach § 87 b I 2 UrhG dar.

NJW-Cor 99, 244

LG München I

18.5.1995

7 O 18987/94

Wenn eine öffentliche Zentralbibliothek auf Leseranforderung Literaturkopien herstellt und per Post oder Telefax versendet, so ist dies gem. § 53 II Ziffer 4 Buchstabe a UrhRG privilegiert. Eingeschlossen sind gegebenenfalls erstellte Zwischenkopien (falls diese nachgesandt oder vernichtet werden). Daran ändert sich nichts, wenn die Anforderung durch einen Online-Katalog der verfügbaren Literatur und die Möglichkeit der Bestellung per Computer-Formular erleichtert wird.

Jur-PC 95, 3467

© 2000 by Jörg Passmann & Matthias Schaefer