Satzung
(Auch als PDF-Dokument)
Landesruderverband Berlin e. V.
- Berliner Ruderjugend -
Jugendordnung
1 Name
Die Berliner Ruderjugend (BRJ) ist die Jugendorganisation des
Landesruderverbandes Berlin e. V. Sie vertritt die Jugendabteilungen inkl. der
Schülerruderriege und Schülerrudervereine der Mitgliedsorganisationen des
Landesruderverbandes Berlin e. V.
2 Ziele und Aufgaben
Die Berliner Ruderjugend führt selbstständig sportliche und jugendpflegerrische
Jugendarbeit durch. Sie unterstützt die Arbeit ihrer Mitgliedsorganisationen. Sie
führt und verwaltet sich selbst und entscheidet über die Verwendung
der ihr zufließenden Mittel entsprechend § 18(3) der Satzung des LRV
Berlin.
3 Organe
- Jahreshauptversammlung der BRJ
- Jugendleiterversammlung
- Vorstand der BRJ
4 Jahreshauptversammlung der BRJ
4.1
Die Jahreshauptversammlung ist das oberste Organ der BRJ.
Sie tritt jährlich, spätestens 14 Tage vor der Jahresversammlung des
Landesruderverbandes Berlin e.V. zusammen. Sie wird schriftlich spätestens 14
Tage vor der Jahreshauptversammlung unter Angabe der Tagesordnung
einberufen. Der Jahreshauptversammlung gehören die Jugendvertreter der
Mitgliedsorganisationen, der Vorstand der Berliner Ruderjugend und der, die
Junioren/-innen betreuende Verbandstrainer an.
4.2
Jeder Verein hat zwei Stimmen, jede(r) Schülerruderriege/-verein
und die Mitglieder des Vorstandes der BRJ haben je eine Stimme. Eine
Stimmübertragung ist nicht möglich.
Stimmberechtigt sind die Vereinsjugendleiter/-warte bzw. im Verhinderungsfall
ihr Stellvertreter.
Die Vereinsjugendleiter/-warte sollen von der Jugend ihres Vereins gewählt sein
und Sitz und Stimme im Vorstand ihres Vereins haben.
4.3
Die Jahreshauptversammlung der BRJ
- nimmt die Jahresberichte des BRJ-Vorstandes entgegen
- erteilt die Entlastung
- wählt den BRJ-Vorstand
- berät den BRJ-Etat
- legt die Richtlinien der Arbeit der Berliner Ruderjugend fest
- berät und stimmt über die vorliegenden Anträge ab.
4.4
Die Jahreshauptversammlung des BRJ ist ohne Rücksicht auf die Anzahl
der anwesenden Jugendvertreter beschlussfähig.
Bei Abstimmungen und Beschlüssen genügt die einfache Mehrheit der
anwesenden Stimmberechtigten.
5 Jugendleiterversammlung
5.1
Die Jugendleiterversammlung trifft nach Bedarf oder auf Anfrage von
mindestens fünf Vertretern der Mitgliedsorganisationen zusammen. Sie wird
vom Vorsitzenden der BRJ schriftlich spätestens 14 Tage vor der Versammlung
unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
Der Jugendleiterversammlung gehören die Jugendvertreter der
Mitgliedsorganisationen, der Vorstand der BRJ und der, die Junioren/-innen
betreuenden Verbandstrainer an.
5.2
Die Jugendleiterversammlung berät den Vorstand der BRJ in aktuellen
Fragen der Jugendarbeit. Die Stimmzahlen sind in Ziffer 4.2 und 4.4 der
Jugendordung geregelt.
6 Vorstand der Berliner Ruderjugend
Der Vorstand der BRJ besteht aus:
- dem Vorsitzenden der BRJ
- dem stellvertretenden Vorsitzenden der BRJ
- maximal neun Beisitzern u. a. für die Ressorts
- Jungen- und Mädchenrudern
- Breitensport, Fahrten- und Wanderrudern
- Schülerrudern
- allgemeine Jugendarbeit
6.1
Die Berliner Ruderjugend gibt sich eine eigene Geschäftsordung.
6.2
Der Vorsitzende der BRJ hat im Vorstand des Landesruderverbandes Sitz
und Stimme.
Er vertritt die BRJ in der Sportjugend Berlin und in der Deutschen Ruderjugend.
Der stellvertretende Vorsitzende der BRJ vertritt im Verhinderungsfall des
Vorsitzenden der BRJ in den o.a. Gremien.
Er ist als Ressortleiter-Ruderjugend Mitglied im Beirat des Landesruderverband
Berlin e. V.
6.3
Die Vorsitzenden der BRJ sind der Jahreshauptversammlung und dem
Vorstand des Landesruderverband Berlin e. V. verantwortlich. Sie verwalten die
zur Verfügung stehenden Mittel unter Beachtung der Finanzordung und der
geltenden Richtlinien der öffentlichen Hand.
6.4
Die Vorsitzenden der BRJ werden alle zwei Jahre neu gewählt. Die Wahl
erfolgt mit einfacher Stimmehrheit per Handzeichen oder auf Antrag eines
Mitgliedsvertreters in schriftlicher Form. Eine Abwahl während der laufenden
Legislaturperiode kann nur mir einer Zweidrittel-Stimmenmehrheit erfolgen.
Diese Abstimmung hat schriftlich zu erfolgen.
6.5
Die Beisitzer im Vorstand der BRJ werden alle zwei Jahre neu gewählt. Die
Wahl erfolgt einzeln mit einfacher Stimmenmehrheit per Handzeichen oder auf
Antrag eines Mitgliedsvertreters in schriftlicher Form.
Die Beisitzer arbeiten selbstständig unter der koordinierenden Mitwirkung der
Vorsitzenden der BRJ. Ihre Aufgabenstellung regeln die Beschlüsse des
Vorstandes der BRJ. Sie können vom Vorsitzenden in andere Ausschüsse des
Landesruderverbandes Berlin delegiert werden. Eine Abwahl während der
laufenden Legislaturperiode kann nur mir einer Zweidrittel-Stimmenmehrheit
erfolgen. Diese Abstimmung hat schriftlich zu erfolgen.
7 Änderungen
Änderungen der Jugendordung können nur mit Zweidrittel-Stimmenmehrheit
der anwesenden Stimmberechtigten erfolgen, Änderungen können nur auf der
Jahreshauptversammlung der BRJ vorgenommen werden.
Änderungsanträge sind bis zum 30. November des Jahres vor der betreffenden
Jugendleiterversammlung über die Geschäftsstelle des Landesruderverbandes an
den Vorsitzenden der BRJ einzureichen. Sie sind der Einladung als Anlage
beizugeben.
Diese Jugendordung der Berliner Ruderjugend im Landesruderverband Berlin
e. V. wurde auf der Jugendleiter-Vollversammlung am 27. Januar 1984
bestätigt.
Änderung an 11. Februar 1988 auf der Jugendleitervollversammlung
Änderung am 27. Januar 1997 auf der Jugendleitervollversammlung
Landesruderverband Berlin e. V.
- Berliner Ruderjugend-
| gez. Guido Schulze | gez. Michel Fötsch |
| - Vorsitzender - | - Stellv. Vorsitzender - |
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