Die fünf Säulen des Islam
- Bekenntnis Schahada: "Es ist kein Gott außer Gott und
Muhammad ist der Gesandte Gottes."
- Gebet (Salat): Fünfmal täglich (Ritualgebet)
- Fasten (Saum): Fastenmonat Ramadan
- Almosen (Zakat): Steuer für die Armen
- Wallfahrt (Hadschdsch): Mindestens einmal im Leben ein
Vertreter der Familie
Jede dieser Handlungen ist nur gültig, wenn zuvor die Absicht
(nija) dazu erklärt wird.
Die Scharia`
Das islamische Gesetz - die Scharia` - beansprucht alle
Verhältnisse des Menschenlebens zu regeln. Das arabische Wort
bezeichnet ursprünglich einen Weg, der zu einer
Wassertränke führt.
Die Scharia` kommt so im Qur'an nicht vor und ist eigentlich
ein Werk der islamischen Gelehrten.
Es ist vor allem eine Pflichtenlehre, die die Pflichten des Menschen
seinen Mitmenschen gegenüber und Gott gegenüber regelt. Jede Handlung
wird religiös-ethisch folgendermaßen gewertet:
- Pflicht (fard): das Tun wird belohnt, das Unterlassen bestraft
- empfehlenswert (mandub): das Tun wird belohnt, das Unterlassen
nicht bestraft
- erlaubt, indifferent (mubah): weder das Tun noch das
Unterlassen werden belohnt oder bestraft
- verwerflich (makruh): das Tun wird nicht bestraft, das Unterlassen
wird belohnt
- verboten (haram): das Tun wird bestraft, das Unterlassen
wird belohnt
Der Dschihad
- Im Islam wird die Welt traditionell in die Bereiche
dar-as-salam bzw. dar-al-islam (Haus des Friedens
bzw. Haus des Islam) und dar-al-harb (Haus des Krieges)
eingeteilt.
- Die Pflicht der Muslime besteht nun darin, das Haus des Islam
möglichst zu erweitern, bis schließlich die ganze Welt unter
dem Banner des Islam vereint ist.
- Dies ist notfalls auch mit Gewalt zu tun. Eine derartige
kriegerische Auseinandersetzung wird im Islam nicht als Aggression
verstanden, sondern als eine "Öffnung" für den Islam.
Man bezeichnet diesen Vorgang auch als Dschihad,
das bedeutet: sich anstrengen (auf dem Weg Gottes).
- Dies ist der kleine Dschihad. Als
großen Dschihad versteht man den Kampf gegen das
eigene Fleisch.
Abfall vom Islam
Auf Abfall vom Islam steht nach dem Gesetz die Todesstrafe.
Das gleiche gilt für die Verleitung zum Abfall vom Islam.
Allerdings gibt es keine klare Stelle im Qur'an, die dies anweist.
Besondere Verbote im Islam
- Zinsgeschäfte
- Glücksspiele
- Alkohol
- Bildliche Darstellungen von Personen
Diese Verbote werden aber nicht überall gleich ernst genommen
und oft umgangen.
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