Festnahme war rechtswidrig

Die Festnahme eines Besuchers der Berliner Diskothek "Jeton" bei einer Polizeirazzia gegen Fußball-Hooligans war rechtswidrig. Zu diesem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten zu dem umstrittenen Polizeieinsatz im August 2005 sagte Rechtsanwalt Bert Handschumacher gestern, rechtsfreie Räume dürften unter dem Deckmantel des Kampfes gegen Hooligans nicht geduldet werden. Fußballfans dürften nicht pauschal willkürlich behandelt werden. Der Anwalt hatte den Kläger vertreten, der durch Polizisten verletzt worden war. Bei der Razzia hatte die Polizei knapp 160 Fußballanhänger im Vorfeld eines Oberligaspiels des 1. FC Union gegen BFC Dynamo festgenommen und dies mit Erkenntnissen über bevorstehende Gewalttaten begründet.


Autor nicht bekannt, Berliner Morgenpost, 27.09.2006