Einige Bemerkungen zur Polizei

1880 ist die Polizei eine Angelegeheit der einzelnen deutschen Fürstentümer, eine Reichspolizei existiert nicht, d.h., dass z.B. die Polizisten in Bayern oder Oldenburg anders organsiert und uniformiert sind als in Preußen. Da Preußen zwei Drittel des Deutschen Reiches ausmacht, stelle ich nur diese vor:

Es gibt drei verschiedene Arten von Polizei, die kommunale Polizei, die Provinzpolizei und die Berliner Polizei. Die kommunale Polizei untersteht der jeweiligen Kommune; sie hat vier Dienstgrade: Polizeiinspektor, Polizeikommissar, Wachtmeister und Polizeisergeant. Die Provinzpolizei untersteht dem jeweiligen Regierungspräsidenten und ist in Polizeidirektionen oder -präsidien organisiert. Es gibt jeweils eine in Städten mit über 100.000 Einwohnern; auch diese Polizei kennt vier Dienstgrade, die identisch sind mit der der Kommunalpolizei, außer dass der Polizeisergeant Schutzmann heißt. Die Berliner Polizei bildet eine Ausnahme. Sie untersteht nämlich dem Preußischen Innenminister und hat acht Dienstgrade (Oberst, Major, Hauptmann, Leutnant, Abteilungswachtmeister, Oberwachtmeister, Schutzmannwachtmeister, Schutzmann).

Polizist können nur ehemalige Berufssoldaten werden. Die Uniformen sind denen des Heeres sehr ähnlich. Berlin hat sogar schon eine eigene Verkehrspolizei, erkennbar an ihren weißen Mützen (daher auch die "Weißen Mäuse"). Die erste Mordkommission wird aber erst 1902 gegründet. Die Polizei, insbesondere in den Kommunen, hat eine Fülle von Aufgaben; sie sind die Exekutive der Verwaltung und der Gerichte. Im Kriegsfall werden sie automatisch zur Feldgendarmerie. Die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im allgemeinen ist ein eher neuer Gedanke und die Aufklärung von Verbrechen steckt noch in den Kinderschuhen.

Die Bewaffnung der Polizei bestand - obwohl es keine Vorschriften über den Besitz von Schusswaffen gab - in nichts anderem als in einem Säbel.