Gericht |
Datum |
Aktenzeichen |
Leitsatz |
Fundstelle |
OLG Frankfurt/M. |
05.12.2000 |
6 W 122/00 |
Bei einer Namensverletzung durch die Registrierung einer Domain steht dem Verletzten gegenüber dem Störer ein An- spruch auf Unterlassung und ggf. Aufgabe der Registrier- ung, nicht jedoch ein Anspruch auf Übertragung der Domain. |
MMR 2001, 158 |
LG München I |
19.10.2000 |
4 HK O 11042/00 |
1. Derjenige, der eine
Internet-Domain für einen aus Werbung finanzierten Informationsdienst
registriert, welche eine geografische Herkunftsangabe mit besonderem
Ruf genießt ("champagner.de"), verstößt
gegen § 127 MarkenG. |
CR 2001, 191 |
LG Hamburg |
13.10.2000 |
416 O 129/00 |
1.Der Bundesrepublik
Deutschland stehen an dem Wort "Marine" keine Namensrechte
zu, da mangels eines Zusatz kein zwingender Zusammenhang mit den
Seestreitkräften der Bundesrepublik Deutschland besteht. |
CR 2001, 131 |
LG München I |
20.09.2000 |
7 HK O 12081/00 |
Der Markenrechtsinhaber hat gegen den Betreiber einer Suchmaschine, dessen Angebot sich auf Querverweise ("Links") auf Angebote Dritter beschränkt, mangels Störereigenschaft keinen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch, sofern keine keine offenkundigen rechtlichen Verletzungshandlungen vorliegen; eine Haftung als Mitstörer scheitert insofern an der Zumutbarkeit einer Prüfungspflicht ("Explorer"). |
CR 2001, 46 MMR 2001, 56 |
LG München I |
30.08.2000 |
1 HKO 12250/00 |
Der Inhaber der eingetragenen Marke "eBusiness People" bzw. "The eBusiness People" hat gegenüber dem Verwender der später eingetragenen Marke "e-Logo" einen Unterlassungsanspruch gem. § 14 II Nr. 1, Nr. 2; und V MarkenG, da aufgrund derselben Waren und Dienstleistungen zwischen den Kennzeichen Verwechslungsgefahr besteht ("eBusiness People"). |
CR 2001, 48 |
LG Berlin |
10.08.2000 |
10 O 101/00 |
Der Bundesrepublik Deutschland steht gegen den Inhaber der Internet-Domain "deutschland.de" ein Unterlassungsanspruch gem. § 12 iVm § 1004 BGB zu; diese stellt eine namensmäßige und nicht lediglich eine geografisch-beschreibende Angabe dar ("deutschland.de"). |
MMR 2001, 57 |
OLG Köln |
06.07.2000 |
18 U 34/00 |
"Maxem.de" Hinweis: Diese Entscheidung bestätigt das Urteil des LG Köln vom 23.02.2000 (s.u.). |
MMR 2001, 170 |
LG München I |
28.06.2000 |
20 T 2446/00 |
Die Pfändung einer Domain ist unzulässig, wenn sich der Schuldner wegen der Identität der Domain mit seinem Namen auf § 12 BGB berufen kann ("familienname.de"). |
MMR 2000, 565 |
LG Frankfurt/M. |
24.05.2000 |
2/6 O 126/00 |
Die Vergabestelle für Internet-Domain-Namen (Denic) ist unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, es zu unterlassen, bestimmte Domain-Namen zugunsten Dritter zur Eintragung zu bringen, dies ist der Fall, wenn Namens- und Markenrecht eines Berechtigten einer Vergabe erkennbar entgegenstehen. |
CR 2001, 51 |
OLG Hamburg |
04.05.2000 |
3 U 197/99 |
1. Der Bezeichnung "Kulturwerbung
Nord" für ein Unternehmen, das Plakate zur Werbung für
kulturelle Veranstaltungen aushängt, kommt hinreichend Unterscheidungskraft
zu, auch wenn diese, wegen des einer Beschreibung nahe kommenden
Inhalts, von Hause aus gering ist. |
MMR 2000, 544 |
OLG Frankfurt/M. |
04.05.2000 |
6 U 81/99 |
Fehlt es wegen bestehender Branchenferne an einer kennzeichenrechtlichen Verwechslungsgefahr zwischen zwei identischen Unternehmenskennzeichen, steht dem prioritätsälteren Unternehmen gegen die aus dem gemeinsamen Firmenbestandteil gebildete Internet-Domain des jüngeren Unternehmens kein Unterlassungsanspruch zu. |
MMR 2000, 486 |
OLG Brandenburg |
12.04.2000 |
1 U 25/99 |
Einer Gemeinde steht gegen den Inhaber einer Internet-Domain, welche aus ihrem Namen besteht, ein Unterlassungsanspruch zu; das Namensrecht nach § 12 BGB gilt auch für den Namen einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft ("luckau.de"). |
MMR 2001, 174 |
OLG Frankfurt/M. |
12.04.2000 |
6 W 33/00 |
Wer sich ohne nachvollziehbares eigenes Interesse eine Internet-Domain registrieren läßt, die mit dem eigenen Namen und der eigenen Tätigkeit in keinem Zusammenhang steht, die aber gleich lautend mit der Marke eines Unternehmens ist, kann wegen schikanöser, sittenwidriger Behinderung aus §§ 826, 226 BGB auf Unterlassung in Anspruch genommen werden ("weideglueck.de"). |
MMR 2000, 424 |
OLG München |
06.04.2000 |
6 U 4123/99 |
Das Verwenden eines Markennamens als Metatag stellt eine Markenbe- nutzung dar. |
CR 2000, 461 |
LG Hamburg |
01.03.2000 |
315 O 219/99 |
1. Derjenige, der eine
private Website unterhält und aus Kostengründen über
diese Website Werbung eines anderen schaltet, handelt nicht mehr
nur zu privaten Zwecken, sondern betätigt sich gleichsam als
Werbeträger im gesellschaftlichen Verkehr iSd § 14 II
MarkenG; dies gilt auch dann, wenn eine private Internetwebsite
unterhalten wird und der Besucher dieser Site durch einen Link auf
eine Website mit Werbung umgeleitet wird. |
MMR 2000, 436 |
LG Köln |
23.02.2000 |
14 O 322/99 |
1.Bei einem Internet-Domain-Namen
handelt es sich um ein namens- ähnliches Kennzeichen. |
MMR 2000, 437 |
OLG München |
20.01.2000 |
29 U 5819/99 |
1.Eine einstweilige Verfügung
gegen die Verwendung eines Domain- Namens unter der Third-Level-Domain
".com" bezieht sich nur auf das Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland (Territorialitätsprinzip); im Ausland ist sie nicht
vollstreckbar. |
MMR 2000, 277 |
LG Bremen |
13.01.2000 |
12 O 453/99 |
Bei einer Markenverletzung durch den Domain-Namen eines Kunden kann der Service-Provider für sich nicht den Haftungsausschluß des § 5 III TDG in Anspruch nehmen; der Provider ist zumindest insoweit markenrechtlicher Störer, als sein Kunde für den Verletzten nicht erreichbar ist. |
MMR 2000, 375 |
LG Frankfurt/M. |
03.12.1999 |
3/11 O 98/99 |
Derjenige, auf dessen Homepage bei Eingabe einer fremden Marke in eine Suchmaschine als Suchbegriff verwiesen wird, ist markenrechtlich als Störer verantwortlich; er hat daher umfassend dafür Sorge zu tragen, daß Suchmaschinen nicht mehr (beispielsweise über Metatags) eine Verbindung zur Homepage aufbauen und die unrechtmäßige Benutzung der Marke beendet wird. |
CR 2000, 462 |
LG Duisburg |
02.12.1999 |
8 O 219/99 |
1. Eine namensmäßige
Benutzung iSd § 12 BGB liegt auch in der Verwendung eines Namens
als "Third-Level-Domain". |
MMR 2000, 168 |
OLG Köln |
05.11.1999 |
6 U 43/99 |
1. Nach neuem Markenrecht
kommt lautlich nicht aussprechbaren Buchstabenkombinationen ("IPF")
grundsätzlich originärer, d.h. nicht erst durch Verkehrsgeltung
erworbener Kennzeichnungsschutz zu. |
MMR 2000, 161 |
LG Berlin |
14.10.1999 |
16 O 84/98 |
Der Unterlassungsschuldner, der bezüglich der Verwendung einer Internet-Domain eine Unterlassungserklärung abgibt, hat aktiv und um- fassend dafür Sorge zu tragen, daß diese Domain über das Internet nicht mehr erreichbar ist und ggf. auch Erfüllungsgehilfen unter Hinweis auf mögliche Regressansprüche von der Notwendigkeit schnellen Handelns in Kenntnis zu setzen. |
MMR 2000, 495 |
LG Essen |
22.09.1999 |
11 T 370/99 |
Die Domain Adresse ist ein Rechtsinstitut sui generis; vergleichbar etwa einer Lizenz ist sie übertragbar und daher pfändbar. |
CR 2000, 247 |
OLG München |
16.09.1999 |
6 U 6228/98 |
Trotz Einverständnisses eines Gesellschafters zur Weiterführung seines Namens im Briefkopf der Sozietät auch nach seinem Ausscheiden, verstößt die Benutzung seines Namens als Internet-Adresse einer anderen, später gegründeten Kanzlei gegen die Namensrechte der früheren Sozietät aus § 12 BGB, wenn der Name als Domain-Name ohne jeden, insb. ohne unterscheidungskräftigen Zusatz benutzt wird ("vossius.de"). |
MMR 2000, 102 |
LG Hamburg |
13.09.1999 |
315 O 258/99 |
Dem Inhaber einer Marke steht ein Unterlassungsanspruch gegenüber demjenigen zu, der Teile dieser geschützten Bezeichnung im Rahmen von Meta-Tags verwendet, da hierdurch Verwechslungsgefahr besteht. |
CR 2000, 121 |
LG Paderborn |
01.09.1999 |
4 O 228/99 |
1. Ein Unternehmen hat
gegenüber einer Familie im Falle eines gleich- lautenden Namens
kein Anspruch auf Freigabe der Internet-Domain aus § 12 BGB,
sofern es sich nicht um ein Unternehmen mit Verkehrsgeltung handelt.
|
MMR 2000,49 |
OLG München |
12.08.1999 |
6 U 4484/98 |
Die Reservierung von Domain-Namen ohne sachlichen Bezug verstößt gegen § 12 BGB, wenn sie als Wortbestandteil bekannte Firmennamen enthalten. |
MMR 2000, 104 |
LG Magdeburg |
18.6.1999 |
36 O 11/99 |
1.Eine Überprüfung
von Registrierungsanträgen ist von der DENIC eG als neutrale
Vergabestelle für Domain-Namen nur auf grobe und unschwer zu
erkennende markenrechts- oder wettbewerbswidrige Verwendung beschränkt;
unzumutbar ist eine weitergehende Über- prüfung der Anmeldungen
auf namensrechtliche Unbedenklichkeit. |
MMR 99, 607 |
OLG Karlsruhe |
9.6.1999 |
6 U 62/99 |
1.Die Verwendung eines
Namens als "Second-Level-Domain" ist eine namensmäßige
Benutzung. |
MMR 99, 604 |
LG München I |
25.05.1999 |
9 HKO 850/99 |
Das Recht des Markeninhabers, dessen Namenselement Bestandteil eines zusammengesetzten Namens bzw. einer Marke aus zwei Elementen ist, wird mangels Verwechslungsgefahr nicht verletzt, soweit der Verkehr den beiden Elementen gleiche Bedeutung beimißt und das geschützte Element gegenüber dem anderen nicht hervortritt. ("TelcoE"). |
MMR 2000, 220 |
OLG Hamburg |
6.5.1999 |
3 U 244/98 |
Zwischen der Marke sowie dem Kennzeichen "Netlife" eines Unternehmens, welches EDV-Programme zur Benutzung im Internet anbietet, und dem Titel "NET life" für ein Periodikum, das sich an Internet-Benutzer wendet, besteht Verwechslungsgefahr. |
MMR 99, 606 |
OLG München |
22.4.1999 |
29 W 1389/99 |
1.Aus einem produktbeschreibenden
Firmenbestandteil wie auch aus einer gleichlautenden Internet-Domain
("bücher") kann ohne Verkehrsgeltung kein Unterlassungsanspruch
hergeleitet werden. |
NJW-Cor 99, 368 |
OLG München |
25.3.1999 |
6 U 4557/98 |
1.Aufgrund der Eintragung
eines Unternehmenskennzeichens mit überragender Verkehrsgeltung
als Internet-Domain durch eine namensgleiche Person behindert diese
den Inhaber des Unternehmens- kennzeichens in seiner geschäftlichen
Betätigung, auch wenn es sich um eine rein private Nutzung
handelt; bei der erforderlichen Interessen- abwägung setzt
sich das Interessse des Unternehmens gegenüber dem des Namensträgers
durch. |
CR 99, 382 |
LG München I |
4.3.1999 |
17 HKO 18453/98 |
1.Ein Wirtschaftsmagazin, daß ausschließlich im Internet unter der Domain "fnet.de" betrieben wird, ist sowohl Unternehmenskennzeichen iSv § 5 II MarkenG als auch Werktitel iSv § 5 III MarkenG für den Anbieter. 2.Auch wenn der patentrechtliche Schutz erst nach zwischen- zeitlicher Anmeldung und Eintragung der Marke "F-net" angemeldet und eingetragen wird, unterfällt das Magazin dem Kennzeichenschutz. |
CR 99, 451 |
OLG Schleswig |
23.02.1999 |
6 U 70/98 |
1. Bei den Geschäftsbezeichnungen
"cubus"
und "CABUS"
besteht Verwechslungsgefahr; dem Inhaber des Begriffs "CABUS"
als eingetragener Marke steht gegenüber dem Verwender des Begriffs
"cubus" ein Unterlassungsanspruch wegen des Schutzes als
geschäftliche Bezeichnung aus §§ 15 II, IV, V MarkenG
zu. |
MMR 2000, 44 |
OLG Köln |
18.01.1999 |
13 W 1/99 |
1. Domain-Namen sind namensähnliche Kennzeichen mit zumindest mittelbarer Namensfunktion, denen Unterscheidungsfunktion zukommt. 2. Die Verwendung von Namen als Internet-Adresse ohne Benutzungsrecht stellt sich als Anmaßung eines fremden Namens dar. Der Namensinhaber muß sich nicht auf eine Ausweichadresse verweisen lassen ("alsdorf.de"). |
NJW-Cor 99, 171 |
OLG Köln |
18.12.1998 |
13 W 48/98 |
1. Städtenamen sind
auch ohne den Zusatz "Stadt" namensrechtlich geschützt.
|
NJW-Cor 99, 246 |
OLG Düsseldorf |
17.11.1998 |
20 U 162/97 |
1.Der Domain-Name "ufa.de" erfüllt Namensfunktion iSd § 12 BGB. 2. Läßt sich ein Dritter einen fremden Namen als Domain reservieren, so liegt darin ein Bestreiten des Namensrechts des rechtmäßigen Namensträgers. ("ufa.de"). |
NJW-CoR 99, 54 |
OLG Hamburg |
05.11.1998 |
3 U 130/98 |
1. Für den Schutz
eines namensartigen Kennzeichens nach § 12 BGB muß ein
Domain-Name Unterscheidungskraft haben. |
CR 99, 184 |
LG Frankfurt/M |
14.10.1998 |
2/6 O 283/98 |
1. Lehnt die Domain-Vergabestelle ("Denic eG") die Aufhebung der Registrierung eines Teilnehmers ab, behindert sie den die Domain beanspruchenden Dritten in unbilliger Weise iSd § 26 II GWB, sofern der Teilnehmer die Domain belegt, aber nicht nutzt, um eine Nutzung durch andere unmöglich zu machen. 2. Ein solches Verhalten eines Teilnehmers steht dem "Domain-Grabbing" gleich ("ambiente.de"). |
MMR 99, 233. |
BPatG |
10.09.1998 |
29 W (pat) 120/98 |
Dem Wort "patent" fehlt als Domain-Name hinsichtlich aller beanspruchten Dienstleitungen von Patentanwälten die erforderliche Unterscheidungskraft nach § 8 II Nr. 1 MarkenG ("patent.de"). |
MMR 99, 248 |
LG München I |
03.09.1998 |
7 O 1299/98 |
Dem Inhaber der kennzeichenrechtlichen Bezeichnung "Juris" steht ein Unterlassungsanspruch gem. §§ 14 V, 15 IV 4, 5 MarkenG gegen die Verwendung der Domain "Juris-solvendi.de" durch einen Dritten zu ("Juris-solvendi.de"). |
MMR 99, 235 |
LG Frankfurt/M. |
26.08.1998 |
2/6 0 438/98 |
Aufgrund von Angebot und Verkauf von Waren durch ein Unternehmen über eine Domain, erlangt diese kennzeichenrechtlichen Schutz, da die Domain insofern nicht nur als Adresse, sondern gleichzeitig als Namen für einen Geschäftsbetrieb dient. |
CR 99, 190 |
LG Düsseldorf |
18.6.1998 |
4 O 160/98 |
Die Verwendung einer Kurzbezeichnung als Domain kann, wenn sie aus einer unterscheidungskräftigen Bezeichnung besteht, die von den angesprochenen Verkehrskreisen als Name oder besondere Geschäftsbezeichnung des Inhabers gewertet wird, Namens- oder Kennzeichenrechte begründen, auch wenn diese als Wort gesehen nicht aussprechbar ist. |
CR 98, 688 |
OLG Karlsruhe |
14.06.1998 |
6 U 247/97 |
Wer einen Domain-Namen benutzt, der aus einer im Inland bekannten Marke abgeleitet ist, und so die mit der Marke verbundenen Gütevorstellungen ausnutzt, um die Aufmerksamkeit der Internet-Nutzer auf sich zu lenken, handelt unlauter; er beeinträchtigt zudem die Wertschätzung der Marke ("zwilling.de"). |
|
LG Berlin |
9.6.1998 |
15 O 79/98 |
Dem Präfix "D-..." kommt derzeit kein namens-, marken- oder wettbewerbsrechtlicher Schutz als Domain-Name zu. ("d-...-Domains") |
NJW 98, 3053 |
LG Köln |
28.05.1998 |
15 O 15/98 |
Die Bundesbehörde für Zivildienst kann die Domain "zivildienst.de" ggü. einer anerkannten Beschäftigungsstelle iSd § 4 ZDG beanspruchen; der Begriff Zivildienst untersteht dem Schutz des § 12 BGB, da er nicht nur ein Sachbegriff, sondern auch namensartiges Kennzeichen ist. ("zivildienst.de"). |
NJW-Cor 99, 54 |
OLG München |
2.4.1998 |
6 U 4798/97 |
§ 23 MarkenG steht
dem nicht entgegen, daß sich der Inhaber bekannter Marken
oder Geschäftsbezeichnungen gegen die Benutzung dieser als
Internet-Domain für einen ähnlichen Waren-/Dienstleistungsbereich
wehren kann ("freundin.de"). |
NJW-CoR 98, 495 |
LG Frankfurt/M. |
10.2.1998 |
2/14 O 412/97 |
Besteht der Inhalt eines
Rechtsgeschäfts, in dem die Überlassung einer Vielzahl
von Internet-Domains gegen Vergütung vereinbart ist, im wesentlichen
darin, Inhaber bekannter Firmen, Marken oder Geschäfts- bezeichnungen
zum Kauf der Benutzung dieser im Internet zu veranlassen, liegt
darin ein Verstoß gegen die guten Sitten. |
CR 98, 765 |
OLG Stuttgart |
3.2.1998 |
2 W 77/97 |
1. Ein Namensgebrauch
I.S.d. § 12 BGB liegt in der Eintragung eines Unternehmensnamens
als Domain-Bezeichnung bereits dann vor, wenn eine Nutzungsabsicht
bezüglich der Domain-Bezeichnung besteht. |
NJW-CoR 98, 494 |
OLG Hamm |
13.1.1998 |
4 U 135/97 |
Überragende Verkehrsgeltung
eines Namens kann einen Unterlassungsanspruch auch dann gegen die
Verwendung dieses Namens durch einen Dritten begründen, wenn
der Familienname des Dritten gleichlautend ist. |
NJW-CoR 98, 175 |
LG Bochum |
27.11.1997 |
14 O 152/97 |
"hellweg.de" |
veröff. bei |
LG Bonn |
22.9.1997 |
1 O 374/97 |
Kein Freigabeanspruch auf reservierte, aber nicht benutzte Domain, wenn erkennbares Bedürfnis des Benutzers an Domain besteht ("detag.de"). |
NJW-CoR 98, 178 |
LG Hamburg |
13.8.1997 |
315 O 120/97 |
Der Inhaber einer Zeitschrift kann erst dann gegen die Verwendung des Zeitschriftentitels als Teil einer Domain klagen, wenn der Titel nach § 5 III MarkenG so bei den angesprochenen Verkehrskreisen bekannt ist, daß die Verwendung der Internet-Adresse für diese Kreise einen Hinweis auf die Zeitschrift enthält (Ls.d. MMR-Redaktion). "bike.de" |
NJW-CoR 98, 310 |
LG Köln |
31.10.1997 |
31 O 880/97 |
"bahnhof.de" |
veröff. bei |
LG Bonn |
22.9.1997 |
1 O 374/97 |
Freigabe einer Internet-Domain |
MMR 98, 110 |
LG Hamburg |
16.9.1997 |
315 O 588/97 |
"eltern.de" |
NJW-CoR 98, 303 |
LG Frankfurt |
10.9.1997 |
2/6 O 261/97 |
Auch Buchstabengruppen unterliegen dem Markenschutz. "LIT" |
NJW-CoR 98, 310 |
LG Braunschweig |
5.8.1997 |
9 O 188/97 |
"deta.com" |
NJW-CoR 98, 112 |
LG München I |
18.7.1997 |
21 O 17599/96 |
Keine Verwechslungsgefahr
bei unterschiedlichen Waren oder Dienstleistungen. Die Möglichkeit,
eine Domain zu wählen, gehört nicht zum eingerichteten
und ausgeübten Gewerbebetrieb. "freundin.de" |
CR 97, 540 |
OLG Karlsruhe |
14.5.1997 |
6 U 17/97 |
Verwechslungsgefahr zwischen dem Online-Anbieter "Südwest-Online" und dem Südwestfunk (SWF). |
MMR 98, 148 |
LG Hamburg |
div. |
div. |
Die Entscheidungen zu den "d-..."-Domains ("Topware"). |
veröff. bei
|
LG München I |
10.4.1997 |
3447/97 |
"sat-shop.com" |
CR 97, 545 |
LG Düsseldorf |
4.4.1997 |
34 O 191/96 |
"epson.de" |
CR 98, 165 |
KG |
25.3.1997 |
5 U 659/97 |
1. Tatort der Verletzung von Firmen- und Namensrechten durch Verwendung von "domain names" im Internet ist dort, wo der "domain name" bestimmungsgemäß abrufbar ist. 2. Wer sich die geschützte Firmenbezeichnung eines anderen im Internet als "domain name" reservieren läßt, verletzt dessen Namensrecht und ist - unabhängig von einer etwa auch gegebenen Haftung der Vergabestelle - als Störer passiv legitimiert. |
CR 96, 685 |
LG Ansbach |
5.3.1997 |
2 O 99/97 |
Die namensmäßige Verwendung der Domain "ansbach.de" verletzt die Interessen der Stadt Ansbach. |
NJW 97, 2688 |
OLG Frankfurt /M. |
13.2.1997 |
6 W 5/97 |
Es besteht für den Domain-Namen "wirtschaft-online" bzw. "wirtschaft" kein Freihaltebedürfnis. |
NJW 98, 165 |
LG Braunschweig |
28.1.1997 |
9 O 450/96 |
Die Anmeldung einer Internet-Adresse unter einem fremden Namen ist mit einer bösgläubigen Markenanmeldung i.S.v. § 50 MarkenG zu vergleichen (Ls.d.NJW-Red.) "braunschweig.de" |
NJW 97, 2687 |
LG Köln |
17.12.1996 |
3 O 478/96 |
"hürth.de" |
|
LG Köln |
17.12.1996 |
3 O 477/96 |
"kerpen.de" |
|
LG Köln |
17.12.1996 |
3 O 507/96 |
"pulheim.de" |
|
LG Mannheim
|
8.3.1996 |
7 O 60/96 |
Unter der Internet-Adresse heidelberg.de erwartet der Benutzer nicht nur Informationen über die Stadt Heidelberg, sondern Informationen von der Stadt Heidelberg. Durch die namensmäßige Verwendung der Internet-Adresse heidelberg.de durch einen Dritten werden die Interessen der Stadt Heidelberg verletzt. "heidelberg.de" |
RDV 96, 252 |
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