Gericht |
Datum |
Aktenzeichen |
Leitsatz |
Fundstelle |
LG Lübeck |
24.11.1998 |
11 S 4/98 |
Macht der Anbieter einer Webseite durch das Setzen eines Links auf eine fremde Seite sich deren Inhalt zu eigen, begründet dies Verantwortlichkeit iSd § 5 I TDK für die Inhalte der fremden Web-Seite. |
NJW-Cor 99, 244 |
VG Saarlouis |
23.7.1998 |
1 F 73/98 |
Wirksame Anmeldung zu einer Diplomprüfung über eine dafür zur Verfügung gestellte Homepage im Internet. |
NJW 98, 3221 |
LG Frankfurt/M. |
27.5.1998 |
3/12 O 173/97 |
Ein Anbieter ist gemäß § 5 Abs.1 TDG für unzulässige vergleichende Werbung, die über seine Homepage erreicht werden kann, auch dann verantwortlich, wenn die den unzulässigen Inhalt wiedergebenden Websites erst durch Betätigung weiterer verschiedener Links erscheinen. - Haftung für Links - |
CR 99, 45 |
BVerwG |
19.12.1994 |
5 B 79/94 |
Die Hereingabe der unmittelbar vor Ablauf der Klagefrist duch Btx-Mitteilung erhobenen und nach Verfahrensbeteiligten, Verfahrensgegenstand mit Prozeßziel eindeutig bezeichneten Klage von dem privaten, mit Codenummer gekennzeichneten Teilnehmeranschluß der Kläger aus unter der vollen Angabe ihrer Absenderanschrift läßt die Absetzung durch einen Dritten oder die versehentliche Übersendung eines internen Vorgangs durch die Kläger selbst als angeschlossen erscheinen. Daher schließt auch das Fehlen einer Unterschrift die Formgerechtigkeit der Klage nicht aus. |
NJW 95, 2121 Jur-PC 96, 246 |
OVG Münster |
22.9.1992 |
20 A 1183/91 |
Das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften ist auf Btx nicht anwendbar, so daß ein Btx-Text nicht in die Liste jugendgefährdender Schriften aufgenommen werden kann. |
NJW 93, 1494 |
VGH Kassel |
15.6.1992 |
11 TH 3493/90 |
Art. 4 Btx-StaatsV, der eine besondere Pflicht zu Hinweisen auf die Höhe des Entgelts vor dem Ablauf entgeltlicher Angebote normiert, ist auf die unmittelbare Anbahnung zivilrechtlichen Vertragsbeziehungen zwischen Anbieter und einzelnen Btx-Teilnehmern nicht anwendbar. Behördliche Aufsichtsmaßnahmen nach Art. 12 Btx-StaatsV sind daherin bezug auf entsprechende Erklärungen, die der sog. Individualkommunikation zuzuordnen sind, nicht zulässig. |
NJW 93, 1876 |
VG Köln |
19.2.1991 |
17 K 3352/90 |
Das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften ist auf Btx nicht anwendbar, so daß eine Btx-Sendung als solche nicht in die Liste jugendgefährdender Schriften aufgenommen werden kann. |
NJW 91, 1773 |
VG Frankfurt |
11.1.1990 |
V/2 H 2388/89 |
Die Untersagung eines Bildschirmtextangebots ist dann rechtmäßig, wenn der Anbieter den Btx-Teilnehmer vor Abruf eines Angebots nicht auf die entstehenden Gesamtkosten unmißverständlich hinweist. Zum Begriff des Angebots im Btx-Staatsvertrag. |
NJW 90, 1617 |
© 1998, 1999 by Jörg Passmann