Seit dem 01.04.2003 gilt ein neues Jugendschutzrecht. Hierzu zählt auch der Jugendmedienschutzstaatsvertrag, der insbesondere für das Internet gilt.
Inhalte, die entwicklungsbeeinträchtigend für Jugendliche und Kinder sein können, dürfen danach nur veröffentlicht werden, wenn sie nur nach 22/23 Uhr abrufbar sind oder der Zugang zu diesen Inhalten wesentlich erschwert wird. Die Verbreitung pornographischer Inhalte ist ferner nur in geschlossenen Benutzergruppen zulässig.
Da die Jugendschutzeinrichtungen noch keine klaren Vorgaben gemacht haben, welche genauen Maßnahmen zu ergreifen sind, um den Zugang wesentlich zu erschweren, und auch noch keine Programme anerkannt wurden, besteht derzeit eine große Rechtsunsicherheit.
Ich h abe mich deshalb entschlossen, die Erwachsenen-Gallerien bis
auf
weiteres zu schließen.