Auschreitungen im Fussball: Freiheitsstrafen für gewalttätige "Fans"

Pressemitteilung Nr. 73/2006 vom 04.12.2006
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
- Der Pressesprecher -

Wegen der aktiven Beteiligung an Ausschreitungen während des Fussball-Oberligaspiels BFC Dynamo Berlin gegen den 1. FC Union Berlin im Mai 2006 wurde ein 23-jähriger "Fan" am heutigen Montag, 4. Dezember 2006, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Dem bislang strafrechtlich nur marginal vorbelasteten Angeklagten konnte die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Er muss jedoch als Bewährungsauflage 1.800 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Am 13. Mai 2006 musste das Spiel zwischen Dynamo und Union Berlin im Sportforum Hohenschönhausen wegen Ausschreitung gewaltbereiter "Fans" abgebrochern werden, nachdem BFC-Anhänger den Zaun zum Stadioninnenraum überwunden und die Union-Fans u.a. mit Bierdosen und Schottersteinen angegriffen hatten.

Robert S. hielt sich dem Urteil zufolge ebenfalls im Stadioninnenraum auf. Nachdem eine ihm unbekannte Person von anderen BFC-Anhängern zu Boden getreten und geschlagen worden war, trat Robert S. nach Überzeugung des Gerichts dem am Boden Liegenden mit voller Wucht gegen den Oberkörper. Rechtlich wertete das Gericht dieses Verhalten als schweren Hausfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung. Robert S. ist damit der zweite "Fan", der wegen der Vorkommnisse im Mai verurteilt wurde. Bereits Anfang November war der am Tattag festgenommene und seit Ende Mai 2006 haftverschonte Denis S. (33) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Insgesamt führt die Staatsanwaltschaft Berlin über 20 Verfahren gegen Personen, die sich an den Ausschreitungen beteiligten, gegen neun von ihnen ist bereits Anklage erhoben. In den übrigen Fällen dauern die aufwendigen Ermittlungen noch an.


Michael Grunwald (Staatsanwalt), 04.12.2006