Berliner Ruderjugend BRJ
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Satzung

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Satzung


(Auch als PDF-Dokument)
Landesruderverband Berlin e. V.
- Berliner Ruderjugend -
Jugendordnung

1 Name

Die Berliner Ruderjugend (BRJ) ist die Jugendorganisation des Landesruderverbandes Berlin e. V. Sie vertritt die Jugendabteilungen inkl. der Schülerruderriege und Schülerrudervereine der Mitgliedsorganisationen des Landesruderverbandes Berlin e. V.

2 Ziele und Aufgaben

Die Berliner Ruderjugend führt selbstständig sportliche und jugendpflegerrische Jugendarbeit durch. Sie unterstützt die Arbeit ihrer Mitgliedsorganisationen. Sie führt und verwaltet sich selbst und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel entsprechend § 18(3) der Satzung des LRV Berlin.

3 Organe

  1. Jahreshauptversammlung der BRJ
  2. Jugendleiterversammlung
  3. Vorstand der BRJ

4 Jahreshauptversammlung der BRJ

4.1

Die Jahreshauptversammlung ist das oberste Organ der BRJ. Sie tritt jährlich, spätestens 14 Tage vor der Jahresversammlung des Landesruderverbandes Berlin e.V. zusammen. Sie wird schriftlich spätestens 14 Tage vor der Jahreshauptversammlung unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Der Jahreshauptversammlung gehören die Jugendvertreter der Mitgliedsorganisationen, der Vorstand der Berliner Ruderjugend und der, die Junioren/-innen betreuende Verbandstrainer an.

4.2

Jeder Verein hat zwei Stimmen, jede(r) Schülerruderriege/-verein und die Mitglieder des Vorstandes der BRJ haben je eine Stimme. Eine Stimmübertragung ist nicht möglich.

Stimmberechtigt sind die Vereinsjugendleiter/-warte bzw. im Verhinderungsfall ihr Stellvertreter.

Die Vereinsjugendleiter/-warte sollen von der Jugend ihres Vereins gewählt sein und Sitz und Stimme im Vorstand ihres Vereins haben.

4.3

Die Jahreshauptversammlung der BRJ

4.4

Die Jahreshauptversammlung des BRJ ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Jugendvertreter beschlussfähig.

Bei Abstimmungen und Beschlüssen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

5 Jugendleiterversammlung

5.1

Die Jugendleiterversammlung trifft nach Bedarf oder auf Anfrage von mindestens fünf Vertretern der Mitgliedsorganisationen zusammen. Sie wird vom Vorsitzenden der BRJ schriftlich spätestens 14 Tage vor der Versammlung unter Angabe der Tagesordnung einberufen.

Der Jugendleiterversammlung gehören die Jugendvertreter der Mitgliedsorganisationen, der Vorstand der BRJ und der, die Junioren/-innen betreuenden Verbandstrainer an.

5.2

Die Jugendleiterversammlung berät den Vorstand der BRJ in aktuellen Fragen der Jugendarbeit. Die Stimmzahlen sind in Ziffer 4.2 und 4.4 der Jugendordung geregelt.

6 Vorstand der Berliner Ruderjugend

Der Vorstand der BRJ besteht aus:

6.1

Die Berliner Ruderjugend gibt sich eine eigene Geschäftsordung.

6.2

Der Vorsitzende der BRJ hat im Vorstand des Landesruderverbandes Sitz und Stimme.

Er vertritt die BRJ in der Sportjugend Berlin und in der Deutschen Ruderjugend.

Der stellvertretende Vorsitzende der BRJ vertritt im Verhinderungsfall des Vorsitzenden der BRJ in den o.a. Gremien.

Er ist als Ressortleiter-Ruderjugend Mitglied im Beirat des Landesruderverband Berlin e. V.

6.3

Die Vorsitzenden der BRJ sind der Jahreshauptversammlung und dem Vorstand des Landesruderverband Berlin e. V. verantwortlich. Sie verwalten die zur Verfügung stehenden Mittel unter Beachtung der Finanzordung und der geltenden Richtlinien der öffentlichen Hand.

6.4

Die Vorsitzenden der BRJ werden alle zwei Jahre neu gewählt. Die Wahl erfolgt mit einfacher Stimmehrheit per Handzeichen oder auf Antrag eines Mitgliedsvertreters in schriftlicher Form. Eine Abwahl während der laufenden Legislaturperiode kann nur mir einer Zweidrittel-Stimmenmehrheit erfolgen. Diese Abstimmung hat schriftlich zu erfolgen.

6.5

Die Beisitzer im Vorstand der BRJ werden alle zwei Jahre neu gewählt. Die Wahl erfolgt einzeln mit einfacher Stimmenmehrheit per Handzeichen oder auf Antrag eines Mitgliedsvertreters in schriftlicher Form.

Die Beisitzer arbeiten selbstständig unter der koordinierenden Mitwirkung der Vorsitzenden der BRJ. Ihre Aufgabenstellung regeln die Beschlüsse des Vorstandes der BRJ. Sie können vom Vorsitzenden in andere Ausschüsse des Landesruderverbandes Berlin delegiert werden. Eine Abwahl während der laufenden Legislaturperiode kann nur mir einer Zweidrittel-Stimmenmehrheit erfolgen. Diese Abstimmung hat schriftlich zu erfolgen.

7 Änderungen

Änderungen der Jugendordung können nur mit Zweidrittel-Stimmenmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erfolgen, Änderungen können nur auf der Jahreshauptversammlung der BRJ vorgenommen werden.

Änderungsanträge sind bis zum 30. November des Jahres vor der betreffenden Jugendleiterversammlung über die Geschäftsstelle des Landesruderverbandes an den Vorsitzenden der BRJ einzureichen. Sie sind der Einladung als Anlage beizugeben.

Diese Jugendordung der Berliner Ruderjugend im Landesruderverband Berlin e. V. wurde auf der Jugendleiter-Vollversammlung am 27. Januar 1984 bestätigt.

Änderung an 11. Februar 1988 auf der Jugendleitervollversammlung

Änderung am 27. Januar 1997 auf der Jugendleitervollversammlung

Landesruderverband Berlin e. V.
- Berliner Ruderjugend-

gez. Guido Schulze gez. Michel Fötsch
- Vorsitzender - - Stellv. Vorsitzender -

   Bearbeitung: 21. Jan. 2003 Ph. Grau
   Kontakt: brj-info@piak.de